mgb schrieb am 06.08.2015 um 07:48:25:Also handelt es sich doch um eine Ermessensentscheidung.
Die Frage nach der Verhältnismäßigkeit hat du einige Beiträge früher noch ausgeschlossen.
Falls Du das auf meine Beiträge bezogen hast, solltest Du sie richtig lesen.
Die Zurückweisung ohne Aufenthaltstitel ist rechtmäßig und sie ist verhältnismäßig.
Und sie ist aus Gründen der Generalprävention geboten.
Das Schaffen von Präzedenzfällen für die Umgehung des gesetzlich vorgeschriebenen Visumverfahrens ist ohne besonderen Grund schädlich. Es stiftet zum Nachmachen an.
hge2001 schrieb am 06.08.2015 um 08:18:44:Da ich davon ausgehe, dass der Sachbearbeiter kein Dilettant ist, besteht doch der Verdacht, dass eine Ermessensentscheidung möglich gewesen wäre.
Nett für Deine Einschätzung, aber wir wollen hier doch nicht verkennen, daß
1. man sich irren kann, ohne Dilettant zu sein,
2. die Feststellung des Erlöschens nach § 51 (1) Nr. 7 klar und eindeutig und frei von jedem Ermessen ist und
3. die Einreise ohne Aufenthaltstitel ebensowenig im Ermessen liegt.
Ergänzend zu 2.: Wurde keine Fristverlängerung beantragt und liegt keine der in § 51 genannten Ausnahmen vor, ist die Sache glasklar.
Zum Ausnahmevisum:
Ja, das ginge natürlich. Aber auch hier bedarf es besonderer Gründe, die schon weiter oben aus Vorschriften zitiert wurden.
Und wieder steht hier die Überlegung der Generalprävention: Möchte ich wirklich heute "menschlich" sein und mir dafür anschließend Dutzende oder gar Hunderte "Nachahmer" auf den Hals holen, denen ich dann begründen muß, warum ich nun genau bei ihnen nicht "menschlich" sein kann oder will.
Von außen kann man sich gar nicht vorstellen, wie schnell so etwas geht und wie schwer sich das auswirkt:
Vor drei Jahren hat mal unsere stellvertretende Visastellenleiterin gesagt, wenn jemand mit einem Zahlendreher in der Paßnummer (Eindeutigkeitskriterium bei der Terminbuchung) terminiert ist, dann nicht abweisen, sondern "ausschimpfen und annehmen". Bereits eine Woche später hatte ich bei den nationalen Visa 10% Terminbuchungen mit Zahlendrehern. Durch diese Zahlendreher wurden - sonst unzulässige - Doppelbuchungen erzeugt. Nach zwei Wochen waren es schon fast ein Viertel der Termine. Auf diese Weise buchten Studenten freigewordene Termine früher als die, die sie ursprünglich gebucht hatten.
Der Effekt hätte mir angenehm sein können: Die ursprünglichen Termine wurden nicht storniert; ich hätte dann also später weniger Arbeit gehabt. Aber diejenigen, die ehrlich und ohne Trickserei ihre Termine buchen wollten, kamen dadurch noch später dran.
Diejenigen, die alles schön sauber nach allen Regeln machen wollen dann anschließend als die Dummen dastehen zu lassen, ist nicht mein Ding.
Wieder zurück zum Ausgangsfall:
Solange nichts Besonderes vorliegt, wo humanitäre Gründe die Erteilung eines Ausnahmevisums an der Grenze gebieten, ist hier die Rückreise Pflicht.
Es kann nicht sein, daß der noch im Herkunftsland durch die Airline Abgewiesene oder derjenige, der das Erlöschen selbst merkt und mit Visumantrag zur
AV geht (ggf. dabei die Kosten des nicht rückgabefähigen Flugtickets verlierend) der Dumme ist.