Andreas123 schrieb am 13.05.2015 um 11:48:55:Wenn man meiner Frau keine Aufenthaltserlaubnis erteilen will, stattdessen nur eine Duldung. Soll ich es akzeptieren. Wann würde sie dann eine Aufenthaltserlaubnis kriegen?
Wenn du das schriftlich beantragst und man euch mit einer Duldung abspeisen will, dann solltest du darauf hinweisen, dass du einen begründeten Bescheid möchtest.
Andreas123 schrieb am 13.05.2015 um 11:48:55:Wenn man jetzt meiner Frau eine Duldung von 3 Monaten gibt, muss sie etwa danach das Land verlassen?
Überhaupt nicht. Ausreisepflichtig bedeutet nur, dass man keinen rechtmäßigen Aufenthalt hat. Da aber das Kind unterwegs ist, kann die Mutter ja nicht abgeschoben werden. Das meine ich im Schreiben auch mit inlandsbezogenem Ausreisehindernis. Deine Frau würde in 3 Monaten ohne Murren erneut eine Duldung bekommen.
Und jetzt mal Butter bei die Fische:
Schau doch erstmal wie der Sachbearbeiter reagiert. Wenn er Zeit braucht, dann kannst du sagen, dass du gerne da bist um das Problem heute zu lösen. Im Zweifel schlägst du das hinzuziehen des Teamleiters vor. Also früh hingehen und genug Zeit mitnehmen damit man auch entsprechend das Regeln kann. Kannst ja darauf hinweisen, dass es die werdende Mutter stresst, dass es grade diesen schwebenden ausländerrechtlichen Status gibt, und das nicht gut für das Kind.
Falls es dich beruhigt, kannst du auch zum Amtsgericht gehen und einen Beratungsschein besorgen und bei Problemen direkt mit dem Beratungsschein zum Anwalt gehen. Hierzu ALG 2 Bescheid mit zum Amtsgericht nehmen. Dann hast du wenigstens Plan B und kannst direkt die Verantwortung einem Anwalt übergeben.