Hallo liebes info4alien-Team & Co, ich habe folgendes Anliegen:
Ich bin Spätaussiedler bzw. Deutscher, wir sind vor 20 Jahren nach Deutschland gekommen, ich habe die deutsche und russische Staatsbürgerschaft, habe hier mein Zivildienst geleistet und habe letztens meinen Diplom erhalten. Gleich danach habe ich meine Verlobte (wir kennen uns schon seit 4 Jahren) in Russland geheiratet.
Nun war ich bei der
ABH und habe über den Antrag nachgefragt und mir wurde gesagt, dass meine Verlobte in der dt. Botschaft diesen stellen muss und nicht ich, weil sie ja zu mir kommen will. Aber aus dem Bekanntenkreis weiß ich, dass min. 2 den Antrag hier in Deutschland gestellt haben und so ihre Ehefrauen rübergeholt haben, was aber schon Jahre zurückliegt. Haben sich in den letzten Paar Jahren etwa die Gesetze geändert, hatte die Frau von der
ABH recht?
Und, da ich ja frisch von der Uni komme, bin ich momentan auf der Suche nach Arbeit und an AlgII angewiesen, deshalb falle ich ja unter die
Regelausnahme, weil der
LU nicht gesichert ist und ich ja quasi eine "enge" Bindung zum Heimatland der Ehefrau habe. Aber ich habe hier im Forum irgendwo gelesen, dass einem Spätaussiedler nicht vorgeschlagen werden kann ins Heimatland der Gattin zu ziehen, + habe Zivi gemacht und 2/3 meines Lebens in Deutschland verbracht.
Deshalb meine Frage, kann ich auch den Antrag auf Ehegattennachzug stellen oder muss es meine Frau. Für mich ist das halbe Stunde Busfahrt, für sie 6 Stunden Zugfahrt (beides Hinfahrt).
Und wie groß sind die Chancen, dass der Antrag abgelehnt wird (wegen fehlendem LU)? Aber wenn ich hier im Forum richtig gelesen habe, dann spielt das ja bei einem dt. Staatsbürger keine Rolle, weder Einkommen noch Wohnraum (wohne ebenso noch im 19m²-Appartment).