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FZF - Ehefrau lebt in Spanien (Gelesen: 58.444 mal)
tiggger
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Antwort #120 - 13.05.2015 um 11:24:59
 
Andreas123 schrieb am 12.05.2015 um 18:14:20:
Ich finde es eine Frechheit, das die ausländerbehörde auf uns herabsehen und wissenddas meine Frau schwanger im 3. Monat ist, das die uns einfach nicht helfen wollen. Die kommen mir mit Duldung. Was glauben die eigentlich wer wir sind.

Ich würde Vorschlagen nicht so auf Krawall gebürstet heranzugehen. Zuerst einmal habt ihr Euch nicht an die Gesetze gehalten. Jetzt ist die ABH so nett eine Duldung anzubieten (muss sie meiner Meinung nach nicht.). Tritt den Leuten da nicht zu doll auf die Füße, das könnte falls das jemand persönlich nimmt ganz schön nach hinten los gehen.
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Antwort #121 - 13.05.2015 um 11:41:20
 
Man hat Anspruch auf eine Duldung. Ist ja auch nur eine "poplige" Bescheinigung, dass man ausreisepflichtig ist aber zumindest ausländerrechtlich gemeldet ist.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #122 - 13.05.2015 um 11:43:09
 
tiggger schrieb am 13.05.2015 um 11:24:59:
Ich würde Vorschlagen nicht so auf Krawall gebürstet heranzugehen. Zuerst einmal habt ihr Euch nicht an die Gesetze gehalten. Jetzt ist die ABH so nett eine Duldung anzubieten (muss sie meiner Meinung nach nicht.). Tritt den Leuten da nicht zu doll auf die Füße, das könnte falls das jemand persönlich nimmt ganz schön nach hinten los gehen.


Ja du hast recht.
Was meinst du mit "... nicht an die Gesetze gehalten."?
Haben wir gegen das Gesetz verstoßen?
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Andreas123
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Antwort #123 - 13.05.2015 um 11:48:55
 
Aras schrieb am 13.05.2015 um 11:41:20:
Man hat Anspruch auf eine Duldung. Ist ja auch nur eine "poplige" Bescheinigung, dass man ausreisepflichtig ist aber zumindest ausländerrechtlich gemeldet ist.



Wenn man meiner Frau keine Aufenthaltserlaubnis erteilen will, stattdessen nur eine Duldung. Soll ich es akzeptieren. Wann würde sie dann eine Aufenthaltserlaubnis kriegen?
Wenn man jetzt meiner Frau eine Duldung von 3 Monaten gibt, muss sie etwa danach das Land verlassen?
Ich verstehe es irgendwie nicht.
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Antwort #124 - 13.05.2015 um 12:01:56
 
Andreas123 schrieb am 13.05.2015 um 11:48:55:
Wenn man meiner Frau keine Aufenthaltserlaubnis erteilen will, stattdessen nur eine Duldung. Soll ich es akzeptieren. Wann würde sie dann eine Aufenthaltserlaubnis kriegen? 


Wenn du das schriftlich beantragst und man euch mit einer Duldung abspeisen will, dann solltest du darauf hinweisen, dass du einen begründeten Bescheid möchtest.

Andreas123 schrieb am 13.05.2015 um 11:48:55:
Wenn man jetzt meiner Frau eine Duldung von 3 Monaten gibt, muss sie etwa danach das Land verlassen?

Überhaupt nicht. Ausreisepflichtig bedeutet nur, dass man keinen rechtmäßigen Aufenthalt hat. Da aber das Kind unterwegs ist, kann die Mutter ja nicht abgeschoben werden. Das meine ich im Schreiben auch mit inlandsbezogenem Ausreisehindernis. Deine Frau würde in 3 Monaten ohne Murren erneut eine Duldung bekommen.


Und jetzt mal Butter bei die Fische:
Schau doch erstmal wie der Sachbearbeiter reagiert. Wenn er Zeit braucht, dann kannst du sagen, dass du gerne da bist um das Problem heute zu lösen. Im Zweifel schlägst du das hinzuziehen des Teamleiters vor. Also früh hingehen und genug Zeit mitnehmen damit man auch entsprechend das Regeln kann. Kannst ja darauf hinweisen, dass es die werdende Mutter stresst, dass es grade diesen schwebenden ausländerrechtlichen Status gibt, und das nicht gut für das Kind.

Falls es dich beruhigt, kannst du auch zum Amtsgericht gehen und einen Beratungsschein besorgen und bei Problemen direkt mit dem Beratungsschein zum Anwalt gehen. Hierzu ALG 2 Bescheid mit zum Amtsgericht nehmen. Dann hast du wenigstens Plan B und kannst direkt die Verantwortung einem Anwalt übergeben.
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Antwort #125 - 13.05.2015 um 12:12:57
 
Aras schrieb am 13.05.2015 um 12:01:56:
Falls es dich beruhigt, kannst du auch zum Amtsgericht gehen und einen Beratungsschein besorgen und bei Problemen direkt mit dem Beratungsschein zum Anwalt gehen. Hierzu ALG 2 Bescheid mit zum Amtsgericht nehmen. Dann hast du wenigstens Plan B und kannst direkt die Verantwortung einem Anwalt übergeben.


Ich bezweifle das man in unserem Fall einen beratungsschein erhalten kann. Habe es so mal im Internet gelesen.
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Antwort #126 - 13.05.2015 um 12:25:00
 
Andreas123 schrieb am 13.05.2015 um 11:43:09:
Haben wir gegen das Gesetz verstoßen?

Meiner Meinung nach:ja. Aber vielleicht gibt es hier ja noch andere Meinungen dazu. Aber um diesem Punkt würde ich mir derzeit einfach keine Sorgen machen.

Andreas123 schrieb am 13.05.2015 um 11:48:55:
Wann würde sie dann eine Aufenthaltserlaubnis kriegen? 

Sobald das Kind geboren wurde, oder wenn die ABH da mitspielt, sobald sie A1 bestanden hat.
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Aras
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Antwort #127 - 13.05.2015 um 12:31:19
 
Och bitte. Willst du etwa aufgeben bevor du angefangen hast zu kämpfen? Zumal man hier garnicht richtig kämpfen muss sondern nur reden muss. Hier geht es um deine Frau und um dein Kind! Also bitte! Du gehst hin, diskutiert freundlich und besteht auf eure Rechte, insbesondere die Rechte des Kindes. Wenn es Probleme gibt, beschwert man sich beim Teamleiter. Wenn es Probleme gibt, beschwert man sich beim Referatsleiter. Wenn es Probleme gibt, beschwert man sich beim Amtsleiter. Etc. etc. Dabei bleibt man immer sachlich und kooperativ.

Hier ist Beharrlichkeit und nicht Renitenz oder Aggressivität gefragt. Wenn die  Argumente klar sind, dann nimmt man das an. Wenn die Argumente nur zum Wegschicken dienen, dann bleibt man am Ball und fragt nach. Wenn Dokumente zu beschaffen sind, dann vertagt man das und setzt am nächsten Tag mit den beschafften Dokumenten neu an.

Ich geh mal davon aus, dass es deine erste Frau und dein erstes Kind ist... Dann musst du das eben lernen. Wenn die mit Gesetzen kommen, dann fragst du nach den genauen Stellen und dann gehst du in die Bibliothek und schlagst das eben nach, oder du suchst im Internet... Rechte kann man nur verteidigen, wenn man weiß welche man hat. Und wenn man seine Rechte weiß, dann kann man auch viel ruhiger die Sache angehen und zittert nicht bei jedem kleinen Windchen. Also wenn die mit Duldung kommen, dann ist es doch kein Beinbruch. Du machst dir aber unnötig Sorgen weil du sofort das mit Abschiebung assoziierst obwohl es verwaltungstechnisch komplizierter ist.

Ich hab dir ja schon quasi die Recherchearbeit abgenommen und den Antrag für deine Frau formuliert. Also ausdrucken, sie unterschreiben lassen und am Montag oder Dienstag in der Frühe hin und durchziehen.  Nicht wegschicken lassen. Je weniger die Frau Stress hat, umso besser. Also musst du auch ruhig und sachlich bleiben.

Und wenn du nicht mal nach dem Beratungsschein fragst, weil es im Internet so steht, dann ist es mE grob fahrlässig. Geh zum Amtsgericht und bestehe auf den Beratungsschein, weil du dir die Beratung bei einem Anwalt nicht leisten kannst und du unbedingt rechtliche Beratung brauchst, weil du keine Ahnung vom Ausländerrecht hast.
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Antwort #128 - 13.05.2015 um 12:53:55
 
Andreas123 schrieb am 13.05.2015 um 11:43:09:
Ja du hast recht.
Was meinst du mit "... nicht an die Gesetze gehalten."?
Haben wir gegen das Gesetz verstoßen?


Ja, natürlich, aber das weißt Du doch.

Wenn Du schon schreibst, dass Du der Ausländerbehörde vorher nicht erzählt hast, dass sie kein Visum beantragt hast, bedeutet das doch, dass Du genau weißt, was sie getan hat.

Mit spanischem AT darf sie kommen und eine AE beantragen, wenn sie die Voraussetzungen erfüllt, also das A1-Zertifikat in der Tasche hat. Das ist Dir frühzeitig hier erklärt worden.

Für eine AE braucht sie eben entweder das A1-Zertifikat oder das (deutsche) Kind.

Je näher Du an der Grenze des Gesetzes balancieren willst, desto klarer solltest Du wissen, was Du tust. Behörden dafür zu beschimpfen, dass sie Gesetze beachten, hilft nicht.
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Antwort #129 - 13.05.2015 um 14:19:14
 
Andreas123 schrieb am 13.05.2015 um 12:12:57:
Ich bezweifle das man in unserem Fall einen beratungsschein erhalten kann. Habe es so mal im Internet gelesen.



du bist alg2 bezieher,du hast da anspruch auf ein anwalt. aras sagte dir was du zu machen hast.wenn du es so machst wie beschrieben wird alles gut werden. und du mache dir kein kopf wegen duldung oder fiktionbescheinigung oder aufenthalt.das alles wirst du bekommen. aras schrieb dir auch deutschland weisst keine schwangere ab. was für dich jetzt wichtig ist ist nur reiseunfähigkeit+ mutterpass.und damit sofort zu ausländerbehörde hingehen.und du wirst sehen deine sorgen probleme werden sich in luft auflösen.

wenn ich du wäre andreas123 würde ich die ganzen unterlagen sammeln
antrag für die ae
antrag von aras
reiseunfähigkeit
mutterpass
hartz4 bescheid

dann zur ausländerbehörde und sobald du die fiktionsbescheinigung hast gehst du sofort zur meldeamt und anmelden.von da aus gehst du direkt zu krankenkasse.

das alles machst du gemeinsam mit deine frau
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Antwort #130 - 13.05.2015 um 14:27:53
 
Andreas123 schrieb am 13.05.2015 um 11:48:55:
Wenn man meiner Frau keine Aufenthaltserlaubnis erteilen will, stattdessen nur eine Duldung. Soll ich es akzeptieren. Wann würde sie dann eine Aufenthaltserlaubnis kriegen? 

Nach dem Nachweise der Deutschkenntnisse (als Ehefrau eines Deutschen) oder nach der Geburt (als Mutter eines deutschen Kindes).

Andreas123 schrieb am 13.05.2015 um 11:48:55:
Wenn man jetzt meiner Frau eine Duldung von 3 Monaten gibt, muss sie etwa danach das Land verlassen? 

Eine Duldung kann auch verlängert werden, aber vielleicht hat sie bis dahin auch schon das Deutschzertifikat und bekommt die AE.
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Antwort #131 - 13.05.2015 um 14:53:18
 
jack28 schrieb am 13.05.2015 um 14:19:14:
dann zur ausländerbehörde und sobald du die fiktionsbescheinigung hast gehst du sofort zur meldeamt und anmelden.von da aus gehst du direkt zu krankenkasse.

das alles machst du gemeinsam mit deine frau


Also die Anmeldung beim meldeamt und Krankenkasse haben wir schon erledigt. Die versicherten Karte hat sie letzte Woche erhalten.

Muss jetzt also nur die Anträge bei der AB abgeben.


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Antwort #132 - 13.05.2015 um 15:37:38
 
Andreas123 schrieb am 13.05.2015 um 14:53:18:
Also die Anmeldung beim meldeamt und Krankenkasse haben wir schon erledigt. Die versicherten Karte hat sie letzte Woche erhalten.

Muss jetzt also nur die Anträge bei der AB abgeben.




dann passt ja alles.bis nächste woche noch warten.dann hat deine frau den artz termin.bekommst deine reiseunfähigkeit und dann wirst du sehen.deine probleme werden sich in luft auflösen.wegen der a1 test mache dir da kein kopf.Ae wird sie automatisch erhalten durch das deutsche kind.
ob es vorrübergehend duldung ist oder fiktion soll nicht mehr dein problem sein.das soll die ausländerbehörde klären. wird eh eine aufenthaltserlaubniss sein für 1 jahr.
geniesse die zeit mit deine frau helfe ihr wo du nur kannst.stress vermeiden und belastet euch nciht mit ae oder duldung.
sobald sie fiktion erhalten hat klärst du das andere mit jobcenter und caritas wegen mehrbedarf + erstausstaung.die füllen für dich alles aus und deine frau braucht nur unterschreiben..
halte uns nächste woche auf dem laufenden zweck der bescheinigung vom artz
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Antwort #133 - 13.05.2015 um 15:45:41
 
jack28 schrieb am 13.05.2015 um 15:37:38:
dann passt ja alles.bis nächste woche noch warten.dann hat deine frau den artz termin.bekommst deine reiseunfähigkeit und dann wirst du sehen.deine probleme werden sich in luft auflösen.wegen der a1 test mache dir da kein kopf.Ae wird sie automatisch erhalten durch das deutsche kind.
ob es vorrübergehend duldung ist oder fiktion soll nicht mehr dein problem sein.das soll die ausländerbehörde klären. wird eh eine aufenthaltserlaubniss sein für 1 jahr.
geniesse die zeit mit deine frau helfe ihr wo du nur kannst.stress vermeiden und belastet euch nciht mit ae oder duldung.
sobald sie fiktion erhalten hat klärst du das andere mit jobcenter und caritas wegen mehrbedarf + erstausstaung.die füllen für dich alles aus und deine frau braucht nur unterschreiben..
halte uns nächste woche auf dem laufenden zweck der bescheinigung vom artz


Danke dir.

Wozu ist eigentlich eine fiktionsbescheinigung da?  Und bekommt man das direkt ausgehändigt, wenn ich den Antrag abgegeben habe oder muss ich einige Wochen warten bis meine Frau den erhält? 
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Antwort #134 - 13.05.2015 um 15:50:03
 
Andreas123 schrieb am 13.05.2015 um 15:45:41:
Danke dir.

Wozu ist eigentlich eine fiktionsbescheinigung da?  Und bekommt man das direkt ausgehändigt, wenn ich den Antrag abgegeben habe oder muss ich einige Wochen warten bis meine Frau den erhält? 

das ist eine bescheinigung vom ausländeramt das dein antrag bearbeitet wird und bis dahin noch nichts entschieden ist.und dein aufenthalt vorrübergehend als erlaubt gilt.sollen die ruhig 2 mal verlängern auch gut bis dahin ist kind schon da und ausländeramt wird zur deine gunsten entscheiden.deswegen ist nur die eine bescheinigung sehr wichtig für dich(artz).eine fiktion beschenigung wird meistens sofort ausgestellt da braucht man keine wochen drauf warten.
pass fotos soll deine frau mitbringen plus den ausweiss
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