Damit Du es richtig verstehst:
Du gehst zur
ABH und bittest freundlichst darum, die von Dir mitgebrachten Unterlagen entgegenzunehmen.
Dafür gibt es ja gute Gründe - die nennst und belegst sie selbstredend. Immer noch nett und freundlich.
Grund: Die Zustimmung erfolgt grundsätzlich zu einem Visumantrag. Und sie erfolgt behördenintern. Der Gesetzgeber gestattet es den
ABH, eine Zustimmung auch zu einem noch gar nicht gestellten Visumantrag zu geben - aber keine
ABH muß das. Und auch kein Sachbearbeiter.
Meist gibt es genug andere Dinge zu tun, die schon länger auf Erledigung warten - niemand muß sich mit Sachverhalten vorab beschäftigen.
Wenn Dir keine
Vorabzustimmung gegeben wird, kann das an einer ganzen Reihe von Dingen liegen.
Kurze Auswahl ohne Anspruch auf Vollständigkeit:
Es fehlten Unterlagen. / Es gibt Schlangen vor dem Büro und einige Kollegen sind nicht da. / Du hast Dich danebenbenommen. / Die
ABH macht so etwas nie.
Der dritte Grund steht nicht umsonst da. Wer mir kommt und wirklich hilflos ist, dem helfe ich im Rahmen meiner Möglichkeiten fast immer. Wer mir kommt und mir erzählen will, was ich - außerhalb meiner Dienstpflichten - wann wie für ihn zu tun hätte, ist entweder mein Vorgesetzter oder geht unverrichteter Dinge.
Der vierte Grund ist auch nicht selten. Es gibt aber durchaus die eine oder andere
ABH, die die Unterlagen entgegennehmen und bei Eingang der elektronischen Anfrage aus der
AV überraschend flink antworten ...
Eine
Vorabzustimmung ist kein eigenständiger Verwaltungsakt. Man kann sie nicht beantragen, die Ablehnung kann nicht angefochten werden. Und kein Gericht kann eine
ABH dazu zwingen, einen nicht der vorgeschriebenen Form entsprechenden Antrag entgegenzunehmen, wenn sie gar nicht zuständig ist. Zuständig ist die
AV im Heimatland.