SuzyVanPelt schrieb am 06.02.2016 um 15:37:55:Ist es rechtens, dass ich keinen Einblick in die Berechnung der
ABH erhalte? Darf die
ABH einfach jegliche Alternativen ablehnen? Immerhin würde mir in dem Moment doch das Recht entzogen werden, in D zu heiraten.
Die
VE könnte auch durch einen Dritten abgegeben werden, der ausreichend solvent ist.
SuzyVanPelt schrieb am 06.02.2016 um 15:37:55:Zusätzlich habe ich die Sachbearbeiterin dann darauf hingewiesen, dass mein Partner ein Multi-Schengen-Visum (Tourist) besitzt (gültig bis November 2016). Darauf erwiderte Sie, mein Partner kann damit einreisen und wir Heiraten problemlos.
Es ist richtig, dass er damit heiraten dart. Er darf nur die zulässige Aufenthaltsdauer nicht überschreiten und muss nach der Heirat wieder ausreisen, um ein Visum zur Familienzusammenführung zu beantragen.
SuzyVanPelt schrieb am 06.02.2016 um 15:37:55:Muss ich direkt nach der Hochzeit mit standesamtlicher Urkunde bei der
ABH vorsprechen? Werden dann wieder Einkommensnachweise, Mietvertrag usw. verlangt?
Er müsste im Fall einer Heirat mit Schengenvisum definitiv wieder ausreisen, wenn er sich regelkonform verhalten möchte. Dass es Fälle gibt, in denen die
ABH aus welchen Gründen auch immer nicht darauf bestanden hat und eine
AE erteilt hat, ändert daran nichts. Wenn ihr verheiratet seid, ist die Sicherung des Lebensunterhalts nicht mehr relevant. Sollten Einkommensnachweise verlangt werden, kannst du es verweigern, diese vorzulegen. Oder du legst sie einfach vor, die Höhe deines Einkommens spielt dann aber keine Rolle für die Erteilung des Visums bzw. der
AE. Die Größe des Wohnraums spielt ebenfalls keine Rolle, ein Nachweis, dass keine Obdachlosigkeit droht, kann aber verlangt werden (da bietet sich der Mietvertrag natürlich an, wenn du zur Miete wohnst).
SuzyVanPelt schrieb am 06.02.2016 um 15:37:55:Abschließend wollte ich noch zusätzlich erwähnen, dass ein "Visum für den Nachzug zum ungeborenen deutschen Kind" für uns auch in Frage kommt. Aktuell bin ich im 5. Monat schwanger.
Ist es denn überhaupt möglich mit diesem Aufenthaltstitel zu heiraten oder verfällt dann die "Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses"?
Wenn das Visum erteilt wird, solange die Dokumente zur Eheschließung noch gültig sind, kann er auch damit heiraten. Er müsste dann nachher nicht ausreisen, bekommt aber vermutlich erst nach der Geburt des Kindes eine Arbeitserlaubnis. Sollte er noch kein A1-Zertifikat haben, wäre diese Variante eventuell von Vorteil, da hier keine Sprachkenntnisse gefordert werden.