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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> 6 Monate mit Besuchsvisum nach Deutschland
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Beitrag begonnen von GRANROCA am 13.09.2015 um 14:55:15

Titel: 6 Monate mit Besuchsvisum nach Deutschland
Beitrag von GRANROCA am 13.09.2015 um 14:55:15
Hallo zusammen,

brauche eine Tipp von euch, meine Frau und ich wollen unsere Eltern/Schwiegereltern für kommendes Jahr Februar, März zu uns einladen, da wir dann unser zweites Kind erwarten.

Nun zu meiner Frage, soweit ich weiss ist ein Visum immer für 6 Monate Gültig in deren Zeit man für 3 Monate Deutschland besuchen darf, wenn meine Schwiegereltern dann bei uns sind, kann ich den Aufenthalt um 3 Monate verlängern?

Wenn ja, geht das über die Ausländerbehörde?
Muss ich vorab bei Visa-Beantragung mitteilen das sie evtl. 6 Monate bei uns bleiben wollen?

Sind diese möglichen 6 Monate Aufenthalt, die sie hier bleiben wollen nur innerhalb der 6 Monate Gültigkeit des Visums möglich?

Hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt, sonst bitte gerne nachfragen.

Danke im voraus

GRANROCA

Titel: Re: 6 Monate mit Besuchsvisum nach Deutschland
Beitrag von Saxonicus am 13.09.2015 um 14:56:33

GRANROCA schrieb am 13.09.2015 um 14:55:15:
wenn meine Schwiegereltern dann bei uns sind, kann ich den Aufenthalt um 3 Monate verlängern?

Nein, ein Besuchsvisum kann nicht verlängert werden.

Titel: Re: 6 Monate mit Besuchsvisum nach Deutschland
Beitrag von GRANROCA am 13.09.2015 um 15:02:02
Danke für die schnelle Antwort.

Habe ich sonst irgend eine Möglichkeit Sie für 6 Monate zu uns zu "holen"...?

Ein Besuchsvisum für 6 Monate gibt es ja wohl nicht... :'(

Titel: Re: 6 Monate mit Besuchsvisum nach Deutschland
Beitrag von trixie am 13.09.2015 um 15:02:36

GRANROCA schrieb am 13.09.2015 um 14:55:15:
soweit ich weiss ist ein Visum immer für 6 Monate Gültig in deren Zeit man für 3 Monate Deutschland besuchen darf

Vielleicht hast du da etwas falsch verstanden. Man darf sich innerhalb eines 180 Tage Zeitraums (Berechungsbeginn jederzeit möglich) mit einem Visum  bis zu 90 Tage im Schengen Raum aufhalten, wobei der früheste Einreisezeitpunkt mit dem Antragssteller durch die AV abgestimmt werden kann.

Titel: Re: 6 Monate mit Besuchsvisum nach Deutschland
Beitrag von GRANROCA am 13.09.2015 um 15:07:34
Danke Trixie, das wusste ich, hoffte nur das ich den dann verlängern kann...was ja dann nicht geht, suche eine andere Möglichkeit, das Sie bei uns 6 Monate bleiben können, wenn es denn eine andere Möglichkeit gibt...

Gruss
GRANROCA

Titel: Re: 6 Monate mit Besuchsvisum nach Deutschland
Beitrag von trixie am 13.09.2015 um 15:11:56

GRANROCA schrieb am 13.09.2015 um 15:07:34:
, hoffte nur das ich den dann verlängern kann...

Eine Verlängerung geht i.d.R. nur in Notfällen oder außerordentlichen unvorhersehbaren Ereignissen.

Sind deine Schwiegereltern berufstätig?

Titel: Re: 6 Monate mit Besuchsvisum nach Deutschland
Beitrag von GRANROCA am 13.09.2015 um 15:29:16
Beide sind Rentner...sie sind 62 und 64 Jahre alt...

Titel: Re: 6 Monate mit Besuchsvisum nach Deutschland
Beitrag von Aras am 13.09.2015 um 15:39:01
Welche Staatsangehörigkeiten haben die Personen?

Titel: Re: 6 Monate mit Besuchsvisum nach Deutschland
Beitrag von GRANROCA am 13.09.2015 um 15:51:19
Sorry, das ich das nicht mit angegeben habe...

Sie sind chinesische Staatsbürger und leben auch in China.

Titel: Re: 6 Monate mit Besuchsvisum nach Deutschland
Beitrag von trixie am 13.09.2015 um 15:56:36
In diesem älteren Thread von dir kaum auch schon die Frage auf, ob du deine Schwiegereltern nach Deutschland holen kannst, auch wenn es damals scheinbar dauerhaft geplant war.
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1393782757/
Jetzt stellst du im Grunde ähnliche Überlegungen an, wie die Schwiegereltern länger als drei Monate nach Deutschland kommen können.

Titel: Re: 6 Monate mit Besuchsvisum nach Deutschland
Beitrag von GRANROCA am 13.09.2015 um 16:25:23
eben nur ähnliche Überlegungen...

denke es ist ein unterschied, jemanden für "immer" einzuladen, oder "nur" für 6 Monate...

natürlich freut sich meine Frau sehr, wenn es eine Möglichkeit gibt, das ihre Eltern etwas länger hier sein können...

Titel: Re: 6 Monate mit Besuchsvisum nach Deutschland
Beitrag von trixie am 13.09.2015 um 16:32:47

GRANROCA schrieb am 13.09.2015 um 16:25:23:
denke es ist ein unterschied, jemanden für "immer" einzuladen, oder "nur" für 6 Monate...

Grundsätzlich hast du natürlich Recht, nur ein Aufenthalt der länger als drei Monate sein soll, setzt einen sog. Aufenthaltsgrund voraus, für den dann eine AE erteilt werden kann.
Auch sollte das Thema KV nicht vergessen werden, was im zunehmenden Alter weder leichter noch billiger wird.
Nur der Wunsch, die Eltern da zu haben, reicht leider nicht aus.

Titel: Re: 6 Monate mit Besuchsvisum nach Deutschland
Beitrag von GRANROCA am 13.09.2015 um 16:37:26
Ich möchte hierzu noch was sagen...

Meinen Schwiegereltern geht es Blendend, ich suche hier nicht nach einer Möglichkeit wie ich etwas umgehen kann, ich werde nicht angeben:

ihnen geht es schlecht,
sie brauchen Hilfe,
Sie haben keinen der für sie sorgt...

Mein Kind wird voraussichtlich März 2016 zur Welt kommen, danach wollten wir Juni oder Juli mit Meinen Schwiegereltern Urlaub in unserem Haus in der Nähe vom Strand in Spanien Urlaub machen...

Deshalb möchten wir gerne das sie für 6 Monate kommen, natürlich helfen uns die Schwiegereltern gerne während und nach der Geburt, meine Frau will aber nicht, das sie nur um uns zu helfen zu uns kommen, sondern ihnen auch was zurückgeben...

Gruss
GRANROCA

Titel: Re: 6 Monate mit Besuchsvisum nach Deutschland
Beitrag von GRANROCA am 13.09.2015 um 16:41:03
Danke für deine letzte Antwort Trixie,

dann kommen Sie halt für 3 Monate...

Da wir keine weiteren Kinder mehr planen, werde wir sie 2017 wieder einladen und dann gemeinsam Urlaub in Spanien machen...

Gruss
GRANROCA

Titel: Re: 6 Monate mit Besuchsvisum nach Deutschland
Beitrag von trixie am 13.09.2015 um 16:50:22

GRANROCA schrieb am 13.09.2015 um 16:37:26:
ich suche hier nicht nach einer Möglichkeit wie ich etwas umgehen kann, ich werde nicht angeben: 

Das habe ich auch nicht behauptet.
Auch wenn es so wäre, müßtest du Folgen ohnedies selber tragen.


GRANROCA schrieb am 13.09.2015 um 16:41:03:
Da wir keine weiteren Kinder mehr planen, werde wir sie 2017 wieder einladen und dann gemeinsam Urlaub in Spanien machen...

Auch hierzu habe ich einen älteren Thread von dir gefunden:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1331193306/0#0
... bei dem es um die Finanzierung geht.

Im Jahr 2017 wäre für die VE das Gehalt für 6 Personen nach der ZPO 850 c notwendig, wenn du alleiniger Bürge bist.

Titel: Re: 6 Monate mit Besuchsvisum nach Deutschland
Beitrag von GRANROCA am 13.09.2015 um 17:05:24
Wenn du weiter in meinen alten Threads rum stöberst, wirst du entdecken, das ich, dank Info4alien, auch dafür eine Lösung gefunden habe und ein freund von mir für meine Schwiegereltern bürgt... ;)

Dies wird auch dieses mal und auch 2017 so sein... :)

Kannst du mir bitte die ZPO 850 c erklären, bzw. wo ich selber was dazu nachlesen kann, wie die Berechnung aussieht...?

Danke im voraus

Gruss
GRANROCA

Titel: Re: 6 Monate mit Besuchsvisum nach Deutschland
Beitrag von trixie am 13.09.2015 um 17:27:08

GRANROCA schrieb am 13.09.2015 um 17:05:24:
auch dafür eine Lösung gefunden habe und ein freund von mir für meine Schwiegereltern bürgt...

Ich dachte, deinen Bruder als Bürgen herausgelesen zu haben, aber egal. ;)

Auch ändern sich u.U. die Beziehungen zu Personen, die im Jahr 2012 wichtig waren, vorallem weil dein Vorhaben erst in zwei Jahren ist.


GRANROCA schrieb am 13.09.2015 um 17:05:24:
Kannst du mir bitte die ZPO 850 c erklären, bzw. wo ich selber was dazu nachlesen kann, wie die Berechnung aussieht...?

Die ZPO 850 c sagt ja im Grunde nur aus, wie hoch das pfandfreie Einkommen eines Arbeitnehmers ist. Wenn der Bürge also darunter verdient, macht eine VE wenig Sinn, weil im Falle eines Falles der Staat nicht so schnell an sein verauslagtes Geld kommt.

Also wird die ABH noch einen Betrag X oben drauf rechnen, damit sie im Falle eines Falles auch pfänden kann. Hierzu gibt es keine einheitliche Berechnungsgröße.
Du wirst sowohl im Netz wie auch hier im Forum die unterschiedlichsten Beträge finden, die die ABH als Mindestgehalt fordert, damit die VE zum Einsatz kommen kann.

Titel: Re: 6 Monate mit Besuchsvisum nach Deutschland
Beitrag von GRANROCA am 13.09.2015 um 18:35:07
Nach meiner Erinnerung hatte ich als Beispiele meinen Bruder oder einen guten Freund angegeben, um zu wissen wer alles für mich bürgen kann...

In einem weiteren, von mir begonnenen Thread hatte ich aber auch geschrieben:

"Ein guter Freund von mir hat eine Verpflichtungserklärung für meine Schwiegereltern abgegeben..."

Weiß aber nicht so recht, was das alles mit meiner Ausgangsfrage in diesem thread zu tun hat... 8-)

Titel: Re: 6 Monate mit Besuchsvisum nach Deutschland
Beitrag von Anyonne am 15.09.2015 um 15:20:50
Es gibt aber keine allgemeingültige Berechnung des ausreichenden EK für eine VE. Das regelt an sich jede ABH in eigener Zuständigkeit.

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