Zitat:bekommt er von deutscher Seite keine Stempel in den Reisepass
Und damit wird es für den Checkin undurchsichtig (da arbeiten ja keine Kriminologen)
A verlässt Deutschland am 1.1. nach Türkei (bekommt keinen Ausreisestempel aus Schengen) bleibt dort 8 Wochen und reist weiter nach Thailand (Heimat)...nach 5 Monaten verlässt er dann Thailand Richtung Deutschland. Soll nun der Checkin den kompletten Pass (bei angenommen 50 Stempeln) durchforsten und jedes Datum in jedem Visum analysieren? Da Daten oftmals per Hand eingeschrieben werden (Thailand / Philippinen / Vietnam, Kambodscha) ist das kaum lesbar! Er wird maxmal schauen, wann A in Thailand eingereist ist und hier wäre ja erst 4 Monate um, dabei ist A schon 7 Monate aus Schengen raus!
Zitat:Wieso sollte der Ehemann aus einem zivilrechtlichen Schadensanspruch, der aus einer Straftat resultiert, haftbar sein?
Ist das schon eine Straftat? Da nicht eingereist, sehe ich auch keine Straftat! Also eine rein zivilrechtliche Haftung unter Ehepartnern für ein alltägliches Geschäft! Man ist auf eigenes Risiko geflogen, wurde nicht reingelassen und ist damit haftbar für Rückführung! Schau dir mal § 66
AufenthG an
(1) Kosten, die durch die Durchsetzung einer räumlichen Beschränkung, die
Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung entstehen,
hat der Ausländer zu tragen.(2) Neben dem Ausländer haftet für die in Absatz 1 bezeichneten Kosten, wer sich gegenüber der Ausländerbehörde oder der Auslandsvertretung verpflichtet hat, für die Ausreisekosten des Ausländers aufzukommen