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Geburtsbescheinigung (Gelesen: 620 mal)
Themen Beschreibung: Bitte um Hilfe im Umgang mit Standesämtern
Samoth Snes
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Newbie
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i4a rocks!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Geburtsbescheinigung
09.02.2016 um 09:54:43
 
Ich bin in der Asylhilfe tätig und habe nun den Fall, dass Familie X aus XYZ uns Ende 2015 in eine dezentrale Unterkunft zugewiesen wurde.

Frau X hat kurz vor der Umverteilung ein Kind geboren, als sie noch in der Stadt der Erstaufnahme Einrichtung war. Nun sind sie hier aber in einem völlig anderen Landkreis und anderer Stadt, aber im gleichen Bundesland.

Die Familie hat für das Kind noch keine Geburtsbescheinigung und das Standesamt der vorherigen Stadt besteht auf persönliches Vorsprechen mit allerlei Dokumenten um diese Bescheinigung zu erhalten.

Gibt es eine Möglichkeit dem Standesamt vor Ort wo sie jetzt sind die Situation zu erklären und darum zu bitten, dass diese alles notwendige von der ersten Stadt anfordern und alles hier erledigt werden kann? Damit spart sich der Bund doch auch die Fahrtkosten, welche sonst anfallen würden.

Hat hier jemand Erfahrung mit so einem ähnlichen Fall?
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Aras
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Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Geburtsbescheinigung
Antwort #1 - 09.02.2016 um 09:57:12
 
Das lokale Standesamt kann im Rahmen der Amtshilfe handeln.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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