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FZF - Ehefrau lebt in Spanien (Gelesen: 58.352 mal)
Andreas123
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Antwort #165 - 09.06.2015 um 15:44:54
 
Ich habe drei  Fragen.

Muss man einen Antrag bei der Ausländerbehörde ausfüllen, damit man die Vorabzustimmung erhält und bekommt man es sofort ausgehändigt?

Wenn meine Frau einen Visum bei der Botschaft erhalten hat,  bekommt sie dann automatisch einen AE  bei der Ausländerbehörde?

Wie lange würde es dauern, bis sie ihren Visum bei der Botschaft erhält?
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reinhard
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Antwort #166 - 09.06.2015 um 15:50:51
 
Nein, dafür gibt es keinen Antrag. Sie muss ein gutes Verhältnis zur Sachbearbeiterin haben und höflich fragen.

Die Vorabzustimmung ist die Zustimmung zur AE. Die bekommt sie, sobald sie das Visum geholt hat, fast automatisch. Ausnahme: Sie macht bei der Fahrt vom Flughafen zur Ausländerbehörde einen Zwischenstopp bei der Bank, erschießt den Direktor und erbeutet 100.000 Euro. Dann könnte es noch scheitern.

Wie lange die Botschaft braucht, kann niemand sagen. In Spanien geht es vermutlich schneller als in Marokko, aber es sollte innerhalb einer Woche gehen.
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Andreas123
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Antwort #167 - 09.06.2015 um 16:26:49
 
Wenn ich es richtig verstehe.
Ich besorge als erstes die Vorabzustimmung, dann mit dieser vorabzustimmung Stelle ich den Antrag bei der Botschaft für eine Familienzusammenführung, dann mit dem Erhalt des Visums zurück nach Deutschland, dann erhält sie den AE
Richtig?
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Antwort #168 - 09.06.2015 um 18:02:13
 
Damit Du es richtig verstehst:

Du gehst zur ABH und bittest freundlichst darum, die von Dir mitgebrachten Unterlagen entgegenzunehmen.
Dafür gibt es ja gute Gründe - die nennst und belegst sie selbstredend. Immer noch nett und freundlich.

Grund: Die Zustimmung erfolgt grundsätzlich zu einem Visumantrag. Und sie erfolgt behördenintern. Der Gesetzgeber gestattet es den ABH, eine Zustimmung auch zu einem noch gar nicht gestellten Visumantrag zu geben - aber keine ABH muß das. Und auch kein Sachbearbeiter.

Meist gibt es genug andere Dinge zu tun, die schon länger auf Erledigung warten - niemand muß sich mit Sachverhalten vorab beschäftigen.

Wenn Dir keine Vorabzustimmung gegeben wird, kann das an einer ganzen Reihe von Dingen liegen.
Kurze Auswahl ohne Anspruch auf Vollständigkeit:
Es fehlten Unterlagen. / Es gibt Schlangen vor dem Büro und einige Kollegen sind nicht da. / Du hast Dich danebenbenommen. / Die ABH macht so etwas nie.

Der dritte Grund steht nicht umsonst da. Wer mir kommt und wirklich hilflos ist, dem helfe ich im Rahmen meiner Möglichkeiten fast immer. Wer mir kommt und mir erzählen will, was ich - außerhalb meiner Dienstpflichten - wann wie für ihn zu tun hätte, ist entweder mein Vorgesetzter oder geht unverrichteter Dinge.

Der vierte Grund ist auch nicht selten. Es gibt aber durchaus die eine oder andere ABH, die die Unterlagen entgegennehmen und bei Eingang der elektronischen Anfrage aus der AV überraschend flink antworten ...



Eine Vorabzustimmung ist kein eigenständiger Verwaltungsakt. Man kann sie nicht beantragen, die Ablehnung kann nicht angefochten werden. Und kein Gericht kann eine ABH dazu zwingen, einen nicht der vorgeschriebenen Form entsprechenden Antrag entgegenzunehmen, wenn sie gar nicht zuständig ist. Zuständig ist die AV im Heimatland.
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Andreas123
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Antwort #169 - 09.06.2015 um 22:27:26
 
Soweit verstanden. Danke.

Das die Behörden es immer so kompliziert machen.
Wenn Bsp. die ABH meiner Frau eine Vorabzustimmung aushändigen, warum muss sie dann extra zurück nach Spanien oder Marokko, nur um das Visum zu holen?! . Ich frag mich, wo hier die Logik ist. Dann kann sie doch gleich in DE bleiben...  und ihr ein Visum oder Fiktionsbescheinigung aushändigen.
Naja, alles kompliziert. Und noch dazu das sie schwanger ist. Kein Verständnis. Die ABH will es uns nicht leicht machen sondern schwer.

Ist es eigentlich möglich, dass man die Sachbearbeiterin wechseln kann bei der ABH.?
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reinhard
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Antwort #170 - 09.06.2015 um 22:33:02
 
Das Visum ist ja die Voraussetzung für die AE.

Und ein Visum gibt es nun mal nur bei der Auslandsvertretung.

Das Grundproblem ist, dass die Frau visumfrei nur zum Besuch (mit Ausreise!!!) kommen darf. Sie versucht, das eindeutige Gesetz mit irgend einem Attest, das sie nicht bekommen kann, auszuhebeln. So verbaut man sich die Zukunft. Die paar, die versuchen, mit solchen Tricks die völlig klare gesetzliche Bestimmung zu umgehen, schaffen es, dass die Bestimmungen zu Ausnahmen immer strenger und strenger werden, um die echten Notfälle rausfiltern zu können.

Die Ausländerbehörde handelt doch bisher völlig normal, genau so, wie alle anderen Ausländerbehörden dieses Landes. Wenn jemand ohne Visum eine AE beantragt, muss die Ausländerbehörde doch darauf verweisen, dass das Visum die Voraussetzung für die AE ist. Mir scheint die ABH eher sehr geduldig zu sein.
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Andreas123
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Antwort #171 - 09.06.2015 um 22:50:33
 
auf www.frag-einen-anwalt.de stellt jemand eine Frage (s. Anhang)  und dann antwortet eine Anwältin (s. Anhang) . 
Der fragensteller ist noch nicht mal verheiratet mit der Person.

Also laut der Anwältin, darf sie bleiben,laut dem Gesetz.
Und am Ende sagt die Anwältin das die ABH versucht die frau zur ausreise zu zwingen.  Aber man kann sich erfolgreich dagegen wehren...
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Andreas123
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Antwort #172 - 09.06.2015 um 22:53:10
 
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Antwort #173 - 09.06.2015 um 22:54:31
 
Ja und?

Wenn du eh schon was in Richtung Vorabzustimmung machst, dann willst du ja dass sie ausreist.

Hol dir endlich einen Anwalt...
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #174 - 09.06.2015 um 23:02:08
 
Aras schrieb am 09.06.2015 um 22:54:31:
Ja und?

Wenn du eh schon was in Richtung Vorabzustimmung machst, dann willst du ja dass sie ausreist.

Hol dir endlich einen Anwalt...


Wenn es keine andere Möglichkeit gibt, dann muss sie halt ausreisen.  Aber wenn ich lese das es die Möglichkeiten gibt, das sie bleiben kann, wies soll ich uns dann den Stress machen. Hoffe du verstehst mich.

Zum Anwalt  würde ich gerne gehen, aber die ABH will mir nichts schriftliches geben, damit ich mir ein beratungsschein hole. Ohne den, geht nix.
Deswegen fragte ich, ob es möglich ist, die Sachbearbeiterin zu wechseln. Heute habe ich Schikane erlebt.
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Antwort #175 - 09.06.2015 um 23:03:02
 
Wozu braucht man was schriftliches um einen Beratungsschein beim Amtsgericht zu holen?
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Antwort #176 - 09.06.2015 um 23:04:29
 
Beim Amtsgericht war ich heute gewesen.
So ist es halt.  Die geben nicht einfach den beratungsschein ohne etwas schriftliches.
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Antwort #177 - 09.06.2015 um 23:05:39
 
Mit schriftlich meine ich, den Grund, weshalb die ABH meiner Frau keine Fiktionsbescheinigung geben will.
Ich könnte auch Müll erzählen.
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Antwort #178 - 09.06.2015 um 23:05:56
 
Dann geh direkt zum kompetenten Anwalt und erkläre die Lage, dass das Amtsgericht kein Beratungsschein abgibt. Der Anwalt kann selber die Beratungshilfe beantragen.
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Antwort #179 - 09.06.2015 um 23:07:24
 
Wirklich?  Das wußte ich nicht. Ich versuchte morgen kontaktieren mit einem aufzunehmen.
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