Bellabianca1978 schrieb am 21.07.2014 um 18:50:02:Oh ok.das klingt ja gut. Weiß ein Gericht sowas nicht?
Wenn du alle Gesetze, alle internationalen Verträge, alle Verordnungen kennen würdest, würde dir doch auch der Kopf platzen
.
Bellabianca1978 schrieb am 21.07.2014 um 19:06:40:Leider mussten wir den anwalt aufgeben da wir es uns nicht mehr leisten können
Dadurch dass ihr wohl als Bedarfsgemeinschaft geltet könnt ihr gerne zum Amtsgericht und einen Beratungshilfeschein beantragen und euch bei einem kompetenten(! also keinen Posch) Anwalt eurer Wahl beraten lassen. Falls es vors Gericht geht, müsst ihr entsprechen Prozesskostenhilfe beantragen.
Bellabianca1978 schrieb am 21.07.2014 um 19:06:40:Natürlich können wir auf die Entscheidung vom OLG warten aber die Duldung geht nur noch 3 Wochen.
Wenn dein Mann innerhalb der 3 Monate, wo er legal in Deutschland war, mit Heiratsurkunde und
A1 Zertifikat einen Antrag auf Erteilung einer
AE zum Leben der Ehegemeinschaft gestellt hatte, hätte er eine Fiktionsbescheinigung gemäß § 81 III erhalten.
Hat er den Antrag innerhalb der drei Monate gestellt oder nicht?!
Bellabianca1978 schrieb am 21.07.2014 um 19:06:40:Sie wollte damals.schon solange bis es eine Entscheidung gibt mein mann ich zitiere " sonst wo hingeht.nur raus aus Deutschland"
Ihre persönliche Meinung. Man kann aber auch hierfür eurerseits entsprechende Nebelkerzen werfen. Also wenn die Verlängerung des Aufenthaltsrechts nicht bewilligt wird, dann kann man vor Gericht ziehen und einstweiligen Rechtsschutz und die Aussetzung der Ausweisung (oder wie das heißt) beantragen. Hierzu kann euch ein kompetenter Anwalt beraten. Also entsprechend Beratungshilfeschein beantragen...
Aber bitte erkläre wann dein Mann den Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis gestellt hat? Super wichtig!