Muleta schrieb am 29.10.2014 um 08:40:29: Die
ABH hätte im Regelfall die rechtzeitige Einreise der KiMu zur Geburt nach D zu ermöglichen. In der Regel bedeutet das, dass eine Einreise nicht vor dem dritten Monat und nicht nach dem 7. Monat ermöglicht wird. In der Praxis bedeutet das dann auch, dass im Normalfall bis (weit) über die Schwangerschaftsmitte hinaus noch eine Ausreise und die Durchführung eines Visumsverfahrens zumutbar ist. Nur ist in solchen Fällen dann halt
A1 entbehrlich. Anders mag das im Falle einer nachgewiesenen Risikoschwangerschaft aussehen.
Das schrieb mir mal muleta.
Wie kann ich diesen Text verstehen? Und was ist "KiMu"?
Also heute war meine Frau beim Arzt, und leider will kann die Ärztin nicht meiner Frau eine reiseunfähigkeits Bescheinigung ausstellen, weil sie halt reisefähig ist.
Was machen wir nun?!
Die Caritas teilte mir heute auch mit, das meine Frau eigentlich kein Recht hat auf Duldung. Ich komme ehrlich gesagt durcheinander. Einer sagt mir so und einer so.
Die Caritas meinte, dass wir mit der Ausländerbehörde reden sollen, und die Schwierigkeiten schildern sollen, Bsp. das meine Frau, wenn sie nach Marokko ausreisen müsste, dann alleine wäre... also da ich schon die Sachbearbeiterin (AB) schon kennengelernt habe, glaube ich dass das vielleicht nach hinten losgeht. Ich weiß wirklich nicht mehr weiter.
Der obige Text von muleta, wie kann ich ihn verstehen.?
Gibt es irgendwie doch eine Möglichkeit...?
Zur Erinnerung
Den Termin bei der AB, haben wir am 09.06.2015