Saxonicus schrieb am 04.09.2015 um 00:35:15:Für Dich vielleicht nicht, aber für die
AV schon. Die Glaubhaftmachung der Rückkehrwilligkeit ist die grundlegende Voraussetzung für die Visumserteilung.
Da habt ihr mich falsch verstanden, Ich habe keinen Zweifel, dass es ein wichtiges Kriterium ist und ich will auch dieses Kriterium nicht abschaffen, aber es sollte gehandhabt werden wie im Rechtssystem: Im Zweifel für den Angeklagten.
Ich sagte, dass es kein objektiv nachvollziehbares Kriterium ist. Es ist wie früher in der Schule mit dem Deutschaufsatz, der wurde auch nie objektiv bewertet, ein Jahr hatte man eine 1 und dann wieder ne 4, wenn der Lehrer einen nicht mochte.
Wir haben zum Nachweis der Rückkehrwilligkeit folgende Unterlagen mit der
Remonstration eingereicht:
- persönlicher Brief von ihr mit Reiseplan, genauer Beschreibung warum sie diesen Urlaub möchte
- persönlicher Brief vom Arbeitgeber mit dem expliziten Rückkehrwunsch
- Arbeitsvertrag mit Gehaltserhöhung und Vertragsstrafe, falls sie nicht rechtzeitig zurückkommt
- Einladung zum Familienfest nach dem Urlaub und nicht stornierbare Flugtickets hierzu
- Ticketbedingungen des Fluges mit der Klausel: Gültigkeit max. 90 Tage
- Brief von mir, dem Einladenden, mit der Beschreibung, warum ich diese Einladung ausspreche und was wir gemeinsam in Europa geplant haben
- Brief von meiner 80jährigen Mutter mit der Versicherung, dass sie bei uns willkommen ist und wir uns schon sehr auf den Besuch freuen
Alles Sachen, die in diversen Foren aufgeführt wurden, um die Zweifel an der Rückkehrwilligkeit zu zerstreuen. Natürlich auch alles echte Dokumente, es ärgerte mich, dass wir diese nicht schon bei dem ursprünglichen Antrag mitgegeben hatten, aber es ist eben der erste Antrag.
Ich persönlich konnte mir nie vorstellen, dass mit all diesen Unterlagen wirklich eine Ablehnung folgt.
Trotzdem antwortet die Botschaft lapidar nur:
"Ihre
Remonstration enthält jedoch leider keine ergänzenden Informationen und Unterlagen zu den im Feld 9 des Ablehnungsbescheides angekreuzten Ablehnungsgründen" - Dies waren jedoch nur die des Standardformulars - Zweifel an der Rückkehrwilligkeit
Es kommt mir so vor, als ob die Unterlagen nicht geprüft wurden, es wurde auch die
Remonstration von der gleichen Person abgelehnt wie die Entscheidung über das Visum.
Ist dies überhaupt rechtens? An einer Universität definitiv nicht.