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FZF - Ehefrau lebt in Spanien (Gelesen: 58.344 mal)
Andreas123
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18.10.2014 um 18:11:20
 
Hallo zusammen. 
Ich bin neu hier und habe ein wichtiges Anliegen. 
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen,  weil ich zurzeit nicht weiter weiß,  was richtig und was falsch ist.
Ich möchte gerne meine Frau von Spanien nach Deutschland holen (Familienvisum) .  Meine Frau hat die spanische "permisio de residencia" (Aufenthaltstitel), sowie den Marokkanischen Pass.  Ich selber habe die deutsche Staatsbürgerschaft und habe meinen Wohnsitz in Deutschland.
Ich und meine Frau,  haben schon in Marokko geheiratet und die Heiratsurkunde in Rabat übersetzen lassen und in der deutschen Botschaft in Rabat legalisieren lassen.
Jetzt zu meinen Fragen :
Welche Unterlagen muss meine Frau aus Spanien besorgen, damit wir in Deutschland beim Standesamt heiraten können, um danach beim Ausländeramt den Antrag zu stellen, für ein Familien Visum? Korrigiert mich, wenn ich falsch informiert wurde.  Wie ich gehört habe, könnte (soll) meine Frau in Spanien, einen deutschkurs besuchen, damit sie bei bestandener Prüfung einen Zertifikat A1 erhält,  und mit diesem Zertifikat könnte sie in der deutschen Botschaft in Madrid den Antrag stellen,  ohne das wir erneut im deutschen Standesamt  heiraten müssen, und dann parallel bei der Ausländerbehörde den Antrag stellen, für ein familienvisum.  Aber diesen Weg möchte ich gerne umgehen, weil der deutschkurs etwa 3 Monate dauert und die Kurse auch sehr teuer sind.
Ich habe aus guten Quellen erfahren, dass welche einen familienvisum erhalten haben, ohne einen Nachweis (Zertifikat A1) vorgezeigt zu haben. Natürlich lebte die Verlobte innerhalb in der EU.
verzeiht mir für meine Rechtschreibfehler.
Stimmt das soweit alles?   
Wenn ja,  wie gehe ich jetzt weiter vor?  Was muss ich tun, damit meine Frau einen Unbefristeten Visum für Deutschland erhält?  Welche Dokumente muss sie aus Spanien beschaffen?
Wo stellen wir den ersten Antrag in Deutschland und wo danach?  Ich bedanke mich schon im voraus.
Wäre auch nett,  wenn man mir auch die ganzen Paragraphen gibt, damit ich feste Beweise in der Hand habe.

Danke
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Saxonicus
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Antwort #1 - 18.10.2014 um 18:58:23
 
@Andreas123

Andreas123 schrieb am 18.10.2014 um 18:11:20:
Stimmt das soweit alles?

Kurz gesagt NEIN !

Du kannst nicht noch einmal heiraten ohne zwischenzeitlich geschieden zu sein.

Wenn Dein Frau rechtmäßig in Spanien ansässig ist, kann sie Dich zwar bis zu drei Monaten in Deutschland besuchen, aber eine Aufenthaltserlaubnis bekommt sie erst, wenn sie den Sprachnachweis erbringen kann.

Holen kannst Du sie auch nicht, die Initiative muss schon von ihr ausgehen, indem sie den Antrag stellt.

Andreas123 schrieb am 18.10.2014 um 18:11:20:
Wie ich gehört habe, könnte (soll) meine Frau in Spanien, einen deutschkurs besuchen, damit sie bei bestandener Prüfung einen Zertifikat A1 erhält,und mit diesem Zertifikat könnte sie in der deutschen Botschaft in Madrid den Antrag stellen, 

Das wäre der richtige Weg.

Allerdings könnte Deine Frau diesen Deutschkurs auch in Deutschland während eines Besuchsaufenthalts absolvieren.
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Andreas123
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Antwort #2 - 19.10.2014 um 14:23:34
 
Wie ich erfahren habe,  gibt es zwei Wege "meine Frau"  und "eine Frau" zu heiraten. In meinem Fall ist es "meine Frau" , weil wir schon in Ausland geheiratet habe.  Der andere Weg wäre "eine Frau"  heiraten.  Bsp. Meine Frau kommt von Spanien nach Deutschland und wir heiraten im Standesamt.  Jetzt ist hier die Frage zum zweiten Fall,  wenn wir im Standesamt geheiratet haben,  kriegt dann meine Frau dann ohne deutschkenntnisse,  einen daueraufenthaltsrecht (Familienvisum)?
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namaskaram
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Antwort #3 - 19.10.2014 um 14:33:12
 
Wenn du bereits verheiratet bist, dann kannst du (ohne Scheidung) nicht noch einmal heiraten. Auch nicht "deine" Frau.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 19.10.2014 um 14:41:38
 
Andreas123 schrieb am 19.10.2014 um 14:23:34:
[.........] 


vielleicht solltest Du Dich mal ein bisschen besser ausdrücken. Diese Frage kann jeder so interpretieren wie er will.
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Andreas123
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Antwort #5 - 19.10.2014 um 15:40:42
 
Ist mir soweit klar,dass ich nicht nocheinmal heiraten kann,  wenn ich schon verheiratet bin.  Das war nur ein Beispiel,  wenn ich nicht verheiratet wäre.
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reinhard
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Antwort #6 - 19.10.2014 um 15:45:14
 
Wenn Du im Kern wissen willst, ob Deine Frau ohne Deutschkenntnisse umziehen kann: Nein.

Wenn Du im Kern wissen willst, ob Deine Frau ohne Visum umziehen kann: Ja, wenn sie das A1-Zertifikat in der Tasche hast.

Wenn Du im Kern wissen willst, ob Deine Frau in Spanien oder in Deutschland lernen darf: Beides. Sie kann visumfrei bis zu 90 Tagen in Deutschland "zu Besuch" sein. Da darf sie nicht arbeiten und kann keine AE bekommt, aber sie darf als Besucherin einen Deutsch-Kurs besuchen.

Aber Du solltest Dich entscheiden, ob Du hier den theoretischen Fall eines unverheirateten Deutschen diskutieren möchtest und klare Fragen bezüglich Deiner Frau hast. Beides zu mischen ist unsinnig.
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Andreas123
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Antwort #7 - 19.10.2014 um 17:37:10
 
Danke reinhard. Du hast geschrieben :
"Wenn Du im Kern wissen willst, ob Deine Frau ohne Visum umziehen kann: Ja, wenn sie das A1-Zertifikat in der Tasche hast."
Also wenn meine Frau das A1 Zertifikat in der Tasche  hat,  kann sie dann mit mir gemeinsam in Deutschland beim ausländeramt den Antrag stellen,  für ein Familienvisum?  Oder muss sie den Antrag in der deutschen Botschaft in Madrid beantragen?  Muss ich dann ebenfalls einen Antrag stellen?
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reinhard
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Antwort #8 - 19.10.2014 um 18:07:41
 
Sie kann den Antrag direkt in Deutschland stellen, und Du musst bestätigen, dass Du mit ihr zusammen leben willst.
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Antwort #9 - 19.10.2014 um 18:27:43
 
Das freut mich zu hören.  Danke für deine Antworten.

Ich denke,  dass meine Frau und ich die folgenden Dokumente beim Ausländeramt vorlegen müssen.  (siehe Datei).  Die habe ich aus der Homepage der deutschen Botschaft in Madrid.
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Antwort #10 - 19.10.2014 um 18:32:21
 
Nein, das wäre ja ein Visumantrag (Antrag auf Erlaubnis, die Grenze zu überschreiben). Das braucht sie nicht, weil sie ja schon im Schengen-Raum lebt.

Einfach eine AE beantragen.
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Antwort #11 - 19.10.2014 um 18:39:02
 
Mit AE meinst du eine Aufenthaltserlaubnis (unbefristet),  dass wir in Deutschland (Ausländeramt)  beantragen? 
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Antwort #12 - 19.10.2014 um 18:48:11
 
Eine Aufenthaltserlaubnis ist IMMER befristet (steht so im Gesetz). Ja, die muss sie beantragen, aber mit A1-Zertifikat. Wird in der Regel immer für ein Jahr ausgestellt, bis sie den Integrationskurs absolviert und beide Prüfungen bestanden hat.
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Andreas123
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Antwort #13 - 20.10.2014 um 22:29:19
 
Wo sollte meine Frau die Prüfung für eine A1 ablegen,  bei der Goethe Institut oder vom sog. ÖSD (Österreichisches Sprachdiplom)?  Wo sind die vor und Nachteile?
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Aras
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Antwort #14 - 20.10.2014 um 23:00:01
 
Gibt keinen Unterschied. ÖSD, Goethe Institut, TestDAF und TELC können ALTE-Zertifizierte Sprachzertifikate erteilen.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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