cabrio schrieb am 04.02.2016 um 13:28:14:Wenn du deiner Freudin nicht von der Möglichkeit erzählst, dass sie jetzt mit allen drei Kindern herkommen kann (weil das Kind deutsch ist, nicht, weil du der Vater bist!), das später aber nichts mehr wird, dann muss man wohl davon ausgehen, dass du ihr bewusst ihre Rechte verschweigen willst, weil es für dich offenbar bequemer ist, wenn sie keine Ahnung hat und deshalb nur mit deinem Kind kommt.
@cabrio
Von dieser Möglichkeit habe ich vorher bei Antragstellung des Visums zur
FZF nichts gewusst. Erst jetzt habe ich von dir davon erfahren.
Was wäre also zu tun? Ich erzähle ihr von dieser Möglichkeit und sie müsste noch mal zur Deutschen Botschaft und ein erneutes Visum zur
FZF stellen und darin erklärt sie das sie mit 1 oder 2 weiteren Kindern kommt?
Ich sehe es aber genauso wie "trixie". Eine Wohnung ist mal eben nicht so schnell gefunden und eingerichtet. Gerade nicht in der jetzigen Flüchtlingssituation. Und ich dürfte ja wahrscheinlich auf eigene Initiative keine Wohnung für sie suchen im Vorfeld weil ich die ja nicht selber bezahlen kann und will.
Wenn hier geschrieben wird das der Deutsche Staat für sie und ihre Kinder zahlt fällt mir ein das dieser doch bestimmt das Geld wieder haben will.
Welche Möglichkeit besteht in dieser Hinsicht? Wir sind wie geschrieben nicht verheiratet und unsere gemeinsame Deutsche Tochter hat ihr 3 Lebensjahr vollendet. Sie wird jetzt im Sommer 4 Jahre. Meine monatlicher Verdienst ist nicht so dolle. < 3000 EUR Brutto.