deerhunter schrieb am 20.12.2014 um 17:49:34:Richtig, ohne seine Zustimmung dauert es Jahre.
Zustimmung wozu?
Dein Einwurf war völlig daneben. Für einen "Ersatz der Einverständniserklärung" ist das Fehlen gerade zwingende Voraussetzung - worüber hätte das Gericht sonst zu entscheiden?
"Ersatz von Einverständniserklärungen" wäre für fast alle denkbaren Anwendungen sinnlos, würde es Jahre dauern - dann wären sämtliche Reisetermine schon vorbei.
@Doc Holiday
1. Vaterschaft anerkennen und danach Antrag auf gemeinsamen Familiennachzug mit der Mutter stellen.
Voraussetzungen - um das noch mal klarstmöglich zu formulieren - bestehende Elternrechte des Vaters und dessen Einverständniserklärung oder eben Ersatz der dieser Erklärung durch Gerichtsentscheid.
2. Würde ich erst dann behaupten, wenn es versucht wurde. Dieselbe Aussage höre ich auch dauernd in RUS. Wer es dann versucht, kommt auch schon mal überraschend schnell zum Ziel. Nicht immer, aber immer wieder.
Rechtsanwaltszwang gibt es dazu
IMHO nicht (ohne daß ich das belegen könnte -
IMHO eben).
Und solange man - auch hier wiederhole ich mich - nicht gleich die Elternrechte angeht, sondern nur das fehlende Einverständnis ...
3. auf alle. Lies doch nochmal meine vorigen Beiträge hier im Thema.
Und für die Lektüre des von Dir verlinkten empfehle ich Deiner Aufmerksamkeit drei Dinge.
§ 32
AufenthG, zuletzt geändert Sept. 2013, das Wort "oftmals" in diesem Text - gleich im ersten Satz nach dem Wort Aufenthaltsgesetz und zuletzt die Tatsache, daß der komplette Text von Leuten geschrieben ist, die mit solchen Dingen Geld verdienen wollen.
Bevor mich jetzt jemand schlägt: Sollen sie auch, wenn sie ihre Arbeit vernünftig machen. Aber es geht grundsätzlich auch ohne Anwalt - mit den im Text geschilderten Risiken. Es ist auch in Ordnung daß Anwälte empfehlen, es nicht ohne sie zu versuchen. Nur soll man genau diesen Teil der Texte dann eben auch entsprechend werten.
Um auch das nochmal zu sagen:
Die Vaterschaftsanerkennung macht das Ganze zwar erst aussichtsreich - aber leichtfertig würde ich persönlich damit nicht umgehen.