Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 4
Thema versenden Drucken
Hilferuf (Gelesen: 16.693 mal)
Wilkinson
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 21

Heidelberg, Germany
Heidelberg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deustch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Hilferuf
26.08.2014 um 17:39:56
 
Hallo hier im Board, erst einmal möchte ich mich als Neuling vorstellen. Ich habe das Board zwar schon öfter als Gast besucht und mir nützliche Tips geholt aber nun ist leider eingetroffen was ich befürchtet habe. Bestimmt ist dieses Thema schon sehr oft behandelt worden aber vielleicht gibt es doch einige Tips heir zu diesem Fall:
Mein Sohn, 22 Jahre , ist vor rund 70 Tagen nach Odessa gereist, wo er unerwartet seine große Liebe gefunden hat. Eine 24 Jährige aus Donezk mit Kind! Da sie aus Sicherheitsgründen Donezk verlassen musste, hielt sie sich bei Freunden in Odessa auf, wo sie auch meinen Sohn kennenlernte. Mittlerweile wohnen die drei zusammen in einem Apartement in  Odessa. Nun wollte mein Sohn seinen neue Partnerin mit Kind nach Deutschland einladen und hatte geplant, wenn seine 90 Tage Aufenthaltsdauer um sind, mit ihr und deren Kind nach Deutschland zu reisen. Also beantragte seine ukrainische Freundinn ein Schengenvisum für 90 Tage als Besucher bei Verwandten oder Bekannten in Deustchland. Da mein Sohn in Deutschland bei uns zu Hause wohnt und wir seine neue Freundinn uund ihr Kind natürlich kennenlernen wollten, schrieben wir ein Einladungsschreiben mit genau den Gründen, welches dem Antrag beigefügt wurde. Ausserdem natürlich Auslandskrankenversicherungsnachweiss sowie Verpflichtungserklärung, Sorgerechtsnachweis für Kind war auch dabei. Das Problem was ich erwartete traf nun leider zu: Die Ukrainische Freundinn meines Sohnes hat ihre Arbeit in Donezk wegen der Unruhen dort verloren und ihr gemeldeter Wohnort ist natürlich auch dort in der Eigentumswohnung ihrer Mutter, einen Nachweis über diese Wohnung wurde dem Antrag auch beigefügt, also kann sie keine Verwurzelung in der Heimat nachweisen. Heute wurde der Antrag dann auch abgelehnt, Gründe: Keine ausreichende beruflische, wirtschaftliche und familiere Verwurzelung und die vorgelegten Informationen und die Bedingungen für die Absicht des Aufenthalts seien nicht glaubhaft.
Was können wir nun machen?? Was für Möglichkeiten gibt es denn noch?? Es ist auf keinen Fall unsere oder meines Sohnes Absicht Sie nach 90 Tagen in Deutschland als illegale Einwanderin mit ihrem Kind hier zu behalten. Der Sinn und Zweck des Aufenthalts ist, sich kennenzulernen und für meinen Sohn und sie zu entscheiden ob ein Alltag in Deutschland und eine eventuelle Heirat denkbar wären.
Kann mir jemand einen guten Anwalt für Ausländer-bzw. Einwanderungrecht empfehlen??
Im Voraus schon mal vielen Dank für jeden nützlichen Tip!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Eins
Junior Top-Member
**
Offline




Beiträge: 293

Eins, Zimbabwe
Eins
Zimbabwe

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hilferuf
Antwort #1 - 26.08.2014 um 18:08:06
 
naja wenn Du hier schon desöfteren mitgelesen hast seit ihr recht naiv an die Sache rangegangen.

Es ist bekannt, das die Botschaften aus den ärmeren Ländern Osteuropas oder Asiens nur sehr selten bei einem Erstbesuch die vollen 90 Tage vergeben. Grund ist Schutz vor illegalem Aufenthalt zum Beispiel, evtl auch Prostitution oder Scheinehe.

Welche normale Ukrainerin kann das Land einfach für 90 Tage verlassen? Besondere Verwurzelungen können ja nicht vorhanden sein, wenn Verantwortlickeiten wie Ehemann, Eigentum, Job oder Kind (fährt ja mit) nicht vorhanden sind. Das bewertet die Botschaft eben negativ und hat daher einen Risikofaktor, was die Rückehrbereitschaft angeht. Daher war eine solche Ablehnung zu erwarten.

Ich gehe mal davon aus, das die Frau noch keine anderen Reisen in die EU / Schengen-Union hat, das ist dann auch eher ein Risikofaktor als positiv zu bewerten.

Die Geschichte "möchte Deutschland kennenlernen und meinen Freund besuchen" erzählt vermutlich jede 2. junge Frau da in der Botschaft, das ist nix besonderes.

Ihr könnt nun Einspruch erheben und schriftlich entsprechende Argumente aufzeigen und den Reisezeitraum deutlich - auf zB maximal 3 Wochen - reduzieren. Ob dies klappt hängt von eurer Argumentation und Belegen ab, ist aber realistischer als einen solch langen Zeitraum zu beantragen.

Ein Anwalt hilft euch hier eher weniger, er kann zwar beraten aber es nicht wirklich beeinflussen; ein Recht auf ein Besuchsvisum gibt es nicht, daher steht die Entscheidung der Botschaft abhängig vom Ergebnis der Remonstration. Ich würde das Geld hierfür sparen und selbst darüber nachdenken, wie man hier eine nachvollziehbare Geschichte aufbauen kann.

Informier Dich im Internet über entsprechende Strukturen der Remonstration und was Du aufzeigen könntest.

Viel Glück, in den ca. 20 Tagen die Remonstration durchzuboxen halte ich aber für relativ unwahrscheinlich, daher könnt ihr über Alternativen nachdenken; zB ein gemeinsamer Besuch in den USA oder ähnliches. Ein US-Visum zu erhalten ist in Kiev nicht besonders schwer mMn, wenn man es über eine Agentur laufen lässt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.681

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hilferuf
Antwort #2 - 26.08.2014 um 18:15:50
 
Wilkinson schrieb am 26.08.2014 um 17:39:56:
Was können wir nun machen?


Für ein Besuchsvisum: nichts.
WEnn es keine Verwurzelung gibt, dann gibt es diese eben nicht und dann wird jeder Antrag auf ein Besuchsvisum in der Regel abgelehnt.

Alternativen sind Visa, die eine Einwanderung zum Ziel haben, das sind zum Beispiel:
a) Eheschliessung
b) Studium
c) Arbeit
d) Sprache lernen
e) Au Pair und ähnliches.
(keine Wertung der Reihenfolge)

Bei diesen Aufenthaltsgründen wird ein Visum Typ D beantragt.
Das Visum wird nur gegeben, wenn die ABH dem zustimmt, denn die ABH muss dann später auch die AE geben. Mit dem Visum reist man nur ein, dann braucht man eine AE.

In 20 Tagen mit ihr nach D zu fahren, kann aber dein Sohn vergessen.

Also: erstmal klar werden, was in Frage kommt.
Sich dann über die Voraussetzungen informieren.
Diese Voraussetzungen erfüllen und Visum beantragen.

Wenn AV oder ABH den angegneben Grund als vorgeschoben ansehen, wird das Visum abgelehnt.

Problem ist u.U. ihr Kind.
Hat sie das alleinige Sorgerecht?
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
Wilkinson
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 21

Heidelberg, Germany
Heidelberg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deustch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hilferuf
Antwort #3 - 26.08.2014 um 20:02:32
 
Hallo Nonjo,
vielen Dank für die schnelle Antwort!
Das mit der Remonstration scheint mir wohl die nahegelegenste Möglichkeit, werde mich hier genau belesen. Das mit dem USA Besuch wußte ich auch nicht.

Alternativ, wie in der anderen Antwort bemerkt (dafür auch vielen Dank!) würde es ja auch Möglichkeiten geben, doch wenn sie jetzt einen dieser Anträge stellt, denkt die Botschaft bestimmt, dass die ein vorgeschobener Grund ist und lehnt wieder ab, oder?

Alleiniges Sorgerecht für ihr Kind hat sie.

Au Pair mit Kind? - ist das überhaupt möglich? Ich könnte durchaus etwas hier in Gange bringen mit Au Pair

Mein Sohn wird, wie ich ihn kenne, bestimmt die 90 Tage überziehen und dafür die Strafzahlung bei der Einreise in Kauf nehmen. Ich hoffe er bekommt dadurch keine Ärger.

Arbeit? -ich bin selbständig, könnte ich sie bei mir einstellen als Reinigungskraft, würde das ausreichen??

Sprache lernen? - Natürlich könnte ich für sie einen Sprachkurs hier organisieren

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Wilkinson
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 21

Heidelberg, Germany
Heidelberg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deustch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hilferuf
Antwort #4 - 26.08.2014 um 20:42:19
 
Wir haben das jetzt mal besprochen und was wirklich in Frage käme alternativ zur Remonstration ware:


Ein Praktikum oder ein Sprachkurs

Nun stellt sich die Frage ob sie bei einem Praktikum auch geringe Deutschkentnisse vorweisen muss, die sie eigentlich nicht hat, nur Englisch, gelernt hat sie Buchhalterin und ich könnte sie durchaus bei einem Arbeitgeber hier für ein Praktikum in der Buchhaltung vermitteln.

Oder wäre der Sprachkurs die sinnvoller Methode, das mit dem Finanznachweis wäre kein Problem
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.681

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hilferuf
Antwort #5 - 26.08.2014 um 21:41:34
 
Wilkinson schrieb am 26.08.2014 um 20:02:32:
Arbeit? -ich bin selbständig, könnte ich sie bei mir einstellen als Reinigungskraft, würde das ausreichen??


nein

Wilkinson schrieb am 26.08.2014 um 20:02:32:
Sprache lernen? - Natürlich könnte ich für sie einen Sprachkurs hier organisieren

das ist eine theoretische Möglichkeit, die allerdings IMHO die geringsten Chancen hat.
Hierfür müsste sie begründen, warum sie die Deutsche Sprache lernen will, was sie sich davon verspricht.

Für Arbeit oder auch ein Praktikum braucht sie eine Arbeitserlaubnis. Das ist kein großes Problem, wenn sie hoch qualififziert ist und ein bestimmtes (relativ hohes) Gehalt beziehen kann. Ohne Studium nahezu aussichtslos.

Erfüllt sie die Voraussetzungen für ein Studium?
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
Rainer-H
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hilferuf
Antwort #6 - 26.08.2014 um 22:39:29
 
Hallo !
Wenn nichts hilft. Der Mann ist Spitze, teuer aber korrekt!
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
Gruß
R.

Änderung:

1. Werbelink entfernt
2. User entfernt
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 26.08.2014 um 22:59:38 von Mick »  
 
IP gespeichert
 
Wilkinson
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 21

Heidelberg, Germany
Heidelberg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deustch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hilferuf
Antwort #7 - 27.08.2014 um 08:30:40
 
Hallo Rainer-H,

dein Link wurde entfernt, kannst du mir die Info als PN schreiben?

Änderung:
Ich füge dein Folgepost hier ein, bitte nutzte die 15-minütige Änderungszeit.


erne schrieb am 26.08.2014 um 21:41:34:
nein

das ist eine theoretische Möglichkeit, die allerdings IMHO die geringsten Chancen hat.
Hierfür müsste sie begründen, warum sie die Deutsche Sprache lernen will, was sie sich davon verspricht.


Für Arbeit oder auch ein Praktikum braucht sie eine Arbeitserlaubnis. Das ist kein großes Problem, wenn sie hoch qualififziert ist und ein bestimmtes (relativ hohes) Gehalt beziehen kann. Ohne Studium nahezu aussichtslos.

Erfüllt sie die Voraussetzungen für ein Studium?

Leider nicht, Sie hat nur eine Ausbildung zur Buchhalterin
Sparche will Sie lernen um bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt in der EU zu bekommen?
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 27.08.2014 um 19:11:37 von Tippi »  
 
IP gespeichert
 
tiggger
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 956

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hilferuf
Antwort #8 - 27.08.2014 um 09:42:47
 
Wilkinson schrieb am 27.08.2014 um 08:41:33:
Sparche will Sie lernen um bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt in der EU zu bekommen?

Schlechtes Argument, da sie, selbst wenn sie einen Job finden würde, keine Arbeitserlaubnis bekommen würde.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.930

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hilferuf
Antwort #9 - 27.08.2014 um 11:48:36
 
Wilkinson schrieb am 27.08.2014 um 08:30:40:
dein Link wurde entfernt, kannst du mir die Info als PN schreiben? 

Nein, kann er nicht. "Er" wurde auch entfernt.

Es ist nicht sehr seriös, sich hier zu registrieren
und dann 5 Minuten später gezielt einen Werbe-
link zu setzen.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Wilkinson
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 21

Heidelberg, Germany
Heidelberg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deustch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hilferuf
Antwort #10 - 27.08.2014 um 18:21:56
 
Ich habe mich mittlerweile mit meine Sohn und seiner ukrainischen Freundinn auseindergesetzt und der definitive Plan ist, dass sie hier in Deutschland eine Partnerschaft mit Wohnung gründen wollen.

Was ist nun der bessere Weg?

Antrag auf nationales Visum wegen intensivem Sprachkurs in Deutschland mit der Begründung, dass sie eine Ehe in Deutschland eingehen will und auch beruflisch hier Fuß fassen will?

oder

Remonstration, bzw. 2. Versuch ein 3-4 Wochen Besuchervisum zu bekommen. Aber selbst wenn das klappen sollte, will sie ja eh mit meinem Sohn dauerhaft hier in Deutschland wohnen und müßte nach ihrer Rückkehr dann ein Sprachkursvisum beantragen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hilferuf
Antwort #11 - 27.08.2014 um 18:40:11
 
Wilkinson schrieb am 27.08.2014 um 18:21:56:
...dass sie hier in Deutschland eine Partnerschaft mit Wohnung gründen wollen.

Eine "Verpartnerung" gibt es nur bei homosexuellen Verbindungen. Bei Heterosexuellen ist eine Eheschließung erforderlich, um hier eine AE zu erhalten.

Eine AE gibt es nicht vorab, sondern erst dann wenn die Ehe geschlossen wurde. Das Visum zu Eheschließung gibt es auch erst dann, wenn die Eheschließung unmittelbar bevorsteht und das Standesamt "grünes Licht" zur Eheschließung gegeben hat.

Sprachkenntnisse sind bereits vor der Einreise nachzuweisen.
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 27.08.2014 um 19:12:37 von Tippi » 
Grund: Posting zusammengefügt 

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
Wilkinson
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 21

Heidelberg, Germany
Heidelberg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deustch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hilferuf
Antwort #12 - 27.08.2014 um 19:46:38
 
Ich meinte, dass sie nicht gleich heiraten wollen und sie mittels eines Visums für einen intensiven Sprachkurs erstmal hierher kommen kann.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hilferuf
Antwort #13 - 27.08.2014 um 20:41:47
 
Ich sehe die beste Chance darin, dass sie ein Studentenvisum erhält als das was du bis jetzt vorgeschlagen hast.
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
planloser
Full Top-Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 339

irgendwo, Austria
irgendwo
Austria
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: XXX
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hilferuf
Antwort #14 - 28.08.2014 um 09:22:01
 
Wilkinson schrieb am 27.08.2014 um 19:46:38:
Ich meinte, dass sie nicht gleich heiraten wollen und sie mittels eines Visums für einen intensiven Sprachkurs erstmal hierher kommen kann.


Auch ein solcher Antrag auf Erteilung eines Visums § 16 Abs 5 AufenthG muss gut begründet werden, denn im Gesetzestext ist eindeutig "Einem Ausländer
kann
eine Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an Sprachkursen, die nicht der Studienvorbereitung dienen...................... erteilt werden."

Kann bedeutet nicht muss erteilt werden, im Regelfall werden solche Visa für Menschen erteilt, die deutsche Sprachkenntnisse in ihrem Heimatland benötigen (Job im Tourismus etc.). Gerade im hier geschilderten Fall kann es durchaus sein, dass die AV ein Umgehungskonstrukt wittert, dann stehen die Chancen wieder äußerst mäßig.

Ein solcher Antrag hat IMHO nur dann eine Chance auf Erfolg wenn schlüssig und belegbar nachgewiesen wird welche Vorteile ein Deutschkurs in Deutschland für die Antragstellerin bringt. Und da gibt es noch das "Problem" Kind! Soll das Kind zum Sprachkurs mit nach Deutschland?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 4
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema