GRANROCA schrieb am 08.03.2012 um 10:03:59:Heisst das jetzt ich habe die
VE umsonst abgegeben, kann ich es mir sparen diese nach China zu schicken zur Vorlage in der deutschen Botschaft...?
Im Prinzip heißt es das. 25,- Euro Gebühr für die Tonne ...
Hier bei mir im Landkreis ist es deshalb so, dass die Behörde bei Offensichtlichkeit, dass der Einladende nicht genügend solvent ist, die Leute bei Bedarf zu mir schickt, wir geben dann hier Unterstützung bei der Formulierung eines Einladungsschreibens (einschließlich Beifügung nötiger Kopien).
Damit sprechen dann die Eingeladenen bei der deutschen Auslandsvertretung vor - der Nachweis entsprechend notwendiger Sicherheiten liegt dann allein bei ihnen.
Deine
VE bestätigt eben nur, dass Du keine
VE abgeben kannst. Damit sind die Eingeladenen ebenso in der Pflicht selbst die entsprechend nötigen Sicherheiten nachzuweisen.
Soweit mir bekannt ist, hat das BMI die Auslandsvertretungen auch so informiert, dass bei Offensichtlichkeit, dass der Einladende nicht ausreichend solvent ist, nicht mehr auf der Vorlage des ausgefüllten VE-Formulars bestanden wird.
Deshalb ist mein Landkreis hier auch zu der geschilderten kundenfreundlichen Variante übergegangen.
Ich hatte schon -zig solche Fälle, es hat nie Probleme mit den Auslandsvertretungen gegeben.
=schweitzer=
P.S.: Schick' die
VE in der jetzigen Form halt hin, damit sie Deine Schwiegereltern mit zur
AV nehmen können, aber wie gesagt, den Nachweis müssen sie so oder so selbst erbringen.