Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 ... 3 4 5 6 
Thema versenden Drucken
Deustche Botschaft Ankara (Gelesen: 22.010 mal)
cabrio
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 520

Hamburg, Hamburg, Germany
Hamburg
Hamburg
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Deustche Botschaft Ankara
Antwort #60 - 10.08.2015 um 15:22:11
 
Petersburger schrieb am 10.08.2015 um 13:32:00:
Den Teufel würde ich tun und ein solches Visum noch erteilen, wenn ich das Visum zum Studium gerade ablehnen wollte und bereits klar ist, daß es einen viel wesentlicheren und für den Antragsteller aufenthaltsrechtlich günstigeren Aufenthaltsgrund gibt.


Ja, das verstehe ich. Meine Überlegung war nur, dass, falls es mit der Vaterschaftsanerkennung Probleme geben sollte, der "für den Antragsteller aufenthaltsrechtlich günstigere Aufenthaltsgrund" dann eben nicht zum Tragen kommt. Dann bliebe eben nur noch ein - wohl nicht ganz koscheres - Schengenvisum...? Aber hoffen wir für die TS, dass es mit dem Studentenvisum klappt. Dann gäbe es kein Problem mehr, und man hätte auch keine Arbeit mehr.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.389

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Deustche Botschaft Ankara
Antwort #61 - 10.08.2015 um 15:32:44
 
Wäre es nicht sinnvoll, statt Dutzender Wenn-Dann-Varianten einen geradlinigen Weg zu zeigen und nur dann Hilfskonstruktionen zu ersinnen, wenn es erforderlich ist?

Die Materie ist ohnehin kompliziert genug, da bedarf es keiner zusätzlichen Verwirrung.

Ich habe schon oft die Erfahrung gemacht, daß ein fachlich wenig Versierter mit einer klaren Linie (und nur den dafür nötigen Informationen ausgerüstet) viel mehr erreichen konnte, als jemand, der ständig schwankt, ob er nicht doch die bereits bekannten Pläne B oder C herauskramen sollte. Wenn er die ganzen Varianten denn überhaupt sauber auseinanderhalten konnte.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Fidibus
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 26

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Britisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Deustche Botschaft Ankara
Antwort #62 - 13.08.2015 um 14:02:30
 
Am Montag gegen Nachmittag hab ich ja die Email raus geschickt. Gleichzeitig versucht mein Freund weiterhin dort anzurufen, ohne Erfolg)

Sind er und ich einfach zu ungeduldig? Hat man nicht irgendwann mal ein Recht auf eine Information?

Wie lange dauert es denn im Schnitt bis sich jemand von der Botschaft beim Antragssteller meldet nachdem die Stellungnahme der Ausländerbehörde raus ist? Gibt es auch da einen Zeitraum in dem der Antragssteller informiert werden muss? (Die Stellungnahme seitens der Ausländerbehörde ging am 29.07. raus)

Sorry für meine Ungeduld. Ich bin inzwischen einfach nur genervt, frustriert und wütend über meine Hilflosigkeit und die große Leere der Informationen die einem da so entgegen kommen.
Vllt reagiere ich schwangerschaftsbedingt so, keine ahnung...
Ich möchte am liebsten kräftig gegen eine Wand laufen   Ärgerlich
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
cabrio
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 520

Hamburg, Hamburg, Germany
Hamburg
Hamburg
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Deustche Botschaft Ankara
Antwort #63 - 14.08.2015 um 01:08:09
 
Fidibus schrieb am 13.08.2015 um 14:02:30:
Am Montag gegen Nachmittag hab ich ja die Email raus geschickt. Gleichzeitig versucht mein Freund weiterhin dort anzurufen, ohne Erfolg


Dir wurde hier doch nun mehrfach gesagt, das Schreiben an die Botschaft nicht nur zu mailen, sondern auch zu faxen. Dir wurde auch gesagt, eine Kopie an den Bürgerservice des Auswärtigen Amtes zu schicken und da außerdem auch anzurufen. Dann tu das doch bitte auch und warte nicht geduldig darauf, dass eine völlig überlastete Botschaft auf eine Email reagiert.

Es sollte doch klar sein, dass ein Fax fristwahrende Wirkung hat; auf eine Email kann reagiert werden - dann ist alles gut -, aber das muss nicht der Fall sein. Bei wichtigen Sachen also immer auch als Fax!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Deustche Botschaft Ankara
Antwort #64 - 15.08.2015 um 20:39:54
 
cabrio schrieb am 14.08.2015 um 01:08:09:
Es sollte doch klar sein, dass ein Fax fristwahrende Wirkung hat; auf eine Email kann reagiert werden - dann ist alles gut -, aber das muss nicht der Fall sein. Bei wichtigen Sachen also immer auch als Fax! 

Ob Fax oder Email, im  Zweifel muß die TS immer beweisen, dass die Nachricht angekommen ist. Ein Fax ist somit nicht sicherer als eine Email. Ich kenne keine Rechtsnorm, die die Antwort auf ein Fax zwingend vorschreibt, während die Email ausser Acht gelassen werden darf.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.389

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Deustche Botschaft Ankara
Antwort #65 - 16.08.2015 um 15:41:07
 
Ich auch nicht.

Außerdem ist es immer eine feine Sache, wenn in ein und derselben Geschichte "aus allen Rohren geschossen" wird. Nicht nur einmal habe ich lange nach einem Vorgang gesucht, um eine Mail beantworten zu können, bis dann ein anderer Kollege mehr zufällig "Aber das habe ich auf dem Tisch, da kam ein Fax ..." sagte.

Jedesmal aufs Neue war ich dem Schreiber einer Nachricht, abgesandt auf mehreren Wegen, innerlich auf Tiefste dankbar, daß ich wenigstens etwas scheinbar Sinnvolles zu tun hatte an einem sonst langweiligen Tag ohne Arbeit ...
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Fidibus
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 26

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Britisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Deustche Botschaft Ankara
Antwort #66 - 24.08.2015 um 20:45:18
 
Seid meinem letzten Post ist nun etwas über eine Woche vergangen.

Auswärtiges Amt hatte ich übrigens kontaktiert, aber die sind für laufende Visa nicht zuständig, steht auch so auf der Homepage.
Habe noch beim Bundesverwaltungsamt in Köln angerufen. Dort wurde mir versichert, das die Nachricht der Ausländerbehörde auch definitiv am 29.8. bei der Botschaft angekommen ist.

Mittlerweile hat mein Freund auch jemanden bei der Botschaft erreicht. Und ihm wurde mitgeteilt das inzwischen alle Dokumente vorliegen, die Botschaft sich aber das Recht einbehält ihm das Visum auch zu verwehren und es würde noch "überprüft".

Nächste Woche habe ich nun einen Rechtsberatungstermin bei einer Beratungsstelle. Vllt hat sich bis dahin derjenige der da am Hebel sitzt endlich mal entschieden unentschlossen

Sein Sprachkurs beginnt ja nun schon in 4 Wochen. ich bezweifel das bis dahin alles über den Tisch gegangen ist.

Wäre es jetzt noch klug ihn mit einem Touristenvisum ( was ja angeblich nur 2 Wochen dauert) einreisen zu lassen? Dürfte er damit überhaupt den Sprachkurs anreten? Ein anderer Punkt wäre ja, das die  Botschaft durch das bereits gestellte Studentenvisum keine Rückreisebereitschaft sieht und deshalb eh ablehnt. Ist sowas in der Praxis schon einmal vorgekommen?

Liebe Grüße
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.389

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Deustche Botschaft Ankara
Antwort #67 - 24.08.2015 um 21:18:28
 
Fidibus schrieb am 24.08.2015 um 20:45:18:
Nächste Woche habe ich nun einen Rechtsberatungstermin bei einer Beratungsstelle. 

Die was tun soll?
Bevor der zuständige Entscheider keine Entscheidung getroffen hat, ist ein solcher Termin genauso sinnvoll wie vor vier Wochen oder fünf Jahren ...

Fidibus schrieb am 24.08.2015 um 20:45:18:
ich bezweifel das bis dahin alles über den Tisch gegangen ist.

Wenn alle für die Entscheidung erforderlichen Dinge vorliegen - einschließlich der Entscheidung der ABH -, dann kann das genausogut morgen passieren wie übermorgen oder in zwei Wochen.

Fidibus schrieb am 24.08.2015 um 20:45:18:
Wäre es jetzt noch klug ihn mit einem Touristenvisum ( was ja angeblich nur 2 Wochen dauert) einreisen zu lassen? Dürfte er damit überhaupt den Sprachkurs anreten? Ein anderer Punkt wäre ja, das dieBotschaft durch das bereits gestellte Studentenvisum keine Rückreisebereitschaft sieht und deshalb eh ablehnt. Ist sowas in der Praxis schon einmal vorgekommen?

Finde ich nicht - kann gut sein - ja, ist es.

Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Fidibus
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 26

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Britisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Deustche Botschaft Ankara
Antwort #68 - 24.08.2015 um 22:20:03
 
Petersburger schrieb am 24.08.2015 um 21:18:28:
Die was tun soll? 


Den Termin habe ich schon eine Weile, also schon bevor jetzt heraus kam das alle Dokumente angekommen sind. Ich werd den deshalb aber nicht absagen.
Was genau mir das bringt kann ich jetzt auch nicht sagen. Auch wenn die mir nur beratend zur Seite stehen über nächste mögliche Schritte ist es auch ok. Wäre dann ja so ähnlich wie das Forum hier nur eben persönlich anstatt über das Internet.

Ich hab herausgefunden das es sowas in meiner Nähe gibt, wieso sollte ich Hilfe also nicht annehmen. Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Fidibus
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 26

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Britisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Deustche Botschaft Ankara
Antwort #69 - 05.09.2015 um 11:36:20
 
Hallo ihr lieben,

nochmal eine kurze Frage. Mein ungeborenes Kind wird ja mit Geburt den deutschen, sowie britischen Pass bekommen. Hat es dann trotzdem das sogenannte freizügigkeitsrecht?

Sollte das Visumsverfahren nun der neuen Umstände angepasst worden sein, wird es dann als Nachzug zum deutschen Kind oder als Nachzug zum Unionsbürger gehandhabt?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
dgstein
Junior Top-Member
**
Offline


Quod non est in actis
non est in mundo


Beiträge: 291

Berlin, Germany
Berlin
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Deustche Botschaft Ankara
Antwort #70 - 05.09.2015 um 13:30:39
 
Hallo,

Fidibus schrieb am 05.09.2015 um 11:36:20:
nochmal eine kurze Frage. Mein ungeborenes Kind wird ja mit Geburt den deutschen, sowie britischen Pass bekommen. Hat es dann trotzdem das sogenannte freizügigkeitsrecht?

Deutsche sind nicht Unionsbürger anderer Mitgliedstaaten im Sinne von § 1 FreizügG/EU und zwar auch dann nicht, wenn sie neben der deutschen Staatsangehörigkeit noch die eines anderen EU-Mitgliedstaates inne haben (vgl. Nr. 1.4. FreizügG/EU-VwV sowie EuGH, Urteil vom 05.05.2011 - RS C-434/09 - McCarthy).

Somit kannst du für dein Kind kein Freizügigkeitsrecht geltend machen.

Viele Grüße

dgstein
Zum Seitenanfang
  

Quod non est in actis non est in mundo
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Deustche Botschaft Ankara
Antwort #71 - 05.09.2015 um 20:04:22
 
Fidibus schrieb am 24.08.2015 um 20:45:18:
Antwort #66 - 24.08.2015 um 22:45

Habe noch beim Bundesverwaltungsamt in Köln angerufen. Dort wurde mir versichert, das die Nachricht der Ausländerbehörde auch definitiv am 29.8. bei der Botschaft angekommen ist. 

Wie kann man bereits am 24.08. um 22:45 Uhr wissen, dass etwas am 29.08. angekommen ist ?
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
Fidibus
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 26

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Britisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Deustche Botschaft Ankara
Antwort #72 - 07.09.2015 um 01:36:15
 
....kann man logischerweise nicht!

Nehme an, das du dir die vorherigen Posts nicht durchgelesen hast, sonst wäre dir aufgefallen, das ich mich versehentlich um nen Monat vertippt habe.
Das Ausländeramt hat die Stellungnahme selbstverständlich schon am 29.07. verschickt.

Sorry für dieses Missgeschick.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Fidibus
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 26

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Britisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Deustche Botschaft Ankara
Antwort #73 - 14.09.2015 um 12:17:39
 
Hallo ihr Lieben,

Heute ist mein Geburtstag und mich erreicht die schlimmste Nachricht meines bisherigen Lebens.

Das Studentenvisum meines Freundes wurde abgelehnt!

Im schreiben steht, das es ihm ohne weiteres zuzumuten ist den Sprachkurs in der Türkei oder einem anderen Land durchzuführen und zweifel an der erfolgreichen Aufnahme und Absolvierung des möglichen Studiums bestehen.

Wiesoooo???

Kein Wort über meine Schwangerschaft oder den Wechsel des Visaantrages, nichts! ect. Als würde das nicht existieren.

Was machen wir denn jetzt? Ich bin völlig fertig

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.188

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Deustche Botschaft Ankara
Antwort #74 - 14.09.2015 um 12:41:54
 
Für den Sprachkurs ist es völlig irrelevant, ob Du schwanger bist oder nicht. Relevant wäre es, wenn die Lehrerin des Sprachkurses schwanger ist.

Die Behörde kann ja nur auf den Antrag antworten, der gestellt (und sehr schlecht) begründet wurde. Bei solchen Anträge wird nun mal oft abgelehnt, weil es vergleichbare Sprachkurse in der Türkei gibt.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Seiten: 1 ... 3 4 5 6 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema