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Arbeitserlaubnis in Frankreich auf Deutschland übertragbar? (Gelesen: 2.526 mal)
Themen Beschreibung: Bürger aus Drittstaaten Arbeitserlaubnis in Frankreich- nun arbeiten in Deutschland?
LillyPutaner
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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19.11.2015 um 14:56:37
 
Das konkrete Beispiel ist:
mein Freund kommt aus einem Drittstaat (Südamerika, Kolumbien) hat einen Master einer französischen Hochschule (Neoma Business School (Former ESC Rouen), Rouen) und arbeitet seit Januar 2012 in Frankreich als Business Controller mit einer Arbeitserlaubnis die jedes Jahr erneuert wird, verdient netto ca 2500€. Nun möchte er in Deutschland arbeiten. Gibt es irgend eine Möglichkeit, dass er hier nicht erneut seine Arbeitserlaubnis erkämpfen muss, bzw. der neue Arbeitgeber nach helfen müsste? z.B. BlueCard? Bin für jeden Tipp dankbar!
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dim4ik
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i4a rocks!


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Mitten in nirgendwo, Baden-Württemberg, Germany
Mitten in nirgendwo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #1 - 19.11.2015 um 15:01:43
 
Er muss eine AE zunächst mal bloß beantragen. Evtl. lässt sie sich friedlich und ohne Kampf erteilen. Dabei kommt es natürlich auf das Gehalt bzw. die Stelle an...
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LillyPutaner
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i4a rocks!


Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 23.11.2015 um 12:53:36
 
vielen Dank für die schnelle Antwort.
also der Teufelskreis... : ohne konkretes Jobangebot keine AE,  ohne AE kaum ein konkretes Jobangebot. Schade, aber so ist es nun mal Zwinkernd  Danke für die Hilfe und Info!
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Aras
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Berufsrevolutionär


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 23.11.2015 um 13:04:32
 
Es gibt eine AE zur Arbeitsplatzsuche. Kann für bis zu 6 Monate erteilt werden, wenn man entsprechend die LU-Sicherung nachweisen kann. Falls man nicht erfoglreich war, muss man für die gleiche Zeit im Ausland leben und kann es dann erneut versuchen.

http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__18c.html
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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grisu1000
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Antwort #4 - 23.11.2015 um 20:47:38
 
LillyPutaner schrieb am 19.11.2015 um 14:56:37:
und arbeitet seit Januar 2012 in Frankreich als Business Controller mit einer Arbeitserlaubnis die jedes Jahr erneuert wird, verdient netto ca 2500€.


Damit kann er dann ab 2017 einen Daueraufenthalt EU in Frankreich bekommen um mit §38 AufenthG nach Deutschland übersiedeln. Vorrangprüfung bei Arbeit wäre trotzdem erforderlich

oder

er prüft ob er die Blaue Karte EU mit seinem gegenwärtigen Job in Frankreich erhalten kann. Damit kann er nämlich nach 18 Monaten nach DEU weiterwandern, job vorausgesetzt.


LillyPutaner schrieb am 23.11.2015 um 12:53:36:
also der Teufelskreis... : ohne konkretes Jobangebot keine AE,ohne AE kaum ein konkretes Jobangebot. 


Gute Arbeitgeber wisse eigentlich genau, wie die Voraussetzungen für die Blaue Karte EU ist und geben gut qualifizierte Bewerber konkrete Angebote. Die anderen wollen nur Lohndumping betreiben.

Controller z.B haben ein relativ hohes Einstiegsgehalt.

Und da sein französischer AT wahrscheinlich Schengenfähig ist, kann er direkt hier Vorstellungsgespräche führen.
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LillyPutaner
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 24.11.2015 um 11:34:23
 
lieben Dank allen, das macht Mut!
Aber ich denke, er muss einfach noch etwas warten (wie von grisu1000 beschrieben, ab 2017 der Daueraufenthalt). Für die BlueCard in Frankreich verdient er noch n Ticken zu wenig und hat noch ein bißchen zu wenig Berufserfahrung (an Jahren, müssen ja mindestens 5 Jahre sein).
oder wir haben etwas Glück und es findet sich ein guter Arbeitgeber, das stimmt! danke @grisu1000!

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LillyPutaner
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #6 - 24.11.2015 um 12:59:28
 
Aras schrieb am 23.11.2015 um 13:04:32:
Es gibt eine AE zur Arbeitsplatzsuche. Kann für bis zu 6 Monate erteilt werden, wenn man entsprechend die LU-Sicherung nachweisen kann. Falls man nicht erfoglreich war, muss man für die gleiche Zeit im Ausland leben und kann es dann erneut versuchen.http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__18c.html 


Danke auch dafür!
wollte hier nur für die Allgemeinheit anmerken, dass das Risiko immer präsent ist, erst mal wieder  zurück zu müssen (und dann eventuell vorerst auch Job-technisch perspektivlos im Heimatland zu sein). Zumindest für meinen speziellen Fall ist uns das Risiko zu hoch den Status Quo in Frankreich zu verlieren. Herzlichen Dank trotzdem!! Smiley
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LillyPutaner
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #7 - 11.05.2016 um 17:37:09
 
Hallo ihr Lieben!
Vielleicht interessiert es den ein oder anderen bzw habe ich dazu auch schon wieder eine Frage an euch!
Wir haben es mittlerweile geschafft, dass mein Freund innerhalb der selben Firma bleibt aber einen "international Transfer" in eine deutsche Filiale machen könnte. Soweit so gut und *Freude*!  Nun haben wir schon wieder ein Grund zur Nervosität... es geht um einen schnellst möglichen Transfer (deutsche Arbeitnehmer wären natürlich schneller "verfügbar" als einer der erst eine AE braucht). Weiß Smiley jemand ob es eine vereinfachte Regelung oder irgend etwas hilfreiches gibt wenn man innerhalb des gleichen Arbeitgebers von Frankreich nach Deutschland wechselt?
Solche ein frage klingt vielleicht naiv...aber ich bin noch Neuling in diesen Themen und man versucht ja erstmal alles Smiley

Herzlichen Dank im Voraus! !!
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