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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Nachzug von Kindern
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Beitrag begonnen von pica_pollo am 28.01.2016 um 20:20:05

Titel: Nachzug von Kindern
Beitrag von pica_pollo am 28.01.2016 um 20:20:05
Hallo,
meine Freundin aus der Rep. Dom. wird bald im Rahmen einer FZF mit unserer Deutschen Tochter nach D kommen. Wir werden dann zusammen bei mir wohnen.

Sie hat noch eine ca 7 Jährige Tochter und einen ca 15 Jährigen Sohn. Unter welchen Umständen könnte sie die jüngere Tochter oder auch beide Kinder nach D holen?

Wir sind nicht verheiratet. Eine Möglichkeit so sagte mir jemand von der ABH wäre das ich eine Verpflichtungserklärung unterschreiben müsste für das Kind / die Kinder. Also wäre ich wahrscheinlich verantwortlich bis zur Volljährigkeit des jeweiligen Kindes.

Welche Möglichkeiten gibt es noch? Ausser Ehe, Adoption, Verpflichtungserklärung?

Danke für Infos!

Titel: Re: Nachzug von Kindern
Beitrag von cabrio am 28.01.2016 um 21:00:59
Deine Freundin soll ihre beiden nichtdeutschen Kinder sofort mit in die FZF einbeziehen, so dass alle vier zusammen herkommen können. Die beiden später nachzuholen, könnte sonst schwierig werden.

Die Grundsituation ist folgende: Das deutsche Kind hat ein Recht, in Deutschland aufzuwachsen. Seine Mutter hat deshalb ein Recht auf Aufenthalt in D. Es ist ihr nicht zuzumuten, ihre beiden anderen Kinder zurückzulassen. Auch sie haben deshalb ein Aufenthaltsrecht in D. Du bist nicht für den LU der beiden anderen Kinder zuständig. Eine Verpflichtungserklärung darfst du deshalb auf keinen Fall abgeben, obwohl das die ABH natürlich sehr gerne sähe. Notfalls muss das der deutsche Staat machen. Alle vier hätten auch dann das Recht, herzukommen und hier zu leben, wenn du gar nicht in D leben würdest. Wichtig ist nur, dass die beiden Kinder gleich mitkommen. Lässt sie sie ersteinmal zurück, dann wird es schwierig, sie später nachzuholen. Ist eines der Kinder dann älter als 16, dann wird es ganz schwierig.

Titel: Re: Nachzug von Kindern
Beitrag von Neuer12 am 29.01.2016 um 08:08:02

pica_pollo schrieb am 28.01.2016 um 20:20:05:
Wir sind nicht verheiratet. Eine Möglichkeit so sagte mir jemand von der ABH wäre das ich eine Verpflichtungserklärung unterschreiben müsste für das Kind / die Kinder. Also wäre ich wahrscheinlich verantwortlich bis zur Volljährigkeit des jeweiligen Kindes.

Danke für Infos!


Ich kann nur davor warnen, eine Verpflichtungserklärung zu unterschreiben. Zumindest sollte man auf gar keinen Fall eine unbefristete unterschreiben.

Mir hat nämlich vor kurzem eine Mitarbeiterin der ABH mitgeteilt, dass die tatsächlich lebenslang gelten. Der Sohn meiner Frau ist ja nun 18 Jahre alt geworden und die Verpflichtungserklärung gelte weiter, wurde mir mitgeteilt. Aus diesem Grund bekomme er auch eine Verlängerung des Aufenthaltstitels. Dass er keine Schule besucht, keine Ausbildung macht sei für die ABH unerheblich. Das brauche er nämlich nicht, da ich ja dafür unterschrieben hätte, lebenslang (!!) für ihn zu sorgen.

Ob das der Weisheit letzter Schluss ist, weiß ich allerdings auch nicht. Auf jeden Fall werde ich demnächst um ein Gespräch mit dem Vorgesetzten dieser  Dame bitten. Trotzdem: unbefristete Verpflichtungserklärungen unterschreibt man nicht.

Titel: Re: Nachzug von Kindern
Beitrag von Mick am 29.01.2016 um 09:05:43
Unbefristete VE's dürfte es kaum geben. Zur Unzulässigkeit gibt
es Rechtsprechung (aus der Zeit, als bosnische Kriegsflüchtlinge
aufgrund einer VE einreisen durften).

Eine VE wird für einen bestimmten Zweck abgegeben (hier Kinder-
nachzug). Sie gilt nicht mehr, wenn der Aufenthaltszweck geändert
wird. Z.B. wenn mit 18 ein vom Nachzug unabhängiges Aufenthalts-
recht gewährt wird.

Im Übrigen ist das nicht das eigentliche Thema der Anfrage.

Titel: Re: Nachzug von Kindern
Beitrag von pica_pollo am 04.02.2016 um 12:43:54
Hallo,
danke für eure Antworten! Nun bisher ist es so das wir den Antrag auf Familienzusammenführung nur für sie gestellt haben. Auch unter Anzahl der Einreisen im Visum steht 1. Also meine Freundin selber. Unsere Tochter ist laut Pass ne Deutsche und benötigt kein Visum.

Ich hätte nicht den Wohnraum und das Geld und auch nicht die Nerven um mit insgesamt 4 Menschen auf 60 qm zu hausen.

Welche Möglichkeit gäbe es denn wenn meine Freundin innerhalb der nächsten 1-2 Jahre unsere Deutsche Sprache so einigermassen lernt und eine Arbeit findet?

Danke!

Titel: Re: Nachzug von Kindern
Beitrag von deerhunter am 04.02.2016 um 13:07:35

pica_pollo schrieb am 04.02.2016 um 12:43:54:
Welche Möglichkeit gäbe es denn wenn meine Freundin innerhalb der nächsten 1-2 Jahre unsere Deutsche Sprache so einigermassen lernt und eine Arbeit findet?


Für den jetzt 15 jährigen keine "normale" Möglichkeit als FZF mehr (es sei denn er spricht Deutsch auf C1 Niveau) und für die Tochter ist es genau so wie jetzt! Genug Einkommen und entsprechende Wohnung + VE von Dir!

Titel: Re: Nachzug von Kindern
Beitrag von cabrio am 04.02.2016 um 13:28:14

pica_pollo schrieb am 04.02.2016 um 12:43:54:
Ich hätte nicht den Wohnraum und das Geld und auch nicht die Nerven um mit insgesamt 4 Menschen auf 60 qm zu hausen.


Du hast es immer noch nicht verstanden - oder du willst es nicht verstehen: Nicht du musst Wohnung und Lebensunterhalt für die zwei anderen Kinder deiner Freudin stellen, sondern der deutsche Staat. Da eines ihrer Kinder deutsch ist, können auch die anderen in Deutschland leben. Solange deine Freundin nicht selbst für sie sorgen kann, muss es eben der deutsche Staat tun. Freiwillig kannst du dich selbstverständlich beteiligen. Aber zum Beispiel hat deine Freundin Anspruch auf eine Wohnung, die groß genug ist für sie und die drei Kinder, die vom Staat zu zahlen ist. Das funktioniert aber nur, wenn sie mit den Kindern gemeinsam herkommt. Will sie sie erst später nachholen, ist der Zug abgefahren: Sie muss dann genug verdienen, um für den Lebensunterhalt aller drei Kinder und sich selbst zu sorgen. Das dürfte ihr kaum gelingen. Und ein 16-jähriges Kind muss dann Deutsch auf Universitätsniveau sprechen, um herkommen zu dürfen.
Wenn du deiner Freudin nicht von der Möglichkeit erzählst, dass sie jetzt mit allen drei Kindern herkommen kann (weil das Kind deutsch ist, nicht, weil du der Vater bist!), das später aber nichts mehr wird, dann muss man wohl davon ausgehen, dass du ihr bewusst ihre Rechte verschweigen willst, weil es für dich offenbar bequemer ist, wenn sie keine Ahnung hat und deshalb nur mit deinem Kind kommt.

Titel: Re: Nachzug von Kindern
Beitrag von cabrio am 04.02.2016 um 13:32:24

deerhunter schrieb am 04.02.2016 um 13:07:35:
und für die Tochter ist es genau so wie jetzt! Genug Einkommen und entsprechende Wohnung + VE von Dir!


Das ist Unsinn! Die beiden Kinder können zusammen mit der Mutter nach Deutschland kommen. Der deutsche Vater des dritten Kindes hat damit gar nichts zu tun, insbesondere muss er weder Einkommen, noch Wohnung, noch VE nachweisen. Die Frau hat ein deutsches Kind und kann deshalb mit all ihren anderen Kindern in Deutschland leben (und wenn es zehn wären!). Wenn sie nicht zahlen kann, zahlt der deutsche Staat.

Titel: Re: Nachzug von Kindern
Beitrag von trixie am 04.02.2016 um 13:53:51

cabrio schrieb am 04.02.2016 um 13:28:14:
Aber zum Beispiel hat deine Freundin Anspruch auf eine Wohnung, die groß genug ist für sie und die drei Kinder, die vom Staat zu zahlen ist. Das funktioniert aber nur, wenn sie mit den Kindern gemeinsam herkommt

Theoretisch magst du Recht haben.
Wenn der deutsche Kindsvater keine Möglichkeit sieht, dass die ganze Familie bei ihm wohnt, braucht die Mutter mit ihren Kindern eine eigene Wohnung.
Die Bezahlung vom JC ist die eine Sache. Erst muss aber einmal eine passende Wohnung gefunden werden, was aus der Ferne nicht so leicht möglich ist.
Viele Vermieter haben ihre Wohnung bereits an den Staat aufgrund der Flüchtlinge vermietet, womit das Wohnungsangebot schon sehr dünn ist.
Eine Familie,die von (teilweisen) Hartz IV leben muss, ist nicht in der glücklichen Lage, dass sie in eine vom Staat angemietete Wohnung ziehen kann.


Titel: Re: Nachzug von Kindern
Beitrag von pica_pollo am 08.02.2016 um 08:39:17

cabrio schrieb am 04.02.2016 um 13:28:14:
Wenn du deiner Freudin nicht von der Möglichkeit erzählst, dass sie jetzt mit allen drei Kindern herkommen kann (weil das Kind deutsch ist, nicht, weil du der Vater bist!), das später aber nichts mehr wird, dann muss man wohl davon ausgehen, dass du ihr bewusst ihre Rechte verschweigen willst, weil es für dich offenbar bequemer ist, wenn sie keine Ahnung hat und deshalb nur mit deinem Kind kommt. 


@cabrio
Von dieser Möglichkeit habe ich vorher bei Antragstellung des Visums zur FZF nichts gewusst. Erst jetzt habe ich von dir davon erfahren.

Was wäre also zu tun? Ich erzähle ihr von dieser Möglichkeit und sie müsste noch mal zur Deutschen Botschaft und ein erneutes Visum zur FZF stellen und darin erklärt sie das sie mit 1 oder 2 weiteren Kindern kommt?

Ich sehe es aber genauso wie "trixie". Eine Wohnung ist mal eben nicht so schnell gefunden und eingerichtet. Gerade nicht in der jetzigen Flüchtlingssituation. Und ich dürfte ja wahrscheinlich auf eigene Initiative keine Wohnung für sie suchen im Vorfeld weil ich die ja nicht selber bezahlen kann und will.

Wenn hier geschrieben wird das der Deutsche Staat für sie und ihre Kinder zahlt fällt mir ein das dieser doch bestimmt das Geld wieder haben will.

Welche Möglichkeit besteht in dieser Hinsicht? Wir sind wie geschrieben nicht verheiratet und unsere gemeinsame Deutsche Tochter hat ihr 3 Lebensjahr vollendet. Sie wird jetzt im Sommer 4 Jahre. Meine monatlicher Verdienst ist nicht so dolle. < 3000 EUR Brutto.

Titel: Re: Nachzug von Kindern
Beitrag von trixie am 08.02.2016 um 08:54:58

pica_pollo schrieb am 08.02.2016 um 08:39:17:
Und ich dürfte ja wahrscheinlich auf eigene Initiative keine Wohnung für sie suchen im Vorfeld weil ich die ja nicht selber bezahlen kann und will.

Irgendwie verwirrt diese Aussage.
Willst du nun mit deiner Frau und allen Kindern zusammen wohnen und eine Wohnung für euch suchen oder soll deine Frau alleine mit den Kindern wohnen?


pica_pollo schrieb am 08.02.2016 um 08:39:17:
Wenn hier geschrieben wird das der Deutsche Staat für sie und ihre Kinder zahlt fällt mir ein das dieser doch bestimmt das Geld wieder haben will.

Du bist für deine Frau und dein Kind unterhaltspflichtig und mußt entsprechend deines Einkommen für das Kind (Düsseldorfer Tabelle) und dann vom Rest noch etwas für deine Frau zahlen. Ohne den genauen Selbstbehalt (Resteinkommen für dich) auszurechnen, dürfte er bei 1300 Euro liegen.

Titel: Re: Nachzug von Kindern
Beitrag von Aras am 08.02.2016 um 09:08:46
Wieso jetzt düsseldorfer Tabelle? Es liegt doch keine Trennung vor. Wenn, dann wird das alles über alg ii geregelt.


Titel: Re: Nachzug von Kindern
Beitrag von deerhunter am 08.02.2016 um 09:21:35
??? Wenn Ihr zusammen lebt, wird meiner Meinung nach erstmal sein kompletten Gehalt + Vermögen aufgerechnet (abzüglich Freimenge nach Alter)....falls dann etwas fehlt, wird die Bedarfsgemeinschaft mit ALG aufgestockt! Nicht das Amt zahlt alles und der TE lebt so weiter wie zuvor! Das sollte man dem TE auch erzählen, wenn man vom Nachzug einer Großfamilie spricht!
Nur Düsseldorfer Tabelle und 1.300 Selbstbehalt ist nicht richtig! Es folgt ein Leben an der Armutsgrenze

Titel: Re: Nachzug von Kindern
Beitrag von lottchen am 08.02.2016 um 09:55:52
Wenn es sich der TE einfach macht dann wohnt Freundin + deutsches Kind + 2 andere Kinder von HartzIV (außer dem Unterhalt, den er für Kind und ggf. für die Frau zahlen muss) in einer Wohnung, vom Staat finanziert und er selber bleibt in seiner Wohnung wohnen.

Wie alt ist das gemeinsame Kind? Ist es älter als 3 Jahre muss er der Frau keinen Unterhalt zahlen.

Titel: Re: Nachzug von Kindern
Beitrag von deerhunter am 08.02.2016 um 10:01:41

lottchen schrieb am 08.02.2016 um 09:55:52:
Wenn es sich der TE einfach macht dann wohnt Freundin + deutsches Kind + 2 andere Kinder von HartzIV (außer dem Unterhalt, den er für Kind und ggf. für die Frau zahlen muss) in einer Wohnung, vom Staat finanziert und er selber bleibt in seiner Wohnung wohnen.


Wenn man so etwas möchte, sicher! Aber wie es sich anhört möchte der TE mit seiner Freundin zusammenleben....alles andere macht vermutlich auch wenig Sinn! - Jemanden aus seiner gewohnten Umgebung zu reißen und ann alleine klarkommen zu lassen! Aber möglich ist es!

Titel: Re: Nachzug von Kindern
Beitrag von trixie am 08.02.2016 um 10:10:17

Aras schrieb am 08.02.2016 um 09:08:46:
Wieso jetzt düsseldorfer Tabelle? Es liegt doch keine Trennung vor

So wie der TS es schreibt, klingt es schon danach ...

pica_pollo schrieb am 08.02.2016 um 08:39:17:
Und ich dürfte ja wahrscheinlich auf eigene Initiative keine Wohnung für sie suchen im Vorfeld weil ich die ja nicht selber bezahlen kann und will.

Er schreibt ja nicht, dass er für sich selber, seine Frau und alle Kinder eine Wohnung suchen will, sondern nur für seine Frau.


deerhunter schrieb am 08.02.2016 um 09:21:35:
Nur Düsseldorfer Tabelle und 1.300 Selbstbehalt ist nicht richtig! Es folgt ein Leben an der Armutsgrenze 

... und was bedeutet das in Euro, wenn der TS - so wie es zu verstehen ist - getrennt von Frau und Kind lebt.

Wenn der TS sich missverständlich ausgedrückt hat und mit allen zusammenleben will, ist es eine fünfköpfige BG, deren Bedarf ja nachdem wo sie wohnen zwischen 2500 und 3000 Euro liegt, wobei das Einkommen entsprechend angerechnet wird.


Zitat:
Ist es älter als 3 Jahre muss er der Frau keinen Unterhalt zahlen.

Pauschal ist diese Aussage nicht richtig, wenn das Kind eine spezielle Betreuung braucht, wäre auch danach noch Betreuungsunterhalt zu zahlen.

Titel: Re: Nachzug von Kindern
Beitrag von trixie am 08.02.2016 um 10:14:21

deerhunter schrieb am 08.02.2016 um 10:01:41:
Aber wie es sich anhört möchte der TE mit seiner Freundin zusammenleben....

... aber weniger mit den Stiefkindern ...

pica_pollo schrieb am 04.02.2016 um 12:43:54:
auch nicht die Nerven um mit insgesamt 4 Menschen auf 60 qm zu hausen.

... womit er sich eben Gedanken machte, ob er für die Freundin eine eigene Wohnung suchen sollte und dann treffen die von beschriebenen Unterhaltsverpflichtungen zu. Ob dann noch Betreuungsunterhalt zu zahlen ist oder nicht, ist noch offen.


Titel: Re: Nachzug von Kindern
Beitrag von pica_pollo am 08.02.2016 um 12:24:54
Hallo und danke für die vielen Antworten,
also..
Mein Plan A ist ich lebe zusammen mit meiner Freundin und unserem Deutschen gemeinsamen Kind. Wahrscheinlich müsste ich mir in einigen Jahren Gedanken machen wegen einer größeren Wohnung. Sprich ein Zimmer mehr für die kleine. Das sehe ich aber erst so in 2-3 Jahren.

Wenn sie mit allen Kindern kommen würde dann würde ich lieber alleine wohnen bleiben. Und sie hätte offiziell eine Wohnung für sich. Ich habe lange alleine gelebt und würde mich glaube ich schwer tun mit insgesamt 5 Leuten in einem Haushalt. Gerade die siebenjährige Tochter ist extrem lebhaft. Vielleicht schon so in Richtung ADHS. Natürlich würde ich ihr inoffiziell helfen bei allem was so ansteht. Aber meine finanzielle Decke ist halt eben nur begrenzt. Was ich vermeiden möchte ist das ich arbeiten gehe, jedoch selber am Existenzminimum leben muss weil der Deutsche Staat sich bei mir das gezahlte Geld wieder holen möchte. Da ist nämlich dann der Sinn des Arbeiten gehen nicht mehr vorhanden.

Eure Aussagen in Richtung Unterhalt gingen gerade etwas auseinander. Das ich für meine Tochter zahlen muss ist klar. Das habe ich jetzt auch gemacht in all den Jahren. Es waren durchschnittlich 300 Euro monatlich die ich für meine Tochter und meine Freundin in ihr Land überwiesen habe.

Müsste ich also auch für meine Freundin - im Großfamilienfall bezahlen?

Titel: Re: Nachzug von Kindern
Beitrag von deerhunter am 08.02.2016 um 12:27:10

trixie schrieb am 08.02.2016 um 10:14:21:
womit er sich eben Gedanken machte, ob er für die Freundin eine eigene Wohnung suchen sollte und dann treffen die von beschriebenen Unterhaltsverpflichtungen zu.


Ob das aber das Leben ist, dass er sich vorstellt? Er und Freundin getrennt? Keine gemeinsamen Nächte  8-)
Muss er aber selber entscheiden


Zitat:
Müsste ich also auch für meine Freundin - im Großfamilienfall bezahlen?

Möglicherweise ja! Das kommt immer auf die persönlichen Umstände an und kann niemand hier im Vorfeld sagen!

Aber mal im Ernst, was ist das für eine Einstellung? Wenn ich eine Frau mit Kindern liebe, dann stehe ich auch dafür ein und lasse Sie nicht hängen und den Steuerzahler dafür blechen! Das sollte man sich überlegen, bevor man solche Beziehungen anfängt!...Sorry für OT

Titel: Re: Nachzug von Kindern
Beitrag von pica_pollo am 08.02.2016 um 12:35:52
Nur weil man (im Großfamilienfall) getrennte Wohnungen hat heißt es doch nicht das man auch getrennt leben muss und sich nicht sehen darf. Sie könnte doch in der Wohngegend wohnen in der ich wohne. Und dann könnte man sich schon jeden Tag sehen.

Und dann vielleicht nach Monaten oder Jahren doch zusammen wohnen.

Mich würde halt eben interessieren was ich außer dem monatlichen Unterhalt (im Fall einer getrennten Wohnung) noch zu zahlen hätte.

Titel: Re: Nachzug von Kindern
Beitrag von trixie am 08.02.2016 um 12:45:10

pica_pollo schrieb am 08.02.2016 um 12:35:52:
Mich würde halt eben interessieren was ich außer dem monatlichen Unterhalt (im Fall einer getrennten Wohnung) noch zu zahlen hätte. 

Du bist nur deinen Kind unterhaltspflichtig, evtl. der Mutter noch wegen Betreuungsunterhalt, mehr nicht.

Deine Freundin würde ALG II bekommen, unter Anrechnung von Kindergeld und Unterhalt.


deerhunter schrieb am 08.02.2016 um 12:27:10:
Ob das aber das Leben ist, dass er sich vorstellt? Er und Freundin getrennt? 

... das schrieb doch der TS gerade.



deerhunter schrieb am 08.02.2016 um 12:27:10:
Wenn ich eine Frau mit Kindern liebe

Wer sagt denn, dass der TS die Frau mit den Kindern liebt oder anders herum gefragt, muss die Liebe zur Frau auch immer die Kinder mit einschließen? Es soll ja auch Kinder geben, die den Partner der Mutter nicht mögen.

Titel: Re: Nachzug von Kindern
Beitrag von Lila F. am 08.02.2016 um 13:45:30

pica_pollo schrieb am 08.02.2016 um 08:39:17:
Was wäre also zu tun? Ich erzähle ihr von dieser Möglichkeit und sie müsste noch mal zur Deutschen Botschaft und ein erneutes Visum zur FZF stellen und darin erklärt sie das sie mit 1 oder 2 weiteren Kindern kommt?


Das ist jedenfalls die einzige Möglichkeit deine Idealvorstellung umzusetzen, dass die beiden Kinder mit ihr nach Deutschland kommen können und der Staat den Lebensunterhalt für sie sichert. Kommen die beiden Kinder nicht direkt mit nach Deutschland, gibt es für den Großen später vermutlich keine Möglichkeit mehr aufgrund einer FZF zu kommen (da ab 16 sehr gute Deutschkenntnisse verlangt werden) und für die Kleine nur, wenn der Lebensunterhalt durch die Mutter (oder durch eine VE) gesichert werden kann. Das solltest du deiner Freundin zumindest so sagen und dann kann sie entscheiden, was sie machen möchte.

Das Problem mit der Wohnung lässt sich sicherlich lösen. Du kannst durchaus eine Wohnung für deine Freundin und die Kinder suchen, nur der Vetrag muss dann auf sie laufen. Eventuell könntest du ihn mit einer entsprechenden Vollmacht auch in ihrem Namen unterschreiben. Vermutlich müsstest du dem Vermieter gegenüber für das Mietverhältnis bürgen, damit er sich darauf einlässt.

Titel: Re: Nachzug von Kindern
Beitrag von trixie am 08.02.2016 um 14:06:15

Lila F. schrieb am 08.02.2016 um 13:45:30:
Das ist jedenfalls die einzige Möglichkeit deine Idealvorstellung umzusetzen, dass die beiden Kinder mit ihr nach Deutschland kommen können 

Wenn der TS seine jetzige Wohnung zur Verfügung stellt, könnte durchaus eine unzulässige Überbelegung gegeben sein. Sofern er nur eine 2-Zi-Wohnung hat, kann man von wohnen nicht mehr reden, sondern das würde einem hausen nahekommen.


Lila F. schrieb am 08.02.2016 um 13:45:30:
Das Problem mit der Wohnung lässt sich sicherlich lösen. Du kannst durchaus eine Wohnung für deine Freundin und die Kinder suchen, nur der Vetrag muss dann auf sie laufen. Eventuell könntest du ihn mit einer entsprechenden Vollmacht auch in ihrem Namen unterschreiben. Vermutlich müsstest du dem Vermieter gegenüber für das Mietverhältnis bürgen, damit er sich darauf einlässt. 

Das dürfte ein schwieriges bis unmögliches Unterfangen sein.
Welcher Vermieter vermietet einer mittellosen Frau mit mehreren Kindern?
Auch wäre der TS mit seinem Einkommen und seinen pfandfreien Einkommen wohl kaum pfändbar und somit für einen Vermieter weniger sovent.

Wohnungen für Großfamilien werden im Moment besser und sicherer an die Kommune vermietet als an Privatpersonen.

Titel: Re: Nachzug von Kindern
Beitrag von Lila F. am 08.02.2016 um 21:29:51

trixie schrieb am 08.02.2016 um 14:06:15:
Das dürfte ein schwieriges bis unmögliches Unterfangen sein.
Welcher Vermieter vermietet einer mittellosen Frau mit mehreren Kindern?
Auch wäre der TS mit seinem Einkommen und seinen pfandfreien Einkommen wohl kaum pfändbar und somit für einen Vermieter weniger sovent.

Wohnungen für Großfamilien werden im Moment besser und sicherer an die Kommune vermietet als an Privatpersonen.


Ich weiß nicht, wo der TE wohnt. Wenn er in einer stark nachgefragten Stadt wohnt, stehen die Chancen dafür sicherlich ziemlich schlecht. Ich kenne aber im persönlichen Bekanntenkreis zwei ähnliche Fälle, in denen es so geklappt hat (ebenfalls mit Kindern und ohne eigene Mittel der zuziehenden Frauen). Das war allerdings in weniger gefragten Städten und es hat jeweils jemand eine Mietbürgschaft übernommen. Ob der TE genügend pfändbares Einkommen hat, um den Vermieter zufrieden zu stellen, kann ich nicht sagen. Eventuell lässt sich der Vermieter auch dadurch überzeugen, dass man z. B. die ersten drei Monate im Voraus bezahlt und ihm glaubhaft erklärt, dass die Miete ohnehin vom Staat bezahlt wird, sobald die Frau mit den Kindern hier ist. Für mich und meinen Partner hat damals eine Verwandte eine Wohnung gesucht, als wir aus dem Ausland nach Deutschland gezogen sind. Das hat auch funktioniert, obwohl wir beide für die Zeit nach dem Umzug kein Einkommen nachweisen konnten und niemand gebürgt hat. Wenn man vernünftig mit den Vermietern redet, lässt sich da doch oft mehr machen, als man denkt.

Titel: Re: Nachzug von Kindern
Beitrag von pica_pollo am 09.02.2016 um 12:27:53
Ich wohne in einer Stadt in Ostwestfalen Lippe. Dort wurden glaube ich schon ca 3000 Asylbewerber aufgenommen. Turnhallen, Schulen etc. wurden belegt. Ich befürchte das angesichts dieser Lage mal nicht eben so eine größere Wohnung frei ist.

Bisher haben wir (Freundin und ich) auch nicht darüber gesprochen das noch 1 oder 2 ihrer Kinder nachkommen. Eigentlich rein vom Gesunden Menschenverstand her dachte ich das wäre eine Option wenn sie hier in D Fuß gefasst hat. Sprich sie spricht einigermaßen Deutsch und sie hat eine Arbeit. Das wären auch die Voraussetzungen in jedem anderen Land. Man muss sich erst mal selber am Leben halten können und dann kann man darüber nachdenken den Rest der Familie nachzuholen.

Das ist eigentlich in der Rep. Dom durchaus üblich das die Kinder auf Familienmitglieder verteilt werden und einer versucht im Ausland sein Glück. Ob sie jetzt nach USA, Kanada oder Europa gehen, fast alle haben mehrere Kinder die von Schwester, Bruder, etc. versorgt werden.

Wie läuft das eigentlich bei den Millionen von Asylbewerbern die jetzt hier hin strömen? In den Medien wird berichtet das unsere Politik den Familien Nachzug für 2 oder 3 Jahre aussetzen will.

Was passiert danach? Können die dann ihre Familien nachholen? Ohne ausreichende Deutschkenntnisse und ohne von der Arbeit die sie dann vielleicht haben werden leben zu können?

Titel: Re: Nachzug von Kindern
Beitrag von trixie am 09.02.2016 um 12:42:50

pica_pollo schrieb am 09.02.2016 um 12:27:53:
Eigentlich rein vom Gesunden Menschenverstand her dachte ich das wäre eine Option wenn sie hier in D Fuß gefasst hat. 

Menschlich zwar richtig gedacht, nur macht euch das Gesetz einen Strick durch die Rechnung, weil das älteste Kind später kaum mehr eine Chance zur FZF hat und auch der LU gesichert sein muss.

Deine anderen Fragen bzgl. der Asylpolitik hilft dir in keinester Weise, somit eine Antwort auch nicht zielführend in deinen Thread - eher eine Diskussion im Userforum - ist.

Titel: Re: Nachzug von Kindern
Beitrag von lottchen am 09.02.2016 um 14:09:48
Vielleicht solltest Du mit Deiner Freundin erst einmal reden, was sie will. Und was ihre Kinder wollen. Jetzt / später. Wo wollen sie leben? Nicht jeder will unbedingt ins kalte Deutschland. Ist Deiner Freundin klar, dass das ältere Kind später fast keine Chance hat hierherzukommen? Was sie und ihre Kinder wollen scheint hier nicht wirklich klar zu sein. Erst wenn das feststeht kann man doch entscheiden, was zu tun ist.

Wann wird das älteste Kind 16? Das ist schonmal 1 großer Knackpunkt.   

Titel: Re: Nachzug von Kindern
Beitrag von pica_pollo am 24.02.2016 um 08:29:44
Guten Morgen,
weiß jemand auf Basis welcher gesetzlichen Grundlage sie jetzt in diesem Fall mit allen Kindern einreisen könnte?

Kenne mich leider mit Gesetzestexten und Paragraphen nicht aus.

Danke!

Titel: Re: Nachzug von Kindern
Beitrag von trixie am 24.02.2016 um 11:12:19
Lies dir am besten noch einmal die Antworten von @Cabrio durch, denn dann dürfte es klarer werden.

Nachzulesen auch unter § 32 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG

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