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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Ehegattennachzug bei Spätaussiedlern
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Beitrag begonnen von Prian am 14.10.2014 um 17:09:46

Titel: Ehegattennachzug bei Spätaussiedlern
Beitrag von Prian am 14.10.2014 um 17:09:46
Hallo liebes info4alien-Team & Co, ich habe folgendes Anliegen:

Ich bin Spätaussiedler bzw. Deutscher, wir sind vor 20 Jahren nach Deutschland gekommen, ich habe die deutsche und russische Staatsbürgerschaft, habe hier mein Zivildienst geleistet und habe letztens meinen Diplom erhalten. Gleich danach habe ich meine Verlobte (wir kennen uns schon seit 4 Jahren) in Russland geheiratet.
Nun war ich bei der ABH und habe über den Antrag nachgefragt und mir wurde gesagt, dass meine Verlobte in der dt. Botschaft diesen stellen muss und nicht ich, weil sie ja zu mir kommen will. Aber aus dem Bekanntenkreis weiß ich, dass min. 2 den Antrag hier in Deutschland gestellt haben und so ihre Ehefrauen rübergeholt haben, was aber schon Jahre zurückliegt. Haben sich in den letzten Paar Jahren etwa die Gesetze geändert, hatte die Frau von der ABH recht?

Und, da ich ja frisch von der Uni komme, bin ich momentan auf der Suche nach Arbeit und an AlgII angewiesen, deshalb falle ich ja unter die Regelausnahme, weil der LU nicht gesichert ist und ich ja quasi eine "enge" Bindung zum Heimatland der Ehefrau habe. Aber ich habe hier im Forum irgendwo gelesen, dass einem Spätaussiedler nicht vorgeschlagen werden kann ins Heimatland der Gattin zu ziehen, + habe Zivi gemacht und 2/3 meines Lebens in Deutschland verbracht.

Deshalb meine Frage, kann ich auch den Antrag auf Ehegattennachzug stellen oder muss es meine Frau. Für mich ist das halbe Stunde Busfahrt, für sie 6 Stunden Zugfahrt (beides Hinfahrt).
Und wie groß sind die Chancen, dass der Antrag abgelehnt wird (wegen fehlendem LU)? Aber wenn ich hier im Forum richtig gelesen habe, dann spielt das ja bei einem dt. Staatsbürger keine Rolle, weder Einkommen noch Wohnraum (wohne ebenso noch im 19m²-Appartment).

Titel: Re: Ehegattennachzug bei Spätaussiedlern
Beitrag von erne am 14.10.2014 um 17:35:07

Prian schrieb am 14.10.2014 um 17:09:46:
Aber aus dem Bekanntenkreis weiß ich, dass min. 2 den Antrag hier in Deutschland gestellt haben und so ihre Ehefrauen rübergeholt haben, was aber schon Jahre zurückliegt.

aber da waren sie aber schon verheiratet, zu dem Zeitpunkt als sie RUS verlassen haben und nach Deutschland gekommen sind?


Prian schrieb am 14.10.2014 um 17:09:46:
Haben sich in den letzten Paar Jahren etwa die Gesetze geändert, 

ja, eine Menge Gesetze haben sich geändert.


Prian schrieb am 14.10.2014 um 17:09:46:
bin ich momentan auf der Suche nach Arbeit und an AlgII angewiesen, deshalb falle ich ja unter die Regelausnahme, weil der LU nicht gesichert ist

nein, deswegen nicht.

Hast du oder deine Eltern auch einen Flüchtlingsstatus?



Titel: Re: Ehegattennachzug bei Spätaussiedlern
Beitrag von reinhard am 14.10.2014 um 17:43:24

erne schrieb am 14.10.2014 um 17:35:07:
Hast du oder deine Eltern auch einen Flüchtlingsstatus?


Nein, er ist normaler Deutscher, sie beantragt ein normales FZF-Visum zu den normalen Bedingungen:
[olist]
  • Sie muss ein A1-Zertifikat vorlegen.
  • Ob beide selbst Geld verdienen oder ALG-II bekommen ist egal.
    [/olist]

  • Titel: Re: Ehegattennachzug bei Spätaussiedlern
    Beitrag von erne am 14.10.2014 um 17:50:04

    reinhard schrieb am 14.10.2014 um 17:43:24:
    Nein, er ist normaler Deutscher, 


    sicher? IMHO nicht zwingend, er kann auch "Vertriebener" sein.
    http://www.info4alien.de/einbuergerung/gesetze/BVFG.pdf

    @TS
    da ist dann auch erkärt, wann die Ehefrau mit einbezogen wird.
    Bei Dir nach über 20 Jahren, geht das nicht

    und damit hat Reinhard offensichtlich mit:
    Deine Frau muss ganz normalen FZF Prozess wie zu einem ganz normalen Deutschen druchlaufen.

    Titel: Re: Ehegattennachzug bei Spätaussiedlern
    Beitrag von Prian am 15.10.2014 um 11:19:47
    Oha, vielen Dank schon mal für die Antworten! Irgendwie habe ich die Benachrichtigungsmail nicht bekommen, werde mal meinen Spamordner prüfen.


    erne schrieb am 14.10.2014 um 17:35:07:
    aber da waren sie aber schon verheiratet, zu dem Zeitpunkt als sie RUS verlassen haben und nach Deutschland gekommen sind?

    also mein Bruder hatte schon ein Kind mit seiner Zukünftigen bevor er ausreiste, reiste aber später noch mal zurück um sie zu heiraten. Dann stellte er hier einen Antrag usw. War aber kurz nach 2000-Wende, glaub ich. Und ein ähnlicher Fall vor ein Paar Jahren, aber jetzt ohne die Einzelheiten zu kennen. Schade, dass es nun nicht mehr gehen soll.

    Und wir haben keinen Flüchtlingsstatus.


    reinhard schrieb am 14.10.2014 um 17:43:24:
    Sie muss ein A1-Zertifikat vorlegen.
    Ob beide selbst Geld verdienen oder ALG-II bekommen ist egal.


    gut, die Prüfung ist schon auf Ende Oktober terminiert. Aber was ist mit dem Wohnraum, die 19 m² reichen ja in meinem Falle? Und eine Obdachlosigkeit droht mir auch keine.

    Titel: Re: Ehegattennachzug bei Spätaussiedlern
    Beitrag von reinhard am 15.10.2014 um 11:24:48

    Prian schrieb am 15.10.2014 um 11:19:47:
    gut, die Prüfung ist schon auf Ende Oktober terminiert. Aber was ist mit dem Wohnraum, die 19 m² reichen ja in meinem Falle? Und eine Obdachlosigkeit droht mir auch keine.



    Ja, das ist überhaupt kein Problem. Nach dem, was Du schreibst, ist die Chance gut, dass alles ganz normal läuft.

    Titel: Re: Ehegattennachzug bei Spätaussiedlern
    Beitrag von tiggger am 15.10.2014 um 11:25:50

    Prian schrieb am 15.10.2014 um 11:19:47:
    Aber was ist mit dem Wohnraum, die 19 m² reichen ja in meinem Falle? 

    Ja, da das nicht Voraussetzung ist. Leider sieht das noch nicht jede ABH so, d.h. es kann noch ein wenig Stress geben.

    Titel: Re: Ehegattennachzug bei Spätaussiedlern
    Beitrag von Runenwolf am 15.10.2014 um 11:42:08

    tiggger schrieb am 15.10.2014 um 11:25:50:
    Leider sieht das noch nicht jede ABH so, d.h. es kann noch ein wenig Stress geben. 


    Woher weißt du, dass die ABH Stress machen wird? Sollte das der Fall sein, dann kann der TS einfach nach der Rechtsgrundlage fragen. Dann wird sich die Sache sehr schnell erledigt haben.
    Die Frage nach dem Wohnraum beim Familienzuzug zu Deutschen ist keine Ermessensentscheidung, bei der es zu unterschiedlichen Sichtweisen bei unterschiedlichen ABH's kommen kann, sondern ganz klar im Gesetz geregelt. Das heißt, dass das alle ABH's gleich sehen müssen.

    Stress kann vielleicht der Vermieter machen, der ist aber nicht die ABH.

    Titel: Re: Ehegattennachzug bei Spätaussiedlern
    Beitrag von Muleta am 15.10.2014 um 12:04:44

    Runenwolf schrieb am 15.10.2014 um 11:42:08:
    Sollte das der Fall sein, dann kann der TS einfach nach der Rechtsgrundlage fragen. Dann wird sich die Sache sehr schnell erledigt haben.


    es gibt durchaus Behörden, die argumentieren mit Überbelegung -> Kündigungsrecht der Vermieters -> drohende Obdachlosigkeit -> Ausweisungsgrund. Und zwar auch auf Abteilungsleiterebene. Rechtlich unhaltbar, aber doch real.

    Titel: Re: Ehegattennachzug bei Spätaussiedlern
    Beitrag von reinhard am 15.10.2014 um 13:17:30
    Wir können uns ja darauf einigen: Noch sieht alles normal und unproblematisch aus.

    Und wenn später (der Antrag wird ja erst im November gestellt) ein reales Problem auftaucht, kann PRIAN sich hier nochmal melden, und dann bearbeiten wir gemeinsam das Problem.

    "Manche Ausländerbehörde könnten" ist, denke ich, für den Bräutigam noch nicht sonderlich hilfreich.

    Titel: Re: Ehegattennachzug bei Spätaussiedlern
    Beitrag von Prian am 15.10.2014 um 17:15:43
    Oh ja, danke für die Erwähnung des Vermieters. Ich werde ihn wegen der Sache mal ansprechen, weil die Miete eine all-inclusive-Miete ist und ob wir hier zu zweit eine Weile wohnen dürfen.

    Titel: Re: Ehegattennachzug bei Spätaussiedlern
    Beitrag von reinhard am 15.10.2014 um 17:58:57
    ... wobei einer Vermieter den Zuzug einer Ehefrau nicht ablehnen darf. Nur wenn die Wohnung dadurch "überbelegt" ist, das muss er aber gerichtsfest begründen.
    Ist also für Dich leichter als für ihn.

    Titel: Re: Ehegattennachzug bei Spätaussiedlern
    Beitrag von Prian am 15.10.2014 um 20:22:16
    Danke, das ist dann gut zu wissen ^^

    wobei lt. Mietvertrag dann wohl die Nebenkosten steigen werden. Aber das ist ja verständlich.

    Titel: Re: Ehegattennachzug bei Spätaussiedlern
    Beitrag von Prian am 23.10.2014 um 17:42:11
    So, den Test für A1-Schein hat sie nun bestanden.
    Das weitere Vorgehen: sie stellt den Antrag bei der dt. Botschaft im Moskau, dabei hat sie mir gesagt, ich soll ihr eine Verpflichtungserklärung schreiben. Gibt es ein Muster oder Vordruck irgendwo dafür? Braucht sie das von mir überhaupt (vom dt. Staatsangehörigen)?

    Titel: Re: Ehegattennachzug bei Spätaussiedlern
    Beitrag von reinhard am 23.10.2014 um 17:49:21
    Nein, eine VE brauchen nur Verlobte.

    Verheiratete nicht!

    (Ansonsten ist es ein Formular, dass die Ausländerbehörde für Dich bereit hält. Die ABH vermerkt dann auf der Rückseite, ob Dein Einkommen ausreicht.)

    Titel: Re: Ehegattennachzug bei Spätaussiedlern
    Beitrag von Prian am 28.01.2015 um 07:51:23
    Sooo, habe vor Kurzem bei der ABH angefragt, wie weit die Bearbeitung unserer Unterlagen ist. Die SB antwortete, dass meine 19m² für zwei Personen nicht ausreichend sind und ich mich erst um eine größere Wohnung kümmern soll.

    An sich ist das ja nicht rechtens oder ist das reine Auslegungssache der Behörden?

    Titel: Re: Ehegattennachzug bei Spätaussiedlern
    Beitrag von Aras am 28.01.2015 um 09:06:10
    Du bist deutscher. Die Grösse des Wohnraums ist unerheblich.

    Titel: Re: Ehegattennachzug bei Spätaussiedlern
    Beitrag von namaskaram am 28.01.2015 um 09:18:24
    Ich glaube, pro Person müssen 10 qm zur Verfügung stehen ansonsten gilt es als Überbelegung.

    Titel: Re: Ehegattennachzug bei Spätaussiedlern
    Beitrag von Aras am 28.01.2015 um 09:48:05
    Das ist egal. Als deutscher darf die partnerin auch in eine nussschale einziehen.

    Titel: Re: Ehegattennachzug bei Spätaussiedlern
    Beitrag von Prian am 28.01.2015 um 10:00:44

    namaskaram schrieb am 28.01.2015 um 09:18:24:
    Ich glaube, pro Person müssen 10 qm zur Verfügung stehen ansonsten gilt es als Überbelegung.


    ja per Gesetz sind 12m²/Person vorgeschrieben, aber wie schon Aras geschrieben hat, ist es bei einem Deutschen irrelevant, wenn es um Ehegattennachzug geht.

    Werde also mal der SB schreiben und den Paragraphen zitieren und schauen, was sich ergibt.
    Werde mich wieder melden :)

    Titel: Re: Ehegattennachzug bei Spätaussiedlern
    Beitrag von sarembeti am 28.01.2015 um 18:02:26
    Ich habe so verstanden, dass Beide noch nicht verheiratet sind.
    Demnach kann in Moskau kein FZF Visum beantragt werden.

    Die VE müsste also erstellt werden. Nur mit ALG2 wird das nichts werden.
    Der Verlobte müsste jmd. finden, der eine gute Bonität und Einkommen hat.

    Ich könnte mir auch vorstellen, dass die ABH bei der Wohnungsgröße auch mitreden darf.

    Ausweg: In Russland heiraten!

    Aber aus dem Bekanntenkreis weiß ich, dass min. 2 den Antrag hier in Deutschland gestellt haben und so ihre Ehefrauen rübergeholt haben, was aber schon Jahre zurückliegt.

    Naja, viell. gab es da spezielle Regelungen für Aussiedler.
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass man vor 10 Jahren ohne Visum nach Deutschland reisen durfte. Das Visum kann der Ausländer nur selbst in der Auslandsvertretung beantragen.

    Titel: Re: Ehegattennachzug bei Spätaussiedlern
    Beitrag von Aras am 28.01.2015 um 18:07:41

    Prian schrieb am 14.10.2014 um 17:09:46:
    Gleich danach habe ich meine Verlobte (wir kennen uns schon seit 4 Jahren) in Russland geheiratet


    sind also verheiratet

    Titel: Re: Ehegattennachzug bei Spätaussiedlern
    Beitrag von Prian am 03.02.2015 um 07:42:35
    Also, letzte Woche habe ich der SB noch geschrieben und mit den Paragraphen argumentiert, worauf sie etwa Folgendes antwortete: der § 2 hat mit der Erteilung des Visums nichts zu tun, ich habe jedoch trotzdem Recht, dass nur § 30 für Ehegattennachzug zu Deutschen entsprechend gilt, jedoch nicht der § 29 AufenthG und dass somit der Wohnraum für mich keine Rolle spielt.
    Vor der Argumentation hat sie mir noch angeboten, eine Bescheinigung für eine größere Wohnung auszustellen. Tage später war ich jedoch kurz vor Ort, um auf Nummer sicher zu gehen und mir evtl. die Bescheinigung holen, aber man sagte mir, dass das wohl so ok ist mit der Größe der Wohnung.

    Heute hat mich meine Frau angerufen und sagte, dass sie von dt. Botschaft angerufen wurde und ihr gesagt wurde, dass meine Wohnung zu klein ist und ich eine größere finden muss.

    Titel: Re: Ehegattennachzug bei Spätaussiedlern
    Beitrag von Aras am 03.02.2015 um 09:51:06
    Wenn du sowas am Telefon hörst, dann musst du sie bitten es doch schriftlich anzufordern.

    Titel: Re: Ehegattennachzug bei Spätaussiedlern
    Beitrag von Prian am 03.02.2015 um 12:13:44
    War noch eben kurz beim Ausländeramt und anscheinend haben sie 2mal einen Brief verschickt, das erste mal mit der "quasi"-Absage, dass die Wohnung zu klein ist und das zweite mal wahrscheinlich, nachdem ich sie darauf hingewiesen habe, dass das für einen dt. Staatsbürger irrelevant sei. Also sollte theoretisch die Botschaft sich in den nächsten Tagen bei meiner Frau wieder melden.

    Und was meintest Du Aras mit schriftlich anfordern? Meine Frau von der dt. Botschaft oder ich von der ABH? Weil mir wird die genaue Auskuft über den Verlauf des Visumantrages verweigert, da ja meine Frau die Antragstellerin ist.
    Und ich denke mal, der schriftliche Nachweis soll dann für den juristischen Weg dienen?

    Titel: Re: Ehegattennachzug bei Spätaussiedlern
    Beitrag von Aras am 03.02.2015 um 12:18:16
    Naja, juristisch nicht unbedingt. Aber wenn es schriftlich ist, dann muss der Sachbearbeiter auch erklären, warum man welchen Nachweis fordert. Und wenn die den Wohnraumnachweis will, dann fragt man schriftlich: "Warum? Bin doch Deutscher."

    Quasi nen Ping Pong. Nur dass die Behörde hier den Kürzeren zieht.

    Titel: Re: Ehegattennachzug bei Spätaussiedlern
    Beitrag von Prian am 03.02.2015 um 13:00:17
    Ach so, na gut, hab meiner Frau gesagt, dass wenn sie morgen dort anruft, nach einer schriftl. Benachrichtigung fragen solle.
    Gucken was die morgen sagen.

    Besten Dank erstmal!

    Titel: Re: Ehegattennachzug bei Spätaussiedlern
    Beitrag von Prian am 04.02.2015 um 19:19:19
    Mal so aus reiner Neugier, wer trifft eigentlich die endgültige Entscheidung, die ABH oder die Botschaft in Moskau bzw. Ausland, oder haben beide zu entscheiden?

    Titel: Re: Ehegattennachzug bei Spätaussiedlern
    Beitrag von lottchen am 04.02.2015 um 21:47:52
    Wo der Antrag abgegeben wurde, dort wird die endgültige Entscheidung getroffen. Also: Botschaft.
    Üblicherweise entscheiden die aber nicht anders als die ABH. Also wenn die ABH nicht zustimmt wird es schwierig. 

    Titel: Re: Ehegattennachzug bei Spätaussiedlern
    Beitrag von Prian am 04.03.2015 um 10:51:18
    So, das Visum wurde erteilt. Vielen Dank an alle, die bisher geholfen haben! :)

    Einige Fragen hätte ich trotzdem noch. Gibt es da ein FAQ, zu welcher Behörde man als Erstes gehen soll, welche Unterlagen mitnehmen etc.? Ich glaube zuerst anmelden beim Bürgeramt, dann zum Ausländeramt?

    Und meine Cousine meinte, dass es damals, kurz vor 2000, für Akademiker extra Sprachkurse angeboten wurden, die auch speziell hießen. Gibt es heute noch sowas?

    Titel: Re: Ehegattennachzug bei Spätaussiedlern
    Beitrag von erne am 04.03.2015 um 16:34:13

    Prian schrieb am 04.03.2015 um 10:51:18:
    Ich glaube zuerst anmelden beim Bürgeramt, dann zum Ausländeramt?


    ja, grundsätzlich schon.
    Wobei in manchen Kommunen/Städten die (Erst)Anmeldung für die Ausländer auch bei der ABH geschieht.

    Die ABH wird dann wohl zum Integrationskurs verpflichten (Sprachkurs). Man kann da auch eine Liste bekommen, wo diese Kurse belegt werden können.

    dann noch bei der Krankenkasse melden.

    das wars dann mit den Pflichten, der Rest ist der Lebenssituation geschuldet (Finanzamt, Führerschein, Bankkonto ...)

    Titel: Re: Ehegattennachzug bei Spätaussiedlern
    Beitrag von thomasp am 04.03.2015 um 17:52:52
    Deine Frage war nach den Sprachkursen für Akademiker, die wurden vor 2002 von der Otto Benecke Stiftung angeboten, allerdings nur für Spätaussiedler (was ja deine Frau nicht ist) und für jüdische Einwanderer.

    Sei froh wenn deine Frau zum Integrationskurs verpflichtet wird, in dem Fall kostet es nur die Hälfte, wenn ich mich richtig erinnere sind es dann nur euro 1,20 die Std. evtl. bekommst Du dann auch noch einen Zuschuss zu den Fahrtkosten...

    Titel: Re: Ehegattennachzug bei Spätaussiedlern
    Beitrag von Prian am 04.03.2015 um 18:06:19
    Danke für die Antworten!
    Ja die Liste habe ich schon damals von der ABH bekommen, als ich danach fragte. Jetzt müssen wir nur gucken, welche ihr am besten zusagen.
    Hat es einen Vor/Nachteil, wenn man mein Sparkassenkonto zum Familienkonto umwandeln oder setzen die Behörden voraus, dass sie ein Eigenes bekommt, o.ä.?

    Ja, der Bennecke wars! Zummindest klang es so ähnlich, wie sie und mein Vater es mir sagten, nur klang es bei ihnen wie "Autobennick", quasi stille Post  ;D

    Titel: Re: Ehegattennachzug bei Spätaussiedlern
    Beitrag von erne am 04.03.2015 um 21:14:04

    Prian schrieb am 04.03.2015 um 18:06:19:
    Sparkassenkonto zum Familienkonto umwandeln oder setzen die Behörden voraus, dass sie ein Eigenes bekommt, o.ä.?


    ??
    es gibt keine Pflicht, ein Bankkonto zu haben
    wenn Du eines hast, genügt es.
    Ob sie ein eigenes braucht, müsst Ihr selber wissen (daher "je nach Lebenssituation")

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