Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 4 5 ... 9
Thema versenden Drucken
Familienzusammenführung oder Visum zur Geburt eines Deutschen Kindes (Gelesen: 39.658 mal)
Themen Beschreibung: Frage zum erhalt des Visum
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.387

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung oder Visum zur Geburt eines Deutschen Kindes
Antwort #30 - 15.03.2015 um 22:58:24
 
Daylight schrieb am 15.03.2015 um 22:55:30:
Sinnvoll wäre doch Sontiges ankreuzung und Visum zur Geburt eines Deutschen Kindes reinschreiben oder?


RichtigDaylight schrieb am 15.03.2015 um 22:55:30:
Was kommt da rein?


Nichts. Freilassen.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Daylight
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Die Gedanken sind Frei


Beiträge: 86

qwert, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
qwert
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung oder Visum zur Geburt eines Deutschen Kindes
Antwort #31 - 15.03.2015 um 23:06:04
 
warum? es geht doch darum dass meine Frau mit den kind nach deutschland kommt und nicht Familienzusammenführung.
das sind zwei verschiedene wege bzw. führt das gleiche aber dauert lange als visa zur geburt
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung oder Visum zur Geburt eines Deutschen Kindes
Antwort #32 - 15.03.2015 um 23:53:46
 
Es ist ein Formular. Machs dir Net zu kompliziert.
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Online




Beiträge: 15.179

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung oder Visum zur Geburt eines Deutschen Kindes
Antwort #33 - 16.03.2015 um 10:28:03
 
Deine Frau weiß doch, worum es geht. Das kann sie sagen, und dann sieht jemand das Formular kurz durch und schreibt es notfalls irgendwo an den Rand. Platz ist doch genug.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung oder Visum zur Geburt eines Deutschen Kindes
Antwort #34 - 16.03.2015 um 12:41:44
 
reinhard schrieb am 16.03.2015 um 10:28:03:
Deine Frau weiß doch, worum es geht. Das kann sie sagen, und dann sieht jemand das Formular kurz durch und schreibt es notfalls irgendwo an den Rand. Platz ist doch genug. 


Ich würde es reinschreiben, einschl. voraussichtlicher Geburtstermin oder das ganze als Begleitschreiben mitgeben. Ansonsten versteht die Ortskraft nicht genau das was die Frau sagt (ggf. Kommunikationsproblem) und plötzlich ist es ein normaler Antrag auf FZF zum Ehegatten.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Daylight
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Die Gedanken sind Frei


Beiträge: 86

qwert, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
qwert
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung oder Visum zur Geburt eines Deutschen Kindes
Antwort #35 - 16.03.2015 um 14:35:24
 
okay, Ich werde sie sagen dass die auf den Antrag aufschreiben soll

--

Ich habe mal auswaertiges-amt per e-mail angeschrieben die habe mir zurück geschrieben :

Zitat:
Sehr geehrter Herr XXX,

vielen Dank für Ihre u.a. Anfrage an den Bürgerservice des Auswärtigen Amtes, die der Botschaft zuständigkeitshalber weitergeleitet wurde.

Aufgrund einer Stornierung kann ich Ihrer Frau einen Termin zur Antragsabgabe am 28.03.2015 anbieten. Bitte lassen teilen Sie mir hierzu ihren vollständigen Namen, das Geburtsdatum und die Passnummer Ihrer Frau mit.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag


Sollte ich das angebot annehmen ?
Weil meine Frau am 20.05.2015 einen termin hat!

Wir beantragen ja  Visum zur Geburt dt Kind also wird kein A1 benötigt.
Weil sie erst anfang Mai erst den Zerfikat von Goethe bekommt.

Wir haben alle unterladen :
-     Nachweis der Schwangerschaft  (wird dann von arzt ausgefüllt)

-     Kopie des Reisepasses oder Personalausweises des deutschen  ( Keine Ahnung ob man in Deutschland braucht oder bzw. in Vietnam )

-     Nachweis der Vaterschaft
durch
a) die Heiratsurkunde  ( Die ist Beglaubigt und Übersetzt )

fehlt doch einige Dokumente? Ich habe bei der seite der Amt durchgelesen -- http://www.germania.diplo.de/Vertretung/russland/de/06-stpe/visa/dokumente/d-fam...

Bitte um hilfe
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Online




Beiträge: 15.179

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung oder Visum zur Geburt eines Deutschen Kindes
Antwort #36 - 16.03.2015 um 14:40:55
 
Du solltest Deine Frau fragen, ob sie am 28. März das Visum beantragen will. Wenn sie das will, schicke die Daten noch heute an das Auswärtige Amt. Dann habt Ihr einen Termin noch in diesem Monat.

Sie muss dann den Schwangerschaftsnachweis mitbringen. Falls was fehlt, z.B. Meldebescheinigung von Dir, soll sie einfach sagen, dass Du das direkt nach Ostern bei Deiner Ausländerbehörde einreichen wirst. Das geht auch per Post.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung oder Visum zur Geburt eines Deutschen Kindes
Antwort #37 - 16.03.2015 um 15:59:35
 
Daylight schrieb am 16.03.2015 um 14:35:24:
ehlt doch einige Dokumente? Ich habe bei der seite der Amt durchgelesen -


Warum nimmst du die Merkblätter des russischen Konsulates?
Die Merkblätter in Hanoi:
http://www.hanoi.diplo.de/Vertretung/hanoi/de/07-Visainformationen/Visa__langfri...

reinhard schrieb am 16.03.2015 um 14:40:55:
Falls was fehlt, z.B. Meldebescheinigung von Dir, soll sie einfach sagen, dass Du das direkt nach Ostern bei Deiner Ausländerbehörde einreichen wirst. Das geht auch per Post. 


Und die ABH sendet dann mit Behördenpost nach Hanoi? Mit x-Wochen Zeitverzug.

Um hier unnötigen Zeitverzug zu vermeiden würde ich die Dokumente in DEU schnellstmöglich besorgen, und als Kopie per e-Mail an die Ehefrau senden. Die kann sie dann Ausdrucken und ggf. sagen das sie die Orginale nachreicht.

Um ggf. unnötigen Stress zu vermeiden sollte man überlegen das ganze per Kurierdienst zu senden. Das kostet Geld, ja, aber ihr wollt ja auch ein schnelles Verfahren.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Online




Beiträge: 15.179

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung oder Visum zur Geburt eines Deutschen Kindes
Antwort #38 - 16.03.2015 um 16:02:03
 
grisu1000 schrieb am 16.03.2015 um 15:59:35:
Und die ABH sendet dann mit Behördenpost nach Hanoi? Mit x-Wochen Zeitverzug.


Nein, die ABH behält ja die Akte und schickt nur die Zustimmung zum Visum per Mail nach Hanoi.

Dauert eine Millisekunde, keine Sorge.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Daylight
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Die Gedanken sind Frei


Beiträge: 86

qwert, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
qwert
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung oder Visum zur Geburt eines Deutschen Kindes
Antwort #39 - 16.03.2015 um 17:29:31
 
grisu1000 schrieb am 16.03.2015 um 15:59:35:
Warum nimmst du die Merkblätter des russischen Konsulates?
Die Merkblätter in Hanoi:
http://www.hanoi.diplo.de/Vertretung/hanoi/de/07-Visainformationen/Visa__langfri....


Danke für den Hinweiß , aber da sind nur Merkblätter für Familienzusammenführung bzw. Familiennachzug - da forden sie A1 etc.

Ich hoffe bei Visa geburt dt. Kind ist es anders und leichter zu hand haben.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Online




Beiträge: 15.179

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung oder Visum zur Geburt eines Deutschen Kindes
Antwort #40 - 16.03.2015 um 17:40:15
 
Visum zur Geburt ist genauso, nur A1 kann weggelassen werden.

Und es gibt keine Scheinehe-Überprüfung, weil es mit Kissen unter der Jacke sowieso nicht klappt, sondern nur mit ärztlicher Bescheinigung.

Und es geht schneller, weil die Behörde darauf achtet, dass die Mutter noch fliegen kann. Voraussetzung ist die rechtzeitige Antragstellung, aber den Termin hast Du ja hoffentlich heute geregelt, bevor jemand anderes ihn bekommt.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung oder Visum zur Geburt eines Deutschen Kindes
Antwort #41 - 16.03.2015 um 17:40:27
 
Daylight schrieb am 16.03.2015 um 17:29:31:
Danke für den Hinweiß , aber da sind nur Merkblätter für Familienzusammenführung bzw. Familiennachzug - da forden sie A1 etc.

Ich hoffe bei Visa geburt dt. Kind ist es anders und leichter zu hand haben. 


Kein A1 notwendig,
aber wichtig das z.B gewisse Papiere übersetzt und beglaubigt vorgelegt werden müssen. Das ist durchaus von Konsulat zu Konsulat verschieden, da RUS z.B. andere Meldepapiere als Vietnam hat.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Daylight
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Die Gedanken sind Frei


Beiträge: 86

qwert, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
qwert
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung oder Visum zur Geburt eines Deutschen Kindes
Antwort #42 - 16.03.2015 um 19:15:07
 
Sie sind momentan 10 Woche (fast ca. 3 Monate) Schwanger, ich habe ihr gesagt dass sie morgen zum arzt geht und blatt holt (welche woche und gebärttermin = geburtstag von kind)

reinhard schrieb am 16.03.2015 um 17:40:15:
Voraussetzung ist die rechtzeitige Antragstellung


Ja , deswegen habe ich mich heute so gefreut weil ende März ist ja perfekt. Weil wir genug zeit haben um zu warten wielange die Behörden da arbeiten. Und nicht sonst ab 20.05 , da wäre der zeitraum zu kurz und mit dicken bauch zu fliegen ist nicht tortur  Durchgedreht

grisu1000 schrieb am 16.03.2015 um 17:40:27:
aber wichtig das z.B gewisse Papiere übersetzt und beglaubigt vorgelegt werden müssen.


Ich werde auch das  Nachweis der Schwangerschaft beglaubigen lassen und übersetzen , sicher ist sicher  Zwinkernd man man in vietnam zu leben ist wohl eine qual , alles muss man beglaubigen lassen und in deutschland nur eine KOPIE braucht
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Daylight
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Die Gedanken sind Frei


Beiträge: 86

qwert, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
qwert
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung oder Visum zur Geburt eines Deutschen Kindes
Antwort #43 - 16.03.2015 um 19:41:11
 
...

Punkt 12. und 13.  Welche daten sollte man eingeben ?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.387

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung oder Visum zur Geburt eines Deutschen Kindes
Antwort #44 - 16.03.2015 um 19:49:49
 
12. von Wunschdatum bis unbefristet
13. freilassen
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 4 5 ... 9
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema