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FZF - Ehefrau lebt in Spanien (Gelesen: 58.406 mal)
Aras
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Antwort #150 - 26.05.2015 um 17:21:40
 
Dann schick mir doch bitte deine E-Mail-Adresse per PN
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Andreas123
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Antwort #151 - 28.05.2015 um 22:08:59
 
Ich hab da was von "Vaterschaft für das ungeborene Kind anerkennen, § 1592 Nr. 2 BGB"  gehört.  Das macht man wohl beim Jugendamt. Da bekomme ich eine "Jugendamtsurkunde".  Ich kann da mit meiner Frau hingehen, und meine Frau muss dann die Vaterschaft auf mich anerkennen.
Hat es ein Vorteil bei der ABH , wenn ich diese "Jugendamtsurkunde" , mit dem Antrag abgebe?

Und dann hätte ich da noch eine Frage. Erhält das Kind, wenn es geboren ist, automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit , auch wenn meine Frau noch kein Aufenthaltstitel hat?
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Aras
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Antwort #152 - 28.05.2015 um 22:29:52
 
Wozu die Vaterschaftsanerkennung? Das Kind ist doch ehelich.

Ja, das Kind wird aufgrund eines deutschen Elternteils deutsch.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Andreas123
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Antwort #153 - 28.05.2015 um 22:31:40
 
Ok. Danke.

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Andreas123
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Antwort #154 - 09.06.2015 um 11:03:32
 
Heute hatten wir unseren Termin bei der Ausländerbehörde gehabt. Ich gab den Antrag ab,außer die Reiseunfähigkeitsbescheinigung. Weil ich denn von unserer Ärztin nicht bekommen habe. Sie sagte dann unhöflich, dass ohne diese Bescheinigung nichts läuft.
Dann teile sie mir mit, das unsere Ärztin bei ihr persönlich angerufen hat und ihre mitgeteilt hat, dass sie Reisefähig ist. Ich war geschockt, das unsere Ärztin sowas tut.
Obwohl sie Beschwerden hat...
Wie gesagt, war sie unhöflich und hat kein Verständnis. Sie bezichtigte uns sogar der Lüge, das wir nur was vorspielen, wegen den Beschwerden.
Ich hab ihr auch erklärt, sollte meine Frau ausreisen, dann wäre sie  alleine in Marokko. Bei Notfällen wäre sie alleine. Ihre Familie lebt in Europa. Das hat der nicht interessiert. Sie nahm uns überhaupt  nicht ernst. Sie wollte mir noch nicht mal zuhören. Eine Fiktionsbescheinigung will sie uns nicht aushändigen, und auch etwas schriftliches will sie uns nicht geben. Am Ende habe ich protestiert und wollte nicht aufstehen und bestand auf etwas schriftliches. Sie nahm den Telefonhörer und rief den Chef "rausschmeiser" an. Ich bin dann aufgestanden und ging dann zu einer Beschwerdestelle.
Ich erzählte ihm,das die Sachbearbeiterin uns unhöflich  behandelt hat etc. ..... Ich stellte aber sofort fest, daß er sie verteidigt und mir sagte, dass sie lange ihre Arbeit macht und und und. Er nahm uns auch nicht ernst.
Jetzt weißt ich nicht, was ich tun soll. 
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reinhard
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Antwort #155 - 09.06.2015 um 11:06:06
 
Was spricht denn dagegen, alles normal zu machen, wie im Gesetz vorgesehen? Warum willst Du mit dem Kopf durch die Wand? Spanien ist doch wirklich nicht im Bürgerkrieg versunken und ein Land des Hungers und des Mordens, und man kann dort mit einer spanischen Aufenthaltskarte ohne Probleme leben und auch ein FZF-Visum beantragen.
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Antwort #156 - 09.06.2015 um 11:16:45
 
reinhard schrieb am 09.06.2015 um 11:06:06:
Was spricht denn dagegen, alles normal zu machen, wie im Gesetz vorgesehen? Warum willst Du mit dem Kopf durch die Wand? Spanien ist doch wirklich nicht im Bürgerkrieg versunken und ein Land des Hungers und des Mordens, und man kann dort mit einer spanischen Aufenthaltskarte ohne Probleme leben und auch ein FZF-Visum beantragen.


Der spanische Aufenthaltstitel meiner Frau ist bis 03.07.2015 gültig.
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reinhard
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Antwort #157 - 09.06.2015 um 11:32:38
 
Sie muss darauf achten, dass sie das Visum rechtzeitig beantragt, damit sie noch während der Gültigkeit des spanischen Titels das Visum erhält. Jede Verzögerung durch den Versuch, die ABH hier zum Verzicht auf das Visumverfahren zu bewegen, ist auch ein Risiko für das normale Verfahren. Die Frau sollte rechtzeitig umschalten, wenn sie nicht beide Möglichkeiten verlieren will. Ich hoffe, sie kennt das Risiko.
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Antwort #158 - 09.06.2015 um 11:38:48
 
Kann sie den Visum ohne A1 beantragen (wegen Schwangerschaft) ?
Wenn ja, bekommt sie dann bei der Ausländerbehörde ihren Deutschen Aufenthaltstitel, wenn sie das Visum vorzeigt? 
Kann sie das Visum auch in Marokko beantragen?
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Antwort #159 - 09.06.2015 um 12:17:19
 
Sie kann das Visum zum Kind in Marokko oder in Spanien ohne A1-Zertifikat beantragen. Die Unterlagen werden per Kurier an die Ausländerbehörde geschickt, die zustimmt, dann wird das Visum gegeben. Wegen der Zustimmung der ABH ist der AE-Antrag später nur noch eine Formalie, weil die ABH wegen der bereits gegebenen Zustimmung faktisch nicht mehr ablehnen kann.

Sie kann auch heute oder morgen zur ABH gehen und um eine Vorab-Zustimmung zur Visum bitten, dann kann die Botschaft in Madrid oder Konsulat in Marokko sofort entscheiden und das Visum vergeben. Auf die Vorabzustimmung hat sie keinen Anspruch, aber bei fortgeschrittener Schwangerschaft und gutem Klima mit der Sachbearbeiterin hat sie durchaus Chancen.
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Antwort #160 - 09.06.2015 um 12:25:46
 
reinhard schrieb am 09.06.2015 um 12:17:19:
Sie kann das Visum zum Kind in Marokko oder in Spanien ohne A1-Zertifikat beantragen. Die Unterlagen werden per Kurier an die Ausländerbehörde geschickt, die zustimmt, dann wird das Visum gegeben. Wegen der Zustimmung der ABH ist der AE-Antrag später nur noch eine Formalie, weil die ABH wegen der bereits gegebenen Zustimmung faktisch nicht mehr ablehnen kann.

Sie kann auch heute oder morgen zur ABH gehen und um eine Vorab-Zustimmung zur Visum bitten, dann kann die Botschaft in Madrid oder Konsulat in Marokko sofort entscheiden und das Visum vergeben. Auf die Vorabzustimmung hat sie keinen Anspruch, aber bei fortgeschrittener Schwangerschaft und gutem Klima mit der Sachbearbeiterin hat sie durchaus Chancen.


Ab der welchen ssw gilt eine fortgeschrittene Schwangerschaft? 

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Antwort #161 - 09.06.2015 um 12:34:46
 
Andreas123 schrieb am 09.06.2015 um 12:25:46:
Ab der welchen ssw gilt eine fortgeschrittene Schwangerschaft? 




würde mal behaupten 5-6 monat

frage andreas,
wieso hast du das nicht so gemacht wie ich damals schrieb?? habe dir gesagt sofort artz  wecheln,das wäre ja normal deine lösung gewesen. und das die ärtzin bei der ausländerbehörde angerufen hat war ilegal. oder hast du unterschrieben das die das darf?? ärtzliche schweigepflicht
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Antwort #162 - 09.06.2015 um 12:41:49
 
Andreas123 schrieb am 09.06.2015 um 11:16:45:
Der spanische Aufenthaltstitel meiner Frau ist bis 03.07.2015 gültig.



hast genug zeit die sache zu erledigen. mit der ausländerbehörde streiten bringt nichts. die haben da keine eigene meinung sondern nur paragrapfen mehr nicht.für die ist das a und o was aufen papier steht mehr nicht. deswegen neuen artz suchen
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Antwort #163 - 09.06.2015 um 12:43:08
 
jack28 schrieb am 09.06.2015 um 12:34:46:
würde mal behaupten 5-6 monat

frage andreas,
wieso hast du das nicht so gemacht wie ich damals schrieb?? habe dir gesagt sofort artz  wecheln,das wäre ja normal deine lösung gewesen. und das die ärtzin bei der ausländerbehörde angerufen hat war ilegal. oder hast du unterschrieben das die das darf?? ärtzliche schweigepflicht 


Den Arzt haben wir auch gewechselt. Den Termin haben wir erst nächsten Monat. Vorher ging nicht.

Wie kann ich gegen die Ärztin vorgehen?
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Antwort #164 - 09.06.2015 um 12:47:59
 
Andreas123 schrieb am 09.06.2015 um 12:43:08:
Den Arzt haben wir auch gewechselt. Den Termin haben wir erst nächsten Monat. Vorher ging nicht.

Wie kann ich gegen die Ärztin vorgehen?


problem ist kannst du es nachweissen?? eher nicht oder?
denke nicht das ausländerbehörde dir das schriftlich bestätigt.

das nächste mal wenn du beim artz bist. nicht über marroko reden oder schlechtes leben oder sonst was.

oder sagen ja brauche bestätigung wegen visa. sowas musst du nicht machen

du gehst zu artz ganz normale untersuchung. und fragst nach ob du eine reise machen könntes mit deine frau.z.b 2000km und gute ärtzin wird dir sagen Nein
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