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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Hilferuf
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Beitrag begonnen von Wilkinson am 26.08.2014 um 17:39:56

Titel: Hilferuf
Beitrag von Wilkinson am 26.08.2014 um 17:39:56
Hallo hier im Board, erst einmal möchte ich mich als Neuling vorstellen. Ich habe das Board zwar schon öfter als Gast besucht und mir nützliche Tips geholt aber nun ist leider eingetroffen was ich befürchtet habe. Bestimmt ist dieses Thema schon sehr oft behandelt worden aber vielleicht gibt es doch einige Tips heir zu diesem Fall:
Mein Sohn, 22 Jahre , ist vor rund 70 Tagen nach Odessa gereist, wo er unerwartet seine große Liebe gefunden hat. Eine 24 Jährige aus Donezk mit Kind! Da sie aus Sicherheitsgründen Donezk verlassen musste, hielt sie sich bei Freunden in Odessa auf, wo sie auch meinen Sohn kennenlernte. Mittlerweile wohnen die drei zusammen in einem Apartement in  Odessa. Nun wollte mein Sohn seinen neue Partnerin mit Kind nach Deutschland einladen und hatte geplant, wenn seine 90 Tage Aufenthaltsdauer um sind, mit ihr und deren Kind nach Deutschland zu reisen. Also beantragte seine ukrainische Freundinn ein Schengenvisum für 90 Tage als Besucher bei Verwandten oder Bekannten in Deustchland. Da mein Sohn in Deutschland bei uns zu Hause wohnt und wir seine neue Freundinn uund ihr Kind natürlich kennenlernen wollten, schrieben wir ein Einladungsschreiben mit genau den Gründen, welches dem Antrag beigefügt wurde. Ausserdem natürlich Auslandskrankenversicherungsnachweiss sowie Verpflichtungserklärung, Sorgerechtsnachweis für Kind war auch dabei. Das Problem was ich erwartete traf nun leider zu: Die Ukrainische Freundinn meines Sohnes hat ihre Arbeit in Donezk wegen der Unruhen dort verloren und ihr gemeldeter Wohnort ist natürlich auch dort in der Eigentumswohnung ihrer Mutter, einen Nachweis über diese Wohnung wurde dem Antrag auch beigefügt, also kann sie keine Verwurzelung in der Heimat nachweisen. Heute wurde der Antrag dann auch abgelehnt, Gründe: Keine ausreichende beruflische, wirtschaftliche und familiere Verwurzelung und die vorgelegten Informationen und die Bedingungen für die Absicht des Aufenthalts seien nicht glaubhaft.
Was können wir nun machen?? Was für Möglichkeiten gibt es denn noch?? Es ist auf keinen Fall unsere oder meines Sohnes Absicht Sie nach 90 Tagen in Deutschland als illegale Einwanderin mit ihrem Kind hier zu behalten. Der Sinn und Zweck des Aufenthalts ist, sich kennenzulernen und für meinen Sohn und sie zu entscheiden ob ein Alltag in Deutschland und eine eventuelle Heirat denkbar wären.
Kann mir jemand einen guten Anwalt für Ausländer-bzw. Einwanderungrecht empfehlen??
Im Voraus schon mal vielen Dank für jeden nützlichen Tip!

Titel: Re: Hilferuf
Beitrag von Nonjo am 26.08.2014 um 18:08:06
naja wenn Du hier schon desöfteren mitgelesen hast seit ihr recht naiv an die Sache rangegangen.

Es ist bekannt, das die Botschaften aus den ärmeren Ländern Osteuropas oder Asiens nur sehr selten bei einem Erstbesuch die vollen 90 Tage vergeben. Grund ist Schutz vor illegalem Aufenthalt zum Beispiel, evtl auch Prostitution oder Scheinehe.

Welche normale Ukrainerin kann das Land einfach für 90 Tage verlassen? Besondere Verwurzelungen können ja nicht vorhanden sein, wenn Verantwortlickeiten wie Ehemann, Eigentum, Job oder Kind (fährt ja mit) nicht vorhanden sind. Das bewertet die Botschaft eben negativ und hat daher einen Risikofaktor, was die Rückehrbereitschaft angeht. Daher war eine solche Ablehnung zu erwarten.

Ich gehe mal davon aus, das die Frau noch keine anderen Reisen in die EU / Schengen-Union hat, das ist dann auch eher ein Risikofaktor als positiv zu bewerten.

Die Geschichte "möchte Deutschland kennenlernen und meinen Freund besuchen" erzählt vermutlich jede 2. junge Frau da in der Botschaft, das ist nix besonderes.

Ihr könnt nun Einspruch erheben und schriftlich entsprechende Argumente aufzeigen und den Reisezeitraum deutlich - auf zB maximal 3 Wochen - reduzieren. Ob dies klappt hängt von eurer Argumentation und Belegen ab, ist aber realistischer als einen solch langen Zeitraum zu beantragen.

Ein Anwalt hilft euch hier eher weniger, er kann zwar beraten aber es nicht wirklich beeinflussen; ein Recht auf ein Besuchsvisum gibt es nicht, daher steht die Entscheidung der Botschaft abhängig vom Ergebnis der Remonstration. Ich würde das Geld hierfür sparen und selbst darüber nachdenken, wie man hier eine nachvollziehbare Geschichte aufbauen kann.

Informier Dich im Internet über entsprechende Strukturen der Remonstration und was Du aufzeigen könntest.

Viel Glück, in den ca. 20 Tagen die Remonstration durchzuboxen halte ich aber für relativ unwahrscheinlich, daher könnt ihr über Alternativen nachdenken; zB ein gemeinsamer Besuch in den USA oder ähnliches. Ein US-Visum zu erhalten ist in Kiev nicht besonders schwer mMn, wenn man es über eine Agentur laufen lässt.

Titel: Re: Hilferuf
Beitrag von erne am 26.08.2014 um 18:15:50

Wilkinson schrieb am 26.08.2014 um 17:39:56:
Was können wir nun machen?


Für ein Besuchsvisum: nichts.
WEnn es keine Verwurzelung gibt, dann gibt es diese eben nicht und dann wird jeder Antrag auf ein Besuchsvisum in der Regel abgelehnt.

Alternativen sind Visa, die eine Einwanderung zum Ziel haben, das sind zum Beispiel:
a) Eheschliessung
b) Studium
c) Arbeit
d) Sprache lernen
e) Au Pair und ähnliches.
(keine Wertung der Reihenfolge)

Bei diesen Aufenthaltsgründen wird ein Visum Typ D beantragt.
Das Visum wird nur gegeben, wenn die ABH dem zustimmt, denn die ABH muss dann später auch die AE geben. Mit dem Visum reist man nur ein, dann braucht man eine AE.

In 20 Tagen mit ihr nach D zu fahren, kann aber dein Sohn vergessen.

Also: erstmal klar werden, was in Frage kommt.
Sich dann über die Voraussetzungen informieren.
Diese Voraussetzungen erfüllen und Visum beantragen.

Wenn AV oder ABH den angegneben Grund als vorgeschoben ansehen, wird das Visum abgelehnt.

Problem ist u.U. ihr Kind.
Hat sie das alleinige Sorgerecht?

Titel: Re: Hilferuf
Beitrag von Wilkinson am 26.08.2014 um 20:02:32
Hallo Nonjo,
vielen Dank für die schnelle Antwort!
Das mit der Remonstration scheint mir wohl die nahegelegenste Möglichkeit, werde mich hier genau belesen. Das mit dem USA Besuch wußte ich auch nicht.

Alternativ, wie in der anderen Antwort bemerkt (dafür auch vielen Dank!) würde es ja auch Möglichkeiten geben, doch wenn sie jetzt einen dieser Anträge stellt, denkt die Botschaft bestimmt, dass die ein vorgeschobener Grund ist und lehnt wieder ab, oder?

Alleiniges Sorgerecht für ihr Kind hat sie.

Au Pair mit Kind? - ist das überhaupt möglich? Ich könnte durchaus etwas hier in Gange bringen mit Au Pair

Mein Sohn wird, wie ich ihn kenne, bestimmt die 90 Tage überziehen und dafür die Strafzahlung bei der Einreise in Kauf nehmen. Ich hoffe er bekommt dadurch keine Ärger.

Arbeit? -ich bin selbständig, könnte ich sie bei mir einstellen als Reinigungskraft, würde das ausreichen??

Sprache lernen? - Natürlich könnte ich für sie einen Sprachkurs hier organisieren

 

Titel: Re: Hilferuf
Beitrag von Wilkinson am 26.08.2014 um 20:42:19
Wir haben das jetzt mal besprochen und was wirklich in Frage käme alternativ zur Remonstration ware:


Ein Praktikum oder ein Sprachkurs

Nun stellt sich die Frage ob sie bei einem Praktikum auch geringe Deutschkentnisse vorweisen muss, die sie eigentlich nicht hat, nur Englisch, gelernt hat sie Buchhalterin und ich könnte sie durchaus bei einem Arbeitgeber hier für ein Praktikum in der Buchhaltung vermitteln.

Oder wäre der Sprachkurs die sinnvoller Methode, das mit dem Finanznachweis wäre kein Problem

Titel: Re: Hilferuf
Beitrag von erne am 26.08.2014 um 21:41:34

Wilkinson schrieb am 26.08.2014 um 20:02:32:
Arbeit? -ich bin selbständig, könnte ich sie bei mir einstellen als Reinigungskraft, würde das ausreichen??


nein


Wilkinson schrieb am 26.08.2014 um 20:02:32:
Sprache lernen? - Natürlich könnte ich für sie einen Sprachkurs hier organisieren

das ist eine theoretische Möglichkeit, die allerdings IMHO die geringsten Chancen hat.
Hierfür müsste sie begründen, warum sie die Deutsche Sprache lernen will, was sie sich davon verspricht.

Für Arbeit oder auch ein Praktikum braucht sie eine Arbeitserlaubnis. Das ist kein großes Problem, wenn sie hoch qualififziert ist und ein bestimmtes (relativ hohes) Gehalt beziehen kann. Ohne Studium nahezu aussichtslos.

Erfüllt sie die Voraussetzungen für ein Studium?

Titel: Re: Hilferuf
Beitrag von Rainer-H am 26.08.2014 um 22:39:29
Hallo !
Wenn nichts hilft. Der Mann ist Spitze, teuer aber korrekt!
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
Gruß
R.

[edit]
1. Werbelink entfernt
2. User entfernt[/edit]

Titel: Re: Hilferuf
Beitrag von Wilkinson am 27.08.2014 um 08:30:40
Hallo Rainer-H,

dein Link wurde entfernt, kannst du mir die Info als PN schreiben?

[edit]Ich füge dein Folgepost hier ein, bitte nutzte die 15-minütige Änderungszeit.[/edit]


erne schrieb am 26.08.2014 um 21:41:34:
nein

das ist eine theoretische Möglichkeit, die allerdings IMHO die geringsten Chancen hat.
Hierfür müsste sie begründen, warum sie die Deutsche Sprache lernen will, was sie sich davon verspricht.


Für Arbeit oder auch ein Praktikum braucht sie eine Arbeitserlaubnis. Das ist kein großes Problem, wenn sie hoch qualififziert ist und ein bestimmtes (relativ hohes) Gehalt beziehen kann. Ohne Studium nahezu aussichtslos.

Erfüllt sie die Voraussetzungen für ein Studium?

Leider nicht, Sie hat nur eine Ausbildung zur Buchhalterin
Sparche will Sie lernen um bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt in der EU zu bekommen?

Titel: Re: Hilferuf
Beitrag von tiggger am 27.08.2014 um 09:42:47

Wilkinson schrieb am 27.08.2014 um 08:41:33:
Sparche will Sie lernen um bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt in der EU zu bekommen?

Schlechtes Argument, da sie, selbst wenn sie einen Job finden würde, keine Arbeitserlaubnis bekommen würde.

Titel: Re: Hilferuf
Beitrag von Mick am 27.08.2014 um 11:48:36

Wilkinson schrieb am 27.08.2014 um 08:30:40:
dein Link wurde entfernt, kannst du mir die Info als PN schreiben? 

Nein, kann er nicht. "Er" wurde auch entfernt.

Es ist nicht sehr seriös, sich hier zu registrieren
und dann 5 Minuten später gezielt einen Werbe-
link zu setzen.

Titel: Re: Hilferuf
Beitrag von Wilkinson am 27.08.2014 um 18:21:56
Ich habe mich mittlerweile mit meine Sohn und seiner ukrainischen Freundinn auseindergesetzt und der definitive Plan ist, dass sie hier in Deutschland eine Partnerschaft mit Wohnung gründen wollen.

Was ist nun der bessere Weg?

Antrag auf nationales Visum wegen intensivem Sprachkurs in Deutschland mit der Begründung, dass sie eine Ehe in Deutschland eingehen will und auch beruflisch hier Fuß fassen will?

oder

Remonstration, bzw. 2. Versuch ein 3-4 Wochen Besuchervisum zu bekommen. Aber selbst wenn das klappen sollte, will sie ja eh mit meinem Sohn dauerhaft hier in Deutschland wohnen und müßte nach ihrer Rückkehr dann ein Sprachkursvisum beantragen.

Titel: Re: Hilferuf
Beitrag von Saxonicus am 27.08.2014 um 18:40:11

Wilkinson schrieb am 27.08.2014 um 18:21:56:
...dass sie hier in Deutschland eine Partnerschaft mit Wohnung gründen wollen.

Eine "Verpartnerung" gibt es nur bei homosexuellen Verbindungen. Bei Heterosexuellen ist eine Eheschließung erforderlich, um hier eine AE zu erhalten.

Eine AE gibt es nicht vorab, sondern erst dann wenn die Ehe geschlossen wurde. Das Visum zu Eheschließung gibt es auch erst dann, wenn die Eheschließung unmittelbar bevorsteht und das Standesamt "grünes Licht" zur Eheschließung gegeben hat.

Sprachkenntnisse sind bereits vor der Einreise nachzuweisen.

Titel: Re: Hilferuf
Beitrag von Wilkinson am 27.08.2014 um 19:46:38
Ich meinte, dass sie nicht gleich heiraten wollen und sie mittels eines Visums für einen intensiven Sprachkurs erstmal hierher kommen kann.

Titel: Re: Hilferuf
Beitrag von Aras am 27.08.2014 um 20:41:47
Ich sehe die beste Chance darin, dass sie ein Studentenvisum erhält als das was du bis jetzt vorgeschlagen hast.

Titel: Re: Hilferuf
Beitrag von planloser am 28.08.2014 um 09:22:01

Wilkinson schrieb am 27.08.2014 um 19:46:38:
Ich meinte, dass sie nicht gleich heiraten wollen und sie mittels eines Visums für einen intensiven Sprachkurs erstmal hierher kommen kann.


Auch ein solcher Antrag auf Erteilung eines Visums § 16 Abs 5 AufenthG muss gut begründet werden, denn im Gesetzestext ist eindeutig "Einem Ausländer kann eine Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an Sprachkursen, die nicht der Studienvorbereitung dienen...................... erteilt werden."

Kann bedeutet nicht muss erteilt werden, im Regelfall werden solche Visa für Menschen erteilt, die deutsche Sprachkenntnisse in ihrem Heimatland benötigen (Job im Tourismus etc.). Gerade im hier geschilderten Fall kann es durchaus sein, dass die AV ein Umgehungskonstrukt wittert, dann stehen die Chancen wieder äußerst mäßig.

Ein solcher Antrag hat IMHO nur dann eine Chance auf Erfolg wenn schlüssig und belegbar nachgewiesen wird welche Vorteile ein Deutschkurs in Deutschland für die Antragstellerin bringt. Und da gibt es noch das "Problem" Kind! Soll das Kind zum Sprachkurs mit nach Deutschland?

Titel: Re: Hilferuf
Beitrag von Wilkinson am 28.08.2014 um 11:38:16
Ja, das Kind soll mit zum Sprachkurs nach Deutschland. 
So wie's aussieht läuft wohl alles darauf hinaus, dass die einzige Möglichkeit eine Heirat ist?

Titel: Re: Hilferuf
Beitrag von planloser am 28.08.2014 um 12:01:44
Ganz ehrlich? Ja, wenn die Frau nicht an eine deutsche Uni kann, dann ist Heiraten vermutlich die einfachste Lösung (und mir ist bewusst wie sich das anhört). Die Schengen Regelungen wirken durchaus ehestiftend, ob das gut oder schlecht ist brauchen wir nicht zu diskutieren, es ist einfach so.

Ab zum zuständigen Standesamt, abklären welche Dokumente in welcher Form benötigt werden, die Freundin deines Sohnes soll asap beginnen Deutsch zu lernen, sie braucht für ein Visum unbedingt das A1 Zertifikat, du könntest/solltest vielleicht beginnen über die Sinnhaftigkeit eines Ehevertrags nachzudenken (ich unterstelle niemand irgendeine böse Absicht, aber bei dieser Konstellation und der sehr kurzen Zeit, die sich die beiden kennen, würde ich dazu raten).

Titel: Re: Hilferuf
Beitrag von mgb am 28.08.2014 um 13:57:22

Wilkinson schrieb am 28.08.2014 um 11:38:16:
Ja, das Kind soll mit zum Sprachkurs nach Deutschland. 
So wie's aussieht läuft wohl alles darauf hinaus, dass die einzige Möglichkeit eine Heirat ist?

Kommt darauf an was die kurzfristige Zielsetzung sein soll.
Wenn es nur darum geht nach dem 90-tägigem Aufenthalt in der Ukraine die nächsten 90 Tage zu überbrücken, dann käme auch ein gemeinsamer Aufenthalt in einem anderen Land als Deutschland in Betracht. Eventuell kann das auch ein anderes EU Land sein.
Die Frage was möglich ist kann ein lokales Reisebüro in Odessa beantworten.

Titel: Re: Hilferuf
Beitrag von planloser am 28.08.2014 um 14:03:11

mgb schrieb am 28.08.2014 um 13:57:22:
Wenn es nur darum geht nach dem 90-tägigem Aufenthalt in der Ukraine die nächsten 90 Tage zu überbrücken, dann käme auch ein gemeinsamer Aufenthalt in einem anderen Land als Deutschland in Betracht. Eventuell kann das auch ein anderes EU Land sein.


Schengen Länder wird schwer werden, EU aber nicht Schengen Länder eventuell möglich (wobei UK und IRL vermutlich mit 90 Tage Visa äußerst sparsam sind).

Titel: Re: Hilferuf
Beitrag von Saxonicus am 28.08.2014 um 14:05:09

Wilkinson schrieb am 28.08.2014 um 11:38:16:
So wie's aussieht läuft wohl alles darauf hinaus, dass die einzige Möglichkeit eine Heirat ist

Wieso denn das.
Man kann doch auch im Herkunftsland der Frau heiraten und danach mit dem Visum zur FZF nach Deutschland kommen oder man beantragt das Visum zur Eheschließung und heiratet in Deutschland. So wird das doch von Tausenden praktiziert und es funktioniert immer noch, ohne das sie die Kenntnisse der deutschen Sprache unbedingt bei einem Sprachkurs in Deutschland erworben haben..

Deutsch kann man vielerorts lernen.

Titel: Re: Hilferuf
Beitrag von reinhard am 28.08.2014 um 16:08:19
Problem ist: Ein Visum zum "erstmal-zusammen-leben-und-dann-weitersehen" gibt es nicht.

1) Sie studiert oder macht einen Kurs: Dann muss sie belegen, dass sie ernsthaft am Kurs / Studium interessiert ist, das heißt auch "egal in welcher Stadt in Deutschland". Sonst droht wieder die schnelle Ablehnung des Visum, weil für eine "verkappte Verlobung mit vorgeschobener Begründung" das Visum abgelehnt wird.

2) Sie heiraten: Dann muss hier alles vorbereitet werden, das Standesamt prüft alle Unterlagen, und ein halbes Jahr später beantragt sie das Visum,

2b) oder sie heiraten in Odessa, was auch ein paar Wochen oder Monate dauert, und danach beantragt sie das Visum.

Für beides braucht sie ein A1-Zertifikat, Deutsch muss sie also in der Ukraine lernen.

Titel: Re: Hilferuf
Beitrag von Wilkinson am 28.08.2014 um 18:35:44
Wäre auch eine Möglichkeit, aber finaziell eher nicht tragbar. Trotzdem Danke für den Tip!
planloser schrieb am 28.08.2014 um 14:03:11:
Schengen Länder wird schwer werden, EU aber nicht Schengen Länder eventuell möglich (wobei UK und IRL vermutlich mit 90 Tage Visa äußerst sparsam sind).



[edit]Ich füge dein Folgepost hier ein, bitte nutzte die 15-minütige Änderungszeit.[/edit]


reinhard schrieb am 28.08.2014 um 16:08:19:
Problem ist: Ein Visum zum "erstmal-zusammen-leben-und-dann-weitersehen" gibt es nicht.

1) Sie studiert oder macht einen Kurs: Dann muss sie belegen, dass sie ernsthaft am Kurs / Studium interessiert ist, das heißt auch "egal in welcher Stadt in Deutschland". Sonst droht wieder die schnelle Ablehnung des Visum, weil für eine "verkappte Verlobung mit vorgeschobener Begründung" das Visum abgelehnt wird.

Ich gehe davon aus, dass dies wirklich schwierig werden könnte, da sie mittlerweile den Stempel in ihrem Pass hat, dass das Schengenvisum abgelehnt wurde.

2) Sie heiraten: Dann muss hier alles vorbereitet werden, das Standesamt prüft alle Unterlagen, und ein halbes Jahr später beantragt sie das Visum,

2b) oder sie heiraten in Odessa, was auch ein paar Wochen oder Monate dauert, und danach beantragt sie das Visum.

Für beides braucht sie ein A1-Zertifikat, Deutsch muss sie also in der Ukraine lernen.


Und Sprachkurs hier in Deutschland zwecks Heirat mit einem Deutschen geht nicht??

Titel: Re: Hilferuf
Beitrag von reinhard am 28.08.2014 um 18:52:19
Nein, Sprachkurs IMMER vor dem Visumantrag, IMMER im Herkunftsland. Die Botschaften sollen darauf achten, dass die Vorschrift nicht umgangen wird.

Titel: Re: Hilferuf
Beitrag von Aras am 28.08.2014 um 18:58:17
Hallo Wilkinson,

ich bin der Meinung, dass du dich erstmal mit dem Thema intensiv auseinandersetzen solltest. Es macht auch nicht so viel Spaß einem immer wieder zu sagen/schreiben, dass seine Ideen nicht funktionieren.

Also:
Nein. Die Freundin kann hier nicht kommen um einen Sprachkurs zu belegen um dann deinen Sohn zu heiraten.

Es gibt nur 4 Gründe um als Ausländer in Deutschland zu leben:

- humanitärer Aufenthalt
- Familiennachzug
- Ausbildung
- Arbeit

So... Humanitärer Aufenthalt fällt raus, da wohl offensichtlich chancenlos. Bleibt also Familiennachzug, Ausbildung und Arbeit.

Arbeit als Buchhalterin fällt wohl in Ermangelung an Fachkräftemangel in diesem Beruf aus. Als Putzfrau schon garnicht.

Bleibt Familiennachzug oder Ausbildung.

Du solltest mal erklären, was für eine Ausbildung sie jetzt hat. Hat sie eine Universitätsausbildung genossen? Wenn ja, könnte man argumentieren, dass die Frau z.B. einen Master machen möchte. Hat sie zumindest eine Hochschulzugangsberechtigung? Will sie ein Erststudium anfangen? Die Absicht muss auch ernsthaft sein. Und das wird auch eine gewisse Summe X auf einem Sperrkonto bedeuten. Rechne mal mit mind. 10000 € pro Jahr auf einem Sperrkonto.

Tja und wenn es nicht so ist, dann bleibt nur Heiraten.

Titel: Re: Hilferuf
Beitrag von lottchen am 28.08.2014 um 19:17:24
Könnte sie mit 24 Jahren nicht versuchen, als Au-Pair herzukommen? Oder geht das mit Kind gar nicht? Oder für ein freiwilliges soziales Jahr?
Oder warum nicht erst mal für 1 oder 2 oder 3 Monate ohne Kind herkommen, wenn es doch nur ums besser Kennenlernen geht? Dieses Visum zu bekommen wird schon schwierig genug (je länger sie kommen will). Oder eben mit Kind.   

Titel: Re: Hilferuf
Beitrag von planloser am 28.08.2014 um 19:32:01
@ lottchen: Welchen AT soll das Kind bei Au Pair oder FSJ bekommen?

Titel: Re: Hilferuf
Beitrag von Wilkinson am 28.08.2014 um 21:45:42
Hallo Aras, so wies aussieht bleibt wirklich nur die Alternative mit der Heirat, sie hat lediglich eine Ausbildung zur Buchhalterin und das wars auch schon, also nix mit Studium und so. Einzige Möglichkeit sehe ich noch als Au Pair, aber das wird wohl auch schwierig mit Kind.

Aras schrieb am 28.08.2014 um 18:58:17:
Hallo Wilkinson,

ich bin der Meinung, dass du dich erstmal mit dem Thema intensiv auseinandersetzen solltest. Es macht auch nicht so viel Spaß einem immer wieder zu sagen/schreiben, dass seine Ideen nicht funktionieren.

Also:
Nein. Die Freundin kann hier nicht kommen um einen Sprachkurs zu belegen um dann deinen Sohn zu heiraten.

Es gibt nur 4 Gründe um als Ausländer in Deutschland zu leben:

- humanitärer Aufenthalt
- Familiennachzug
- Ausbildung
- Arbeit

So... Humanitärer Aufenthalt fällt raus, da wohl offensichtlich chancenlos. Bleibt also Familiennachzug, Ausbildung und Arbeit.

Arbeit als Buchhalterin fällt wohl in Ermangelung an Fachkräftemangel in diesem Beruf aus. Als Putzfrau schon garnicht.

Bleibt Familiennachzug oder Ausbildung.

Du solltest mal erklären, was für eine Ausbildung sie jetzt hat. Hat sie eine Universitätsausbildung genossen? Wenn ja, könnte man argumentieren, dass die Frau z.B. einen Master machen möchte. Hat sie zumindest eine Hochschulzugangsberechtigung? Will sie ein Erststudium anfangen? Die Absicht muss auch ernsthaft sein. Und das wird auch eine gewisse Summe X auf einem Sperrkonto bedeuten. Rechne mal mit mind. 10000 € pro Jahr auf einem Sperrkonto.

Tja und wenn es nicht so ist, dann bleibt nur Heiraten.


Titel: Re: Hilferuf
Beitrag von Aras am 29.08.2014 um 10:49:32
Hallo Wilkinson,

beschäftige dich doch bitte mit dem Thema. Ein Au-Pair muss kinderlos sein.

Ist die gute Frau zur Baumschule gegangen oder hat sie einen regulären Schulabschluss? Wo macht man eine Buchhalterausbildung in der Ukraine? 

Also ja... wenn du dich nicht mit der Vorgeschichte der Frau und dem Thema beschäftigst, dann ist die Ehe wirklich die einfachste Möglichkeit sie hierher zu holen.

Titel: Re: Hilferuf
Beitrag von Wilkinson am 31.08.2014 um 22:40:47
Wäre ein Touristen- bzw. Besucher Visum für Polen, wo wir Freunde haben, bei denen wir uns zumindestens einmal treffen könnten um die Freundinn meines Sohnes kennenzulernen, auch so schwer zu bekommen wie für Deutschland?

author=6478757A78677B7166140 link=1409067596/18#18 date=1409227391]

Schengen Länder wird schwer werden, EU aber nicht Schengen Länder eventuell möglich (wobei UK und IRL vermutlich mit 90 Tage Visa äußerst sparsam sind).
[/quote]

Titel: Re: Hilferuf
Beitrag von Aras am 01.09.2014 um 07:28:59
Offen gesagt ist es gut möglich, dass es klappen könnte.

Aber bitte nicht den klassischen Anfänger-Fehler machen und gleich 90 Tage beantragen. Sondern eher 10-14 Tage.

Aber wie du selber angemerkt hast: Es wäre nur zum Besuch.

Titel: Re: Hilferuf
Beitrag von Wilkinson am 01.09.2014 um 08:26:01
Danke für deine Antwort, ich denke 21 Tage kann man probieren. Nur stellt sich die Frage ob das Polnische Konsulat sieht, dass die Deutsche Botschaft ein Schengenvisum für Deutschland bereits abgelehnt hat.

Titel: Re: Hilferuf
Beitrag von Saxonicus am 01.09.2014 um 08:42:52

Wilkinson schrieb am 01.09.2014 um 08:26:01:
Nur stellt sich die Frage ob das Polnische Konsulat sieht, dass die Deutsche Botschaft ein Schengenvisum für Deutschland bereits abgelehnt hat. 

Die polnische (und jede andere AV) sieht, dass schon ein Visum bei der D-AV beantragt wurde, weil diese einen kleine Stempel im Pass des Antragstellers angebracht hat (der dann später mir dem Visumsetikett überklebt wird) und wird möglicherweise wohl bei der D-AV nachfragen, weshalb das Visum nicht erteilt wurde.

Titel: Re: Hilferuf
Beitrag von Wilkinson am 01.09.2014 um 09:50:19
Hab ich mir fast gedacht, geht immer mehr auf ein Heiratsvisum hinaus, ist wirklich lächerlich. Vielleicht rufe ich, als Einladender mal bei der Deustche Botschaft in Kiew an und schildere denen den Fall.


Saxonicus schrieb am 01.09.2014 um 08:42:52:
Die polnische (und jede andere AV) sieht, dass schon ein Visum bei der D-AV beantragt wurde, weil diese einen kleine Stempel im Pass des Antragstellers angebracht hat (der dann später mir dem Visumsetikett überklebt wird) und wird möglicherweise wohl bei der D-AV nachfragen, weshalb das Visum nicht erteilt wurde.


Titel: Re: Hilferuf
Beitrag von mgb am 01.09.2014 um 15:41:04
Es käme auch ein gemeinsamer Urlaub beispielsweise in der Türkei in Betracht. Ukrainer haben 60 Tage visumsfrei bei der ersten Einreise in die Türkei. Entsprechende finanzielle Mittel für den Aufenthalt müssten dann halt mitgeführt werden.

Titel: Re: Hilferuf
Beitrag von Wilkinson am 02.09.2014 um 11:11:12
Danke für den Tip! Ich bin für jede Info über Alternativen dankbar!


mgb schrieb am 01.09.2014 um 15:41:04:
Es käme auch ein gemeinsamer Urlaub beispielsweise in der Türkei in Betracht. Ukrainer haben 60 Tage visumsfrei bei der ersten Einreise in die Türkei. Entsprechende finanzielle Mittel für den Aufenthalt müssten dann halt mitgeführt werden.


Titel: Re: Hilferuf
Beitrag von mgb am 02.09.2014 um 12:43:56
Wie schonmal erwähnt in einem oder mehreren Reisebüros in Odessa nachfragen lassen. Ob jetzt noch ein Schengenvisa über das Reisebüroverfahren möglich ist, wissen die Leute vor Ort am besten. Dort ist auch bekannt in welche Länder Ukrainer visafrei einreisen dürfen.

Titel: Re: Hilferuf
Beitrag von Seoman305 am 02.09.2014 um 14:39:08

Wilkinson schrieb am 02.09.2014 um 11:11:12:
Danke für den Tip! Ich bin für jede Info über Alternativen dankbar!


Guckst du hier: http://en.wikipedia.org/wiki/Visa_requirements_for_Ukrainian_citizens
Liste der Visabestimmungen für Ukrainer nach Land. gibt einige die Visa-frei sind , sogar bis 90 Tage
(das natürlich mit z.B. Reisebüro, jweiliger AV überprüfen...)

z.b. Bosnien-Herzegowina/Montenegro/Moldawien/Mazedonien bis zu 3Monate/90 Tage... wären in Reichweite
Etwas weiter weg: Dom.Rep bis 90 Tage (gemeinsamer Urlaub?)
Erreichbarkeit ist natürlich was anderes... da ist Türkei aus Odessa raus sicher einfacher (evtl. sogar Schiff?)

Titel: Re: Hilferuf
Beitrag von Aras am 02.09.2014 um 14:42:55
Äh... Ukraine ist näher als BIH und Co.
Als Deutsche brauchen wir keine Visa für die Ukraine.

Man könnte also einfach direkt in die Ukraine reisen, falls man nur kennenlernen will.

Titel: Re: Hilferuf
Beitrag von mgb am 02.09.2014 um 14:49:45
Die 90 Tage des Sohnemanns in der Ukraine sind am ablaufen.

Titel: Re: Hilferuf
Beitrag von Wilkinson am 02.09.2014 um 17:48:29
Ok, das wären wirklich Möglichkeiten, dass die beiden noch eine gemeinsame Zeit geniesen könnten.

Doch sind wir jetzt alle zum Entschluß gekommen, dass die Einreise auf Dauer sein soll und mein Sohn mit ihr und ihrem Kind in Deutschland zusammen leben möchte. Dafür gibt es definitiv nur 2 Möglichkeiten:

1. Nationales Visum zur Erwerbstätigkeit (Die Ukrainerin hat ein Diplom, bzw. Qualifikation als Buchhalterin). Da ich selbstständiger Unternehmer bin, könnte ich sie bei mir als kaufmännische Mitarbeiterin einstellen. Sprachprüfung A1 müsste sie dann aber vorher in der Ukraine machen? Wie seht ihr die Aussichten für diese Variante? Gäbe es Probleme mit ihrer 5 jährigen Tochter dabei?

2. Nationale Visum Eheschließung Verlobte ist wohl der sicherste Weg.

-Frage ist hier, muss sie unbedingt die Sprachkurs A1 in der Ukraine ablegen oder kann sie wegen finazieller Not diesen auch in D machen kurz nach ihrer Einreise?

-Gibt es Probleme ihre Tochter mit einreisen zu lassen für die sie das alleinige Sorgerecht hat?

-Wie lange dauert es erfahrungsgemäß von Antragstellung bis Erteilung des Visums?

-Wie lange dauert die schriftliche Bestätigung eines deutschen Standesamtes über
die erfolgreiche Anmeldung zu bekommen?

3. Wenn nun eines dieser beiden Visumsanträge gestellt ist, besteht die Möglichkeit für die Ukrainerin und ihr Kind während dieser Wartezeit in eines der nicht-visumspflichtigen Länder zu reisen?

An dieser Stelle auch mal vielen Dank an alle hier im Board für die Infos.

Titel: Re: Hilferuf
Beitrag von Nonjo am 02.09.2014 um 19:14:11
1. Sie wird kein Arbeitsvisum erhalten, dafür ist sie nicht qualifiziert genug. Kannst Du als Arbeitgeber nachweisen, das Du auf dem deutschen Arbeitsmarkt keine Arbeitskraft findest? Hast Du entsprechende Anfragen an zB das Arbeitsamt gestellt? Danach gehts an EU-Bürger und Länder und erst wenn auch hier die Suche fehlschlägt hat sie die Möglichkeit, diese Stelle zu erhalten. Nahezu unmöglich in diesem Fall. Entscheiden tut das Arbeitsamt und Ausländerbehörde darüber, Du kannst Dich dort natürlich gern informieren.

2.
- A1 muss vor Visumersteilung erreicht werden, nicht nach Einreise nach Deutschland. Ausnahmen nahezu unmöglich bzw. erst nach einem Jahr nachweisbarem Lernen und das es dann noch nicht geklappt hat, A1-Level zu erreichen.
- der Lebensunterhalt für das Kind muss gedeckt werden können, ist also abhängig vom Gehalt des Deutschen Ehemanns
- im Standardfall 4-6 Wochen, kann aber durchaus auch länger dauern
- fragt bei eurem Standesamt nach, welche Dokumente benötigt werden. Auch können diese die durchschnittliche Bearbeitszeit benennen. Die Arbeit am OLG (falls bei Ukraine notwendig, bin ich mir gerad nicht sicher) dauert ja auch unterschiedlich lange je nach Zuständigkeit und Bundesland

3. Ja, nach Antragstellung gibts den Reisepass zurück und ihr könnt ohne Einschränkungen in euren Möglichkeiten reisen. Telefonischer Erreichbarkeit sollte sichergestellt sein, genau so wie das jemand die Post lesen kann falls Rückfragen kommen sollten...

Titel: Re: Hilferuf
Beitrag von erne am 02.09.2014 um 19:24:28

Eins schrieb am 02.09.2014 um 19:14:11:
Die Arbeit am OLG (falls bei Ukraine notwendig, bin ich mir gerad nicht sicher)


ist notwendig

Dauer tatsächlich vom Wohnort und  zuständigem OLG abhängig zwischen ca. 4 Wochen und einigen Monaten
DAs Standesamt hat Erfahrung mit "ihrem" OLG und kann da was dazu am ehesten sagen.


Wilkinson schrieb am 02.09.2014 um 17:48:29:
ein Diplom,

"ein Diplom" kann ich Dir auch ausstellen. Je nach Ursprung nichts oder sehr viel wert.

"Buchhalterin" ist keine  hochqualifizierte Tätigkeit.
Zudem die Rechtsnormen in UA, die sie (vllt.) gelernt hat, in D keinerlei Bedeutung haben.
Chance darüber was zu erreichen ist nahe 0



Titel: Re: Hilferuf
Beitrag von Wilkinson am 02.09.2014 um 19:29:23
Danke für die Antworten!
Also muss der Weg mit  dem Heiratsvisum gegangen werden. Wie lange dauert denn so ein A1 Sprachkurs und wie schwer ist der?

Und..... was passiert wenn mein Sohn ausversehen die 90 Tage Aufenthaltserlaubnis in der Ukraine um 5 bis 20 Tage überschreitet. Ich habe gelesen, dass wenn der Grenzbeamte überhaupt kontrolliert, eine Strafe von insgesamt ca. 50,-€ fällig ist für Überschreitung von 1 - 21 Tage?

Titel: Re: Hilferuf
Beitrag von Nonjo am 02.09.2014 um 20:07:43
wenn die beiden eine längerfristige Zukunft miteinander planen sollte es doch auf die x Tage mehr Aufenthalt in Ukraine nicht ankommen, oder? Da würde ich nicht für gegen Reisegesetze verstossen und mir gegebenenfalls weitere Einreisen blocken, falls man erwischt wird.

Alternativ können sie sich doch im Nachbarland Belarus erneut für 90 Tagen treffen, falls sie das möchten. Sie darf da problemlos hin, Dein Sohn könnte sich problemlos ein Visum besorgen bei der Belarus-Botschaft (Berlin, München) und die Unterhaltskosten sind extrem gering dort. Oder eben Russland, auch da kann sie einfach so einreisen....

A1 dauert je nach persönlichen Fähigkeiten unterschiedlich lange. Im Durchschnitt bei 0 anfangend sollte das in ca. 100-150 Stunden a 45 Minuten in der Sprachschule zu machen sein. Viele machen es auch privat zu Hause, ist kein Hexenwerk. Wortschaft ca. 300 Wörter, die Rahmenbedingungen, Beispielprüfungen usw kannst Du alles online erhalten. So könnt ihr euch perfekt vorbereiten. Oder sucht euch einen Privatlehrer der das in der Ukraine zB via Skype umsetzt mit euch. Meine Frau hat ca. 60-80 Stunden benötigt und dann A1 erreicht... damit könnt ihr aber genau jetzt schon beginnen, dies ist zwingende Voraussetzung und so könnt ihr nur Zeit sparen.
Genügend Software-Tools zum lernen gibts auch ...

Titel: Re: Hilferuf
Beitrag von Wilkinson am 02.09.2014 um 20:39:23
Danke, du hast wohl recht. Hab das auch gleich weitergeleitet an meinen Sohn in Odessa. Wenn er die Zeit überschreiten wird, dann bestimmt nur für 14 Tage, das wird wohl leider nicht zu vermeiden sein. Hoffe er bekommt deswegen nicht allzugroße Probleme.

Titel: Re: Hilferuf
Beitrag von birk am 02.09.2014 um 22:14:43

Wilkinson schrieb am 02.09.2014 um 20:39:23:
Danke, du hast wohl recht. Hab das auch gleich weitergeleitet an meinen Sohn in Odessa. Wenn er die Zeit überschreiten wird, dann bestimmt nur für 14 Tage, das wird wohl leider nicht zu vermeiden sein. Hoffe er bekommt deswegen nicht allzugroße Probleme.


Er soll es unbedingt vermeiden,  seinen Aufenthalt auch nur um 14 Tage zu überziehen.  Das ist kein Falschparken. Nach deutschem Recht wäre es eine Straftat! Wenn er dafür eine Einreisesperre für die Ukraine bekäme, wäre den beiden wenig geholfen!

Titel: Re: Hilferuf
Beitrag von Wilkinson am 02.09.2014 um 22:46:24
Werde es so weitergeben, danke.

Habe noch eine Frage bezüglichder notwendigen Formulare fürs Heiratsvisum. Das mit der Befreiungsurkunde und den ganzen Dokumenten im Original mit Apostille usw. ist ja wahnsinnig aufwendig und zögert das ganze noch länger hinaus.
Kann man nicht auch direkt in der Ukraine heiraten oder ist diese Eheschließung keine Basis für ein Visum zwecks Nachzug des Ehegattens?

Titel: Re: Hilferuf
Beitrag von mgb am 03.09.2014 um 00:19:36
Sie könnten auch in der Ukraine heiraten, aber sie würden damit nichts sparen.
Der zukünftige Ehemann müsste dann ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis vorlegen mit Apostille und Übersetzung dann in der Ukraine. Für die Ausstellung in Deutschland wird auch die Ehefähigkeit der Braut geprüft und damit werden dieselben Dokumente bzw. Ausnahmegenehmigungen benötigt wie für eine Heirat in Deutschland.
Zu dem anderen Punkt ist anzumerken das deutsches Aufenthaltsrecht in der Ukraine nicht gültig ist. Vor Gericht geht ein Fall von Überziehung des visafreien Aufenthalts in der Ukraine erst wenn 28 Tage überschritten werden. Vorher ist es eine Art Ordnungswidrigkeit mit Strafzahlung direkt vor Ort.

Für weitere Fragen zur Heirat wäre vielleicht forum-ukraine.de der bessere Ort. Dort gibt es massig Leute die eine Heirat mit einem ukrainischen Staatsbürger in Deutschland bzw. Ukraine schon hinter sich haben.

Titel: Re: Hilferuf
Beitrag von Wilkinson am 03.09.2014 um 13:20:07
Danke für die Info!
mgb schrieb am 03.09.2014 um 00:19:36:
Sie könnten auch in der Ukraine heiraten, aber sie würden damit nichts sparen.
Der zukünftige Ehemann müsste dann ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis vorlegen mit Apostille und Übersetzung dann in der Ukraine. Für die Ausstellung in Deutschland wird auch die Ehefähigkeit der Braut geprüft und damit werden dieselben Dokumente bzw. Ausnahmegenehmigungen benötigt wie für eine Heirat in Deutschland.
Zu dem anderen Punkt ist anzumerken das deutsches Aufenthaltsrecht in der Ukraine nicht gültig ist. Vor Gericht geht ein Fall von Überziehung des visafreien Aufenthalts in der Ukraine erst wenn 28 Tage überschritten werden. Vorher ist es eine Art Ordnungswidrigkeit mit Strafzahlung direkt vor Ort.

Für weitere Fragen zur Heirat wäre vielleicht forum-ukraine.de der bessere Ort. Dort gibt es massig Leute die eine Heirat mit einem ukrainischen Staatsbürger in Deutschland bzw. Ukraine schon hinter sich haben.


Titel: Re: Hilferuf
Beitrag von Wilkinson am 04.09.2014 um 08:08:50
Wäre ene beabsichtigte Heirat in der Ukraine ein Grund für eine Verlängerung der 90 Tage Aufenthalsterlaubnis von meinem Sohn, oder was könnten Gründe überhaupt dafür sein?
mgb schrieb am 03.09.2014 um 00:19:36:
Sie könnten auch in der Ukraine heiraten, aber sie würden damit nichts sparen.
Der zukünftige Ehemann müsste dann ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis vorlegen mit Apostille und Übersetzung dann in der Ukraine. Für die Ausstellung in Deutschland wird auch die Ehefähigkeit der Braut geprüft und damit werden dieselben Dokumente bzw. Ausnahmegenehmigungen benötigt wie für eine Heirat in Deutschland.
Zu dem anderen Punkt ist anzumerken das deutsches Aufenthaltsrecht in der Ukraine nicht gültig ist. Vor Gericht geht ein Fall von Überziehung des visafreien Aufenthalts in der Ukraine erst wenn 28 Tage überschritten werden. Vorher ist es eine Art Ordnungswidrigkeit mit Strafzahlung direkt vor Ort.

Für weitere Fragen zur Heirat wäre vielleicht forum-ukraine.de der bessere Ort. Dort gibt es massig Leute die eine Heirat mit einem ukrainischen Staatsbürger in Deutschland bzw. Ukraine schon hinter sich haben.


Titel: Re: Hilferuf
Beitrag von Nonjo am 04.09.2014 um 08:46:48
Natürlich ist das kein Grund. Es gibt nunmal Gesetze und Rahmenbedingungen, 90 Tage sind 90 Tage. Ein Visum zum Besuch ist nunmal ein Visum zum Besuch und nicht zum längerfristigen Aufenthalt und (eigentlich) auch nicht zur Heirat gedacht. Abgesehen davon fehlen vermutlich alle Dokumente von Deutschen Behörden, die benötigt werden. In Ausnahmefällen wie schwerer Krankheit (dh nicht reisefähig, attestiert!) oder bei Kriegssituationen im Heimatland oder ähnlichem kann dies verlängert werden.

All das trifft nicht zu bei euch, also sollte Dein Sohn einfach fristgerecht ausreisen um zukünftige Probleme zu vermeiden. Selbst ein Tag Verzug kann hier (je nach Behörde und Mitarbeiter) zu mehr oder weniger großen Problemen führen, wofür das ganze?

Wegen ein paar Tagen mehr Aufenthalt nun so ein Drama zu machen ist es nicht wert, das solltet ihr mal realistisch betrachten. Kinder sind es nun ja auch nicht mehr.
Die Wege wurden doch aufgezeigt, entweder macht ihr dies (Heiratsplanungen vorantreiben, hierfür muss Dein Sohn zum zuständigen Standesamt und dies durchplanen und sich informieren, welche Dokumente benötigt werden) oder aber er reist gemeinsam mit ihr einfach ins Nachbarland, wenn sie sich nicht trennen möchten und sie halten sich dort die nächsten 3 Monate auf.
Parallel sollte sie an A1 arbeiten, dies ist der zweite zwingende Handlungsstrang für eine gemeinsame Zukunft in Deutschland.

Alternativ kann er auch einfach auswandern aus Deutschland in ein Nachbarland wie Frankreich oder sowas, dann braucht sie zum Zuzug (nach Frankreich, nicht Deutschland!) auch kein A1 aufzuzeigen. Nach einem Jahr oder sowas kann er dann zurückziehen nach Deutschland und seine Frau mitnehmen ohne A1-Zertifikat. Ist aber der deutlich kompliziertere Weg und den Aufwand nicht wert, um das wenige Deutsch zu lernen bis zum A1.

Titel: Re: Hilferuf
Beitrag von Wilkinson am 04.09.2014 um 08:56:41
Hallo Nonjo,

danke fuer die Antwort, verstehe auch voll und ganz was du meinst, aber kongret geht es darum, dass mein Sohn in den naechsten 2 Tagen aussreisen wird um in D alle Dokument fuer eine Hochzeit in Odessa zu bekommen. Von den 90 Tagen bleiben ihm dann nur noch 8 Tage fuer einen erneuten Aufenthalt in der Ukraine in diesem halben Jahr. Diese 8 Tage sollen dann ausreichen fuer die Heirat in Odessa. Deshalb meine Frage wegen der Verlaengerung.

Titel: Re: Hilferuf
Beitrag von erne am 04.09.2014 um 10:54:28

Eins schrieb am 04.09.2014 um 08:46:48:
Natürlich ist das kein Grund. Es gibt nunmal Gesetze und Rahmenbedingungen, 90 Tage sind 90 Tage. Ein Visum zum Besuch ist nunmal ein Visum zum Besuch und nicht zum längerfristigen Aufenthalt und (eigentlich) auch nicht zur Heirat gedacht.


Gilt das auch explizit für die Ukraine oder reimst du dir das nur zusammen?
Es ist aus deinem Post nicht klar ob du dir bekannte REgeln für *andere* Länder auf die Ukraine überträgst oder wirklich die Verhätlnisse in UA ansprichst.
Für mich hört es sich so an, als ob du dir das für die UA zusammenreimst.




Titel: Re: Hilferuf
Beitrag von Saxonicus am 04.09.2014 um 11:51:10

erne schrieb am 04.09.2014 um 10:54:28:
Gilt das auch explizit für die Ukraine oder reimst du dir das nur zusammen?

Deutsche Staatsangehörige können visumfrei mit ihrem Reisepass in die Ukraine einreisen und sich bis zu 90 Tagen ohne Aufenthaltsgenehmigung im Land aufhalten.

Neu ist , dass Sie sich insgesamt nicht mehr als 90 Tage innerhalb eines Halbjahres (also innerhalb von 180 Tagen) in der Ukraine aufhalten dürfen. Der Tag der Einreise und der Tag der Ausreise zählen dabei mit. Die Frist beginnt mit der ersten Einreise, unabhängig vom Kalenderjahr. Die Zahl der Einreisen bleibt unbeschränkt, jedoch werden die innerhalb des halben Jahres ab Ersteinreise (Stempel der Grenzbehörde) in der Ukraine verbrachten Tage zusammengerechnet. Somit sind für Deutsche höchstens 180 Tage Aufenthalt in einem Kalenderjahr in der Ukraine visumfrei möglich.

Die Deutsche Botschaft Kiew empfiehlt Ihnen, sich genau an diese 90-Tage-Regelung zu halten, um die Verhängung von Bußgeldern durch die ukrainischen Grenzbehörden bei der Ausreise aus der Ukraine zu vermeiden.

Für einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen Dauer , z.B. zur Arbeitsaufnahme, ist weiterhin ein vorab bei einer ukrainischen Auslandsvertretung eingeholtes Visum notwendig. Über die aktuellen Visabestimmungen insoweit informiert die Konsularabteilung der ukrainischen Botschaft in Berlin

Titel: Re: Hilferuf
Beitrag von mgb am 04.09.2014 um 16:12:10

Wilkinson schrieb am 04.09.2014 um 08:56:41:
danke fuer die Antwort, verstehe auch voll und ganz was du meinst, aber kongret geht es darum, dass mein Sohn in den naechsten 2 Tagen aussreisen wird um in D alle Dokument fuer eine Hochzeit in Odessa zu bekommen. Von den 90 Tagen bleiben ihm dann nur noch 8 Tage fuer einen erneuten Aufenthalt in der Ukraine in diesem halben Jahr. Diese 8 Tage sollen dann ausreichen fuer die Heirat in Odessa. Deshalb meine Frage wegen der Verlaengerung.


Eine offizielle Verlängerung in der Ukraine wegen bevorstehender Heirat ist mir nicht bekannt.
Nebenbei gefragt ist eine Heirat in Odessa so problemlos möglich, falls die Schwiegertochter in spe noch in Donezk registriert sein sollte.

Titel: Re: Hilferuf
Beitrag von reinhard am 04.09.2014 um 16:14:43

mgb schrieb am 04.09.2014 um 16:12:10:
ist eine Heirat in Odessa so problemlos möglich


Es wäre am sinnvollsten, Du fragst das Deine Schwiegertochter. Die weiß es sicherlich.

Titel: Re: Hilferuf
Beitrag von Wilkinson am 04.09.2014 um 16:39:05
Heirat wir jetzt doch nicht in Odessa vollzogen, wird in Kiew gemacht, dort wird sie sich auch beim Standesamt erkundigen wegen der notwendigen Dokumente.

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