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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Heiraten mit Touristen-Visum? https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1454769475 Beitrag begonnen von SuzyVanPelt am 06.02.2016 um 15:37:55 |
Titel: Heiraten mit Touristen-Visum? Beitrag von SuzyVanPelt am 06.02.2016 um 15:37:55
Hallo liebe Forums-Gemeinde! :)
Vor einiger Zeit hatte ich mich bereits vorgestellt und meine Situation kurz geschildert: Seit geraumer Zeit bin ich (deutsche Staatsangehörigkeit) mit meinem russischen Partner liiert und auch wir haben uns vor Monaten entschlossen zu heiraten. Schnell viel die Entscheidung in D zu heiraten, da wir unser gemeinsames Leben auch hier starten möchten. Nach einiger Zeit des Wartens hat mein Partner die "Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses" durch das OLG genehmigt bekommen. Nächster Schritt war nun meinerseits die "Vorsprache" bei der zuständigen Ausländerbehörde. Ziel war es, eine VE für ein "Visum zur Eheschließung mit anschließendem Daueraufenthalt" ausgestellt zu bekommen. Leider hat die ABH dieses abgelehnt, da mein Einkommen zu gering ist. Vorgerechnet wurde mir nichts, da ich lediglich in E-Mail-Korrespondenz mit der Bearbeiterin stehe. Mein Wunsch, einen Termin zur persönlichen Vorsprache zu bekommen, wurde bisher nicht erfüllt. [list bull-blackball] Ist es rechtens, dass ich keinen Einblick in die Berechnung der ABH erhalte? Darf die ABH einfach jegliche Alternativen ablehnen? Immerhin würde mir in dem Moment doch das Recht entzogen werden, in D zu heiraten. [list bull-blackball] Meines Wissens nach ist das doch "rechtswidrig", da mein Partner bei einer erneuten Einreise in das Schengen-Gebiet nicht das Ziel des Tourismus verfolgt. Dies hat Sie verneint und beharrt darauf, dass dieser Vorgang durchaus legal wäre. Kann ich dieser Aussage vertrauen? Das Letzte, was ich möchte sind rechtliche Konsequenzen durch die ABH oder Botschaft in Moskau. [list bull-blackball] Klar --> Erneut ausreisen und "Visum zur Familienzusammenführung"/Ehegattennachzug in Moskau beantragen. Aber wieso "wahrscheinlich"? Ist das letztlich eine "Kulanz"-Frage oder Willkür durch den Sachbearbeiter? Zitat:
Muss ich direkt nach der Hochzeit mit standesamtlicher Urkunde bei der ABH vorsprechen? Werden dann wieder Einkommensnachweise, Mietvertrag usw. verlangt? [list bull-blackball] Ist es denn überhaupt möglich mit diesem Aufenthaltstitel zu heiraten oder verfällt dann die "Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses"? Immerhin wurden dort angegeben, dass er keinen AT besitzt. Fragen über Fragen. ::) Ich möchte zum Schluss nochmal kurz erwähnen, dass ich nichts gegen die ABH habe oder mich ungerecht behandelt fühle. Anscheinend gibt es in meinem speziellen Fall schon Lösungen und darauf kommt es an! Zudem will ich der Behörde vertrauen, da diese ein unumgänglicher Schritt für mich/uns ist. Ich bin sehr dankbar für eure Erfahrungen und euer Wissen, welches Ihr mit mir teilt! 8-) Der Austausch mit Gleichgesinnten oder "Experten" erweitert meinen (vllt. eingeschränkten) Blick auf die Dinge. Liebe Grüße! |
Titel: Re: Heiraten mit Touristen-Visum? Beitrag von Lila F. am 06.02.2016 um 16:04:33 SuzyVanPelt schrieb am 06.02.2016 um 15:37:55:
Die VE könnte auch durch einen Dritten abgegeben werden, der ausreichend solvent ist. SuzyVanPelt schrieb am 06.02.2016 um 15:37:55:
Es ist richtig, dass er damit heiraten dart. Er darf nur die zulässige Aufenthaltsdauer nicht überschreiten und muss nach der Heirat wieder ausreisen, um ein Visum zur Familienzusammenführung zu beantragen. SuzyVanPelt schrieb am 06.02.2016 um 15:37:55:
Er müsste im Fall einer Heirat mit Schengenvisum definitiv wieder ausreisen, wenn er sich regelkonform verhalten möchte. Dass es Fälle gibt, in denen die ABH aus welchen Gründen auch immer nicht darauf bestanden hat und eine AE erteilt hat, ändert daran nichts. Wenn ihr verheiratet seid, ist die Sicherung des Lebensunterhalts nicht mehr relevant. Sollten Einkommensnachweise verlangt werden, kannst du es verweigern, diese vorzulegen. Oder du legst sie einfach vor, die Höhe deines Einkommens spielt dann aber keine Rolle für die Erteilung des Visums bzw. der AE. Die Größe des Wohnraums spielt ebenfalls keine Rolle, ein Nachweis, dass keine Obdachlosigkeit droht, kann aber verlangt werden (da bietet sich der Mietvertrag natürlich an, wenn du zur Miete wohnst). SuzyVanPelt schrieb am 06.02.2016 um 15:37:55:
Wenn das Visum erteilt wird, solange die Dokumente zur Eheschließung noch gültig sind, kann er auch damit heiraten. Er müsste dann nachher nicht ausreisen, bekommt aber vermutlich erst nach der Geburt des Kindes eine Arbeitserlaubnis. Sollte er noch kein A1-Zertifikat haben, wäre diese Variante eventuell von Vorteil, da hier keine Sprachkenntnisse gefordert werden. |
Titel: Re: Heiraten mit Touristen-Visum? Beitrag von grisu1000 am 06.02.2016 um 16:47:19 SuzyVanPelt schrieb am 06.02.2016 um 15:37:55:
Ja eine Ehschlißung ist möglich. Dieses Visum wird so erteilt, das er im Regelfall zur Geburt hiersein kann. Ist es eine Risikoschwangerschaft (Eintragung im Mutterpass) dann schnellstmöglich. Es handelt sich um FZF zum ungeborenen DEU Kind. Weder VE noch Sprachnachweis erforderlich. Er kann sich dann nach Eheschließung und Geburt entscheiden welche AT er haben will. Abhängig vom Kind oder von Ehefrau. Anbetracht der Dauer des Visum soll er es sofort beantragen. |
Titel: Re: Heiraten mit Touristen-Visum? Beitrag von SuzyVanPelt am 06.02.2016 um 17:35:17
Vielen Dank für die schnellen Antworten! :)
Eine wichtige Info hatte ich vergessen: Mein Partner hat letztes Jahr erfolgreich das A1-Zertifikat am Goethe-Institut abgelegt. (Er spricht sogar schon auf solidem B1-Niveau ;) ) Daran soll es nicht scheitern. Bedenkt man die Sache, stehen mir/uns gerade 3 verschiedene Wege zur Wahl: 1. Visum zur Eheschließung (wird vor der Eheschließung beantragt und damit müsste er nach der Eheschließung nicht wieder ausreisen um ein Visum zur Familienzusammenführung zu beantragen) 2. Visum zur Familienzusammenführung (wird nach der Eheschließung beantragt) 3. Visum zur Personensorge des ungeborenen deutschen Kindes Jede Variante hat natürlich Vor- und Nachteile. Wir wollten den Weg 1 gehen. Durch unzureichendes Einkommen wird dieser aber kommentarlos von der ABH abgelehnt. Vielleicht sollte ich nochmals diskutieren und auf eine Alternative bestehen... :-? Zitat:
--> Das habe ich bereits von verschiedenen Seiten gehört. Leider finde ich diese Aussage der russischen Botschaft auch sehr eindeutig: Zitat:
--> Mein Vater, der als Dritter in Frage kommt, ist aber nicht der "Verlobte". [list bull-blackball] Das kann doch aber die Botschaft nicht entscheiden. ;D :D Ich dachte, die wollen nur "irgendeinen" Nachweis der zuständigen ABH. Kann es sein, dass die Botschaft die VE durch einen Dritten tatsächlich ablehnt? |
Titel: Re: Heiraten mit Touristen-Visum? Beitrag von Lila F. am 06.02.2016 um 17:48:15 SuzyVanPelt schrieb am 06.02.2016 um 17:35:17:
Woher hast du diese Aussage denn? Auf http://www.germania.diplo.de/Vertretung/russland/de/06-stpe/visa/dokumente/d-familie/seite-eheschliessung.html wird lediglich eine formlose Einladung durch den zukünftigen Ehepartner sowie eine VE von irgendjemandem verlangt. Zudem gibt es keine gesetzliche Grundlage dafür, eine VE von einem Dritten abzulehnen. Die VE dient lediglich dazu, den LU bis zur Eheschließung zu sichern und den Staat vor Kosten zu schützen, wenn nicht alles wie geplant läuft (z. B. wenn die Eheschließung doch nicht stattfindet und der ausländische Verlobte dann illegal hier bleibt oder Asyl beantragt). |
Titel: Re: Heiraten mit Touristen-Visum? Beitrag von grisu1000 am 06.02.2016 um 18:04:05 SuzyVanPelt schrieb am 06.02.2016 um 17:35:17:
Auch Weg 1 wird mehrer Wochen andauern und IMHO damit keinen Zeitvorteil gegenüber Weg 3 haben. Zumindest würde ich schriftlich beim Visantrag darauf hinweisen, dass die Geburt eines gemeinsamen Kindes bevorsteht (Kopie Mutterpass) und hilfsweise eine FZF zum ungeborenen Kind beantragen, sollte das Standard FZF-Visum aufgrund Verzögerung nicht erteilt werden können. SuzyVanPelt schrieb am 06.02.2016 um 17:35:17:
Im Merkblatt werden Standardfälle beschrieben. Eine VE (von wem auch immer) reicht. Das SuzyVanPelt schrieb am 06.02.2016 um 17:35:17:
und das SuzyVanPelt schrieb am 06.02.2016 um 17:35:17:
deutet doch eine bischen darauf hin, das man dich abwimmeln will. Eine Diskussion mit der ABH ist doch ohne konkreten Antrag auf dem Tisch IMHO gar nicht zielführend. Der Verlobte macht den Antrag schnellstmöglich, mit oder ohne VE (Weg 1 oder Weg 3) und dann wartet man ab bis sich die ABH wieder meldet. |
Titel: Re: Heiraten mit Touristen-Visum? Beitrag von SuzyVanPelt am 06.02.2016 um 18:10:38 Lila F. schrieb am 06.02.2016 um 17:48:15:
http://www.germania.diplo.de/Vertretung/russland/de/02-mosk/1-visa/3-nationale-visa/0-nationale-visa.html --> unter dem Punkt "Familienzusammenführung" gibt es folgende PDF-Datei: "Eheschließung in Deutschland mit anschließendem Daueraufenthalt" http://www.germania.diplo.de/contentblob/4235074/Daten/5099928/eheschliessung.pdf Jetzt bin ich noch verwirrter :o Die Botschaft in Moskau ist für meinen Partner zuständig. Anscheinend sollte ich tatsächlich mal mit denen Rücksprache halten. |
Titel: Re: Heiraten mit Touristen-Visum? Beitrag von SuzyVanPelt am 06.02.2016 um 18:37:22 grisu1000 schrieb am 06.02.2016 um 18:04:05:
Ehrliche Worte - danke, grisu1000! Ergibt natürlich auch Sinn. Ich habe auch von anderen Seiten gehört, dass zuerst der Weg zur Botschaft gegangen werden muss. Diese tritt folglich mit der ABH in Kontakt und bringt mich dann ins Spiel. Habe natürlich Angst, dass ein Visums-Antrag im Fall 1 abgelehnt werden kann, weil keine VE abgegeben wurde. Hinderlich an einem "Visum zur Personensorge des ungeborenen deutschen Kindes" ist leider, dass ich dann selbst nochmal nach Russland reisen muss. (Was natürlich nicht so schlimm wäre, ich bin immer für Urlaub zu haben. ;) ) --> Immerhin müssen bei der Botschaft "Beurkundungen von Erklärungen zu einer Vaterschaftsanerkennung oder der gemeinsamen Sorge" vorliegen. [ http://www.germania.diplo.de/contentblob/3928420/Daten/5122147/nachzugzumdtkind.pdf ] |
Titel: Re: Heiraten mit Touristen-Visum? Beitrag von reinhard am 06.02.2016 um 18:45:57 SuzyVanPelt schrieb am 06.02.2016 um 18:37:22:
Nein, Du gibst die Erklärung zur Vaterschaftanerkennung bei Deinem Jugendamt ab, schickst es ihm, und er geht zur Botschaft. Zitat:
Darfst Du trotzdem. Allerdings: Wenn Ihr vor der Geburt heiratet, ist er ja automatisch der Vater. Dann wäre das überflüssig. |
Titel: Re: Heiraten mit Touristen-Visum? Beitrag von grisu1000 am 06.02.2016 um 21:04:40 SuzyVanPelt schrieb am 06.02.2016 um 18:37:22:
Nein. Des FZF-Visum zum ungeborenen Kind berechtigt dazu direkt eine AT zu erhalten, nachdem das Kind geboren wurde. Bis dahin hat er ja das Visum. |
Titel: Re: Heiraten mit Touristen-Visum? Beitrag von Globetrotter2015 am 07.02.2016 um 19:09:08 SuzyVanPelt schrieb am 06.02.2016 um 15:37:55:
Also in Berlin sieht es für eine Verpflichtungserklärung für längere Aufenthalte Ü90 Tage wie folgt aus: um eine Verpflichtungserklärung zur Eheschließung abgeben zu können, muss ein monatliches Mindest-Nettoeinkommen nachgewiesen werden. Dieses Nettoeinkommen liegt für: - Ledig / geschieden bei 2.280,- Euro - Ledig / geschieden mit 1 Kind bei 3.170,- Euro - Ledig / geschieden mit 2 Kindern bei 3.499,- Euro - Ledig / geschieden mit 3 Kindern bei 3.726,- Euro |
Titel: Re: Heiraten mit Touristen-Visum? Beitrag von SuzyVanPelt am 07.02.2016 um 19:42:20 reinhard schrieb am 06.02.2016 um 18:45:57:
Mir ist aktuell nicht klar, wie das im Detail funktionieren soll. Ich dachte, die "Erklärung zur Vaterschaftsanerkennung" kann nur durch den werdenden Vater abgegeben werden? Welche Dokumente sind dafür Notwendig? Ich habe nur Kopien seiner Unterlagen in Deutschland, keine Originale. |
Titel: Re: Heiraten mit Touristen-Visum? Beitrag von trixie am 07.02.2016 um 19:50:13 SuzyVanPelt schrieb am 07.02.2016 um 19:42:20:
Das ist schon richtig, nur du musst dieser Erklärung zustimmen, damit die Vaterschaftsanerkennung wirksam wird. Und diese Zustimmung machst du bei deinem Jugendamt. |
Titel: Re: Heiraten mit Touristen-Visum? Beitrag von Petersburger am 07.02.2016 um 19:57:39 SuzyVanPelt schrieb am 07.02.2016 um 19:42:20:
Das sagt Dir nur derjenige, der Deine Zustimmung beurkundet. IMHO sollten Kopien seiner Unterlagen ausreichen. Da es in RUS Besonderheiten mit notariellen Handlungen für russische StAng gibt, solltest Du zunächst zu einem Notar oder zum Jugendamt gehen und Deine Zustimmung erklären. Das hilft beim Kontakt mit der AV festzustellen, daß hier tatsächlich die vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung des Vaters durch die AV beurkundet werden muß. Hier ist es auch sinnvoll, mit der AV einen Termin zu vereinbaren. Nicht jeder Konsularbeamte hat die dafür erforderliche Ermächtigung. |
Titel: Re: Heiraten mit Touristen-Visum? Beitrag von SuzyVanPelt am 08.02.2016 um 20:14:20
Nach einiger Bedenkzeit und unglaublich schnellem Informationsfluss aus erster Hand, bin ich zu folgender Lösung gekommen:
Weg Nr. 3 wird jetzt von meinem Partner und mir verfolgt. - ich kann mit Ausnahmeregelung die "Zustimmung zur Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung" beim zuständigen Jugendamt in D durchführen. --> Nur meine Unterlagen sind im Original notwendig - diese Dokumente + Mutterpass + Dokumente des werdenden Vaters vorweg an die AV in Morkau per E-Mail (!) übersenden - bereits nächste Woche (!) hat mein Partner bereits seinen Termin bei der AV in Moskau und gibt den Antrag für das nationale Visum ab UND die Vaterschaftsanerkennung + Sorgerechtserklärung werden beurkundet - zusätzliche Dokumente, welche bei Antragstellung vorgelegt werden: sein A1-Zertifikat (Original) + "Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses" (Kopie) + Bescheinigung des Standesamtes über den Eheschließungstermin (Kopie) + Schreiben meiner GKV, dass mein Partner nach einer Eheschließung der Familienversicherung beitreten wird (Kopie) - die zuständige ABH wurde über diesen Ablauf ebenfalls durch mich unterrichtet Danach heißt es nur noch warten, bangen und hoffen. Aktuell habe ich mal wieder Hoffnung, dass alles reibungslos klappt. Wobei es bisher immer anders kam als geplant. [list bull-blackball] Nicht, dass die AV total verwirrt ist und ein Termin zur Eheschließung (obwohl "Nachzug zum ungeborenen deutschen Kind" beantragt wird) kontraproduktiv. [list bull-blackball] Aktuell besteht keine Risikoschwangerschaft. Ich habe mal was von 90 Tagen vor dem bescheinigten Entbindungstermin gelesen. Anderseits wiederum von ein paar Tagen vor der Geburt. Wortlaut ist ja, dass die Einreise ab einer "weit fortgeschrittenen SSW" ermöglicht wird. Rein medizinisch finde ich dazu keine Definition. [list bull-blackball] Auf eine Scheinehe wird die AV ja sicher nicht spekulieren aber meines Erachtens werden doch sicher Fragen zur Partnerschaft oder der SSW gestellt. |
Titel: Re: Heiraten mit Touristen-Visum? Beitrag von erne am 08.02.2016 um 21:50:43 SuzyVanPelt schrieb am 08.02.2016 um 20:14:20:
"rechtzeitig zur Geburt" je nach AV oder ABH versteht man darunter offenbar unterschiedliches. Hier kann keiner wissen, was "Eure" Behörden darunter verstehen. SuzyVanPelt schrieb am 08.02.2016 um 20:14:20:
nun, da wohl er den Antrag abgeben wird, wird man ihn auch was fragen SuzyVanPelt schrieb am 08.02.2016 um 20:14:20:
Scheinehe und Schwangerschaft passt nicht zusammen. Bei einem gemeinsamen Kind gibt es keinen Scheineheverdacht. |
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