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Heiraten mit C-Visum (Gelesen: 2.015 mal)
dude81
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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07.02.2016 um 20:28:25
 
Hallo Zusammen,

ich bin ganz neu hier im Forum und bräuchte mal eure Hilfe bzgl. einer Hochzeit mit einer Chinesin.

Ich habe im Moment überhaupt keine konkreten Pläne zu Heiraten, es geht mir nur darum Informationen zu sammeln und ein Überblick zu bekommen.

Zur Situation:
Ich bin mit einer Chinesin zusammen, sie lebt in Shanghai ich in DE. Sie spricht perfekt deutsch und ist auch immer mal wieder in DE für ein paar Wochen. Wir arbeiten in der gleichen Firma, und ich bin auch regelmässig in CN.

Jetzt frage ich mich, ob es eine Möglichkeit gibt das wir während sie hier ist (oder ich dort bin) heiraten können.
Ohne den ganzen Kampf mit dem D-Visum, und ohne grossen Aufwand?

Vielen Dank für euere Hilfe Smiley
gruß
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Petersburger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 07.02.2016 um 20:37:08
 
Natürlich kann und darf man während eines Kurzaufenthalts heiraten.

Mit jedem beliebigen C-Visum. Auch einem Geschäftsvisum.

Solange kein Daueraufenthalt geplant ist, kann auch gar kein D-Visum erteilt werden.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
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dude81
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 07.02.2016 um 20:44:15
 
hey, vielen Dank für die schnelle Antwort Smiley

Ich merke gerade das ich einen entscheidenden Punkt vergessen hatte. Das Ziel sollte schon sein das wir langfristig zusammen Leben.

Was ist dann in der beschrieben Situation der einfachste Weg?

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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 07.02.2016 um 20:47:47
 
dude81 schrieb am 07.02.2016 um 20:44:15:
Was ist dann in der beschrieben Situation der einfachste Weg?

Mit einem Eheschließungsvisum einzureisen und zu heiraten, dann kann er gleich hierbleiben. Aber ein solches Visum wird erst erteilt, wenn das Standesamt alle Papiere geprüft hat und der Eheschließungstermin feststeht.
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Petersburger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 07.02.2016 um 22:03:34
 
dude81 schrieb am 07.02.2016 um 20:44:15:
Was ist dann in der beschrieben Situation der einfachste Weg?

Der einfachste Weg hängt davon ab, was Ihr wollt. Das geht aus dem Thema bisher nicht hervor.

Erstmal heiraten und dann irgendwann (jedenfalls nicht sofort) auf Dauer Deutschland zusammenleben - C-Visum.

Heiraten und dann sofort die Hin- und Her-Reiserei beenden, beide bleiben in Deutschland - D-Visum.
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grisu1000
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Antwort #5 - 08.02.2016 um 04:09:36
 
dude81 schrieb am 07.02.2016 um 20:44:15:
Das Ziel sollte schon sein das wir langfristig zusammen Leben.


Ist Eheschließung und Zusammenleben zeitlich getrennt kann man das während eines Kurzaufenthaltes machen. In Deutschland braucht aber das Standesamt deutlich mehrer Monate Vorlauf.

Macht man die Eheschließung im Ausland, so kann man dann die Erteilung des C-Visums und der anschließenden AT beschleungigen indem,

-man die Ehe in Deutschland beim zuständigen Standesamt nachregistriert.
-Die Ehefrau einen Sprachtest bei einem nach ALTE zertifizierten Institung in max. Höhe macht.  Ab B1 Sprachlevel würde dann IMHO auch die Verpflcihtung zum Integrationskurs entfallen.

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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #6 - 08.02.2016 um 08:12:33
 
grisu1000 schrieb am 08.02.2016 um 04:09:36:
Macht man die Eheschließung im Ausland, so kann man dann die Erteilung des C-Visums und der anschließenden AT beschleungigen indem,

Du meinst sicherlich ein D-Visum, denn ein C-Visum würde ja bedeuten, dass die (dann) Ehefrau wieder ausreisen wird.
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Cronenberger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 08.02.2016 um 08:15:04
 
Meine Frau (Chinesin aus Shanghai) und ich (Deutscher) haben mit einem deutschen Ehefähigkeitszeugnisses, für das uns im deutschen Konsulat in eine Konsularbescheinigung ausgestellt, wurde in Shanghai geheiratet.
Das geht nur in dem Standesamt für Hochzeiten mit Ausländern.
Von dem Hochzeitsbuch haben wir beim Notar eine Heiratsurkunde erstellen lassen, beglaubigen lassen und anschließend beides ins Deutsche übersetzen lassen.
Das wurde beim Bezirksnotar, Waiban, überbeglaubigt und schließlich im Konsulat legalisiert.
Damit hat sie ihr FZF-Visum zusammen mit den anderen benötigen Unterlagen beantragt und bekommen.

So ist der Weg, wenn man in Shanghai heiraten möchte.

Das hatte für uns den Vorteil., dass wir mit ihrer ganzen Familie feiern konnten und anschließend haben wir in Deutschland noch einmal gefeiert.

Gruß

Cronenberger
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dude81
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #8 - 08.02.2016 um 18:39:35
 
Vielen Dank Leute Smiley


Mein Ursprünglicher Gedanke war, das wir während eines Business Trip´s von ihr hier in DE Heiraten. Und dann das Visum nachträglich beantragen, ich denke das sollte die ganze Sache doch erleichtern, da sie ja schon mit einem deutschen verheiratet ist.  Smiley

Oder macht das keinen Unterschied und der Aufwand bleibt der gleiche?
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #9 - 08.02.2016 um 21:42:41
 
dude81 schrieb am 08.02.2016 um 18:39:35:
Aufwand bleibt der gleiche?


im Prinzip bleibt der Aufwand der gleiche ... er verschiebt sich nur.

Mit welchem Visum sie heiratet (Business oder Eheschliessungsvisum) ist egal, der Aufwand um heiraten zu können ist gleich.
Bo sie dann das Eheschliessungsvisum oder Visum zum Ehegatten beantragt ist auch egal (ein Unterschied ist doch gegeben: beim Eheschliessungsvisum braucht sie eine VE, beim Visum zum Ehegatten nicht.)
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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