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Scheidung wird nicht anerkannt (Gelesen: 53.326 mal)
Bellabianca1978
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16.04.2014 um 16:05:37
 
Wie sich vielleicht einige erinnern binich verlobt mit einem Tunesier der eine Daueraufenthaltskarte für Polen besitzt (war dort verh.)
Beim Anmelden der Ehe wurde alle Unterlagen wegen Befreieung zur Beibringung des EFZ ans Oberlandesgerichts geschickt.
Mein Verlobter hat sich in seinem Heimatsland scheiden lassen
Nun sagt das OLG das aus der Übersetzung nicht hervogeht das seine Ex an dem Verfahren beteiligt war und stellt das EFZ erstmal nicht aus.
Mein Verlobter rief seine Ex an und bat um kurze schriftliche Erklärung das sie von der Scheidung Kenntnis hat. Das OLG verlangte auch von ihr eine Stellungnahme
Zu uns meinte die Ex (sie ist Anwältin) ",...ich mache Euch das Leben zur Hölle und du wirst nie weider heiraten dürfen)
Zu Gericht schrieb sie das sie keinerlei Kenntnis von der Scheidung hat und sie selbst diese vor 2 JAhren eingeleitet hat

Meine Frage: Was können wir noch tun um zu beweisen,...

Sorry das es so lang geworden ist
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Antwort #1 - 16.04.2014 um 16:18:37
 
Bellabianca1978 schrieb am 16.04.2014 um 16:05:37:
Zu Gericht schrieb sie das sie keinerlei Kenntnis von der Scheidung hat und sie selbst diese vor 2 JAhren eingeleitet hat


Da widerspricht sie sich doch selbst. Wenn sie dem Gericht schreibt, dass sie selbst die Scheidung eingeleitet hat, wie kann sie dann davon keine Kenntnis haben.
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Bellabianca1978
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Antwort #2 - 16.04.2014 um 16:21:26
 
sie hat die Scheidung in Polen eingereicht Runenwolf.
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Antwort #3 - 16.04.2014 um 16:25:20
 
Hat dein Verlobter da irgendwelche Schreiben bekommen?
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Bellabianca1978
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Antwort #4 - 16.04.2014 um 16:31:52
 
einmal hat er Post in Tunesien bekommen wo er in Kenntnis gesetzt worde ist. Leider ist dieses Schreiben nicht mehr auffindbar.
Man wirft dem Tunesischen Gericht einen Verfahrensfehler vor weil sie angeblich nicht in Kenntnis gesetzt worden sei
Er hat ja mit ihr telefoniert und wir wissen das sie es bekommen hat nur meinte sie wir wollen mal gucken wer klüger ist,..Deutschland oder Polen Griesgrämig
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Antwort #5 - 16.04.2014 um 16:33:07
 
Bellabianca1978 schrieb am 16.04.2014 um 16:05:37:
Mein Verlobter hat sich in seinem Heimatsland scheiden lassen


Ich gehe davon aus, dass die Ehfrau polnische Staatsangehörige ist.

Hier sind nun am ganzen Vorgang drei Rechstskreise beteiligt (Welcher Staat auch immer noch beteiligt ist, ist es nicht EU?). Da ja scheinbar die Ehe in Polen gelebt wurde, wäre es durchaus sinnvoll gewesen die Ehe in Polen auch scheiden zu lassen oder zumindest die Scheidung anerkennen zulassen.

Ich gehe zudem davon aus, das die Ehe in Polen nicht als geschieden gilt. Ohne ein Scheidung in Polen oder die Anerkennung der Scheidung in Polen wird es IMHO extrem schwer, da die Ehefrau sich scheinbar weigert etwas zu unterschreiben.

Bellabianca1978 schrieb am 16.04.2014 um 16:05:37:
Nun sagt das OLG das aus der Übersetzung nicht hervogeht das seine Ex an dem Verfahren beteiligt war und stellt das EFZ erstmal nicht aus.


Bellabianca1978 schrieb am 16.04.2014 um 16:05:37:
Mein Verlobter rief seine Ex an und bat um kurze schriftliche Erklärung das sie von der Scheidung Kenntnis hat.


Kenntnis und Beteiligung sind zwei verschiedene Dinge. Letzendlich will man erreichen das durch eine Scheidung in anderen Ländern der andere Partner nicht grob benachteiligt wird.

IMHO soll er die Scheidung Polen betreiben.
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Antwort #6 - 16.04.2014 um 16:38:03
 
Hi,

die Kenntnisnahme der vollzogenen Scheidung lässt sich, soweit ich es sehe, nur dadurch belegen, dass die Mitwirkung der Exfrau und die Kenntnisnahme des Urteils durch diese seitens des tunesischen Scheidungsgerichts belegt werden kann (Protokolle, Zugang des Urteils durch z.B. Postzustellungsurkunde o.ä.) und diese Unterlagen durch den tunesischen Ehemann in spe präsentiert werden können.

Dass die Scheidung nach tunesischem Recht vollzogen wurde, wenn ich es richtig lese, macht es möglicherweise plausibel, dass die Frau kein separates Schreiben mit Urteil erhalten hat und zumindest unwiderlegbar behaupten kann, dass ihr dieses Scheidungsurteil nicht bekannt sei und sie im Übrigen nicht mitwirken konnte.

Kurzum, wenn keine entsprechenden Belege des tunesischen Gerichts beigebracht werden können, sehe ich da kaum Möglichkeiten, ohne anwaltliche Hilfe und möglicherweise Neuaufsetzung des Scheidungsverfahrens (oder Mitbetreiben des wohl poln. Scheidungsverfahrens, angestrengt durch die poln. (Ex-)Frau), jetzt aber in Polen, zum Erfolg zu kommen.
Falls ich irre, lasse ich mich gerne belehren.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Antwort #7 - 16.04.2014 um 16:42:06
 
Die Scheidung ist 2 Jahre her. Er verfügt über keinerlei finanziellen Mittel mehr um überhaupt noch was zu tun. in 4 Wochen muss er Deutschland verlassen und weiss gar nicht wohin. 
Die Exfrau ist Polin ja. Nachdem er im Januar 2011 von ihr gegangen ist ist er erstmal zurück nach Tunesien. Logisch das er dort die Scheidung da gemacht hat oder ?
Siehst Du gar keinen weg? Fakt ist ja das sie lügt. Nur wie können wir einen Ausweg finden ?

========

Im Scheidungsurteil steht drin das ihr sämtliche Unterlagen per Tunesichem Gerichtsvollzieher übersandt worden sind. Reicht das nicht ?

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Antwort #8 - 16.04.2014 um 16:51:50
 
Bellabianca1978 schrieb am 16.04.2014 um 16:47:20:
Im Scheidungsurteil steht drin das ihr sämtliche Unterlagen per Tunesichem Gerichtsvollzieher übersandt worden sind. Reicht das nicht ? 


Nein das reicht nicht, die Papiere könnten auf dem Postweg verlorengegangen sein. Allein der Hinweis, sie wurden abgeschickt, sind kein Nachweis dafür, dass sie sie auch bekommen hat.

Bellabianca1978 schrieb am 16.04.2014 um 16:42:06:
Nachdem er im Januar 2011 von ihr gegangen ist ist er erstmal zurück nach Tunesien. Logisch das er dort die Scheidung da gemacht hat oder ? 


Ne, er hätte genauso gut einen Anwalt beauftragen können, die Scheidung in Polen durchzuführen.

Bellabianca1978 schrieb am 16.04.2014 um 16:42:06:
in 4 Wochen muss er Deutschland verlassen und weiss gar nicht wohin. 


Warum nicht nach Tunesien, bis es entschieden ist. Er kann ja auch nach Polen, da er ja eine Daueraufenthaltskarte hat.
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Antwort #9 - 16.04.2014 um 16:55:06
 
So wie ich das verstanden habe wurde der erhalt der Post quittiert. Auf dieses Schreiben warten wir noch aus Tunesien. Ich hoffe dann sieht ales besser aus

Er kann also von Tunesien aus einen Anwalt beauftragen in Polen ?

========

Besteh die Möglichkeit in Dänemark zu heiraten ? Oder macht DE dann auch danach Probleme?

Wobei dann alles Papiere neu gemacht werden müsten Schockiert/Erstaunt


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Antwort #10 - 16.04.2014 um 17:05:21
 
Bellabianca1978 schrieb am 16.04.2014 um 16:57:51:
Besteh die Möglichkeit in Dänemark zu heiraten ? Oder macht DE dann auch danach Probleme?


Dann geht das deutsche Recht davon aus, dass dein Mann eine Doppelehe geschlossen hat und diese Ehen sind aufhebbar.

Davon würd ich die Finger weglassen.

Bellabianca1978 schrieb am 16.04.2014 um 16:55:06:
Er kann also von Tunesien aus einen Anwalt beauftragen in Polen ? 


Ja klar hätte er das machen können. Dann wäre das Scheidungsverfahren in Polen durchgeführt worden und es gäbe keinerlei Probleme.
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Antwort #11 - 16.04.2014 um 17:12:43
 
ich glaube ich versuche es mit einem Anwalt. Vielleicht kann der uns ja beraten. was denkt ihr?
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Antwort #12 - 16.04.2014 um 17:12:47
 
Was den Beleg der Post hinsichtlich der erfolgten Zustellung angeht, kann das möglicherweise die ordnungsgemäße Zustellung belegen. Die Möglichkeit der zur Wahrung ihrer Rechte erforderliche Mitwirkung der (Ex-)Ehefrau im Scheidungsprozess, gerade in einem islamischen Land, wird damit aber nicht belegt werden können, vermute ich. Und auch darauf zielte das OLG ja ab.

Und ja, er kann von Tunesien aus einen Anwalt in Polen beauftragen, wenn er die finanziellen Mittel besitzt. Ich denke auch nicht, dass es ohne Anwalt bei den hier geschilderten Voraussetzungen funktionieren wird. Sorry.

Den Weg über Dänemark kannst Du Dir imho aus dem Kopf schlagen. Denn erstens fordern die Dänen auch Voraussetzungen zur Eheschließung, u.a. eine Ledigkeits- bzw. Ehefähigkeitsbescheinigung. Zum Zweiten muss die Eheschließungsurkunde auch von deutschen Behörden, hier wohl der Dt. Botschaft in DK, abgenommen werden. Da sehe ich hinsichtlich der Anerkennung bei zuvor erfolgter Ablehnung durch das OLG kaum Chancen. Wenn ich nicht irre.
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Antwort #13 - 16.04.2014 um 17:17:48
 
Bellabianca1978 schrieb am 16.04.2014 um 16:57:51:
Besteh die Möglichkeit in Dänemark zu heiraten ? 


Möglicherweise, aber in dieser Situation wäre das der worst-case. DEU würde die Scheidung trotzdem nicht anerkennen, damit kann er hier keine AT erhalten. In Polen würde er ggf dann eine Mehrehe haben, und die müßte erstmal wieder aufghoben werden.

IMHO führt an einer Scheidung in Polen kein Weg vorbei. Auch wenn die Ehefrau Kenntniss erhalten hat, bleibt die Frage ob sie überhaupt ausreichend beteiligt wurde und damit das Scheidungsurteil überhaupt anerkennungsfähig ist. Bei Tunesien kann man da schon mal Zweifel haben.

dazu §109 FamFG

Zitat:
§ 109 Anerkennungshindernisse

(1) Die Anerkennung einer ausländischen Entscheidung ist ausgeschlossen,
....
.....wenn einem Beteiligten, der sich zur Hauptsache nicht geäußert hat und sich hierauf beruft, das verfahrenseinleitende Dokument nicht ordnungsgemäß oder nicht so rechtzeitig mitgeteilt worden ist, dass er seine Rechte wahrnehmen konnte....
   



Ob er nun seine Scheidung in Polen anerkennen lässt oder eine selbständges Scheidungsverfahren betreibt. Mit einer polnischen Schudungsurkunde/-urteil würde sich wohl, bei einer polnischen Ehefrau, das deutsche OLG zufrieden geben.
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Antwort #14 - 16.04.2014 um 17:47:13
 
Leider macht ihr mir keinen Mut. Aber da ich dieses Forum hier toll finde dachte ich ich frag einfach mal nach.

Falls Euch noch iwas einfällt was ich tun kann so lasst es mich bitte wissen

Lieben  Gruss

Bianca

==========

Danke Grisu. Aber auch das Scheidungsurteil wurde ihr ja zugeschickt. Und da hat man in Tunesien 3 Monate Zeit um Einspruch einzulegen. Auch das hat sie nicht getan Griesgrämig

Mein Verlobter hat sogar darauf bestanden das im Scheidungsverfahren IHR der Sohn übertragen wird. Also was will sie denn noch ?

Seufz

=========

was ich damit sagen will das sie ja Gelegenheit hatte sich zu äussern sie es aber nicht wahr genommen hat

=========

Und warum müssen wir darunter leiden wenn ja das Gericht einen Fehler begangen hat ? Sollte man nicht auf sein Scheidungsurteil vertrauen dürfen ?

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