deerhunter schrieb am 05.08.2015 um 22:58:42:Ist das schon eine Straftat? Da nicht eingereist, sehe ich auch keine Straftat!
Du arbeitest doch bei einer Strafverfolgungsbehörde und müßtest somit wissen, dass der Versuch einer Straftat bereit strafbar ist.
Wenn der Versuch der illegalen Einreise nicht strafbar ist, was ist es dann in deinen Augen? eine Ordnungswidrigkeit, sicherlich nicht.
§ 66 bezieht sich auf eine
VE im Rahmen eines Visums.
Wie du richtig zitiert hast:
deerhunter schrieb am 05.08.2015 um 22:58:42:(2) Neben dem Ausländer haftet für die in Absatz 1 bezeichneten Kosten, wer sich gegenüber der Ausländerbehörde oder der Auslandsvertretung verpflichtet hat, für die Ausreisekosten des Ausländers aufzukommen
... aber der Ehemann hat sich gegenüber der
ABH zu nichts verpflichtet, sprich verbürgt.
Auch hast du Nr. 1 richtig zitiert, dass der Ausländer die Kosten trägt; nichts anderes habe ich geschrieben.
Zitat:Die Airline ist verpflichtet
IMHO gegenüber den deutschen Staat, kann aber
IMHO die Kosten von der Ehefrau eintreiben.
Nichts anderes habe ich behauptet, was aber eine Mithaftung nicht ganz ausschließt.
Es stand doch immer die Meinung im Raum, dass der Ehegatte für die Kosten aufkommen muss, was aber völlig ausgeschlossen ist. Hierzu gibt es keine Rechtsgrundlage.