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6 Monate mit Besuchsvisum nach Deutschland (Gelesen: 5.365 mal)
GRANROCA
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13.09.2015 um 14:55:15
 
Hallo zusammen,

brauche eine Tipp von euch, meine Frau und ich wollen unsere Eltern/Schwiegereltern für kommendes Jahr Februar, März zu uns einladen, da wir dann unser zweites Kind erwarten.

Nun zu meiner Frage, soweit ich weiss ist ein Visum immer für 6 Monate Gültig in deren Zeit man für 3 Monate Deutschland besuchen darf, wenn meine Schwiegereltern dann bei uns sind, kann ich den Aufenthalt um 3 Monate verlängern?

Wenn ja, geht das über die Ausländerbehörde?
Muss ich vorab bei Visa-Beantragung mitteilen das sie evtl. 6 Monate bei uns bleiben wollen?

Sind diese möglichen 6 Monate Aufenthalt, die sie hier bleiben wollen nur innerhalb der 6 Monate Gültigkeit des Visums möglich?

Hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt, sonst bitte gerne nachfragen.

Danke im voraus

GRANROCA
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Saxonicus
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Antwort #1 - 13.09.2015 um 14:56:33
 
GRANROCA schrieb am 13.09.2015 um 14:55:15:
wenn meine Schwiegereltern dann bei uns sind, kann ich den Aufenthalt um 3 Monate verlängern?

Nein, ein Besuchsvisum kann nicht verlängert werden.
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GRANROCA
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Antwort #2 - 13.09.2015 um 15:02:02
 
Danke für die schnelle Antwort.

Habe ich sonst irgend eine Möglichkeit Sie für 6 Monate zu uns zu "holen"...?

Ein Besuchsvisum für 6 Monate gibt es ja wohl nicht... weinend
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trixie
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Antwort #3 - 13.09.2015 um 15:02:36
 
GRANROCA schrieb am 13.09.2015 um 14:55:15:
soweit ich weiss ist ein Visum immer für 6 Monate Gültig in deren Zeit man für 3 Monate Deutschland besuchen darf

Vielleicht hast du da etwas falsch verstanden. Man darf sich innerhalb eines 180 Tage Zeitraums (Berechungsbeginn jederzeit möglich) mit einem Visum  bis zu 90 Tage im Schengen Raum aufhalten, wobei der früheste Einreisezeitpunkt mit dem Antragssteller durch die AV abgestimmt werden kann.
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GRANROCA
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Antwort #4 - 13.09.2015 um 15:07:34
 
Danke Trixie, das wusste ich, hoffte nur das ich den dann verlängern kann...was ja dann nicht geht, suche eine andere Möglichkeit, das Sie bei uns 6 Monate bleiben können, wenn es denn eine andere Möglichkeit gibt...

Gruss
GRANROCA
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trixie
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Antwort #5 - 13.09.2015 um 15:11:56
 
GRANROCA schrieb am 13.09.2015 um 15:07:34:
, hoffte nur das ich den dann verlängern kann...

Eine Verlängerung geht i.d.R. nur in Notfällen oder außerordentlichen unvorhersehbaren Ereignissen.

Sind deine Schwiegereltern berufstätig?
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GRANROCA
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Antwort #6 - 13.09.2015 um 15:29:16
 
Beide sind Rentner...sie sind 62 und 64 Jahre alt...
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Aras
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Antwort #7 - 13.09.2015 um 15:39:01
 
Welche Staatsangehörigkeiten haben die Personen?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #8 - 13.09.2015 um 15:51:19
 
Sorry, das ich das nicht mit angegeben habe...

Sie sind chinesische Staatsbürger und leben auch in China.
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Antwort #9 - 13.09.2015 um 15:56:36
 
In diesem älteren Thread von dir kaum auch schon die Frage auf, ob du deine Schwiegereltern nach Deutschland holen kannst, auch wenn es damals scheinbar dauerhaft geplant war.
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1393782757/
Jetzt stellst du im Grunde ähnliche Überlegungen an, wie die Schwiegereltern länger als drei Monate nach Deutschland kommen können.
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Antwort #10 - 13.09.2015 um 16:25:23
 
eben nur ähnliche Überlegungen...

denke es ist ein unterschied, jemanden für "immer" einzuladen, oder "nur" für 6 Monate...

natürlich freut sich meine Frau sehr, wenn es eine Möglichkeit gibt, das ihre Eltern etwas länger hier sein können...
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Antwort #11 - 13.09.2015 um 16:32:47
 
GRANROCA schrieb am 13.09.2015 um 16:25:23:
denke es ist ein unterschied, jemanden für "immer" einzuladen, oder "nur" für 6 Monate...

Grundsätzlich hast du natürlich Recht, nur ein Aufenthalt der länger als drei Monate sein soll, setzt einen sog. Aufenthaltsgrund voraus, für den dann eine AE erteilt werden kann.
Auch sollte das Thema KV nicht vergessen werden, was im zunehmenden Alter weder leichter noch billiger wird.
Nur der Wunsch, die Eltern da zu haben, reicht leider nicht aus.
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Antwort #12 - 13.09.2015 um 16:37:26
 
Ich möchte hierzu noch was sagen...

Meinen Schwiegereltern geht es Blendend, ich suche hier nicht nach einer Möglichkeit wie ich etwas umgehen kann, ich werde nicht angeben:

ihnen geht es schlecht,
sie brauchen Hilfe,
Sie haben keinen der für sie sorgt...

Mein Kind wird voraussichtlich März 2016 zur Welt kommen, danach wollten wir Juni oder Juli mit Meinen Schwiegereltern Urlaub in unserem Haus in der Nähe vom Strand in Spanien Urlaub machen...

Deshalb möchten wir gerne das sie für 6 Monate kommen, natürlich helfen uns die Schwiegereltern gerne während und nach der Geburt, meine Frau will aber nicht, das sie nur um uns zu helfen zu uns kommen, sondern ihnen auch was zurückgeben...

Gruss
GRANROCA
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Antwort #13 - 13.09.2015 um 16:41:03
 
Danke für deine letzte Antwort Trixie,

dann kommen Sie halt für 3 Monate...

Da wir keine weiteren Kinder mehr planen, werde wir sie 2017 wieder einladen und dann gemeinsam Urlaub in Spanien machen...

Gruss
GRANROCA
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Antwort #14 - 13.09.2015 um 16:50:22
 
GRANROCA schrieb am 13.09.2015 um 16:37:26:
ich suche hier nicht nach einer Möglichkeit wie ich etwas umgehen kann, ich werde nicht angeben: 

Das habe ich auch nicht behauptet.
Auch wenn es so wäre, müßtest du Folgen ohnedies selber tragen.

GRANROCA schrieb am 13.09.2015 um 16:41:03:
Da wir keine weiteren Kinder mehr planen, werde wir sie 2017 wieder einladen und dann gemeinsam Urlaub in Spanien machen...

Auch hierzu habe ich einen älteren Thread von dir gefunden:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1331193306/0#0
... bei dem es um die Finanzierung geht.

Im Jahr 2017 wäre für die VE das Gehalt für 6 Personen nach der ZPO 850 c notwendig, wenn du alleiniger Bürge bist.
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