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3. Versuch im Master nicht bestanden - was nun? (Gelesen: 8.753 mal)
Themen Beschreibung: Widerspruch abgelehnt, türkischer Staatsbürger
Lila F.
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Antwort #15 - 09.05.2016 um 17:04:11
 
Turhilfe schrieb am 09.05.2016 um 16:20:29:
Damit scheidet für uns die Option Visum zur Eheschliessung auch noch ausweinend Sicherung des Lebensunterhalts kann weder durch mich noch durch ihn momentan erbracht werden.


Das könnte auch durch eine VE von einer dritten solventen Person gelöst werden (z. B. ein Freund von ihm/euch oder deine Eltern). EDIT: Ok, ich hatte das geschrieben, bevor ich deinen letzten Beitrag gelesen habe. Dann fällt die Option für euch weg.

Turhilfe schrieb am 09.05.2016 um 16:20:29:
Ich weiss jetzt gar nicht, was dann die Vorteile von einer Heirat in Dänemark wären, ist es noch schneller und unkomplizierter??


Davon abgesehen, dass es eventuell noch schneller und umkomplizierter geht, hat die Heirat in Dänemark keine Vorteile. Wenn ihr ernsthaft heiraten wollt und es wirklich so schlimm für ihn/euch wäre, ausreisen zu müssen, dann könnt ihr direkt morgen euer deutsches Standesamt und die verschiedenen dänischen Standesämter abtelefonieren und fragen, welche Dokumente er braucht und wie schnell es gehen würde. Ich vermute, dass es in Deutschland doch etwas länger dauert als in Dänemark, da er erst ein Ehefähigkeitszeugnis von der türkischen AV besorgen müsste.

Turhilfe schrieb am 09.05.2016 um 16:20:29:
Was kann im schlimmsten Fall passieren? Also wenn wir jetzt davon ausgehen, dass der AT nicht erloschen ist, jetzt recht bald heiraten und dann bei der ABH vorsprechen mit Antrag auf Bleiberecht für Ehepartner.


Im schlimmsten Fall geht die ABH davon aus, dass seine AE erloschen ist (auch wenn das zumindest laut Muleta nicht zutrifft), zeigt ihn wegen illegalen Aufenthalts an und verlangt, dass er das Visumverfahren von der Türkei aus betreibt. Ein Visum würde er dann aber problemlos bekommen, selbst wenn die ABH ihn anzeigt. Wie das mit dem Militärdienst dann ist, weiß ich aber nicht.
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Antwort #16 - 09.05.2016 um 18:23:04
 
Dann solltet ihr heute Abend die Websites der dänischen Standesämte durchsuchen und entsprechend morgen durchklingeln oder eben gleich hinfahren.

http://speedheirat.com/bedingungen-der-kommunen.html

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Antwort #17 - 09.05.2016 um 18:37:36
 
Turhilfe schrieb am 09.05.2016 um 16:57:51:
ABER genau da liegt das Problem, ab Juli darf er die Türkei nicht mehr verlassen aufgrund des Militärdienstes, den er jetzt antreten muss, verschieben oder abwenden ist nicht mehr. Daher die grosse Verzweiflung, sonst würden wir ja tatsächlich ruhig bleiben. 

Würde denn eine Eheschließung etwas an der Pflicht zur Ableistung des Wehrdienstes ändern?
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Antwort #18 - 09.05.2016 um 18:54:12
 
Saxonicus schrieb am 09.05.2016 um 18:37:36:
Würde denn eine Eheschließung etwas an der Pflicht zur Ableistung des Wehrdienstes ändern? 


Türken, die im Ausland leben, können sich unter bestimmten Bedingungen von der Wehrpflicht frei kaufen. Daher ändert die Eheschließung zwar nichts an der Pflicht zur Ableistung des Wehrdienstes, die AE aber möglicherweise schon.

@Turhilfe: Hat dein Freund schon überprüft, ob er sich nicht bereits jetzt von der Wehrpflicht frei kaufen kann? Wenn er das schaffen würde, bevor er eventuell ausreisen muss, dann könntet ihr das Ganze ja ganz entspannt angehen.
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Antwort #19 - 10.05.2016 um 11:15:54
 
@NotLupus: Vielen Dank für den Link!

Saxonicus schrieb am 09.05.2016 um 18:37:36:
Würde denn eine Eheschließung etwas an der Pflicht zur Ableistung des Wehrdienstes ändern? 


Leider nein, egal welcher Familienstand und welche sonstigen Vorkommnisse, bis zum ca. 40. Lebensjahr muss der männliche türkische Staatsbürger seinen Wehrdienst abgeleistet haben.

Lila F. schrieb am 09.05.2016 um 18:54:12:
Hat dein Freund schon überprüft, ob er sich nicht bereits jetzt von der Wehrpflicht frei kaufen kann? Wenn er das schaffen würde, bevor er eventuell ausreisen muss, dann könntet ihr das Ganze ja ganz entspannt angehen. 


Das Freikaufen ist nur unter ganz bestimmten Bedingungen möglich und nicht für jeden. Zum Einen müsste er mindestens 3 Jahre im Ausland Vollzeit gearbeitet haben, und dann hätte er auch nur "eventuell" die Möglichkeit, sich freizukaufen, der Spaß kostet um die 10.000 Euro, die kürzliche Gesetzesänderung runter auf 6.000 Euro hat keine große Wirkung und würde auch nur ganz wenigen erlaubt.
Manchmal erwischt es jemanden, der im Ausland lebt und arbeitet, mit Glück und er kann sich mit nur 1.000 Euro freikaufen. Darauf wird mein Freund die nächsten Jahre hoffen, weil sonst kann er bis zu seinem 40. Lebensjahr nicht mehr in die Türkei einreisen, ohne, dass er aufgrund des Militärdienstes zum Bleiben gezwungen wird. Bzw., sollte er irgendwann die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, hat sich das dann natürlich auch erledigt.


Mal kurz weg vom Thema Heirat, und zurück zu anderen noch offenen Möglichkeiten:

Wir haben gestern herausgefunden, dass sein türkischer Bachelor (International Trade and Finance) in Deutschland anerkannt ist und nicht nochmal ein extra Akkreditierungsverfahren durchlaufen müsste. Der Bachelor ist gelistet auf der Webseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen.

Sollte er es wagen, damit einen Antrag auf Visum zur Arbeitsplatzssuche zu stellen? Kann er das in seiner Situation überhaupt?

Und es gibt noch die Blaue Karte, die ist zwar für Fachkräfte in Bereichen, denen er nicht angehört, aber für "alle anderen Bereiche" außer IT, Naturwissenschaften, etc., muss man einen Job in Deutschland vorweisen können, der monatlich ca. 2.500 Euro netto erbringt. Dies ist natürlich so gut wie unmöglich, es sei denn, er schafft es, durch einen Kontakt, den er hat, an so einen Job zu kommen. Dann wäre die Blaue Karte im Spiel, oder? Die Chancen sind zwar gleich null, aber warum nicht probieren.


Heute Nachmittag hat seine Sachbearbeiterin in der Uni telefonische Sprechstunde, da werde ich anrufen und in Erfahrung bringen, ob er eigentlich mit sofortiger Wirkung oder erst bis zum Ende des laufenden Semesteres exmatrikuliert wird. Habe eben schon mit dem Studierendenservice telefoniert und die sagten "eigentlich bis zum Ende des Semesters", waren sich aber für spezifische Fälle nicht sicher. Drückt uns die Daumen, dass es bis Ende September sein wird, weil damit könnten wir auf jeden Fall aufatmen und in Ruhe die Heirat organisieren, sollte sich das mit dem Visum zur Arbeitsplatzsuche als nicht möglich herausstellen.
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Antwort #20 - 10.05.2016 um 11:46:32
 
Turhilfe schrieb am 10.05.2016 um 11:15:54:
Manchmal erwischt es jemanden, der im Ausland lebt und arbeitet, mit Glück und er kann sich mit nur 1.000 Euro freikaufen. Darauf wird mein Freund die nächsten Jahre hoffen, weil sonst kann er bis zu seinem 40. Lebensjahr nicht mehr in die Türkei einreisen, ohne, dass er aufgrund des Militärdienstes zum Bleiben gezwungen wird. Bzw., sollte er irgendwann die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, hat sich das dann natürlich auch erledigt.

Wen dem so sein sollte, dann muss er allerdings damit rechnen, dass man ihm beim türkischen Konsulat seinen Pass nicht verlängert bzw. neu ausstellt. Dann muss er unweigerlich in die Türkei zurückreisen und mit den entsprechenden Folgen rechnen.

Ohne gültigen Pass kann er sich eine Einbürgerung dann abschminken und ob ihn die Türkei unter diesen Gegebenheiten aus der Staatsangehörigkeit entlässt, ist ebenfalls fraglich. .
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Antwort #21 - 10.05.2016 um 12:34:08
 
Saxonicus schrieb am 10.05.2016 um 11:46:32:
Wen dem so sein sollte, dann muss er allerdings damit rechnen, dass man ihm beim türkischen Konsulat seinen Pass nicht verlängert bzw. neu ausstellt. Dann muss er unweigerlich in die Türkei zurückreisen und mit den entsprechenden Folgen rechnen. 


Danke für den Hinweis! Das ist natürlich ein verdammt wichtiger Punkt. Die Einbürgerung wäre jetzt zwar noch einige Jahre hin, aber vielleicht kann man dieses Problem ja irgendwie im Voraus lösen. Sein Pass ist bis 2021 gültig. Meine Güte, was für eine Situation... langsam brauchen wir echt mal gute Nachrichten, wir sind mit den Nerven am Ende...
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Antwort #22 - 10.05.2016 um 12:38:09
 
Die beste Lösung ist Fakten zu schaffen. Also bspw. heiraten. Und Wehrdienst zu leisten ist kein Weltuntergang. Ich gehe aber davon aus, dass die Zurückstellung von der Wehrpflicht relativ problemlos möglich wäre.
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Antwort #23 - 10.05.2016 um 12:41:36
 
Turhilfe schrieb am 10.05.2016 um 11:15:54:
Das Freikaufen ist nur unter ganz bestimmten Bedingungen möglich und nicht für jeden. Zum Einen müsste er mindestens 3 Jahre im Ausland Vollzeit gearbeitet haben, und dann hätte er auch nur "eventuell" die Möglichkeit, sich freizukaufen, der Spaß kostet um die 10.000 Euro, die kürzliche Gesetzesänderung runter auf 6.000 Euro hat keine große Wirkung und würde auch nur ganz wenigen erlaubt.
Manchmal erwischt es jemanden, der im Ausland lebt und arbeitet, mit Glück und er kann sich mit nur 1.000 Euro freikaufen. Darauf wird mein Freund die nächsten Jahre hoffen, weil sonst kann er bis zu seinem 40. Lebensjahr nicht mehr in die Türkei einreisen, ohne, dass er aufgrund des Militärdienstes zum Bleiben gezwungen wird. Bzw., sollte er irgendwann die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, hat sich das dann natürlich auch erledigt.


Wenn man kurz bei Google nach "Wehrdienst Türkei Freikaufen" sucht, kommen einige Quellen, in denen steht, dass es derzeit (ab 2016) grundsätzlich nur 1000 Euro kostet, keine Ahnung, ob das nun in der Praxis auch so angewendet wird. Aber wenn er die Bedingungen nicht erfüllt, bringt ihm das ja sowieso nichts. Außerdem sollte er auch bedenken, was Saxonicus geschrieben hat. Damit das alles problemlos abläuft, müsste er es schaffen, sich frei zu kaufen, solange sein derzeitiger Pass noch gilt (oder eben jetzt noch schnell einen neuen Pass beantragen).

Turhilfe schrieb am 10.05.2016 um 11:15:54:
Sollte er es wagen, damit einen Antrag auf Visum zur Arbeitsplatzssuche zu stellen? Kann er das in seiner Situation überhaupt?


Nur kurz zu den Begrifflichkeiten: Ein Visum bekommt man nur im Ausland bei einer deutschen AV. Was er braucht, ist eine Aufenthaltserlaubnis (AE). Ich denke nicht, dass er eine AE zur Arbeitsplatzsuche ohne vorherige Ausreise bekommen kann. Lies hierzu mal §18c des Aufenthaltsgesetzes: http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__18c.html

Turhilfe schrieb am 10.05.2016 um 11:15:54:
Und es gibt noch die Blaue Karte, die ist zwar für Fachkräfte in Bereichen, denen er nicht angehört, aber für "alle anderen Bereiche" außer IT, Naturwissenschaften, etc., muss man einen Job in Deutschland vorweisen können, der monatlich ca. 2.500 Euro netto erbringt.


Es geht um das Bruttogehalt und das muss meines Wissens bei 49600 Euro im Jahr liegen.
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Antwort #24 - 10.05.2016 um 13:13:58
 
NotLupus schrieb am 10.05.2016 um 12:38:09:
Ich gehe aber davon aus, dass die Zurückstellung von der Wehrpflicht relativ problemlos möglich wäre. 


war es ja bis dato, es wurde immer neu aufgeschoben, bis er ein Schreiben vom Konsulat bekommen hat, dass das Aufschieben nicht mehr möglich ist und er ab dem 9. Juli offiziell gemeldet ist. Wehrdienst ist an sich ja kein Problem, nur das ist für jedes Individuum anders. Und Wehrdienst in der Türkei während der aktuellen politischen Lage ist etwas beunruhigend. Natürlich ist es eine subjektive Einschätzung, aber so weit hergeholt sind die Bedenken auch nicht.

Lila F. schrieb am 10.05.2016 um 12:41:36:
Außerdem sollte er auch bedenken, was Saxonicus geschrieben hat. Damit das alles problemlos abläuft, müsste er es schaffen, sich frei zu kaufen, solange sein derzeitiger Pass noch gilt (oder eben jetzt noch schnell einen neuen Pass beantragen).


Genau, das hat er vor. Da können wir nur das Beste hoffen. Er ist in jedem Fall darüber gut informiert, scheint mir.

Lila F. schrieb am 10.05.2016 um 12:41:36:
Ich denke nicht, dass er eine AE zur Arbeitsplatzsuche ohne vorherige Ausreise bekommen kann.


Gelesen, dann hat mich der Mitarbeiter der ABH, mit dem ich vor einigen Wochen telefoniert habe, irreführend beraten. Er meinte nämlich, mein Freund könnte es durchaus mit seinem Bachelor versuchen. Vielleicht hat er mich ja missverstanden. Weil nach erfolgreichem Abschluss an einer deutschen Hochschule darf man ja das Visum für 18 Monate beantragen. Das aber nur, wenn es an ein Studentenvisum mit erfolreicher Beendigung des Studiums anschließt, laut https://service.berlin.de/dienstleistung/305245/

Also ist diese Option nun auch raus? Muss dann wohl echt ein Missverständnis gewesen sein. Mitarbeiter sagte nämlich tatsächlich, dass er für den Antrag nicht ausreisen muss. Ach Mann...

Lila F. schrieb am 10.05.2016 um 12:41:36:
Es geht um das Bruttogehalt und das muss meines Wissens bei 49600 Euro im Jahr liegen. 


Ja genau, ich sag ja, vllt. hat er ja Glück und findet sowas. Sehr unwahrscheinlich, aber die Hoffnung stirbt zuletzt.


@alle: ich wollte mich zwischendurch für alle Ratschläge bedanken und auch danke, dass alle so schnell und ausführlich antworten, das ist uns eine große Hilfe!  Traurig
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Antwort #25 - 10.05.2016 um 13:29:25
 
Saxonicus schrieb am 10.05.2016 um 11:46:32:
Wen dem so sein sollte, dann muss er allerdings damit rechnen, dass man ihm beim türkischen Konsulat seinen Pass nicht verlängert bzw. neu ausstellt. Dann muss er unweigerlich in die Türkei zurückreisen und mit den entsprechenden Folgen rechnen. 

Sorry, davon hab' ich noch nie gehört (es gibt in D zahlreiche Türken, die ihren TR-Wehrdienst nicht abgeleistet haben und trotzdem gültige TR-Pässe besitzen)

deshalb solltest Du Deine og Behauptung -bitte- mit nachvollziehbaren Quellen belegen (wenn's geht).
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Antwort #26 - 10.05.2016 um 13:36:45
 
HeFi schrieb am 10.05.2016 um 13:29:25:
Sorry, davon hab' ich noch nie gehört (es gibt in D zahlreiche Türken, die ihren TR-Wehrdienst nicht abgeleistet haben und trotzdem gültige TR-Pässe besitzen)


Hier im Forum war das schon häufiger ein Thema, z. B. in diesen Threads:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1252473770
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1360087727/2

Dass es zahlreiche Türken gibt, die damit keine Probleme haben, heißt nun mal nicht, dass es bei jedem so problemlos läuft.
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Antwort #27 - 10.05.2016 um 14:18:20
 
Noch zur blauen Karte: Wenn er tatsächlich so einen Job findet, kann er ohne Ausreise eine blaue Karte bekommen, solange seine derzeitige AE noch gültig ist. Wenn sein Aufenthalt illegal wird, weil seine AE erlischt, dann kann er vermutlich auch die blaue Karte nicht mehr ohne Ausreise bekommen.
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Antwort #28 - 10.05.2016 um 15:23:18
 
Wir haben soeben vom Studierendenservice erfahren, dass er zum Ende des laufenden Semesters exmatrikuliert wird, also zum 30. September.

Das sind wunderbare Nachrichten!!! Mir fallen Felsen vom Herzen...

Das heißt, er hat jetzt etwas Zeit, um in Ruhe alles zu organisieren.

Lila F. schrieb am 10.05.2016 um 14:18:20:
Noch zur blauen Karte: Wenn er tatsächlich so einen Job findet, kann er ohne Ausreise eine blaue Karte bekommen, solange seine derzeitige AE noch gültig ist. Wenn sein Aufenthalt illegal wird, weil seine AE erlischt, dann kann er vermutlich auch die blaue Karte nicht mehr ohne Ausreise bekommen. 


Da er jetzt bis September auf jeden Fall noch Student und somit seine Visa gültig ist, hat er ja jetzt die Chance, so einen Job zu finden. Daumen drücken angesagt.

Wann sollte er spätestens bei der ABH vorsprechen, wenn er ein konkretes Jobangebot vorweisen kann für den Antrag auf Blaue Karte? Solange AE noch gültig ist oder schon 1-2 Monate früher aufgrund des Bearbeitungsprozesses für die Blaue Karte?

Ja ansonsten heißt es dann evtl. bald heiraten Smiley
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Antwort #29 - 10.05.2016 um 16:15:00
 
Turhilfe schrieb am 10.05.2016 um 15:23:18:
Wann sollte er spätestens bei der ABH vorsprechen, wenn er ein konkretes Jobangebot vorweisen kann für den Antrag auf Blaue Karte? Solange AE noch gültig ist oder schon 1-2 Monate früher aufgrund des Bearbeitungsprozesses für die Blaue Karte?


Es reicht, wenn er den Antrag stellt, solange seine AE noch gültig ist.
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