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Besuchsvisa für meine Schwiegereltern (Gelesen: 10.860 mal)
GRANROCA
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08.03.2012 um 08:55:06
 
Hallo zusammen,

meine Frau und ich bekommen Anfang Juni (Vorraussichtlicher Geburtstermin) unser erstes Kind.
zu diesem Ereignis möchten wir gerne unsere Eltern/Schwiedgereltern dabei haben.

Gestern war ich bei der ABH zwecks Verpflichtungserklärung, die ich dann auch abgegeben habe und ich nach China zu meinen Schwiegereltern schicken muss zur Vorlage in der deutschen Botschaft in Peking.

Lt. ABH fehlen mir 500 Euro/Monat zur freien Verfügung um die Schwiegereltern mit zu versorgen, also sollen sie als Selbstversorger das Visum beantragen.

Da meine Schwiegereltern nur eine kleine Rente bekommen, für China eigentlich nicht so niedrig umgerechnet in Euro aber sehr wenig, mache ich mir Sorgen ob das Visum erteilt wird.

ich habe hier gelesen das es die Möglichkeit gibt eine Summe X per Sparbuch an die ABH abzutreten als Sicherheit, meine ABH kennt dieses Verfahren nicht und meint das hätte alles mit der deutschen Botschaft zu tun, die Botschaft hätte die entscheidung zu treffen und die ABH müsste hier nur die dazugehörige Verpflichtungserklärung zu prüfen.

Hat jemand einen tip für mich wie ich weiter verfahren soll, bzw. welche Möglichkeiten ich habe...?

hat jemand Erfahrungen mit der deutschen Botschaft in Peking, was man als Selbstversorger vorlegen muss oder verdienen muss...?

danke im vorraus für eure tips

MfG
GRANROCA
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Antwort #1 - 08.03.2012 um 09:15:40
 
GRANROCA schrieb am 08.03.2012 um 08:55:06:
hat jemand Erfahrungen mit der deutschen Botschaft in Peking, was man als Selbstversorger vorlegen muss 


Das kann man pauschal nicht sagen, hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem von der Dauer des beabsichtigten Aufenthalts.

Schreib' Doch einfach mal eine Mail mit einer entsprechenden Anfrage an die Visaabteilung der Auslandsvertretung. Gib an, wieviel Personen aus welchem Grund für wie lange nach Deutschland kommen möchten/sollen und frage nach der Möglichkeit eines Sperrkontos bzw. der Mindesthöhe der dafür notwendigen Einlage als hinreichende Sicherheit.


=schweitzer=
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Antwort #2 - 08.03.2012 um 10:03:59
 
danke erstnal @schweitzer

habe hier mal rumgestöbert und habe folgendes gelesen:

"hmmm, hast du noch eine Kopie der VE?
was ist da unten angekreuzt?
dass die Leistungsfähigkeit
a) nachgewiesen ist
b) glaubhaft gemacht wurde
c) nicht gegeben ist

(ist nicht wörtlich, aber sinngemäss so auf der VE unten von der ABH anzukreuzen)
wenn da nicht angekreuzt ist, dass sie nachgewiesen oder glaubhaft gemacht wurde, dann ist die VE für den Visumsantrag nichts wert .... auch, wenn Ihr eine habt."

meine Frage:
Wie bereits oben beschrieben fehlen mir 500 Euro /Monat, daher ist auf meiner Verpflichtungserklärung angekreuzt:
nicht nachgewiesen.
Heisst das jetzt ich habe die VE umsonst abgegeben, kann ich es mir sparen diese nach China zu schicken zur Vorlage in der deutschen Botschaft...?
danke

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schweitzer
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Antwort #3 - 08.03.2012 um 10:51:09
 
GRANROCA schrieb am 08.03.2012 um 10:03:59:
Heisst das jetzt ich habe die VE umsonst abgegeben, kann ich es mir sparen diese nach China zu schicken zur Vorlage in der deutschen Botschaft...?


Im Prinzip heißt es das. 25,- Euro Gebühr für die Tonne ... Augenrollen

Hier bei mir im Landkreis ist es deshalb so, dass die Behörde bei Offensichtlichkeit, dass der Einladende nicht genügend solvent ist, die Leute bei Bedarf zu mir schickt, wir geben dann hier Unterstützung bei der Formulierung eines Einladungsschreibens (einschließlich Beifügung nötiger Kopien).

Damit sprechen dann die Eingeladenen bei der deutschen Auslandsvertretung vor - der Nachweis entsprechend notwendiger Sicherheiten liegt dann allein bei ihnen.

Deine VE bestätigt eben nur, dass Du keine VE abgeben kannst. Damit sind die Eingeladenen ebenso in der Pflicht selbst die entsprechend nötigen Sicherheiten nachzuweisen.

Soweit mir bekannt ist, hat das BMI die Auslandsvertretungen auch so informiert, dass bei Offensichtlichkeit, dass der Einladende nicht ausreichend solvent ist, nicht mehr auf der Vorlage des ausgefüllten VE-Formulars bestanden wird.

Deshalb ist mein Landkreis hier auch zu der geschilderten kundenfreundlichen Variante übergegangen.

Ich hatte schon -zig solche Fälle, es hat nie Probleme mit den Auslandsvertretungen gegeben.

=schweitzer=


P.S.: Schick' die VE in der jetzigen Form halt hin, damit sie Deine Schwiegereltern mit zur AV nehmen können, aber wie gesagt, den Nachweis müssen sie so oder so selbst erbringen.
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« Zuletzt geändert: 08.03.2012 um 11:12:06 von schweitzer » 
Grund: kleiner sachlicher Zusatz 

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Antwort #4 - 08.03.2012 um 17:29:50
 
es ist nicht notwendig, dass "du" die VE abgibst.
Die VE kann jeder abgeben, auch Deine Eltern.
Da es zwei Personen sind, die Ihr einladen wollt, könnt Ihr auch zwei VE abgeben (jeweils 25€ Gebühr), von jeweils anderen VE-Gebern
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Antwort #5 - 08.03.2012 um 19:39:51
 
@erne

könnte auch mein Bruder allein für meine Schwiegereltern eine VE abgeben...?

Auch wenn er nicht verwandt ist mit ihnen...?
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Antwort #6 - 08.03.2012 um 19:49:07
 
Klar kann dein Bruder das machen, die Abgabe einer VE ist nicht an ein Verwandtschaftsverhältnis geknüpft. Das wäre auch unsinnig.

Eine VE muss beispielsweise auch abgegeben werden, wenn ein/e Ausländer/in mit einem Visum zur Eheschließung hier einreisen möchte. Stell dir mal vor, derjenige hat keine Verwandten hier in Deutschland. Dann würde das ja nie klappen.

Bei Einladungen von zwei Personen, die miteinander verheiratet kann eine VE von einer Person abgegeben werden. Natürlich muss ausreichend Einkommen vorhanden sein.

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Antwort #7 - 08.03.2012 um 20:51:56
 
Auch wenn dein Bruder die VE abgibt, sollten deine Schwiegereltern beim Besuchszweck aber nicht einen Besuch bei deinem Bruder angeben, sondern den richtigen Besuchzweck, nämlich den Besuch bei Tochter und Schwiegersohn (eben das, was der Wahrheit entspricht)
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Antwort #8 - 08.03.2012 um 23:49:19
 
danke an alle...

@enre
natürlich bleiben wir bei der wahrheit, was anderes würde uns nicht in den sinn kommen, trotzdem danke für den hinweis...

werde morgen eine mail zur deutschen botschaft schreiben mit der bitte mir anzugeben was meine schwiegereltern vorlegen müssten, bzw. auf ein sperrkonto einzahlen müssten und ob ich eine VE meines bruders, falls nachweislich ok, ausreichen würde...

dann schauen wir weiter...
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Antwort #9 - 11.03.2012 um 11:41:59
 
Sollten meine Schwiegereltern als Selbstversorger nach Deutschland kommen, kann mir einer sagen ob das möglich ist unter folgender Vorraussetzung:

ca. 4500 Euro ersparnis auf deren Konto, jeweils ca. 280 Euro Rente und jeweils im Besitz einer komplett abbezahlten Eigentumswohnung. Eine Wohnung ist bewohnbar, die zweite Wohnung ist ein Neubau und wird im Oktober 2012 Bezugsfertig.

Ich weiss das sich das nicht nach viel anhört, in China aber sind ca. 280 Euro Rente nicht wenig.

Hat jemand Erfahrung damit, ob bei dieser Konstelation ein Visum möglich wäre...?

möchte meinen Schwiegereltern ersparen öfters nach Peking zu reisen da sie nicht aus Peking kommen.

Danke nochmal
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Antwort #10 - 11.03.2012 um 12:18:35
 
mir fällt gerade noch eine Frage ein...

beim FZF-Visum entscheidet ja letztendlich die ABH ob die Ehefrau bzw. der Ehemann nach Deutschland darf und schickt die empfehlung zur Auslandsvertretung.

Wie sieht das bei einem Besuchs-Visum aus...?
Entscheidet auch hier die ABH, oder trifft diese entscheidung ausschliesslich die Auslandsvertretung...?

vielen vielen Dank
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Antwort #11 - 11.03.2012 um 12:33:02
 
Bei einem Schengenvisum entscheidet die AV allein.

Ob die genannten Werte "ausreichen", sagt der konkrete Visum-Entscheider (also der deutsche Entsandte) den Antragstellern, sobald er die Antragsunterlagen vor sich hat.

Um aber trotzdem ganz vorsichtig eine Einschätzung zu geben ... hoffnungslos sieht das nicht aus.  Durchgedreht

Aber nochmal: Der Entsandte, der über den Antrag entscheidet, ist der erste und einzige, der das genau sagen kann.


Über ein FZF-Visum entscheidet die ABH nicht "letztendlich", sondern gar nicht. Wenn man es formaljuristisch betrachtet.

Tatsächlich gibt es ein nationales Visum nur dann, wenn beide Behörden - AV und ABH - dem Antrag positiv gegenüberstehen.
Die ABH stimmt einer Visumerteilung zu - die AV entscheidet danach endgültig über den Antrag.
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Antwort #12 - 13.03.2012 um 16:04:46
 
zum Stand der Dinge:

Wir haben uns entschieden alle Unterlagen die man als Selbstversorger braucht abzugeben und dazu noch zur Sicherheit eine Verpflichtungserklärung von einem Freund von mir.

Ich habe die Botschaft angeschrieben, wegen der VE von einem Freund, und ich habe auch prompt eine Antwort bekommen, Zitat:

"Dies ist problemlos möglich. Einlader und Verpflichtungsgebender müssen nicht dieselbe Person sein, auch nicht Verwandt. Ihr Bruder oder ein Freund können eine VE ausstellen."

Soweit so gut, aber jetzt kommt mein nächstes Problem:

Die ABH sagt das der Einlader und der Verpflichtungsgebende ein und dieselbe Person sein müssen...?!?!

Dazu kommt, das meine Frau den Termin mit der ABH Online veranlasst hat und natürlich auch mitkommt zum Termin, es sind ja auch ihre Eltern, aber die ABH sagt wir müssen einen neuen Termin machen, erst ab Ende April möglich, weil der Verpflichtende den Termin machen muss...

Versteh ich ja auch, aber...es ist doch nur ein Termin...ich Versteh die Welt nicht mehr...

hat jemand Tips für mich, wie ich weiter vorgehen kann oder muss...

vielen vielen Dank
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Antwort #13 - 13.03.2012 um 16:17:55
 
GRANROCA schrieb am 13.03.2012 um 16:04:46:
Die ABH sagt das der Einlader und der Verpflichtungsgebende ein und dieselbe Person sein müssen...?!?!


Dann mag Dir die ABH dafür eine gesetzliche Grundlage benennen. (die es nicht gibt ...) - Im Übrigen entscheidet die AV über das Visum, da es sich in dem Falle um ein normales Schengenvisum zu Besuchszwecken handelt, ist die ABH da gar nicht weiter "verwickelt" - ergo:

keep cool   Cool

GRANROCA schrieb am 13.03.2012 um 16:04:46:
weil der Verpflichtende den Termin machen muss...


Wichtig ist, dass der Verpflichtende zum Termin erscheint, ja, aber ob er ihn selber gemacht hat ist IMHO völlig egal ... - das begreife ich nun auch nicht ...  nix weiß


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Antwort #14 - 13.03.2012 um 16:35:46
 
Vielleicht hilft Dir ja diese Info von einer AV-Website weiter in der Diskussion (Link anklicken).

Ist zwar nicht die AV, wo Deine Schwiegereltern beantragen, aber es ist wenigstens eindeutig formuliert.
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