Ok, das wären wirklich Möglichkeiten, dass die beiden noch eine gemeinsame Zeit geniesen könnten.
Doch sind wir jetzt alle zum Entschluß gekommen, dass die Einreise auf Dauer sein soll und mein Sohn mit ihr und ihrem Kind in Deutschland zusammen leben möchte. Dafür gibt es definitiv nur 2 Möglichkeiten:
1. Nationales Visum zur Erwerbstätigkeit (Die Ukrainerin hat ein Diplom, bzw. Qualifikation als Buchhalterin). Da ich selbstständiger Unternehmer bin, könnte ich sie bei mir als kaufmännische Mitarbeiterin einstellen. Sprachprüfung
A1 müsste sie dann aber vorher in der Ukraine machen? Wie seht ihr die Aussichten für diese Variante? Gäbe es Probleme mit ihrer 5 jährigen Tochter dabei?
2. Nationale Visum Eheschließung Verlobte ist wohl der sicherste Weg.
-Frage ist hier, muss sie unbedingt die Sprachkurs
A1 in der Ukraine ablegen oder kann sie wegen finazieller Not diesen auch in D machen kurz nach ihrer Einreise?
-Gibt es Probleme ihre Tochter mit einreisen zu lassen für die sie das alleinige Sorgerecht hat?
-Wie lange dauert es erfahrungsgemäß von Antragstellung bis Erteilung des Visums?
-Wie lange dauert die schriftliche Bestätigung eines deutschen Standesamtes über
die erfolgreiche Anmeldung zu bekommen?
3. Wenn nun eines dieser beiden Visumsanträge gestellt ist, besteht die Möglichkeit für die Ukrainerin und ihr Kind während dieser Wartezeit in eines der nicht-visumspflichtigen Länder zu reisen?
An dieser Stelle auch mal vielen Dank an alle hier im Board für die Infos.