cabrio schrieb am 07.08.2015 um 19:27:47:Du hast einfach die Gesetzessystematik nicht verstanden.
Jetzt reichen mir Deine Frechheiten langsam.
Doch, die habe ich verstanden. Aber Du ignorierst allgemeine Rechtsprinzipien ebenso wie Du meine Antworten nach eigenem Gusto interpretierst.
Und wenn Du mich auch noch als dämlich darstellen willst, als ob ich das hier
cabrio schrieb am 07.08.2015 um 19:27:47:Im übrigen trifft auch die allgemeine Aussage, dass bei erloschenem
AT keine Einreise möglich sei, gar nicht zu - und zwar in allen Fällen, wo der Betreffende auch visumsfrei einreisen kann.
nicht wüßte, gehst Du eindeutig zu weit.
Im Thema hier geht es weder um jemanden, der visumfrei zu Kurzaufenthalten einreisen darf, noch geht es um jemanden, der auch zum Daueraufenthalt visumfrei einreisen darf.
Allgemeines Rechtsprinzip ist:
Es gilt das Gesetz für alle gleich. Ob Deutschverheiratet oder nicht, ob schon mal
AE besessen oder nicht usw.
Ohne erforderlichen
AT keine Einreise.
Im Fall dieses Themas kann man das erforderlich auch weglassen, weil ein
AT erforderlich ist.
Mit dem ständigen "Ausnahmevisum" bestätigst Du genau das, was ich viel früher schrieb: Wenn hier ohne erkennbaren Grund ein Ausnahmevisum erteilt wird, schafft man einen Präzendenzfall für die Verlagerung des Visumverfahrens an die Grenze.
Um mit Worten zu spielen: Du propagierst ein "Ausnahmevisum"-Verfahren an der Grenze.
Das ist weder politisch noch gesetzgeberisch gewollt und von
BPol nicht zu schaffen.
cabrio schrieb am 07.08.2015 um 19:42:14:Eingriff in die Familie, das familiäre Zusammenleben, Belastung der Familienfinanzen...U
Die Familie lebt seit sieben Monaten voneinander getrennt. Vermutlich aus gutem Grund, aber ein paar zusätzliche Wochen für ein Visumverfahren können wohl nicht als unzumutbar bezeichnet werden.
Das familiäre Zusammenleben wurde nicht durch die Behörden für mehr als sechst Monate ... ausgesetzt.
Belastung der Familienfinanzen ... ist es Dein Ernst, daß jemand, der es auf irgendeine Weise bis an die deutsche Grenze geschafft hat, besserzustellen ist, als jemand in sonst gleicher Situation, der durch die Fluggesellschaft abgewiesen wurde? Ist es Aufgabe der Behörden, Fehler der Ausländer auf jede beliebige Weise zu mildern? Oder haben Behörden vielmehr Rechtssicherheit durch gleichmäßige Behandlung aller in vergleichbaren Situationen zu gewährleisten.
Solange Du der Meinung bist, daß es alle besser haben, wenn man sich auf nichts mehr verlassen kann, werden wir beide niemals die gleiche Meinung vertreten.
Und wenn das hier
cabrio schrieb am 07.08.2015 um 14:13:44:Da spielen sich dann diejenigen Beamten, die ermessensfehlerhafte und deswegen rechtswidrige Verwaltungsakte erlassen, zu allem Übel auch noch als Verteidiger und Aufrechterhalter des Rechtsstaats auf.
auf mich bezogen ist, dann hast Du nichts begriffen. Gar nichts.