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Hilferuf (Gelesen: 16.690 mal)
Wilkinson
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Antwort #30 - 01.09.2014 um 08:26:01
 
Danke für deine Antwort, ich denke 21 Tage kann man probieren. Nur stellt sich die Frage ob das Polnische Konsulat sieht, dass die Deutsche Botschaft ein Schengenvisum für Deutschland bereits abgelehnt hat.
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Saxonicus
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Antwort #31 - 01.09.2014 um 08:42:52
 
Wilkinson schrieb am 01.09.2014 um 08:26:01:
Nur stellt sich die Frage ob das Polnische Konsulat sieht, dass die Deutsche Botschaft ein Schengenvisum für Deutschland bereits abgelehnt hat. 

Die polnische (und jede andere AV) sieht, dass schon ein Visum bei der D-AV beantragt wurde, weil diese einen kleine Stempel im Pass des Antragstellers angebracht hat (der dann später mir dem Visumsetikett überklebt wird) und wird möglicherweise wohl bei der D-AV nachfragen, weshalb das Visum nicht erteilt wurde.
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Wilkinson
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Antwort #32 - 01.09.2014 um 09:50:19
 
Hab ich mir fast gedacht, geht immer mehr auf ein Heiratsvisum hinaus, ist wirklich lächerlich. Vielleicht rufe ich, als Einladender mal bei der Deustche Botschaft in Kiew an und schildere denen den Fall.

Saxonicus schrieb am 01.09.2014 um 08:42:52:
Die polnische (und jede andere AV) sieht, dass schon ein Visum bei der D-AV beantragt wurde, weil diese einen kleine Stempel im Pass des Antragstellers angebracht hat (der dann später mir dem Visumsetikett überklebt wird) und wird möglicherweise wohl bei der D-AV nachfragen, weshalb das Visum nicht erteilt wurde.

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Antwort #33 - 01.09.2014 um 15:41:04
 
Es käme auch ein gemeinsamer Urlaub beispielsweise in der Türkei in Betracht. Ukrainer haben 60 Tage visumsfrei bei der ersten Einreise in die Türkei. Entsprechende finanzielle Mittel für den Aufenthalt müssten dann halt mitgeführt werden.
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Antwort #34 - 02.09.2014 um 11:11:12
 
Danke für den Tip! Ich bin für jede Info über Alternativen dankbar!

mgb schrieb am 01.09.2014 um 15:41:04:
Es käme auch ein gemeinsamer Urlaub beispielsweise in der Türkei in Betracht. Ukrainer haben 60 Tage visumsfrei bei der ersten Einreise in die Türkei. Entsprechende finanzielle Mittel für den Aufenthalt müssten dann halt mitgeführt werden.

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Antwort #35 - 02.09.2014 um 12:43:56
 
Wie schonmal erwähnt in einem oder mehreren Reisebüros in Odessa nachfragen lassen. Ob jetzt noch ein Schengenvisa über das Reisebüroverfahren möglich ist, wissen die Leute vor Ort am besten. Dort ist auch bekannt in welche Länder Ukrainer visafrei einreisen dürfen.
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Antwort #36 - 02.09.2014 um 14:39:08
 
Wilkinson schrieb am 02.09.2014 um 11:11:12:
Danke für den Tip! Ich bin für jede Info über Alternativen dankbar!


Guckst du hier: http://en.wikipedia.org/wiki/Visa_requirements_for_Ukrainian_citizens
Liste der Visabestimmungen für Ukrainer nach Land. gibt einige die Visa-frei sind , sogar bis 90 Tage
(das natürlich mit z.B. Reisebüro, jweiliger AV überprüfen...)

z.b. Bosnien-Herzegowina/Montenegro/Moldawien/Mazedonien bis zu 3Monate/90 Tage... wären in Reichweite
Etwas weiter weg: Dom.Rep bis 90 Tage (gemeinsamer Urlaub?)
Erreichbarkeit ist natürlich was anderes... da ist Türkei aus Odessa raus sicher einfacher (evtl. sogar Schiff?)
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Antwort #37 - 02.09.2014 um 14:42:55
 
Äh... Ukraine ist näher als BIH und Co.
Als Deutsche brauchen wir keine Visa für die Ukraine.

Man könnte also einfach direkt in die Ukraine reisen, falls man nur kennenlernen will.
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Antwort #38 - 02.09.2014 um 14:49:45
 
Die 90 Tage des Sohnemanns in der Ukraine sind am ablaufen.
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Wilkinson
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Antwort #39 - 02.09.2014 um 17:48:29
 
Ok, das wären wirklich Möglichkeiten, dass die beiden noch eine gemeinsame Zeit geniesen könnten.

Doch sind wir jetzt alle zum Entschluß gekommen, dass die Einreise auf Dauer sein soll und mein Sohn mit ihr und ihrem Kind in Deutschland zusammen leben möchte. Dafür gibt es definitiv nur 2 Möglichkeiten:

1. Nationales Visum zur Erwerbstätigkeit (Die Ukrainerin hat ein Diplom, bzw. Qualifikation als Buchhalterin). Da ich selbstständiger Unternehmer bin, könnte ich sie bei mir als kaufmännische Mitarbeiterin einstellen. Sprachprüfung A1 müsste sie dann aber vorher in der Ukraine machen? Wie seht ihr die Aussichten für diese Variante? Gäbe es Probleme mit ihrer 5 jährigen Tochter dabei?

2. Nationale Visum Eheschließung Verlobte ist wohl der sicherste Weg.

-Frage ist hier, muss sie unbedingt die Sprachkurs A1 in der Ukraine ablegen oder kann sie wegen finazieller Not diesen auch in D machen kurz nach ihrer Einreise?

-Gibt es Probleme ihre Tochter mit einreisen zu lassen für die sie das alleinige Sorgerecht hat?

-Wie lange dauert es erfahrungsgemäß von Antragstellung bis Erteilung des Visums?

-Wie lange dauert die schriftliche Bestätigung eines deutschen Standesamtes über
die erfolgreiche Anmeldung zu bekommen?

3. Wenn nun eines dieser beiden Visumsanträge gestellt ist, besteht die Möglichkeit für die Ukrainerin und ihr Kind während dieser Wartezeit in eines der nicht-visumspflichtigen Länder zu reisen?

An dieser Stelle auch mal vielen Dank an alle hier im Board für die Infos.
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Antwort #40 - 02.09.2014 um 19:14:11
 
1. Sie wird kein Arbeitsvisum erhalten, dafür ist sie nicht qualifiziert genug. Kannst Du als Arbeitgeber nachweisen, das Du auf dem deutschen Arbeitsmarkt keine Arbeitskraft findest? Hast Du entsprechende Anfragen an zB das Arbeitsamt gestellt? Danach gehts an EU-Bürger und Länder und erst wenn auch hier die Suche fehlschlägt hat sie die Möglichkeit, diese Stelle zu erhalten. Nahezu unmöglich in diesem Fall. Entscheiden tut das Arbeitsamt und Ausländerbehörde darüber, Du kannst Dich dort natürlich gern informieren.

2.
- A1 muss vor Visumersteilung erreicht werden, nicht nach Einreise nach Deutschland. Ausnahmen nahezu unmöglich bzw. erst nach einem Jahr nachweisbarem Lernen und das es dann noch nicht geklappt hat, A1-Level zu erreichen.
- der Lebensunterhalt für das Kind muss gedeckt werden können, ist also abhängig vom Gehalt des Deutschen Ehemanns
- im Standardfall 4-6 Wochen, kann aber durchaus auch länger dauern
- fragt bei eurem Standesamt nach, welche Dokumente benötigt werden. Auch können diese die durchschnittliche Bearbeitszeit benennen. Die Arbeit am OLG (falls bei Ukraine notwendig, bin ich mir gerad nicht sicher) dauert ja auch unterschiedlich lange je nach Zuständigkeit und Bundesland

3. Ja, nach Antragstellung gibts den Reisepass zurück und ihr könnt ohne Einschränkungen in euren Möglichkeiten reisen. Telefonischer Erreichbarkeit sollte sichergestellt sein, genau so wie das jemand die Post lesen kann falls Rückfragen kommen sollten...
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Antwort #41 - 02.09.2014 um 19:24:28
 
Eins schrieb am 02.09.2014 um 19:14:11:
Die Arbeit am OLG (falls bei Ukraine notwendig, bin ich mir gerad nicht sicher)


ist notwendig

Dauer tatsächlich vom Wohnort und  zuständigem OLG abhängig zwischen ca. 4 Wochen und einigen Monaten
DAs Standesamt hat Erfahrung mit "ihrem" OLG und kann da was dazu am ehesten sagen.

Wilkinson schrieb am 02.09.2014 um 17:48:29:
ein Diplom,

"ein Diplom" kann ich Dir auch ausstellen. Je nach Ursprung nichts oder sehr viel wert.

"Buchhalterin" ist keine  hochqualifizierte Tätigkeit.
Zudem die Rechtsnormen in UA, die sie (vllt.) gelernt hat, in D keinerlei Bedeutung haben.
Chance darüber was zu erreichen ist nahe 0


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Antwort #42 - 02.09.2014 um 19:29:23
 
Danke für die Antworten!
Also muss der Weg mit  dem Heiratsvisum gegangen werden. Wie lange dauert denn so ein A1 Sprachkurs und wie schwer ist der?

Und..... was passiert wenn mein Sohn ausversehen die 90 Tage Aufenthaltserlaubnis in der Ukraine um 5 bis 20 Tage überschreitet. Ich habe gelesen, dass wenn der Grenzbeamte überhaupt kontrolliert, eine Strafe von insgesamt ca. 50,-€ fällig ist für Überschreitung von 1 - 21 Tage?
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Antwort #43 - 02.09.2014 um 20:07:43
 
wenn die beiden eine längerfristige Zukunft miteinander planen sollte es doch auf die x Tage mehr Aufenthalt in Ukraine nicht ankommen, oder? Da würde ich nicht für gegen Reisegesetze verstossen und mir gegebenenfalls weitere Einreisen blocken, falls man erwischt wird.

Alternativ können sie sich doch im Nachbarland Belarus erneut für 90 Tagen treffen, falls sie das möchten. Sie darf da problemlos hin, Dein Sohn könnte sich problemlos ein Visum besorgen bei der Belarus-Botschaft (Berlin, München) und die Unterhaltskosten sind extrem gering dort. Oder eben Russland, auch da kann sie einfach so einreisen....

A1 dauert je nach persönlichen Fähigkeiten unterschiedlich lange. Im Durchschnitt bei 0 anfangend sollte das in ca. 100-150 Stunden a 45 Minuten in der Sprachschule zu machen sein. Viele machen es auch privat zu Hause, ist kein Hexenwerk. Wortschaft ca. 300 Wörter, die Rahmenbedingungen, Beispielprüfungen usw kannst Du alles online erhalten. So könnt ihr euch perfekt vorbereiten. Oder sucht euch einen Privatlehrer der das in der Ukraine zB via Skype umsetzt mit euch. Meine Frau hat ca. 60-80 Stunden benötigt und dann A1 erreicht... damit könnt ihr aber genau jetzt schon beginnen, dies ist zwingende Voraussetzung und so könnt ihr nur Zeit sparen.
Genügend Software-Tools zum lernen gibts auch ...
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Antwort #44 - 02.09.2014 um 20:39:23
 
Danke, du hast wohl recht. Hab das auch gleich weitergeleitet an meinen Sohn in Odessa. Wenn er die Zeit überschreiten wird, dann bestimmt nur für 14 Tage, das wird wohl leider nicht zu vermeiden sein. Hoffe er bekommt deswegen nicht allzugroße Probleme.
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