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Brauche Hilfe (Gelesen: 34.377 mal)
NotLupus
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #75 - 01.04.2016 um 23:15:21
 
Die 90/ 180 Tage Regel gilt nur für Kurzaufenthalte. Strebt man einen Daueraufenthalt an, dann gilt die 90/ 180 Tage Regel nicht sondern bei der Einreise nach Deutschland beginnt eine 90 Tage Frist um den Antrag zu stellen. Reist man aus und wieder ein, weil man bspw. zwar den Daueraufenthalt begründen wollte aber was in der Heimat erledigen musste, dann reist man erneut zur Begründung eines Daueraufenthaltes ein. Es läuft dann wieder die 90 Tage Frist. Man muss es nur dem Grenzpolizisten erklären.

Macht man das aber auffällig gehäuft, dann kann der deutsche Grenzpolizist einen verkappten Daueraufenthalt vermuten und entsprechend reagieren.
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mgb
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #76 - 01.04.2016 um 23:37:08
 
Nach §16 AufenthV haben ältere Sichtvermerksabkommen Vorrang.
Das Sichtvermerksabkommen von 1953 mit Kanada kann man hier nachlesen:
http://www.westphal-stoppa.de/O-Gesetze/Kanada.pdf
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sadfar2
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #77 - 02.04.2016 um 13:22:08
 
trixie schrieb am 01.04.2016 um 21:51:56:
Für die Annahme einer Zurückweisung besteht aber kein Grund, wenn der Aufenthaltszweck für einen Daueraufenthalt gedacht ist.


Ich muss denen dann einfach nur sagen: Das ist meine Frau, und sie wird mit mir jetzt in Deutschland bleiben. Hier ist meine Hochzeitsurkunde.

Das wars?

Und die Franzonsen werden das mit $41 AufenthaltV schon verstehen?
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« Zuletzt geändert: 02.04.2016 um 13:33:32 von sadfar2 »  
 
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #78 - 02.04.2016 um 14:42:37
 
sadfar2 schrieb am 02.04.2016 um 13:22:08:
Und die Franzonsen werden das mit $41 AufenthaltV schon verstehen?

Nein, dass muss und wird der Franzose nicht verstehen, weil dies ein deutsches Gesetz ist und ihr nach Frankreich nach der EU-Freizügigkeit einreist, welches euch höhere Rechte zugesteht.

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sadfar2
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #79 - 02.04.2016 um 14:54:14
 
trixie schrieb am 02.04.2016 um 14:42:37:
und ihr nach Frankreich nach der EU-Freizügigkeit einreist, welches euch höhere Rechte zugesteht.


Und das nur unter Bedingung des Daueraufenthalts, richtig? D.h. ich muss den Beamten stark betonen, dass es um einen Daueraufenthalt geht. Ansonsten wird er ja denken, dass sie wieder nur Schengen "besuchen" möchte (Kurzaufenthalt), was sie ja nicht darf.
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Antwort #80 - 02.04.2016 um 16:13:47
 
sadfar2 schrieb am 02.04.2016 um 14:54:14:
Und das nur unter Bedingung des Daueraufenthalts, richtig?

Falsch!

sadfar2 schrieb am 02.04.2016 um 14:54:14:
Ansonsten wird er ja denken, dass sie wieder nur Schengen "besuchen" möchte (Kurzaufenthalt), was sie ja nicht darf. 

Es ist zutiefst seine eigene Sache, was er denkt oder nicht - in Deiner Begleitung und bei nachgewiesener Ehe darf er Deine Frau nicht zurückweisen bei einer Einreise nach Frankreich.

Er darf es nicht!

Weder bei einer Einreise zum Daueraufenthalt nach Frankreich, noch beim Kurzaufenthalt (der völlig voraussetzungslos ist), geschweige denn beim Transit.

In allen EU-Staaten außer Deutschland ist in Deiner Begleitung Schengenrecht vollständig und absolut uninteressant.
Kurzaufenthalte werden nicht kumuliert - Ihr könntet also das voraussetzungslose Kurzaufenthaltsrecht ausnutzen, indem ihr 89 Tage in Frankreich verbringt, danach 89 Tage in Spanien, 89 Tage Italien, wieder 89 Frankreich und so fort.

Du kannst uns hier noch seitenlang mit Fragen und Zweifeln und allem Möglichen löchern.
An den Sachverhalten ändert sich dadurch nichts - und die Freizeit der Antwortenden wird dadurch auch nicht gehaltvoller ...

sadfar2 schrieb am 02.04.2016 um 14:54:14:
D.h. ich muss den Beamten stark betonen, dass es um einen Daueraufenthalt geht.

Du mußt gar nichts.
Sollte der dich nach dem Wohin, Woher und Warum fragen, dann ... würde ich ihn fragen, was ihn das angeht.
Dann und nur dann, wenn er dieselben Fragen auch einreisenden Franzosen stellt (denkbar vor dem Hintergrund der Terrorgefahr) hat er das Recht zu solchen Fragen.
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Antwort #81 - 02.04.2016 um 16:17:18
 
sadfar2 schrieb am 02.04.2016 um 14:54:14:
Und das nur unter Bedingung des Daueraufenthalts, richtig? D.h. ich muss den Beamten stark betonen, dass es um einen Daueraufenthalt geht. Ansonsten wird er ja denken, dass sie wieder nur Schengen "besuchen" möchte (Kurzaufenthalt), was sie ja nicht darf. 


Nochmal wie hier schon gesagt. Reist du mit deiner Frau druch die EU, außerhalb Deutschlands, unterliegt Ihr der EU-Freizügigkeit. Also weder dem Schengenrecht mit 90/180 Regelung oder besonderen nationalen Bestimmungen.

Damit könnt ihr euch in jedem EU-Land bis zu 90 Tage voraussetzungslos aufhalten. Damit interessiert Ihre Aufenthaltsdauer bei Kontrollen niemanden.
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mgb
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #82 - 02.04.2016 um 20:00:27
 
Für was soll die Reise durch die EU gut sein?
Die Ehefrau reist direkt in Deutschland ein und bekommt über §16 AufenthV und dem Sichtvermerksabkommen mit Kanada 90 Tage bzw. 3 Monate.
Alles andere ist doch viel zu kompliziert.
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Antwort #83 - 03.04.2016 um 13:49:18
 
mgb schrieb am 01.04.2016 um 23:37:08:
Nach §16 AufenthV haben ältere Sichtvermerksabkommen Vorrang.


Das Sichtvermerksabkommen gilt für vorbergehende Aufenhalte. Damit wäre dies genauso wie Schengenrecht der falsche Ansatz. Sie reist gem. §41 AufenthV ein um direkt einen AT zu beantragen. Damit sind irgenwelche Fristen aus dem Schengenreicht obsolet. Das weiss auch die Bundespolizei bei der Grenzkontrolle.

mgb schrieb am 02.04.2016 um 20:00:27:
Für was soll die Reise durch die EU gut sein?


Frag den TS, scheinbar hat er sich von der ABH Angst einreden lassen.
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sadfar2
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #84 - 08.04.2016 um 12:12:11
 
Hatte nochmal eure Argumente und die Antwort eines Anwalts an die ABH schriftlich per Mail geschrieben. Habe nun die Zusage der ABH, dass meine Frau nun visumsfrei ab sofort einreisen kann. Der Flug ist gebucht für nächste Woche.

Vielen, vielen Dank an euch alle für eure Hilfe!  Laut lachend
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