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Nachzug von Kindern (Gelesen: 6.819 mal)
Themen Beschreibung: FZF
trixie
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Antwort #15 - 08.02.2016 um 10:10:17
 
Aras schrieb am 08.02.2016 um 09:08:46:
Wieso jetzt düsseldorfer Tabelle? Es liegt doch keine Trennung vor

So wie der TS es schreibt, klingt es schon danach ...
pica_pollo schrieb am 08.02.2016 um 08:39:17:
Und ich dürfte ja wahrscheinlich auf eigene Initiative keine Wohnung für sie suchen im Vorfeld weil ich die ja nicht selber bezahlen kann und will.

Er schreibt ja nicht, dass er für sich selber, seine Frau und alle Kinder eine Wohnung suchen will, sondern nur für seine Frau.

deerhunter schrieb am 08.02.2016 um 09:21:35:
Nur Düsseldorfer Tabelle und 1.300 Selbstbehalt ist nicht richtig! Es folgt ein Leben an der Armutsgrenze 

... und was bedeutet das in Euro, wenn der TS - so wie es zu verstehen ist - getrennt von Frau und Kind lebt.

Wenn der TS sich missverständlich ausgedrückt hat und mit allen zusammenleben will, ist es eine fünfköpfige BG, deren Bedarf ja nachdem wo sie wohnen zwischen 2500 und 3000 Euro liegt, wobei das Einkommen entsprechend angerechnet wird.

Zitat:
Ist es älter als 3 Jahre muss er der Frau keinen Unterhalt zahlen.

Pauschal ist diese Aussage nicht richtig, wenn das Kind eine spezielle Betreuung braucht, wäre auch danach noch Betreuungsunterhalt zu zahlen.
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trixie
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Antwort #16 - 08.02.2016 um 10:14:21
 
deerhunter schrieb am 08.02.2016 um 10:01:41:
Aber wie es sich anhört möchte der TE mit seiner Freundin zusammenleben....

... aber weniger mit den Stiefkindern ...
pica_pollo schrieb am 04.02.2016 um 12:43:54:
auch nicht die Nerven um mit insgesamt 4 Menschen auf 60 qm zu hausen.

... womit er sich eben Gedanken machte, ob er für die Freundin eine eigene Wohnung suchen sollte und dann treffen die von beschriebenen Unterhaltsverpflichtungen zu. Ob dann noch Betreuungsunterhalt zu zahlen ist oder nicht, ist noch offen.

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Antwort #17 - 08.02.2016 um 12:24:54
 
Hallo und danke für die vielen Antworten,
also..
Mein Plan A ist ich lebe zusammen mit meiner Freundin und unserem Deutschen gemeinsamen Kind. Wahrscheinlich müsste ich mir in einigen Jahren Gedanken machen wegen einer größeren Wohnung. Sprich ein Zimmer mehr für die kleine. Das sehe ich aber erst so in 2-3 Jahren.

Wenn sie mit allen Kindern kommen würde dann würde ich lieber alleine wohnen bleiben. Und sie hätte offiziell eine Wohnung für sich. Ich habe lange alleine gelebt und würde mich glaube ich schwer tun mit insgesamt 5 Leuten in einem Haushalt. Gerade die siebenjährige Tochter ist extrem lebhaft. Vielleicht schon so in Richtung ADHS. Natürlich würde ich ihr inoffiziell helfen bei allem was so ansteht. Aber meine finanzielle Decke ist halt eben nur begrenzt. Was ich vermeiden möchte ist das ich arbeiten gehe, jedoch selber am Existenzminimum leben muss weil der Deutsche Staat sich bei mir das gezahlte Geld wieder holen möchte. Da ist nämlich dann der Sinn des Arbeiten gehen nicht mehr vorhanden.

Eure Aussagen in Richtung Unterhalt gingen gerade etwas auseinander. Das ich für meine Tochter zahlen muss ist klar. Das habe ich jetzt auch gemacht in all den Jahren. Es waren durchschnittlich 300 Euro monatlich die ich für meine Tochter und meine Freundin in ihr Land überwiesen habe.

Müsste ich also auch für meine Freundin - im Großfamilienfall bezahlen?
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Antwort #18 - 08.02.2016 um 12:27:10
 
trixie schrieb am 08.02.2016 um 10:14:21:
womit er sich eben Gedanken machte, ob er für die Freundin eine eigene Wohnung suchen sollte und dann treffen die von beschriebenen Unterhaltsverpflichtungen zu.


Ob das aber das Leben ist, dass er sich vorstellt? Er und Freundin getrennt? Keine gemeinsamen Nächte  Cool
Muss er aber selber entscheiden

Zitat:
Müsste ich also auch für meine Freundin - im Großfamilienfall bezahlen?

Möglicherweise ja! Das kommt immer auf die persönlichen Umstände an und kann niemand hier im Vorfeld sagen!

Aber mal im Ernst, was ist das für eine Einstellung? Wenn ich eine Frau mit Kindern liebe, dann stehe ich auch dafür ein und lasse Sie nicht hängen und den Steuerzahler dafür blechen! Das sollte man sich überlegen, bevor man solche Beziehungen anfängt!...Sorry für OT
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Antwort #19 - 08.02.2016 um 12:35:52
 
Nur weil man (im Großfamilienfall) getrennte Wohnungen hat heißt es doch nicht das man auch getrennt leben muss und sich nicht sehen darf. Sie könnte doch in der Wohngegend wohnen in der ich wohne. Und dann könnte man sich schon jeden Tag sehen.

Und dann vielleicht nach Monaten oder Jahren doch zusammen wohnen.

Mich würde halt eben interessieren was ich außer dem monatlichen Unterhalt (im Fall einer getrennten Wohnung) noch zu zahlen hätte.
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Antwort #20 - 08.02.2016 um 12:45:10
 
pica_pollo schrieb am 08.02.2016 um 12:35:52:
Mich würde halt eben interessieren was ich außer dem monatlichen Unterhalt (im Fall einer getrennten Wohnung) noch zu zahlen hätte. 

Du bist nur deinen Kind unterhaltspflichtig, evtl. der Mutter noch wegen Betreuungsunterhalt, mehr nicht.

Deine Freundin würde ALG II bekommen, unter Anrechnung von Kindergeld und Unterhalt.

deerhunter schrieb am 08.02.2016 um 12:27:10:
Ob das aber das Leben ist, dass er sich vorstellt? Er und Freundin getrennt? 

... das schrieb doch der TS gerade.


deerhunter schrieb am 08.02.2016 um 12:27:10:
Wenn ich eine Frau mit Kindern liebe

Wer sagt denn, dass der TS die Frau mit den Kindern liebt oder anders herum gefragt, muss die Liebe zur Frau auch immer die Kinder mit einschließen? Es soll ja auch Kinder geben, die den Partner der Mutter nicht mögen.
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Antwort #21 - 08.02.2016 um 13:45:30
 
pica_pollo schrieb am 08.02.2016 um 08:39:17:
Was wäre also zu tun? Ich erzähle ihr von dieser Möglichkeit und sie müsste noch mal zur Deutschen Botschaft und ein erneutes Visum zur FZF stellen und darin erklärt sie das sie mit 1 oder 2 weiteren Kindern kommt?


Das ist jedenfalls die einzige Möglichkeit deine Idealvorstellung umzusetzen, dass die beiden Kinder mit ihr nach Deutschland kommen können und der Staat den Lebensunterhalt für sie sichert. Kommen die beiden Kinder nicht direkt mit nach Deutschland, gibt es für den Großen später vermutlich keine Möglichkeit mehr aufgrund einer FZF zu kommen (da ab 16 sehr gute Deutschkenntnisse verlangt werden) und für die Kleine nur, wenn der Lebensunterhalt durch die Mutter (oder durch eine VE) gesichert werden kann. Das solltest du deiner Freundin zumindest so sagen und dann kann sie entscheiden, was sie machen möchte.

Das Problem mit der Wohnung lässt sich sicherlich lösen. Du kannst durchaus eine Wohnung für deine Freundin und die Kinder suchen, nur der Vetrag muss dann auf sie laufen. Eventuell könntest du ihn mit einer entsprechenden Vollmacht auch in ihrem Namen unterschreiben. Vermutlich müsstest du dem Vermieter gegenüber für das Mietverhältnis bürgen, damit er sich darauf einlässt.
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Antwort #22 - 08.02.2016 um 14:06:15
 
Lila F. schrieb am 08.02.2016 um 13:45:30:
Das ist jedenfalls die einzige Möglichkeit deine Idealvorstellung umzusetzen, dass die beiden Kinder mit ihr nach Deutschland kommen können 

Wenn der TS seine jetzige Wohnung zur Verfügung stellt, könnte durchaus eine unzulässige Überbelegung gegeben sein. Sofern er nur eine 2-Zi-Wohnung hat, kann man von wohnen nicht mehr reden, sondern das würde einem hausen nahekommen.

Lila F. schrieb am 08.02.2016 um 13:45:30:
Das Problem mit der Wohnung lässt sich sicherlich lösen. Du kannst durchaus eine Wohnung für deine Freundin und die Kinder suchen, nur der Vetrag muss dann auf sie laufen. Eventuell könntest du ihn mit einer entsprechenden Vollmacht auch in ihrem Namen unterschreiben. Vermutlich müsstest du dem Vermieter gegenüber für das Mietverhältnis bürgen, damit er sich darauf einlässt. 

Das dürfte ein schwieriges bis unmögliches Unterfangen sein.
Welcher Vermieter vermietet einer mittellosen Frau mit mehreren Kindern?
Auch wäre der TS mit seinem Einkommen und seinen pfandfreien Einkommen wohl kaum pfändbar und somit für einen Vermieter weniger sovent.

Wohnungen für Großfamilien werden im Moment besser und sicherer an die Kommune vermietet als an Privatpersonen.
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Antwort #23 - 08.02.2016 um 21:29:51
 
trixie schrieb am 08.02.2016 um 14:06:15:
Das dürfte ein schwieriges bis unmögliches Unterfangen sein.
Welcher Vermieter vermietet einer mittellosen Frau mit mehreren Kindern?
Auch wäre der TS mit seinem Einkommen und seinen pfandfreien Einkommen wohl kaum pfändbar und somit für einen Vermieter weniger sovent.

Wohnungen für Großfamilien werden im Moment besser und sicherer an die Kommune vermietet als an Privatpersonen.


Ich weiß nicht, wo der TE wohnt. Wenn er in einer stark nachgefragten Stadt wohnt, stehen die Chancen dafür sicherlich ziemlich schlecht. Ich kenne aber im persönlichen Bekanntenkreis zwei ähnliche Fälle, in denen es so geklappt hat (ebenfalls mit Kindern und ohne eigene Mittel der zuziehenden Frauen). Das war allerdings in weniger gefragten Städten und es hat jeweils jemand eine Mietbürgschaft übernommen. Ob der TE genügend pfändbares Einkommen hat, um den Vermieter zufrieden zu stellen, kann ich nicht sagen. Eventuell lässt sich der Vermieter auch dadurch überzeugen, dass man z. B. die ersten drei Monate im Voraus bezahlt und ihm glaubhaft erklärt, dass die Miete ohnehin vom Staat bezahlt wird, sobald die Frau mit den Kindern hier ist. Für mich und meinen Partner hat damals eine Verwandte eine Wohnung gesucht, als wir aus dem Ausland nach Deutschland gezogen sind. Das hat auch funktioniert, obwohl wir beide für die Zeit nach dem Umzug kein Einkommen nachweisen konnten und niemand gebürgt hat. Wenn man vernünftig mit den Vermietern redet, lässt sich da doch oft mehr machen, als man denkt.
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Antwort #24 - 09.02.2016 um 12:27:53
 
Ich wohne in einer Stadt in Ostwestfalen Lippe. Dort wurden glaube ich schon ca 3000 Asylbewerber aufgenommen. Turnhallen, Schulen etc. wurden belegt. Ich befürchte das angesichts dieser Lage mal nicht eben so eine größere Wohnung frei ist.

Bisher haben wir (Freundin und ich) auch nicht darüber gesprochen das noch 1 oder 2 ihrer Kinder nachkommen. Eigentlich rein vom Gesunden Menschenverstand her dachte ich das wäre eine Option wenn sie hier in D Fuß gefasst hat. Sprich sie spricht einigermaßen Deutsch und sie hat eine Arbeit. Das wären auch die Voraussetzungen in jedem anderen Land. Man muss sich erst mal selber am Leben halten können und dann kann man darüber nachdenken den Rest der Familie nachzuholen.

Das ist eigentlich in der Rep. Dom durchaus üblich das die Kinder auf Familienmitglieder verteilt werden und einer versucht im Ausland sein Glück. Ob sie jetzt nach USA, Kanada oder Europa gehen, fast alle haben mehrere Kinder die von Schwester, Bruder, etc. versorgt werden.

Wie läuft das eigentlich bei den Millionen von Asylbewerbern die jetzt hier hin strömen? In den Medien wird berichtet das unsere Politik den Familien Nachzug für 2 oder 3 Jahre aussetzen will.

Was passiert danach? Können die dann ihre Familien nachholen? Ohne ausreichende Deutschkenntnisse und ohne von der Arbeit die sie dann vielleicht haben werden leben zu können?
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Antwort #25 - 09.02.2016 um 12:42:50
 
pica_pollo schrieb am 09.02.2016 um 12:27:53:
Eigentlich rein vom Gesunden Menschenverstand her dachte ich das wäre eine Option wenn sie hier in D Fuß gefasst hat. 

Menschlich zwar richtig gedacht, nur macht euch das Gesetz einen Strick durch die Rechnung, weil das älteste Kind später kaum mehr eine Chance zur FZF hat und auch der LU gesichert sein muss.

Deine anderen Fragen bzgl. der Asylpolitik hilft dir in keinester Weise, somit eine Antwort auch nicht zielführend in deinen Thread - eher eine Diskussion im Userforum - ist.
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Antwort #26 - 09.02.2016 um 14:09:48
 
Vielleicht solltest Du mit Deiner Freundin erst einmal reden, was sie will. Und was ihre Kinder wollen. Jetzt / später. Wo wollen sie leben? Nicht jeder will unbedingt ins kalte Deutschland. Ist Deiner Freundin klar, dass das ältere Kind später fast keine Chance hat hierherzukommen? Was sie und ihre Kinder wollen scheint hier nicht wirklich klar zu sein. Erst wenn das feststeht kann man doch entscheiden, was zu tun ist.

Wann wird das älteste Kind 16? Das ist schonmal 1 großer Knackpunkt.   
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Antwort #27 - 24.02.2016 um 08:29:44
 
Guten Morgen,
weiß jemand auf Basis welcher gesetzlichen Grundlage sie jetzt in diesem Fall mit allen Kindern einreisen könnte?

Kenne mich leider mit Gesetzestexten und Paragraphen nicht aus.

Danke!
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Antwort #28 - 24.02.2016 um 11:12:19
 
Lies dir am besten noch einmal die Antworten von @Cabrio durch, denn dann dürfte es klarer werden.

Nachzulesen auch unter § 32 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG
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