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Heiraten mit Touristen-Visum? (Gelesen: 4.569 mal)
erne
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Beiträge: 6.680

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Bayern
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #15 - 08.02.2016 um 21:50:43
 
SuzyVanPelt schrieb am 08.02.2016 um 20:14:20:
Ab wann kann mein Partner voraussichtlich mit dem Visum ("Nachzug zum ungeborenen deutschen Kind") in D einreisen?



Aktuell besteht keine Risikoschwangerschaft.


"rechtzeitig zur Geburt"

je nach AV oder ABH versteht man darunter offenbar unterschiedliches. Hier kann keiner wissen, was "Eure" Behörden darunter verstehen.
SuzyVanPelt schrieb am 08.02.2016 um 20:14:20:
Wisst ihr, ob ebenfalls ein Interview mit meinem Partner geführt wird?

nun, da wohl er den Antrag abgeben wird, wird man ihn auch was fragen

SuzyVanPelt schrieb am 08.02.2016 um 20:14:20:
Auf eine Scheinehe

Scheinehe und Schwangerschaft passt nicht zusammen. Bei einem gemeinsamen Kind gibt es keinen Scheineheverdacht.

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