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6 Monate mit Besuchsvisum nach Deutschland (Gelesen: 5.380 mal)
GRANROCA
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Antwort #15 - 13.09.2015 um 17:05:24
 
Wenn du weiter in meinen alten Threads rum stöberst, wirst du entdecken, das ich, dank Info4alien, auch dafür eine Lösung gefunden habe und ein freund von mir für meine Schwiegereltern bürgt... Zwinkernd

Dies wird auch dieses mal und auch 2017 so sein... Smiley

Kannst du mir bitte die ZPO 850 c erklären, bzw. wo ich selber was dazu nachlesen kann, wie die Berechnung aussieht...?

Danke im voraus

Gruss
GRANROCA
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #16 - 13.09.2015 um 17:27:08
 
GRANROCA schrieb am 13.09.2015 um 17:05:24:
auch dafür eine Lösung gefunden habe und ein freund von mir für meine Schwiegereltern bürgt...

Ich dachte, deinen Bruder als Bürgen herausgelesen zu haben, aber egal. Zwinkernd

Auch ändern sich u.U. die Beziehungen zu Personen, die im Jahr 2012 wichtig waren, vorallem weil dein Vorhaben erst in zwei Jahren ist.

GRANROCA schrieb am 13.09.2015 um 17:05:24:
Kannst du mir bitte die ZPO 850 c erklären, bzw. wo ich selber was dazu nachlesen kann, wie die Berechnung aussieht...?

Die ZPO 850 c sagt ja im Grunde nur aus, wie hoch das pfandfreie Einkommen eines Arbeitnehmers ist. Wenn der Bürge also darunter verdient, macht eine VE wenig Sinn, weil im Falle eines Falles der Staat nicht so schnell an sein verauslagtes Geld kommt.

Also wird die ABH noch einen Betrag X oben drauf rechnen, damit sie im Falle eines Falles auch pfänden kann. Hierzu gibt es keine einheitliche Berechnungsgröße.
Du wirst sowohl im Netz wie auch hier im Forum die unterschiedlichsten Beträge finden, die die ABH als Mindestgehalt fordert, damit die VE zum Einsatz kommen kann.
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GRANROCA
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #17 - 13.09.2015 um 18:35:07
 
Nach meiner Erinnerung hatte ich als Beispiele meinen Bruder oder einen guten Freund angegeben, um zu wissen wer alles für mich bürgen kann...

In einem weiteren, von mir begonnenen Thread hatte ich aber auch geschrieben:

"Ein guter Freund von mir hat eine Verpflichtungserklärung für meine Schwiegereltern abgegeben..."

Weiß aber nicht so recht, was das alles mit meiner Ausgangsfrage in diesem thread zu tun hat... Cool
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Anyonne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #18 - 15.09.2015 um 15:20:50
 
Es gibt aber keine allgemeingültige Berechnung des ausreichenden EK für eine VE. Das regelt an sich jede ABH in eigener Zuständigkeit.
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