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Heiratsvisum Krankenversicherung für Visum Einladung (Gelesen: 1.325 mal)
mar85w
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i4a rocks!


Beiträge: 22

Lindau, Germany
Lindau
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Heiratsvisum Krankenversicherung für Visum Einladung
14.02.2016 um 21:43:06
 
Hallo liebe foren Gemeinde.
Ich bin dabei meine Verlobte aus denn Phillipinen zu heiraten.

Die Unterlagen wurden bereits überprüft und die befreiungs- Urkunde ist bereits eingegangen.
Ich habe mit der Quittung dieser bezahlten Gebühr beim Standesamt ein Datum in Mai zum Heiraten festgelegt.

Jetzt hat meine Verlobte am 23. Februar ein Interview bei der Botschaft in Manila.

Am 19. Februar habe ich einen Termin bei der Ausländerbehörde, zwecks Verpflichtungserklärung.
Nun würde ich mich über eure Hilfe sehr freuen :

1: Ich brauche für diese Verpflichtungserklärung eine Reisekrankenversicherung für meine Verlobte für denn genauen Visum Zeitraum.
Diesen Zeitraum weiß ich ja aber noch gar nicht, wie soll ich das handhaben?
2: Reise Kranken Versicherung Ehegatte abschließe für verlobte in Deutschland oder Verlobte schließt diese ab im Ausland für die Visum Dauer.
3: kennt ihr gute Versicherungen ?

Vielen Dank für eure Hilfe
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reinhard
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Beiträge: 15.157

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 14.02.2016 um 21:54:30
 
Bei einer Reiseversicherung ist es in der Regel so (guck in den Vertrag): Du schließt für eine bestimmte Zeit ab, aber wenn die Einreise an einem anderen Tag erfolgt, gilt die Versicherung automatisch ab diesem anderen Tag.

Das kennen die Versicherungen, es ist unproblematisch.
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Globetrotter2015
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i4a rocks!


Beiträge: 51
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 23.02.2016 um 23:26:00
 
Für die VE brauchte ich keine Krankenversicherung, nur für den Visumantrag beim Konsulat.

Es gibt Versicherungen die gelten 1 Jahr und die Kaufst nur Tage:

Ich habe meine verlobte für 92 Tage in 365 Tagen versichert. Im Bedarfsfall wird dann der Stempel geprüft. ob die Tage nicht überschritten wurden.

Damit hat sie immer etwas was sie vorlegen kann und wir haben Ruhe was das Datum betrifft. Es gibt auch Versicherungen die Versichern weniger Tage 10 von  365 .... etc.
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