i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> 3. Versuch im Master nicht bestanden - was nun?
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1462712919

Beitrag begonnen von Turhilfe am 08.05.2016 um 15:08:39

Titel: 3. Versuch im Master nicht bestanden - was nun?
Beitrag von Turhilfe am 08.05.2016 um 15:08:39
Liebes info4alien-Forum,

vorweg: eine Menge Text und Information, ich bedanke mich jetzt schon rechtherzlich bei jedem, der sich die Mühe macht, dies zu lesen und ggf. einen Ratschlag zu geben. DANKE IM VORAUS!

_________________________________________________

Mein Freund (türkischer Staatsbürger, ich deutsche Staatsbürgerin) studiert an einer Universität in Baden-Württemberg im 8. Semester (Master of Economics). Leider ist er durch den 3. Versuch in einer Prüfung durchgefallen und sein schriftlicher Widerspruch ist nun abgelehnt worden. Somit ist er endgültig, und das kurz vor Studienende, ''aus dem Studium geflogen''.

Er ist sehr verzweifelt, da er ursprünglich nach seinem Abschluss das Visum zur Arbeitsplatzsuche beantragen wollte. Sein Ziel war und ist immer noch, dauerhaft in Deutschland zu leben und zu arbeiten. Die Rückkehr in die Türkei wäre für ihn der absolute Super-GAU (und für mich als Partnerin auch), vor allem, weil er ab Juli/August sofort in den Militärdienst eingezogen werden würde, was er nicht mehr verhindern kann.

Sein Studentenvisum gilt noch bis Ende April des nächsten Jahres 2017, vermerkt ist Folgendes:

AE 16 Abs. 1
Gilt nur zum Studium an der Universität xxx . Fach: Economics.
Die Ausübung einer Beschäftigung, die insgesamt 120 Tage oder 240 halbe Tage im Jahr nicht überschreiten darf, sowie studentische Nebentätigkeiten sind gestattet.

Ausnahmefall  nach Par. 78 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG.

Nun die Frage(n):

1. Sobald der offizielle Exmatrikulationsbescheid eintrifft, muss er dann (aufgrund von Mitwirkungspflicht?) sofort zur Ausländerbehörde, um dies umgehend mitzuteilen?

a) wenn ja, läuft er Gefahr, sofort bzw. sehr kurzfristig und ohne ''Widerrede'' des Landes verwiesen zu werden?
b) wenn nein, wie lange hat er Zeit, bevor ihm irgendwelche Unannehmlichkeiten drohen wie Geldstrafen etc.?
c) was blüht ihm generell? Was sollte er tun?

2. Gibt es für ihn noch irgendeine Chance, im Land zu bleiben?
Ich habe mal vor einigen Wochen mit einem Mitarbeiter einer Ausländerbehörde telefoniert und mir sagen lassen, dass er es evtl. trotzdem mit einem Antrag auf Visum zur Arbeitsplatzsuche probieren könnte, wenn er seinen Bachelor, den er in der Türkei absolviert hat, hier überprüfen lässt. Es handelt sich um einen Bachelor in International Trade and Finance, der auch extra nach europäischen Standards ausgerichtet ist. Hätte er damit eine Chance?

3. Da wir als Paar so oder so langfristig auf eine Heirat zugesteuert wären, steht jetzt auch die Frage im Raum, ob eine Eheschliessung die Lösung unserer Probleme wäre.

a) Eine Trauung in Deutschland ist ja erst nach frühestens 6 Monaten bei Vorsprechen im Standesamt möglich. Bedeutet das notgedrungen, dass er in jedem Fall ausreisen müsste, um dann mit einem Visum zur Eheschliessung zurückzukehren? Und müsste er danach NOCHMALS ausreisen und dann auf Familienzusammenführung warten? Oder gibt es da irgendwelche Schlupflöcher, sodass er sowohl bis zur Trauung noch hier bleiben, als auch danach direkt da bleiben könnte? An sich könnte man sagen, dass er diese paar Monate im Heimatland aushalten könnte, aber wir haben ja das riesige Problem mit dem Militärdienst am Hals. Daher das Bestreben, jedwede Ausreise bzw. Rückreise in die Türkei zu verhindern.

b) Wäre Dänemark eine Lösung? Sofern er z.B. noch bis zum Ablauf dieses Semesters (September 2016) problemlos hier bleiben kann (wenn Exmatrikulation zum Ende des Semesters, dann ist ja Studentenvisum noch gültig, oder?), und in dieser Zeit mein Ehemann wird, kann er dann diret von hier den Antrag zum Hierbleiben stellen? Oder muss er auch dann wegen Familienzusammenführung etc. ausreisen und Antrag aus der Türkei stellen?

________________________________________________


Wir sind sehr verzweifelt und für jede Hilfe dankbar. Wir wären morgen sofort zur AB gegangen, aber jetzt fürchten wir, dass er dann erst recht sofort ausgewiesen wird :(

Ziel ist, eine Rückkehr in die Türkei unter allen Umständen zu vermeiden.

Nochmals vielen Dank im Voraus!!!

K.


Titel: Re: 3. Versuch im Master nicht bestanden - was nun?
Beitrag von NotLupus am 08.05.2016 um 15:10:49
Hat er derzeit eine Arbeit, die er seit mehr als einem Jahr ausübt?

Wie sieht seine Erwerbshistorie in Deutschland aus?

Titel: Re: 3. Versuch im Master nicht bestanden - was nun?
Beitrag von Turhilfe am 08.05.2016 um 16:13:38

NotLupus schrieb am 08.05.2016 um 15:10:49:
Hat er derzeit eine Arbeit, die er seit mehr als einem Jahr ausübt?

Wie sieht seine Erwerbshistorie in Deutschland aus? 


Leider nein, sein Studium wurde mit einem türkischen Stipendium finanziert und seit es aufgehört hat, hat er hier und da Nebentätigkeiten ausgeübt, um sich über Wasser zu halten, aber nichts Konstantes :/

Titel: Re: 3. Versuch im Master nicht bestanden - was nun?
Beitrag von NotLupus am 08.05.2016 um 16:27:40
Schade. Wenn er seit einem Jahr bei einem Arbeitgeber gearbeitet hätte, dann hätte er zumindest ein Aufenthaltsrecht nach ARB 1/80 erworben. Seit wann hat er seine letzte Arbeitsstelle?

Titel: Re: 3. Versuch im Master nicht bestanden - was nun?
Beitrag von Turhilfe am 08.05.2016 um 16:31:50

NotLupus schrieb am 08.05.2016 um 16:27:40:
Seit wann hat er seine letzte Arbeitsstelle?


Momentan ist er auf der Suche nach einer neuen Stelle, da er bei seiner alten nicht weiterarbeiten konnte (Arbeitgeber musste ihn schweren Herzens gehen lassen, da er ihn nicht mehr weiterbezahlen konnte).

Ja, das ist echt schade, wir kannten diese Option auch, aber sein Fall ist echt total doof, um es salopp auszudrücken :(

Titel: Re: 3. Versuch im Master nicht bestanden - was nun?
Beitrag von Walatin am 09.05.2016 um 11:09:06
Du hast meine diskrete Anfrage per PN scheinbar übersehen, darum die Frage noch einmal im Forum: Verfügst Du über die Mittel (und den Willen), Deinen arbeitssuchenden Freund finanziell zu unterstützen? Ich schätze mal, wenn er jetzt noch Sozialleistungen beantragt, kommt ganz schnell die Aufforderung das Land zu verlassen, da sowohl der Aufenthaltszweck wie die dafür gezahlten Gelder entfallen sind.

Titel: Re: 3. Versuch im Master nicht bestanden - was nun?
Beitrag von Lila F. am 09.05.2016 um 12:02:58

Turhilfe schrieb am 08.05.2016 um 15:08:39:
1. Sobald der offizielle Exmatrikulationsbescheid eintrifft, muss er dann (aufgrund von Mitwirkungspflicht?) sofort zur Ausländerbehörde, um dies umgehend mitzuteilen?


Das scheint bei der Bedingung "nur zum Studium" strittig zu sein. Ich würde euch empfehlen, mal diesen Thread hier zu lesen: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1180693111/2

Er muss selber entscheiden, welcher Auffassung er sich da anschließen möchte. Er sollte aber bedenken, dass es eventuell nicht ganz so einfach ist, die ABH von der Rechtsauffassung zu überzeugen, dass die AE nicht erloschen ist.


Turhilfe schrieb am 08.05.2016 um 15:08:39:
Eine Trauung in Deutschland ist ja erst nach frühestens 6 Monaten bei Vorsprechen im Standesamt möglich.


Wie kommt ihr denn darauf? Ist das eine Information direkt vom zuständigen Standesamt? Normalerweise kann das wesentlich schneller gehen, aber es kann natürlich sein, dass die zuständigen Behörden überlastet sind.


Turhilfe schrieb am 08.05.2016 um 15:08:39:
Sofern er z.B. noch bis zum Ablauf dieses Semesters (September 2016) problemlos hier bleiben kann (wenn Exmatrikulation zum Ende des Semesters, dann ist ja Studentenvisum noch gültig, oder?)


Hat die Hochschule ihm gesagt, dass er erst zum Ende des Semesters exmatrikuliert wird? Viele Hochschulen exmatrikulieren sofort nach dem endgültigen Nichtbestehen eines Pflichtfachs.

Ansonsten generell zum Heiraten: Wenn ihr es schafft zu heiraten, solange seine AE noch gültig ist (egal ob in Dänemark oder Deutschland), dann kann er noch während der Gültigkeit der derzeitigen AE ohne Ausreise eine AE als dein Ehemann bei der ABH beantragen. Da er hier studiert, gehe ich mal davon aus, dass das A1-Zertifikat bei ihm kein Problem darstellt.  Das Problem daran könnte sein, dass die AE noch gültig sein muss, d. h. sie darf auch nicht erloschen sein (zur Diskussion darüber, ob die AE erlischt, siehe den oben verlinkten Thread).

Sollte er ausreisen und mit einem Visum zur Eheschließung wieder einreisen, muss er danach nicht erneut ausreisen, sondern kann direkt bei der ABH eine AE als dein Ehemann beantragen.

Titel: Re: 3. Versuch im Master nicht bestanden - was nun?
Beitrag von Tina05 am 09.05.2016 um 12:30:48
Eine Trauung in Deutschland zwischen einem türkischen Staatsangehörigen und einer deutschen Staatsangehörigen ist unkompliziert. Sobald die notwendigen Unterlagen vorgelegt werden, kann - abhängig vom Standesamt und der dortigen Terminplanung - kurzfristig eine Trautermin vereinbart werden.
Bitte erkundigt euch bei eurem Standesamt, welche Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung benötigt werden. In der Regel (das muss für euch jedoch nicht gelten!) sind das für ihn eine mehrsprachige Geburtsurkunde und eine Ehefähigkeitszeugnis, welches das Konsulat ausstellt. Dort bitte nachfragen, welche Unterlagen die Mitarbeiter für die Ausstellung benötigen.

Erfahrungsgemäß geht es bei türkischen Staatsangehörigen schnell und unkompliziert.

Titel: Re: 3. Versuch im Master nicht bestanden - was nun?
Beitrag von HeFi am 09.05.2016 um 12:35:17

Turhilfe schrieb am 08.05.2016 um 15:08:39:
a) Eine Trauung in Deutschland ist ja erst nach frühestens 6 Monaten bei Vorsprechen im Standesamt möglich

NEIN, da wird etwas verwechselt.
Die schriftliche Eheanmeldung vom deutschen Standesamt (das ist die Bestätigung, dass die Prüfung der Ehevoraussetzungen abgeschlossen ist und keine Ehehindernisse vorliegen) ist 6 Monate gültig.
Innerhalb dieser 6 Monate kann vor jedem Standesamt in D geheiratet werden.

Nach Ablauf der 6 Monate müssen ggf. die Ehevoraussetzungen neu geprüft werden.
§ 13 PStG Abs. 4 letzter Satz http://www.buzer.de/gesetz/7606/a148936.htm

Zitat:
Sind seit der Mitteilung an die Eheschließenden mehr als sechs Monate vergangen, ohne dass die Ehe geschlossen wurde, so bedarf die Eheschließung erneut der Anmeldung und der Prüfung der Voraussetzungen für die Eheschließung.

Titel: Re: 3. Versuch im Master nicht bestanden - was nun?
Beitrag von Turhilfe am 09.05.2016 um 13:56:58
Herzlichen Dank an alle für Eure Antworten! Ihr helft uns sehr weiter :)


schrieb am 09.05.2016 um 11:09:06:
Ich schätze mal, wenn er jetzt noch Sozialleistungen beantragt, kommt ganz schnell die Aufforderung das Land zu verlassen, da sowohl der Aufenthaltszweck wie die dafür gezahlten Gelder entfallen sind. 


Anspruch auf Sozialleistungen hat er als ausländischer Student mit Studentenvisum ja sowieso nicht. Danke für die PN, ich kann noch nicht antworten, da ich noch keine 5 Beiträge im Forum verfasst habe :)


Lila F. schrieb am 09.05.2016 um 12:02:58:
Er muss selber entscheiden, welcher Auffassung er sich da anschließen möchte. Er sollte aber bedenken, dass es eventuell nicht ganz so einfach ist, die ABH von der Rechtsauffassung zu überzeugen, dass die AE nicht erloschen ist.


Haben den Thread gelesen und ich höre hauptsächlich raus, dass es am besten ist, der ABH alles umgehend mitzuteilen, sobald der offizielle Exmatrikulationsbescheid eingetroffen ist. Natürlich haben wir jetzt aber Panik, dass er dann sofort zur Ausreise verpflichtet ist. Oder weiss jemand, ob es da manchmal Kulanz gibt und er noch 1-2 Monate bleiben darf (z.B. weil er ja Mieter ist und noch 3 Monate seine Miete zahlen muss, komischer Grund, ich weiss, aber vllt. macht's ja Sinn...)


Lila F. schrieb am 09.05.2016 um 12:02:58:
Wie kommt ihr denn darauf?


Fehler meinerseits, ich habe gegoogelt und überall von diesen 6 Monaten gelesen und so verstanden, dass man erst nach 6 Monaten heiraten kann.

Danke an dieser Stelle an HeFi für die Aufklärung :)


Lila F. schrieb am 09.05.2016 um 12:02:58:
Hat die Hochschule ihm gesagt, dass er erst zum Ende des Semesters exmatrikuliert wird? Viele Hochschulen exmatrikulieren sofort nach dem endgültigen Nichtbestehen eines Pflichtfachs.


Das wissen wir noch nicht, offizieller Brief ist noch nicht da. Ich hoffe einfach nur, dass es bis zum Ende des Semesters geht, aber natürlich ist es klar, dass es eine sofortige Exmatrikulation sein wird.


Lila F. schrieb am 09.05.2016 um 12:02:58:
Ansonsten generell zum Heiraten: Wenn ihr es schafft zu heiraten, solange seine AE noch gültig ist (egal ob in Dänemark oder Deutschland), dann kann er noch während der Gültigkeit der derzeitigen AE ohne Ausreise eine AE als dein Ehemann bei der ABH beantragen. Da er hier studiert, gehe ich mal davon aus, dass das A1-Zertifikat bei ihm kein Problem darstellt.Das Problem daran könnte sein, dass die AE noch gültig sein muss, d. h. sie darf auch nicht erloschen sein (zur Diskussion darüber, ob die AE erlischt, siehe den oben verlinkten Thread).


Er spricht fliessend Deutsch, das ist zum Glück keine Hürde. Ja, die grosse Frage bleibt nun, ob sein Visum dann mit Eintreffen der Exmatrikulation dann erloschen ist. Das muss er dann ja mitteilen und wird dann recht schnell ausgewiesen. Wir wollen kein Risiko eingehen, aber falls es irgendwie doch geht, mit seinem noch bis April 2017 gültigen Visum zu heiraten und dann die neue AE zu beantragen, dann würden wir diesen Weg wählen.

Sobald er sich ab Juli in der Türkei aufhält, wird das Land ihn aufgrund der Militärpflicht nicht mehr ausreisen lassen, daher würde uns ein Antrag auf Visum zur Eheschliessung nicht mehr helfen :(

ES SEI DENN: Bringt es was, die ABH jetzt schon von den Heiratsabsichten zu informieren, alle Dokumente hier zu sammeln und im Voraus vorzulegen, dann würde er jetzt zeitnah ausreisen und hoffen, dass das Visum zur Eheschliessung vor Juli noch ausgestellt wird? Oder sind das utopische Vorstellungen?


Tina05 schrieb am 09.05.2016 um 12:30:48:
Erfahrungsgemäß geht es bei türkischen Staatsangehörigen schnell und unkompliziert. 


Das sind in jedem Fall gute Nachrichten :)

Titel: Re: 3. Versuch im Master nicht bestanden - was nun?
Beitrag von Daddy am 09.05.2016 um 15:07:44

schrieb am 09.05.2016 um 11:09:06:
Du hast meine diskrete Anfrage per PN scheinbar übersehen [...]

@walatin... und du hast scheinbar den Sinn eines Forums nicht verstanden! Mach dich mal mit der Herkunft des Wortes "Forum"  (z. B. hier) vertraut und überlege dann, ob das Nachfragen per PN sinnentsprechend ist.
Überlegen und dann beachten setzt kein Antworten voraus!



Turhilfe schrieb am 09.05.2016 um 13:56:58:
Danke für die PN, ich kann noch nicht antworten, da ich noch keine 5 Beiträge im Forum verfasst habe [...]

@turhilfe... Du könntest jetzt, musst aber nicht ;)

Daddy

Titel: Re: 3. Versuch im Master nicht bestanden - was nun?
Beitrag von Lila F. am 09.05.2016 um 15:31:53

Turhilfe schrieb am 09.05.2016 um 13:56:58:
Haben den Thread gelesen und ich höre hauptsächlich raus, dass es am besten ist, der ABH alles umgehend mitzuteilen, sobald der offizielle Exmatrikulationsbescheid eingetroffen ist. Natürlich haben wir jetzt aber Panik, dass er dann sofort zur Ausreise verpflichtet ist. Oder weiss jemand, ob es da manchmal Kulanz gibt und er noch 1-2 Monate bleiben darf (z.B. weil er ja Mieter ist und noch 3 Monate seine Miete zahlen muss, komischer Grund, ich weiss, aber vllt. macht's ja Sinn...)


Habt ihr den ganzen Thread gelesen? Ihr müsst auch den Unterschied beachten, dass bei deinem Freund nicht in den Nebenbestimmungen steht "Erlischt mit ..." sondern nur "Nur zum Studium ...". Da waren einige im Forum der Meinung, dass man die Exmatrikulation in dem Fall nicht der ABH mitteilen muss und zudem die AE nicht erlischt, sondern höchstens verkürzt werden kann, falls die ABH von der Exmatrikulation erfährt. Insbesondere Muleta hat diese Ansicht ja recht detailliert begründet. Aber es könnte eben schwierig werden, die ABH von der Ansicht zu überzeugen.

Zu der "Kulanzfrist": Sollte die ABH der Meinung sein, dass seine AE mit Exmatrikulation oder eventuell auch schon mit der offiziellen Feststellung des endgültigen Nichtbestehens erlischt, wird sie deinen Freund vermutlich zur Ausreise innerhalb einer relativ kurzen Frist auffordern. Eine Heirat innerhalb dieser Frist würde die Ausreise dann aber auch ohnehin nicht mehr abwenden, da er nach dem Erlöschen der derzeitigen AE erst mal das Visumverfahren vom Ausland aus betreiben müsste, um anschließend eine AE als dein Ehemann bekommen zu können. Sollte die ABH nicht der Meinung sein, dass die AE automatisch erlischt, kann sie die Gültigkeit verkürzen und er müsste dann vor Ablauf der verkürzten Gültigkeit ausreisen. In dem Fall könnte er dann aber innerhalb der (verkürzten) Gültigkeit ohne Ausreise eine AE als dein Ehemann beantragen, sofern ihr rechtzeitig verheiratet seid.


Turhilfe schrieb am 09.05.2016 um 13:56:58:
ES SEI DENN: Bringt es was, die ABH jetzt schon von den Heiratsabsichten zu informieren, alle Dokumente hier zu sammeln und im Voraus vorzulegen, dann würde er jetzt zeitnah ausreisen und hoffen, dass das Visum zur Eheschliessung vor Juli noch ausgestellt wird? Oder sind das utopische Vorstellungen?


Dein Freund kann bei der ABH vorsprechen und um eine Vorabzustimmung bitten. Das kann den Visaprozess beschleunigen. Die ABH muss sich aber nicht darauf einlassen, da wäre er auf den guten Willen des Sachbearbeiters angewiesen. Bei einem Eheschließungsvisum solltet ihr auch noch bedenken, dass in der Regel die Sicherung des Lebensunterhalts verlangt wird (z. B. durch eine VE von dir, wenn du genügend Einkommen hast). Nach der Hochzeit spielt das keine Rolle, aber bis dahin ist die Forderung legitim.

Wenn ich es jetzt richtig verstanden habe, hat dein Freund noch keinen offiziellen Bescheid über das endgültige Nichtbestehen und die Exmatrikulation bekommen. Solange er den noch nicht bekommen hat, ist es ja unstrittig, dass seine AE noch gilt. Wenn ihr es also schaffen würdet, noch vor Erhalt des Bescheids in Dänemark zu heiraten und die neue AE bei der ABH zu beantragen, wärt ihr auf der sicheren Seite.

Titel: Re: 3. Versuch im Master nicht bestanden - was nun?
Beitrag von Turhilfe am 09.05.2016 um 16:20:29
@Daddy: alles klar  ;)


Lila F. schrieb am 09.05.2016 um 15:31:53:
Habt ihr den ganzen Thread gelesen? Ihr müsst auch den Unterschied beachten, dass bei deinem Freund nicht in den Nebenbestimmungen steht "Erlischt mit ..." sondern nur "Nur zum Studium ...". Da waren einige im Forum der Meinung, dass man die Exmatrikulation in dem Fall nicht der ABH mitteilen muss und zudem die AE nicht erlischt, sondern höchstens verkürzt werden kann, falls die ABH von der Exmatrikulation erfährt. Insbesondere Muleta hat diese Ansicht ja recht detailliert begründet. Aber es könnte eben schwierig werden, die ABH von der Ansicht zu überzeugen.


Wir haben bis zu dem Teil gelesen, wo das mit dem ''Visum erlischt mit ...'' erwähnt wurde, in dem Fall war es ja klar, dass die betroffene Person sofort ausreisen musste.

Das ist es ja, wir haben ja gar keine Garantie, dass die ABH uns irgendwie entgegen kommt, sondern laufen Gefahr, dass er eher gesagt bekommt: so, Exmatrikulation ist da, Zweck des Visums erloschen, ab nach Hause. Gleichzeitigmöchten wir aber auch vermeiden, noch mehr Probleme zu bekommen, wenn wir jetzt einfach mal davon ausgehen, dass sein Visum noch bis April 2017 gültig ist.
Was kann im schlimmsten Fall passieren? Also wenn wir jetzt davon ausgehen, dass der AT nicht erloschen ist, jetzt recht bald heiraten und dann bei der ABH vorsprechen mit Antrag auf Bleiberecht für Ehepartner. Würden dann Geldstrafen fällig werden und/oder erzwungene Ausreise mit Einreisesperre auf bestimmte Zeit oder Ähnliches?


Lila F. schrieb am 09.05.2016 um 15:31:53:
Bei einem Eheschließungsvisum solltet ihr auch noch bedenken, dass in der Regel die Sicherung des Lebensunterhalts verlangt wird (z. B. durch eine VE von dir, wenn du genügend Einkommen hast). Nach der Hochzeit spielt das keine Rolle, aber bis dahin ist die Forderung legitim.


Damit scheidet für uns die Option Visum zur Eheschliessung auch noch aus  :'( Sicherung des Lebensunterhalts kann weder durch mich noch durch ihn momentan erbracht werden. Sobald wir verheiratet sind, wird er mit ziemlicher Sicherheit einen Job finden, das ist gar nicht das Problem, aber jetzt gerade ist es natürlich... nun... doof.


Lila F. schrieb am 09.05.2016 um 15:31:53:
Wenn ich es jetzt richtig verstanden habe, hat dein Freund noch keinen offiziellen Bescheid über das endgültige Nichtbestehen und die Exmatrikulation bekommen. Solange er den noch nicht bekommen hat, ist es ja unstrittig, dass seine AE noch gilt. Wenn ihr es also schaffen würdet, noch vor Erhalt des Bescheids in Dänemark zu heiraten und die neue AE bei der ABH zu beantragen, wärt ihr auf der sicheren Seite. 


Er hat den Bescheid über die Ablehnung seines Widerspruchs bekommen, in dem folgendes steht: ''Ihre Prüfungskarte wird an das Rektorat der Universität zur Erstellung eines förmlichen Widerspruchsbescheids weitergeleitet.''

D.h. wir haben jetzt keinen Schimmer, ob der offizielle Exmatrikulationsbescheid morgen, Ende der Woche oder sogar in 2 Wochen eintrifft. Das zu wissen wäre natürlich eine grosse Hilfe, aber können wir schwer in Erfahrung bringen.

Wenn die Trauung in Deutschland zwischen deutsch-türkischen Staatsbürgern eher schnell und unkompliziert ist, lohnt es sich dann überhaupt, an Dänemark zu denken? Ich weiss jetzt gar nicht, was dann die Vorteile von einer Heirat in Dänemark wären, ist es noch schneller und unkomplizierter??   :o

Oh Mann... was tun...

Titel: Re: 3. Versuch im Master nicht bestanden - was nun?
Beitrag von NotLupus am 09.05.2016 um 16:39:14
Ich möchte dir nur eines ans Herz legen:
Das Ende eines Studiums ist zwar schwer zu verdauen, aber sowas passiert tagtäglich. Sollte der Aufenthalt deines Verlobten beendet werden, dann ist das halt so - ist aber auch kein Beinbruch. Wenn er rechtzeitig ausreist, dann kriegt er auch keine Einreisesperre oder sonstige Sanktionen sondern er beweist seine Rechtstreue.

Frage: Muss es alles schnell schnell gehen?

Ihr könnt ja auch in Ruhe die Dokumente beschaffen und auch in Ruhe heiraten. Das einzige was hier zu Verzögerungen führt, ist die derzeitige Überlastung der deutschen Konsulate aufgrund des Familiennachzugs von Syrern. Ein Flug in die Türkei kostet durchschnittlich 100 € und dauert nur 3-4 Stunden. 

Also ihr solltet einfach selber abwägen, ob es wirklich Zeitdruck gibt, oder es nur von euch so empfunden wird.

Eine Heirat in Dänemark ist bestimmt bis Ende der Woche realisierbar. Ihr müsstet nur euch reinhängen.

Ihr könnt natürlich auch gegen den Widerspruchsbescheid klagen und ggf. noch separat einstweiligen Rechtsschutz gegen die Wirkung der Exmatrikulation. Das dürfte auch gewisse Zeit verschaffen.

Titel: Re: 3. Versuch im Master nicht bestanden - was nun?
Beitrag von Turhilfe am 09.05.2016 um 16:57:51

NotLupus schrieb am 09.05.2016 um 16:39:14:
Frage: Muss es alles schnell schnell gehen? 


Aktueller Stand ist: Wenn er ausreist, dann haben wir keine grossen Chancen auf eine Heirat, da für das Visum zur Eheschliessung die Sicherung des Lebensunterhalts nachgewiesen werden müsste, und dafür ist mein Einkommen viel zu niedrig (also für uns ist es natürlich in Ordnung, aber für die Behörden reicht es nicht). Wir haben auch keine Verwandten oder Freunde, die uns da helfen könnten oder Sonstiges.
Also muss zumindest die Heirat vor seiner möglichen Ausreise geschehen, damit er einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen kann.

ABER genau da liegt das Problem, ab Juli darf er die Türkei nicht mehr verlassen aufgrund des Militärdienstes, den er jetzt antreten muss, verschieben oder abwenden ist nicht mehr. Daher die grosse Verzweiflung, sonst würden wir ja tatsächlich ruhig bleiben.

Sollte er also ausreisen müssen, dann muss er es schaffen, bis Ende Juni wieder im Lande zu sein, und das ist ja bei der Bearbeitungsdauer von Anträgen praktisch utopisch.

Deshalb: ja, es muss leider schnell schnell gehen :(

Titel: Re: 3. Versuch im Master nicht bestanden - was nun?
Beitrag von Lila F. am 09.05.2016 um 17:04:11

Turhilfe schrieb am 09.05.2016 um 16:20:29:
Damit scheidet für uns die Option Visum zur Eheschliessung auch noch ausweinend Sicherung des Lebensunterhalts kann weder durch mich noch durch ihn momentan erbracht werden.


Das könnte auch durch eine VE von einer dritten solventen Person gelöst werden (z. B. ein Freund von ihm/euch oder deine Eltern). EDIT: Ok, ich hatte das geschrieben, bevor ich deinen letzten Beitrag gelesen habe. Dann fällt die Option für euch weg.


Turhilfe schrieb am 09.05.2016 um 16:20:29:
Ich weiss jetzt gar nicht, was dann die Vorteile von einer Heirat in Dänemark wären, ist es noch schneller und unkomplizierter??


Davon abgesehen, dass es eventuell noch schneller und umkomplizierter geht, hat die Heirat in Dänemark keine Vorteile. Wenn ihr ernsthaft heiraten wollt und es wirklich so schlimm für ihn/euch wäre, ausreisen zu müssen, dann könnt ihr direkt morgen euer deutsches Standesamt und die verschiedenen dänischen Standesämter abtelefonieren und fragen, welche Dokumente er braucht und wie schnell es gehen würde. Ich vermute, dass es in Deutschland doch etwas länger dauert als in Dänemark, da er erst ein Ehefähigkeitszeugnis von der türkischen AV besorgen müsste.


Turhilfe schrieb am 09.05.2016 um 16:20:29:
Was kann im schlimmsten Fall passieren? Also wenn wir jetzt davon ausgehen, dass der AT nicht erloschen ist, jetzt recht bald heiraten und dann bei der ABH vorsprechen mit Antrag auf Bleiberecht für Ehepartner.


Im schlimmsten Fall geht die ABH davon aus, dass seine AE erloschen ist (auch wenn das zumindest laut Muleta nicht zutrifft), zeigt ihn wegen illegalen Aufenthalts an und verlangt, dass er das Visumverfahren von der Türkei aus betreibt. Ein Visum würde er dann aber problemlos bekommen, selbst wenn die ABH ihn anzeigt. Wie das mit dem Militärdienst dann ist, weiß ich aber nicht.

Titel: Re: 3. Versuch im Master nicht bestanden - was nun?
Beitrag von NotLupus am 09.05.2016 um 18:23:04
Dann solltet ihr heute Abend die Websites der dänischen Standesämte durchsuchen und entsprechend morgen durchklingeln oder eben gleich hinfahren.

http://speedheirat.com/bedingungen-der-kommunen.html


Titel: Re: 3. Versuch im Master nicht bestanden - was nun?
Beitrag von Saxonicus am 09.05.2016 um 18:37:36

Turhilfe schrieb am 09.05.2016 um 16:57:51:
ABER genau da liegt das Problem, ab Juli darf er die Türkei nicht mehr verlassen aufgrund des Militärdienstes, den er jetzt antreten muss, verschieben oder abwenden ist nicht mehr. Daher die grosse Verzweiflung, sonst würden wir ja tatsächlich ruhig bleiben. 

Würde denn eine Eheschließung etwas an der Pflicht zur Ableistung des Wehrdienstes ändern?

Titel: Re: 3. Versuch im Master nicht bestanden - was nun?
Beitrag von Lila F. am 09.05.2016 um 18:54:12

Saxonicus schrieb am 09.05.2016 um 18:37:36:
Würde denn eine Eheschließung etwas an der Pflicht zur Ableistung des Wehrdienstes ändern? 


Türken, die im Ausland leben, können sich unter bestimmten Bedingungen von der Wehrpflicht frei kaufen. Daher ändert die Eheschließung zwar nichts an der Pflicht zur Ableistung des Wehrdienstes, die AE aber möglicherweise schon.

@Turhilfe: Hat dein Freund schon überprüft, ob er sich nicht bereits jetzt von der Wehrpflicht frei kaufen kann? Wenn er das schaffen würde, bevor er eventuell ausreisen muss, dann könntet ihr das Ganze ja ganz entspannt angehen.

Titel: Re: 3. Versuch im Master nicht bestanden - was nun?
Beitrag von Turhilfe am 10.05.2016 um 11:15:54
@NotLupus: Vielen Dank für den Link!


Saxonicus schrieb am 09.05.2016 um 18:37:36:
Würde denn eine Eheschließung etwas an der Pflicht zur Ableistung des Wehrdienstes ändern? 


Leider nein, egal welcher Familienstand und welche sonstigen Vorkommnisse, bis zum ca. 40. Lebensjahr muss der männliche türkische Staatsbürger seinen Wehrdienst abgeleistet haben.


Lila F. schrieb am 09.05.2016 um 18:54:12:
Hat dein Freund schon überprüft, ob er sich nicht bereits jetzt von der Wehrpflicht frei kaufen kann? Wenn er das schaffen würde, bevor er eventuell ausreisen muss, dann könntet ihr das Ganze ja ganz entspannt angehen. 


Das Freikaufen ist nur unter ganz bestimmten Bedingungen möglich und nicht für jeden. Zum Einen müsste er mindestens 3 Jahre im Ausland Vollzeit gearbeitet haben, und dann hätte er auch nur "eventuell" die Möglichkeit, sich freizukaufen, der Spaß kostet um die 10.000 Euro, die kürzliche Gesetzesänderung runter auf 6.000 Euro hat keine große Wirkung und würde auch nur ganz wenigen erlaubt.
Manchmal erwischt es jemanden, der im Ausland lebt und arbeitet, mit Glück und er kann sich mit nur 1.000 Euro freikaufen. Darauf wird mein Freund die nächsten Jahre hoffen, weil sonst kann er bis zu seinem 40. Lebensjahr nicht mehr in die Türkei einreisen, ohne, dass er aufgrund des Militärdienstes zum Bleiben gezwungen wird. Bzw., sollte er irgendwann die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, hat sich das dann natürlich auch erledigt.


Mal kurz weg vom Thema Heirat, und zurück zu anderen noch offenen Möglichkeiten:

Wir haben gestern herausgefunden, dass sein türkischer Bachelor (International Trade and Finance) in Deutschland anerkannt ist und nicht nochmal ein extra Akkreditierungsverfahren durchlaufen müsste. Der Bachelor ist gelistet auf der Webseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen.

Sollte er es wagen, damit einen Antrag auf Visum zur Arbeitsplatzssuche zu stellen? Kann er das in seiner Situation überhaupt?

Und es gibt noch die Blaue Karte, die ist zwar für Fachkräfte in Bereichen, denen er nicht angehört, aber für "alle anderen Bereiche" außer IT, Naturwissenschaften, etc., muss man einen Job in Deutschland vorweisen können, der monatlich ca. 2.500 Euro netto erbringt. Dies ist natürlich so gut wie unmöglich, es sei denn, er schafft es, durch einen Kontakt, den er hat, an so einen Job zu kommen. Dann wäre die Blaue Karte im Spiel, oder? Die Chancen sind zwar gleich null, aber warum nicht probieren.


Heute Nachmittag hat seine Sachbearbeiterin in der Uni telefonische Sprechstunde, da werde ich anrufen und in Erfahrung bringen, ob er eigentlich mit sofortiger Wirkung oder erst bis zum Ende des laufenden Semesteres exmatrikuliert wird. Habe eben schon mit dem Studierendenservice telefoniert und die sagten "eigentlich bis zum Ende des Semesters", waren sich aber für spezifische Fälle nicht sicher. Drückt uns die Daumen, dass es bis Ende September sein wird, weil damit könnten wir auf jeden Fall aufatmen und in Ruhe die Heirat organisieren, sollte sich das mit dem Visum zur Arbeitsplatzsuche als nicht möglich herausstellen.

Titel: Re: 3. Versuch im Master nicht bestanden - was nun?
Beitrag von Saxonicus am 10.05.2016 um 11:46:32

Turhilfe schrieb am 10.05.2016 um 11:15:54:
Manchmal erwischt es jemanden, der im Ausland lebt und arbeitet, mit Glück und er kann sich mit nur 1.000 Euro freikaufen. Darauf wird mein Freund die nächsten Jahre hoffen, weil sonst kann er bis zu seinem 40. Lebensjahr nicht mehr in die Türkei einreisen, ohne, dass er aufgrund des Militärdienstes zum Bleiben gezwungen wird. Bzw., sollte er irgendwann die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, hat sich das dann natürlich auch erledigt.

Wen dem so sein sollte, dann muss er allerdings damit rechnen, dass man ihm beim türkischen Konsulat seinen Pass nicht verlängert bzw. neu ausstellt. Dann muss er unweigerlich in die Türkei zurückreisen und mit den entsprechenden Folgen rechnen.

Ohne gültigen Pass kann er sich eine Einbürgerung dann abschminken und ob ihn die Türkei unter diesen Gegebenheiten aus der Staatsangehörigkeit entlässt, ist ebenfalls fraglich. .

Titel: Re: 3. Versuch im Master nicht bestanden - was nun?
Beitrag von Turhilfe am 10.05.2016 um 12:34:08

Saxonicus schrieb am 10.05.2016 um 11:46:32:
Wen dem so sein sollte, dann muss er allerdings damit rechnen, dass man ihm beim türkischen Konsulat seinen Pass nicht verlängert bzw. neu ausstellt. Dann muss er unweigerlich in die Türkei zurückreisen und mit den entsprechenden Folgen rechnen. 


Danke für den Hinweis! Das ist natürlich ein verdammt wichtiger Punkt. Die Einbürgerung wäre jetzt zwar noch einige Jahre hin, aber vielleicht kann man dieses Problem ja irgendwie im Voraus lösen. Sein Pass ist bis 2021 gültig. Meine Güte, was für eine Situation... langsam brauchen wir echt mal gute Nachrichten, wir sind mit den Nerven am Ende...

Titel: Re: 3. Versuch im Master nicht bestanden - was nun?
Beitrag von NotLupus am 10.05.2016 um 12:38:09
Die beste Lösung ist Fakten zu schaffen. Also bspw. heiraten. Und Wehrdienst zu leisten ist kein Weltuntergang. Ich gehe aber davon aus, dass die Zurückstellung von der Wehrpflicht relativ problemlos möglich wäre.

Titel: Re: 3. Versuch im Master nicht bestanden - was nun?
Beitrag von Lila F. am 10.05.2016 um 12:41:36

Turhilfe schrieb am 10.05.2016 um 11:15:54:
Das Freikaufen ist nur unter ganz bestimmten Bedingungen möglich und nicht für jeden. Zum Einen müsste er mindestens 3 Jahre im Ausland Vollzeit gearbeitet haben, und dann hätte er auch nur "eventuell" die Möglichkeit, sich freizukaufen, der Spaß kostet um die 10.000 Euro, die kürzliche Gesetzesänderung runter auf 6.000 Euro hat keine große Wirkung und würde auch nur ganz wenigen erlaubt.
Manchmal erwischt es jemanden, der im Ausland lebt und arbeitet, mit Glück und er kann sich mit nur 1.000 Euro freikaufen. Darauf wird mein Freund die nächsten Jahre hoffen, weil sonst kann er bis zu seinem 40. Lebensjahr nicht mehr in die Türkei einreisen, ohne, dass er aufgrund des Militärdienstes zum Bleiben gezwungen wird. Bzw., sollte er irgendwann die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, hat sich das dann natürlich auch erledigt.


Wenn man kurz bei Google nach "Wehrdienst Türkei Freikaufen" sucht, kommen einige Quellen, in denen steht, dass es derzeit (ab 2016) grundsätzlich nur 1000 Euro kostet, keine Ahnung, ob das nun in der Praxis auch so angewendet wird. Aber wenn er die Bedingungen nicht erfüllt, bringt ihm das ja sowieso nichts. Außerdem sollte er auch bedenken, was Saxonicus geschrieben hat. Damit das alles problemlos abläuft, müsste er es schaffen, sich frei zu kaufen, solange sein derzeitiger Pass noch gilt (oder eben jetzt noch schnell einen neuen Pass beantragen).


Turhilfe schrieb am 10.05.2016 um 11:15:54:
Sollte er es wagen, damit einen Antrag auf Visum zur Arbeitsplatzssuche zu stellen? Kann er das in seiner Situation überhaupt?


Nur kurz zu den Begrifflichkeiten: Ein Visum bekommt man nur im Ausland bei einer deutschen AV. Was er braucht, ist eine Aufenthaltserlaubnis (AE). Ich denke nicht, dass er eine AE zur Arbeitsplatzsuche ohne vorherige Ausreise bekommen kann. Lies hierzu mal §18c des Aufenthaltsgesetzes: http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__18c.html


Turhilfe schrieb am 10.05.2016 um 11:15:54:
Und es gibt noch die Blaue Karte, die ist zwar für Fachkräfte in Bereichen, denen er nicht angehört, aber für "alle anderen Bereiche" außer IT, Naturwissenschaften, etc., muss man einen Job in Deutschland vorweisen können, der monatlich ca. 2.500 Euro netto erbringt.


Es geht um das Bruttogehalt und das muss meines Wissens bei 49600 Euro im Jahr liegen.

Titel: Re: 3. Versuch im Master nicht bestanden - was nun?
Beitrag von Turhilfe am 10.05.2016 um 13:13:58

NotLupus schrieb am 10.05.2016 um 12:38:09:
Ich gehe aber davon aus, dass die Zurückstellung von der Wehrpflicht relativ problemlos möglich wäre. 


war es ja bis dato, es wurde immer neu aufgeschoben, bis er ein Schreiben vom Konsulat bekommen hat, dass das Aufschieben nicht mehr möglich ist und er ab dem 9. Juli offiziell gemeldet ist. Wehrdienst ist an sich ja kein Problem, nur das ist für jedes Individuum anders. Und Wehrdienst in der Türkei während der aktuellen politischen Lage ist etwas beunruhigend. Natürlich ist es eine subjektive Einschätzung, aber so weit hergeholt sind die Bedenken auch nicht.


Lila F. schrieb am 10.05.2016 um 12:41:36:
Außerdem sollte er auch bedenken, was Saxonicus geschrieben hat. Damit das alles problemlos abläuft, müsste er es schaffen, sich frei zu kaufen, solange sein derzeitiger Pass noch gilt (oder eben jetzt noch schnell einen neuen Pass beantragen).


Genau, das hat er vor. Da können wir nur das Beste hoffen. Er ist in jedem Fall darüber gut informiert, scheint mir.


Lila F. schrieb am 10.05.2016 um 12:41:36:
Ich denke nicht, dass er eine AE zur Arbeitsplatzsuche ohne vorherige Ausreise bekommen kann.


Gelesen, dann hat mich der Mitarbeiter der ABH, mit dem ich vor einigen Wochen telefoniert habe, irreführend beraten. Er meinte nämlich, mein Freund könnte es durchaus mit seinem Bachelor versuchen. Vielleicht hat er mich ja missverstanden. Weil nach erfolgreichem Abschluss an einer deutschen Hochschule darf man ja das Visum für 18 Monate beantragen. Das aber nur, wenn es an ein Studentenvisum mit erfolreicher Beendigung des Studiums anschließt, laut https://service.berlin.de/dienstleistung/305245/

Also ist diese Option nun auch raus? Muss dann wohl echt ein Missverständnis gewesen sein. Mitarbeiter sagte nämlich tatsächlich, dass er für den Antrag nicht ausreisen muss. Ach Mann...


Lila F. schrieb am 10.05.2016 um 12:41:36:
Es geht um das Bruttogehalt und das muss meines Wissens bei 49600 Euro im Jahr liegen. 


Ja genau, ich sag ja, vllt. hat er ja Glück und findet sowas. Sehr unwahrscheinlich, aber die Hoffnung stirbt zuletzt.


@alle: ich wollte mich zwischendurch für alle Ratschläge bedanken und auch danke, dass alle so schnell und ausführlich antworten, das ist uns eine große Hilfe!  :-[

Titel: Re: 3. Versuch im Master nicht bestanden - was nun?
Beitrag von HeFi am 10.05.2016 um 13:29:25

Saxonicus schrieb am 10.05.2016 um 11:46:32:
Wen dem so sein sollte, dann muss er allerdings damit rechnen, dass man ihm beim türkischen Konsulat seinen Pass nicht verlängert bzw. neu ausstellt. Dann muss er unweigerlich in die Türkei zurückreisen und mit den entsprechenden Folgen rechnen. 

Sorry, davon hab' ich noch nie gehört (es gibt in D zahlreiche Türken, die ihren TR-Wehrdienst nicht abgeleistet haben und trotzdem gültige TR-Pässe besitzen)

deshalb solltest Du Deine og Behauptung -bitte- mit nachvollziehbaren Quellen belegen (wenn's geht).

Titel: Re: 3. Versuch im Master nicht bestanden - was nun?
Beitrag von Lila F. am 10.05.2016 um 13:36:45

HeFi schrieb am 10.05.2016 um 13:29:25:
Sorry, davon hab' ich noch nie gehört (es gibt in D zahlreiche Türken, die ihren TR-Wehrdienst nicht abgeleistet haben und trotzdem gültige TR-Pässe besitzen)


Hier im Forum war das schon häufiger ein Thema, z. B. in diesen Threads:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1252473770
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1360087727/2

Dass es zahlreiche Türken gibt, die damit keine Probleme haben, heißt nun mal nicht, dass es bei jedem so problemlos läuft.

Titel: Re: 3. Versuch im Master nicht bestanden - was nun?
Beitrag von Lila F. am 10.05.2016 um 14:18:20
Noch zur blauen Karte: Wenn er tatsächlich so einen Job findet, kann er ohne Ausreise eine blaue Karte bekommen, solange seine derzeitige AE noch gültig ist. Wenn sein Aufenthalt illegal wird, weil seine AE erlischt, dann kann er vermutlich auch die blaue Karte nicht mehr ohne Ausreise bekommen.

Titel: Re: 3. Versuch im Master nicht bestanden - was nun?
Beitrag von Turhilfe am 10.05.2016 um 15:23:18
Wir haben soeben vom Studierendenservice erfahren, dass er zum Ende des laufenden Semesters exmatrikuliert wird, also zum 30. September.

Das sind wunderbare Nachrichten!!! Mir fallen Felsen vom Herzen...

Das heißt, er hat jetzt etwas Zeit, um in Ruhe alles zu organisieren.


Lila F. schrieb am 10.05.2016 um 14:18:20:
Noch zur blauen Karte: Wenn er tatsächlich so einen Job findet, kann er ohne Ausreise eine blaue Karte bekommen, solange seine derzeitige AE noch gültig ist. Wenn sein Aufenthalt illegal wird, weil seine AE erlischt, dann kann er vermutlich auch die blaue Karte nicht mehr ohne Ausreise bekommen. 


Da er jetzt bis September auf jeden Fall noch Student und somit seine Visa gültig ist, hat er ja jetzt die Chance, so einen Job zu finden. Daumen drücken angesagt.

Wann sollte er spätestens bei der ABH vorsprechen, wenn er ein konkretes Jobangebot vorweisen kann für den Antrag auf Blaue Karte? Solange AE noch gültig ist oder schon 1-2 Monate früher aufgrund des Bearbeitungsprozesses für die Blaue Karte?

Ja ansonsten heißt es dann evtl. bald heiraten :)

Titel: Re: 3. Versuch im Master nicht bestanden - was nun?
Beitrag von Lila F. am 10.05.2016 um 16:15:00

Turhilfe schrieb am 10.05.2016 um 15:23:18:
Wann sollte er spätestens bei der ABH vorsprechen, wenn er ein konkretes Jobangebot vorweisen kann für den Antrag auf Blaue Karte? Solange AE noch gültig ist oder schon 1-2 Monate früher aufgrund des Bearbeitungsprozesses für die Blaue Karte?


Es reicht, wenn er den Antrag stellt, solange seine AE noch gültig ist.

Titel: Re: 3. Versuch im Master nicht bestanden - was nun?
Beitrag von Turhilfe am 10.05.2016 um 23:13:55

Lila F. schrieb am 10.05.2016 um 16:15:00:
Es reicht, wenn er den Antrag stellt, solange seine AE noch gültig ist.



wunderbar, vielen Dank  :)

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.