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FZF - Ehefrau lebt in Spanien (Gelesen: 58.483 mal)
Aras
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Antwort #135 - 13.05.2015 um 15:53:04
 
Die Fiktionsbescheinigung bescheinigt einen legalen Aufenthalt in Deutschland.
Die Duldung bescheinigt einen illegalen Aufenthalt in Deutschland.

Beides kann vor Ort sofort ausgestellt werden.

Mit klarem Status kannst du auch leichter die Sozialleistungen beantragen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Andreas123
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Antwort #136 - 13.05.2015 um 16:11:26
 
Aras schrieb am 13.05.2015 um 15:53:04:
Die Fiktionsbescheinigung bescheinigt einen legalen Aufenthalt in Deutschland.
Die Duldung bescheinigt einen illegalen Aufenthalt in Deutschland.

Beides kann vor Ort sofort ausgestellt werden.

Mit klarem Status kannst du auch leichter die Sozialleistungen beantragen.


Also mit "klarem Status"  meinst du, das man mit einer fiktionsbescheinigung Sozialleistungen beziehen kann?
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Aras
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Antwort #137 - 13.05.2015 um 16:18:36
 
Nein. Selbst wenn man eine Duldung hat, hat man Klarheit und weiss wenigstens woran man ist. Hast du kein Papier musst du jedes Mal ellenlang erklären und nachweisen etc..
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #138 - 13.05.2015 um 18:19:50
 
Gibt es denn bei einer Duldung auch Sozialhilfe?
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Aras
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Antwort #139 - 13.05.2015 um 18:39:30
 
Asylbewerberleistungen oder Sozialhilfe. Aus dem Netz fällt man nicht so leicht.
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Antwort #140 - 18.05.2015 um 12:28:53
 
Ich war heute bei Caritas gewesen, und habe denen alles erzählt. Also ich merkte, das die nicht so alles wissen.
Als ich sie fragte, ob meine Frau trotz Schwangerschaft abgeschoben werden kann, hat sie ja gesagt, weil sie am Anfang der Schwangerschaft ist. Bei Komplikationen wäre das nicht der Fall und müsste halt vom Arzt bescheinigt werden, wie lange sie nicht ausreisen kann.  Sie meinte ich sollte diese ärztliche Bescheinigung besorgen... 
Ab der ~ 32. Schwangerschaftswoche meinte sie, das sie dann nicht abgeschoben werden kann.
Sie gab mir auch den rat, dass ich von meiner Frau bescheinigen lasse, das sie meine Unterstützung braucht und sie dann alleine in Marokko wäre,wenn sie nach Marokko ausreisen müsste.
Naja, ich warte bis zum Arzt Termin diese Woche, dann schauen wir mal.
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Antwort #141 - 20.05.2015 um 15:27:40
 
Hallo,

vor einer Abschiebung (zwangsweises Außerlandesbringen) kommt erst eine Ausweisung.

Selbst wenn diese, theoretisch, von der ABH verfügt würde, wird Deine Frau vorher angehört.
Nach Erlass der Ausweisungsverfügung könntet Ihr dann Widerspruch einlegen. Sollte dieser negativ beschieden werden, könntet Ihr diese dann verwaltungsgerichtlich anfechten. Bis zu dessen Entscheidung wird Deine Frau (weiterhin) geduldet. Bis dann eine gerichtliche Entscheidung getroffen ist, ist Deine Frau wahrscheinlich nicht mehr schwanger, sondern Mutter eines deutschen Kindes...

Was also das rein aufenthaltsrechtliche angeht ("Abschiebung"), könnt Ihr entspannt bleiben. Bleibt halt im worst case möglicherweise(!) "nur" die Problematik hinsichtlich des Zugangs zu Transfer- / Sozialleistungen.

Gruß
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Andreas123
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Antwort #142 - 21.05.2015 um 12:50:27
 
Muleta schrieb am 29.10.2014 um 08:40:29:


Die ABH hätte im Regelfall die rechtzeitige Einreise der KiMu zur Geburt nach D zu ermöglichen. In der Regel bedeutet das, dass eine Einreise nicht vor dem dritten Monat und nicht nach dem 7. Monat ermöglicht wird. In der Praxis bedeutet das dann auch, dass im Normalfall bis (weit) über die Schwangerschaftsmitte hinaus noch eine Ausreise und die Durchführung eines Visumsverfahrens zumutbar ist. Nur ist in solchen Fällen dann halt A1 entbehrlich. Anders mag das im Falle einer nachgewiesenen Risikoschwangerschaft aussehen.


Das schrieb mir mal muleta.

Wie kann ich diesen Text verstehen?  Und was ist "KiMu"?


Also heute war meine Frau beim Arzt, und leider will kann die Ärztin nicht  meiner Frau eine reiseunfähigkeits Bescheinigung ausstellen, weil sie halt reisefähig ist.
Was machen wir nun?!
Die Caritas teilte mir heute auch mit, das meine Frau eigentlich kein Recht hat auf Duldung. Ich komme ehrlich gesagt durcheinander. Einer sagt mir so und einer so.
Die Caritas meinte, dass wir mit der Ausländerbehörde reden sollen, und die Schwierigkeiten schildern sollen, Bsp.  das meine Frau, wenn sie nach Marokko ausreisen müsste, dann alleine wäre...  also  da ich schon die Sachbearbeiterin (AB)  schon kennengelernt habe, glaube ich dass das vielleicht nach hinten losgeht. Ich weiß wirklich  nicht mehr weiter. 

Der obige Text von muleta, wie kann ich ihn verstehen.? 
Gibt es irgendwie doch eine Möglichkeit...? 
Zur Erinnerung
Den Termin bei der AB,  haben wir am 09.06.2015
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Antwort #143 - 21.05.2015 um 13:05:08
 
KiMU = Kindsmutter

Dann holt euch eine Zweit oder Drittmeinung ein (oder viert oder fünft oder sechst....). Würde nicht direkt mit Reiseunfähigkeit kommen sondern die Risikoschwangerschaft.

Wenn ich sowas lese:
http://www.chirurgie-portal.de/gynaekologie/ultraschalluntersuchung-schwangersch...

dann findet sich bestimmt schon ein Grund es zu einer Risikoschwangerschaft zu deklarieren.

Also mal die Frauenärzte abklappern...
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Antwort #144 - 21.05.2015 um 13:27:40
 
Kann mann sich eigentlich einen Beratungsschein vom Amtsgericht holen.  Ich würde dann einen Anwalt aufsuchen.
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Antwort #145 - 21.05.2015 um 13:41:09
 
Ja, das hab ich dir schon in Antwort #124 geschrieben.

Geeignete Anwälte findest du u.a. hier

http://dav-auslaender-und-asylrecht.de/anwaltsuche?plz=53111
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Antwort #146 - 23.05.2015 um 10:38:07
 
Andreas123 schrieb am 21.05.2015 um 12:50:27:
Das schrieb mir mal muleta.

Wie kann ich diesen Text verstehen?  Und was ist "KiMu"?


Also heute war meine Frau beim Arzt, und leider will kann die Ärztin nicht  meiner Frau eine reiseunfähigkeits Bescheinigung ausstellen, weil sie halt reisefähig ist.
Was machen wir nun?!
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Der obige Text von muleta, wie kann ich ihn verstehen.? 
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Ich würde den Artz sofort wechseln.suche am besten eine ärtzin.es kann ja nicht sein das die ärtzin sowas nicht ausstellt.

sei ehrlich mit der ärtzin erkläre ihr deine lage-und eine frau wird da anders denken..

edit: schreibe mir dein wohnort per pn. ich suche für dich ein guten artz.
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Antwort #147 - 26.05.2015 um 16:18:41
 
Habe im Internet gegoogelt und habe von einer Anwältin folgendes gefunden. (s. Anhang). 
Könnte man das, im Antrag von aras, so mit einfügen? 



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Antwort #148 - 26.05.2015 um 16:52:13
 
Soll ich dir nicht viel lieber einen Auszug aus dem Gesetzeskommentar zuschicken? Das ist seriöser als der Screenshot..
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Antwort #149 - 26.05.2015 um 17:07:54
 
Aras schrieb am 26.05.2015 um 16:52:13:
Soll ich dir nicht viel lieber einen Auszug aus dem Gesetzeskommentar zuschicken? Das ist seriöser als der Screenshot..


Ja gerne. Danke
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