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Scheidung wegen Mehrehe (Gelesen: 4.374 mal)
Themen Beschreibung: Scheidung
rat erbeten
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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07.02.2016 um 14:41:30
 
Hallo liebes Team,

Ich wende mich an Euch, weil ich echt nicht weiß was ich tun soll!
Ich bin seit 11 Jahren verheiratet mit einem Ägypter.
Wir haben in Ägypten über die Deutsche Botschaft geheiratet,
also nach deutschem Recht. Nach langen Vermutungen
habe ich jetzt raus bekommen, das "mein" Mann vor ca. 5 Jahren
eine ägypterin geheiratet hat und ein ca. 4 Jahre alten Sohn mit ihr hat.
Nach dem Schock weiß ich nun nicht wo und wie ich anfangen soll.
Was für Möglichkeiten habe ich? Kann ich vielleicht sogar die Ehe
aufheben lassen? Oder ein schnelleres Scheidungsverfahren bekommen?

Fragen über fragen.... Ich hoffe Ihr könnt mir einen Rat geben.  Traurig Traurig Traurig
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reinhard
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Antwort #1 - 07.02.2016 um 16:31:36
 
Geh zu einem Anwalt für Familienrecht.

Die normale Scheidung setzt ein Jahr Trennung voraus, wenn beide einverstanden sind, oder drei Jahre, wenn er die Scheidung nicht will.

Ob es eine "Härtefall-Scheidung" in einer kürzeren Frist gibt, sollte am besten der Anwalt beurteilen. Der bekommt von Dir nicht drei Zeilen, sondern drei Stunden Begründung, kennt das zuständige Gericht und kann es Dir besser sagen.

Aufheben lassen kannst Du die Ehe nicht, sie ist gültig.
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grisu1000
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 07.02.2016 um 17:34:27
 
reinhard schrieb am 07.02.2016 um 16:31:36:
Aufheben lassen kannst Du die Ehe nicht, sie ist gültig. 


Das kann man pauschal so nicht sagen. Heirat über deutsches Konsulat verwirrt mich erstmal schon. Das ist in Ägypten gegenwärtig nicht möglich. War es dass in der Vergangenheit?

Wo wird/wurde die Ehe gelebt?
Selbst nach ägyptischen islamischen Recht muss die erste Frau zustimmen, wenn der Ehemann eine weitere Ehefrau ehelichen will. Das ist hier offensichtlich nicht geschhen. Ggf ist dies ein Grund für eine Scheidung oder Annulierung nach ägyptischen Recht.

Also nicht einfach einen deutschen Anwalt nehmen, sondern einer der sich auch mit ägyptischen Personenstandsrecht und islamischen Recht auskennt.
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #3 - 07.02.2016 um 17:50:54
 
Bis zur Reform des Personenstandsgesetztes 2009 war die Eheschließung im Konsulat möglich.

Es gibt ein Computerprogramm für Familienrichter (und -anwälte?), dass über die jeweiligen Gesetze und Kollisionen umfassend informiert und entsprechende Anträge und Beschlüsse automatisch generiert. Da kann man sich auch ruhig an professionelle deutsche Scheidungsanwälte wenden.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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rat erbeten
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 08.02.2016 um 08:37:53
 
Guten morgen,
danke schon mal für die schnellen Antworten!
Ich habe gestern auf dem Handy geschrieben, deshalb habe ich es kurz formuliert.
Ich glaube ich habe auch ein wenig Verwirrung gestiftet mit meine Aussage, das wir über das Konsulat geheiratet haben... Also da wir in Kairo geheiratet haben, musste ich wie jeder andere auch, alle meine Papiere über die Botschaft laufen lasssen und habe dann zum Schluß eine Konsularbescheinigung bekommen mit der wir dann im Standesamt Kairo heiraten konnten.
Wir leben seitdem gemeinsam in Deutschland. Wir haben ein gemeinsames Kind (9 Jahre alt).
Tatsache ist, das mein Mann meine "Erlaubnis" gebraucht hätte um eine weitere Frau zu heiraten. Die hat er von mir nicht bekommen und ich habe ihm auch keine Unterschrift geleistet. Desweiteren denke ich das er mich bewusst im Unklaren gelassen hat um möglichst viel rauszuschlagen.... Denn eigendlich kann er sich gar keine weitere Frau leisten.
Ich habe nach ägyptisch/islamischen Recht das Recht mich scheiden zu lassen, wenn ich mit einer weiteren Frau nicht einverstanden bin. Er muß in dem Fall Unterhalt für mich und Kind zahlen und für weitere Dinge aufkommen... Es ist dort ganz klar definiert.
Was mich dabei einfach interessiert ist, ob ich nicht die Möglichkeit habe mich schneller scheiden zu lassen. Ich möchte das ganze recht schnell beenden denn er hat mich die ganze Zeit bewusst belogen und betrogen und dabei sogar unsere Tochter übelst manipuliert (sie wusste es die ganze Zeit und durfte unter Druck nichts sagen!)
Macht es vielleicht sogar Sinn sich in Ägypten scheiden zu lassen?

Liebe Grüße
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Aras
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Antwort #5 - 08.02.2016 um 08:43:09
 
Habt ihr einen ägyptischen Ehevertrag?
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 08.02.2016 um 08:48:38
 
rat erbeten schrieb am 08.02.2016 um 08:37:53:
Macht es vielleicht sogar Sinn sich in Ägypten scheiden zu lassen?

Ort und anzuwendendes Recht der Scheidung Deutschland bzw. deutsch, da die Ehe zuletzt in Deutschland gelebt habt.

rat erbeten schrieb am 08.02.2016 um 08:37:53:
Ich möchte das ganze recht schnell beenden denn er hat mich die ganze Zeit bewusst belogen und betrogen und dabei sogar unsere Tochter übelst manipuliert (sie wusste es die ganze Zeit und durfte unter Druck nichts sagen!) 

Das ist durchaus verständlich. Ob in diesem Fall eine Härtefallscheidung in Betracht kommt, muss ein Familienanwalt klären, den du ohnedies für deine Scheidung brauchst.
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Aras
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Antwort #7 - 08.02.2016 um 09:06:06
 
Muss nicht sein. Wenn ein ägyptischer Heiratsvertrag durch das ägyptische Standesamt oder Notariat beurkundet wurde, dann könnte eine Rechtswahl nach ROM-III vorliegen. Dann müsste bei der Scheidung vor einem deutschen Gericht ägyptisches Eherecht angewendet werden.
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rat erbeten
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 08.02.2016 um 09:25:26
 
Ja wir haben eine ägyptische Heiratsurkunde, die wir übersetzen lassen und legalisieren lassen haben.
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Antwort #9 - 08.02.2016 um 09:31:40
 
Ist es ein Vertrag?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #10 - 08.02.2016 um 09:43:59
 
Ja ich würde sagen schon ein Vertrag in dem auch die Morgengabe usw. festgehalten wird...

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rat erbeten
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #11 - 08.02.2016 um 09:46:34
 
es ist aber nichts aufgenommen worden bzgl. Mehrehe oder sonstiges... Damals hatte ich noch keine Ahnung das ich alles in dem Vertrag hätte festmachen können... heute wäre ich schlauer
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reinhard
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Antwort #12 - 08.02.2016 um 10:56:33
 
rat erbeten schrieb am 08.02.2016 um 09:46:34:
es ist aber nichts aufgenommen worden bzgl. Mehrehe oder sonstiges... Damals hatte ich noch keine Ahnung das ich alles in dem Vertrag hätte festmachen können... heute wäre ich schlauer


Es ist nicht sinnvoll, alle zwei Minuten einen Satz zu schreiben. Du bekommst mehr Klarheit im Kopf, wenn Du die Informationen und Fragen entwirfst, korrekturliest und am nächsten Tag hier postest. Es geht ja nicht um einen spontanen Einfall, sondern um eine weitreichende Entscheidung.

Es ist wirklich besser, einen Termin mit einer erfahrenen Familienanwältin zu vereinbaren. Du kannst bei Frauen-Beratungsstellen nach Namen fragen, die haben mehr Erfahrung mit deutsch-ägyptischen (oder deutsch-tunesischen...) Scheidungen.

Bei einer Scheidung in Ägypten sollte Deine Anwältin vorher klären, ob das auch als Scheidung in Deutschland anerkannt wird. Sonst hast Du am Ende nur doppelte Arbeit, doppelte Zeit und doppelte Kosten, wenn Du es überstürzt und ohne Recherche angehst.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #13 - 08.02.2016 um 11:26:10
 
Ok, ich habs verstanden... ich versuche mich über einen Anwalt schlau zu machen. Mir ist klar das es eine weitreichende Entscheidung ist! Deshalb bin ich gerade auch so hin und her gerissen.
Tut mir leid das ich nicht präzise genug gefragt habe.

Vielen Dank für alle antworten!

Liebe Grüße
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Petersburger
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Antwort #14 - 08.02.2016 um 11:37:34
 
Ist nicht mein Fachgebiet, aber:

Bei Scheidung einer Ehe, aus der zum Zeitpunkt der Scheidung minderjährige Kinder hervorgegangen sind, ist meiner Information nach das Familiengericht zuständig, in dessen örtlichem Zuständigkeitsbereich die Kinder leben.

Mithin nur das Familiengericht am Wohnort des neunjährigen Kindes.

Zur Klarstellung: Das Vorstehende enthält keinerlei Aussage über das anzuwendende Recht, sondern nur über das zuständige Gericht.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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