cabrio schrieb am 09.08.2015 um 18:32:18:Die Vaterschaftsanerkennung sollte er diese Woche bei der Botschaft in Ankara machen.( Und du hier beim Jugendamt oder beim Notar die Zustimmung). Dann stellt dein Freund, und zwar gleichzeitig, einen Antrag auf ein einfaches Einreisevisum als Vater eines freizügigkeitsberechtigten, ungeborenen EU-Bürgers. Wenn die Botschaft das nicht machen will, trotzdem schriftlich so beantragen. Zusätzlich darauf hinweisen, dass das Kind auch deutsch wird.
Hier haben wir genau den gleichen Sachverhalt wie ihn @Petersburger beschrieben hat, die Deutsche Botschaft wäre gar nicht zuständig.
Deutsch wird es erst, wenn die Mutter deutsch ist oder wenn das Kind in Deutschland auf die Welt kommt. Hier sind aber eine Menge Unwägbarkeiten, auf die sich die Botschaft nicht einlassen kann.
cabrio schrieb am 09.08.2015 um 18:32:18:wenn ihr reinschreibt, dass das Kind auch Deutsch wird, da du seit 26 Jahren in D lebst
Sorry, aber das ist so nicht richtig, denn das Kind muss auch in Deutschland geboren werden, § 4 Abs. 3
StAG.
cabrio schrieb am 09.08.2015 um 18:32:18:Dann zur Ausländerbehörde gehen und sagen, dass er in vier oder sechs Wochen abgeleitet freizügig als Vater eines freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgers
Auch nochmals, lese ich die Definition und die Bedingungen der abgeleiteten Freizügigkeit des Familienangehörigen anders. Vielleicht klärt hier ein Experte auf.
Zitat:Wo soll es denn sonst geboren werden?
Die Frage ist sicherlich berechtigt. Im Moment bist auch nicht in Deutschland. Schon manche geplante Geburt in Deutschland ist anders verlaufen. Deine persönliche Geburtsentscheidung, ist für die Frage, ob das Kind deutsch wird oder nicht, im Moment völlig irrelevant.
cabrio schrieb am 09.08.2015 um 18:32:18: Mach einen Termin beim Notar für die Vaterschaftsanerkennung.
Auch wieder der Hinweis auf das Beispiel @Petersburgers, der zeigt, dass es hier vermutlich weder um deutsches Recht, noch um deutsche Behördenzuständigkeit geht, weil keine deutsche Person im Spiel ist.