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Hilferuf (Gelesen: 16.685 mal)
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #45 - 02.09.2014 um 22:14:43
 
Wilkinson schrieb am 02.09.2014 um 20:39:23:
Danke, du hast wohl recht. Hab das auch gleich weitergeleitet an meinen Sohn in Odessa. Wenn er die Zeit überschreiten wird, dann bestimmt nur für 14 Tage, das wird wohl leider nicht zu vermeiden sein. Hoffe er bekommt deswegen nicht allzugroße Probleme.


Er soll es unbedingt vermeiden,  seinen Aufenthalt auch nur um 14 Tage zu überziehen.  Das ist kein Falschparken. Nach deutschem Recht wäre es eine Straftat! Wenn er dafür eine Einreisesperre für die Ukraine bekäme, wäre den beiden wenig geholfen!
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Wilkinson
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Antwort #46 - 02.09.2014 um 22:46:24
 
Werde es so weitergeben, danke.

Habe noch eine Frage bezüglichder notwendigen Formulare fürs Heiratsvisum. Das mit der Befreiungsurkunde und den ganzen Dokumenten im Original mit Apostille usw. ist ja wahnsinnig aufwendig und zögert das ganze noch länger hinaus.
Kann man nicht auch direkt in der Ukraine heiraten oder ist diese Eheschließung keine Basis für ein Visum zwecks Nachzug des Ehegattens?
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Antwort #47 - 03.09.2014 um 00:19:36
 
Sie könnten auch in der Ukraine heiraten, aber sie würden damit nichts sparen.
Der zukünftige Ehemann müsste dann ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis vorlegen mit Apostille und Übersetzung dann in der Ukraine. Für die Ausstellung in Deutschland wird auch die Ehefähigkeit der Braut geprüft und damit werden dieselben Dokumente bzw. Ausnahmegenehmigungen benötigt wie für eine Heirat in Deutschland.
Zu dem anderen Punkt ist anzumerken das deutsches Aufenthaltsrecht in der Ukraine nicht gültig ist. Vor Gericht geht ein Fall von Überziehung des visafreien Aufenthalts in der Ukraine erst wenn 28 Tage überschritten werden. Vorher ist es eine Art Ordnungswidrigkeit mit Strafzahlung direkt vor Ort.

Für weitere Fragen zur Heirat wäre vielleicht forum-ukraine.de der bessere Ort. Dort gibt es massig Leute die eine Heirat mit einem ukrainischen Staatsbürger in Deutschland bzw. Ukraine schon hinter sich haben.
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Antwort #48 - 03.09.2014 um 13:20:07
 
Danke für die Info!mgb schrieb am 03.09.2014 um 00:19:36:
Sie könnten auch in der Ukraine heiraten, aber sie würden damit nichts sparen.
Der zukünftige Ehemann müsste dann ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis vorlegen mit Apostille und Übersetzung dann in der Ukraine. Für die Ausstellung in Deutschland wird auch die Ehefähigkeit der Braut geprüft und damit werden dieselben Dokumente bzw. Ausnahmegenehmigungen benötigt wie für eine Heirat in Deutschland.
Zu dem anderen Punkt ist anzumerken das deutsches Aufenthaltsrecht in der Ukraine nicht gültig ist. Vor Gericht geht ein Fall von Überziehung des visafreien Aufenthalts in der Ukraine erst wenn 28 Tage überschritten werden. Vorher ist es eine Art Ordnungswidrigkeit mit Strafzahlung direkt vor Ort.

Für weitere Fragen zur Heirat wäre vielleicht forum-ukraine.de der bessere Ort. Dort gibt es massig Leute die eine Heirat mit einem ukrainischen Staatsbürger in Deutschland bzw. Ukraine schon hinter sich haben.

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Antwort #49 - 04.09.2014 um 08:08:50
 
Wäre ene beabsichtigte Heirat in der Ukraine ein Grund für eine Verlängerung der 90 Tage Aufenthalsterlaubnis von meinem Sohn, oder was könnten Gründe überhaupt dafür sein?mgb schrieb am 03.09.2014 um 00:19:36:
Sie könnten auch in der Ukraine heiraten, aber sie würden damit nichts sparen.
Der zukünftige Ehemann müsste dann ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis vorlegen mit Apostille und Übersetzung dann in der Ukraine. Für die Ausstellung in Deutschland wird auch die Ehefähigkeit der Braut geprüft und damit werden dieselben Dokumente bzw. Ausnahmegenehmigungen benötigt wie für eine Heirat in Deutschland.
Zu dem anderen Punkt ist anzumerken das deutsches Aufenthaltsrecht in der Ukraine nicht gültig ist. Vor Gericht geht ein Fall von Überziehung des visafreien Aufenthalts in der Ukraine erst wenn 28 Tage überschritten werden. Vorher ist es eine Art Ordnungswidrigkeit mit Strafzahlung direkt vor Ort.

Für weitere Fragen zur Heirat wäre vielleicht forum-ukraine.de der bessere Ort. Dort gibt es massig Leute die eine Heirat mit einem ukrainischen Staatsbürger in Deutschland bzw. Ukraine schon hinter sich haben.

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #50 - 04.09.2014 um 08:46:48
 
Natürlich ist das kein Grund. Es gibt nunmal Gesetze und Rahmenbedingungen, 90 Tage sind 90 Tage. Ein Visum zum Besuch ist nunmal ein Visum zum Besuch und nicht zum längerfristigen Aufenthalt und (eigentlich) auch nicht zur Heirat gedacht. Abgesehen davon fehlen vermutlich alle Dokumente von Deutschen Behörden, die benötigt werden. In Ausnahmefällen wie schwerer Krankheit (dh nicht reisefähig, attestiert!) oder bei Kriegssituationen im Heimatland oder ähnlichem kann dies verlängert werden.

All das trifft nicht zu bei euch, also sollte Dein Sohn einfach fristgerecht ausreisen um zukünftige Probleme zu vermeiden. Selbst ein Tag Verzug kann hier (je nach Behörde und Mitarbeiter) zu mehr oder weniger großen Problemen führen, wofür das ganze?

Wegen ein paar Tagen mehr Aufenthalt nun so ein Drama zu machen ist es nicht wert, das solltet ihr mal realistisch betrachten. Kinder sind es nun ja auch nicht mehr.
Die Wege wurden doch aufgezeigt, entweder macht ihr dies (Heiratsplanungen vorantreiben, hierfür muss Dein Sohn zum zuständigen Standesamt und dies durchplanen und sich informieren, welche Dokumente benötigt werden) oder aber er reist gemeinsam mit ihr einfach ins Nachbarland, wenn sie sich nicht trennen möchten und sie halten sich dort die nächsten 3 Monate auf.
Parallel sollte sie an A1 arbeiten, dies ist der zweite zwingende Handlungsstrang für eine gemeinsame Zukunft in Deutschland.

Alternativ kann er auch einfach auswandern aus Deutschland in ein Nachbarland wie Frankreich oder sowas, dann braucht sie zum Zuzug (nach Frankreich, nicht Deutschland!) auch kein A1 aufzuzeigen. Nach einem Jahr oder sowas kann er dann zurückziehen nach Deutschland und seine Frau mitnehmen ohne A1-Zertifikat. Ist aber der deutlich kompliziertere Weg und den Aufwand nicht wert, um das wenige Deutsch zu lernen bis zum A1.
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Wilkinson
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Antwort #51 - 04.09.2014 um 08:56:41
 
Hallo Nonjo,

danke fuer die Antwort, verstehe auch voll und ganz was du meinst, aber kongret geht es darum, dass mein Sohn in den naechsten 2 Tagen aussreisen wird um in D alle Dokument fuer eine Hochzeit in Odessa zu bekommen. Von den 90 Tagen bleiben ihm dann nur noch 8 Tage fuer einen erneuten Aufenthalt in der Ukraine in diesem halben Jahr. Diese 8 Tage sollen dann ausreichen fuer die Heirat in Odessa. Deshalb meine Frage wegen der Verlaengerung.
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Antwort #52 - 04.09.2014 um 10:54:28
 
Eins schrieb am 04.09.2014 um 08:46:48:
Natürlich ist das kein Grund. Es gibt nunmal Gesetze und Rahmenbedingungen, 90 Tage sind 90 Tage. Ein Visum zum Besuch ist nunmal ein Visum zum Besuch und nicht zum längerfristigen Aufenthalt und (eigentlich) auch nicht zur Heirat gedacht.


Gilt das auch explizit für die Ukraine oder reimst du dir das nur zusammen?
Es ist aus deinem Post nicht klar ob du dir bekannte REgeln für *andere* Länder auf die Ukraine überträgst oder wirklich die Verhätlnisse in UA ansprichst.
Für mich hört es sich so an, als ob du dir das für die UA zusammenreimst.



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Antwort #53 - 04.09.2014 um 11:51:10
 
erne schrieb am 04.09.2014 um 10:54:28:
Gilt das auch explizit für die Ukraine oder reimst du dir das nur zusammen?

Deutsche Staatsangehörige können visumfrei mit ihrem Reisepass in die Ukraine einreisen und sich bis zu 90 Tagen ohne Aufenthaltsgenehmigung im Land aufhalten.

Neu ist , dass Sie sich insgesamt nicht mehr als 90 Tage innerhalb eines Halbjahres (also innerhalb von 180 Tagen) in der Ukraine aufhalten dürfen. Der Tag der Einreise und der Tag der Ausreise zählen dabei mit. Die Frist beginnt mit der ersten Einreise, unabhängig vom Kalenderjahr. Die Zahl der Einreisen bleibt unbeschränkt, jedoch werden die innerhalb des halben Jahres ab Ersteinreise (Stempel der Grenzbehörde) in der Ukraine verbrachten Tage zusammengerechnet. Somit sind für Deutsche höchstens 180 Tage Aufenthalt in einem Kalenderjahr in der Ukraine visumfrei möglich.

Die Deutsche Botschaft Kiew empfiehlt Ihnen, sich genau an diese 90-Tage-Regelung zu halten, um die Verhängung von Bußgeldern durch die ukrainischen Grenzbehörden bei der Ausreise aus der Ukraine zu vermeiden.

Für einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen Dauer , z.B. zur Arbeitsaufnahme, ist weiterhin ein vorab bei einer ukrainischen Auslandsvertretung eingeholtes Visum notwendig. Über die aktuellen Visabestimmungen insoweit informiert die Konsularabteilung der ukrainischen Botschaft in Berlin
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Antwort #54 - 04.09.2014 um 16:12:10
 
Wilkinson schrieb am 04.09.2014 um 08:56:41:
danke fuer die Antwort, verstehe auch voll und ganz was du meinst, aber kongret geht es darum, dass mein Sohn in den naechsten 2 Tagen aussreisen wird um in D alle Dokument fuer eine Hochzeit in Odessa zu bekommen. Von den 90 Tagen bleiben ihm dann nur noch 8 Tage fuer einen erneuten Aufenthalt in der Ukraine in diesem halben Jahr. Diese 8 Tage sollen dann ausreichen fuer die Heirat in Odessa. Deshalb meine Frage wegen der Verlaengerung.


Eine offizielle Verlängerung in der Ukraine wegen bevorstehender Heirat ist mir nicht bekannt.
Nebenbei gefragt ist eine Heirat in Odessa so problemlos möglich, falls die Schwiegertochter in spe noch in Donezk registriert sein sollte.
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Antwort #55 - 04.09.2014 um 16:14:43
 
mgb schrieb am 04.09.2014 um 16:12:10:
ist eine Heirat in Odessa so problemlos möglich


Es wäre am sinnvollsten, Du fragst das Deine Schwiegertochter. Die weiß es sicherlich.
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Antwort #56 - 04.09.2014 um 16:39:05
 
Heirat wir jetzt doch nicht in Odessa vollzogen, wird in Kiew gemacht, dort wird sie sich auch beim Standesamt erkundigen wegen der notwendigen Dokumente.
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