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Scheidung wird nicht anerkannt (Gelesen: 53.324 mal)
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Antwort #15 - 16.04.2014 um 18:01:51
 
Bellabianca1978 schrieb am 16.04.2014 um 17:49:59:
Und da hat man in Tunesien 3 Monate Zeit um Einspruch einzulegen. Auch das hat sie nicht getan 


Und wenn sie 3 Monatsfrist nicht einhält, weil sie nicht weiß, dass sie Einspruch erheben muss?

Du siehst, dass sind alles keine Argumente für euch.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #16 - 17.04.2014 um 11:43:30
 
T.P.2013 schrieb am 16.04.2014 um 17:12:47:
Den Weg über Dänemark kannst Du Dir imho aus dem Kopf schlagen. Denn erstens fordern die Dänen auch Voraussetzungen zur Eheschließung, u.a. eine Ledigkeits- bzw. Ehefähigkeitsbescheinigung. Zum Zweiten muss die Eheschließungsurkunde auch von deutschen Behörden, hier wohl der Dt. Botschaft in DK, abgenommen werden. Da sehe ich hinsichtlich der Anerkennung bei zuvor erfolgter Ablehnung durch das OLG kaum Chancen. Wenn ich nicht irre.


nur kurze Korrektur zur DK. die Heiratsurkunde aus DK muss nicht von der deutschen Botschaft in DK abgenommen werden. Was sein kann ist dass die deutschen Behörden (ABH, Standesamt, AV) auf einer Apostille bestehen. Die erfolgt dann aber durch das dänische Aussenministerium, nicht die deutsche Botschaft.

Das ändert aber nichts daran das die TS hier nicht in Dänemark heiraten kann. Die wollen von beiden zu trauenden die Ledigkeitszeugnisse aus allen Wohnsitzländern (i.d.Regel) und rechtskräftigen Scheidungsurteile  (wenn schon mal verheiratet) sehen. Selbst wenn das in diesem Fall in DK durchgeht, würde dies IMHO an den deutschen Behörden spätestens scheitern, zumal das OLG ja schon alles vorliegen hat... Doppelehe usw.

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Antwort #17 - 18.04.2014 um 16:10:37
 
Bellabianca1978 schrieb am 16.04.2014 um 17:47:13:
Danke Grisu. Aber auch das Scheidungsurteil wurde ihr ja zugeschickt. Und da hat man in Tunesien 3 Monate Zeit um Einspruch einzulegen. Auch das hat sie nicht getan


Sie war also am eigentlichen Scheidungsverfahren überhaupt nicht beteiligt, kein rechtliches Gehör usw. Ihr wurde nur das Ergebnis präsentiert.

IMHO ist das Scheidungsurteil kein verfahrenseinleitendes Dokument nach §109 FamG, sondern das Ergebniss, mit dem sie Rechtsmittel einlegen konnte. Ein verfahrenseinleitendes Dokument wäre IMHO die Einladung zum Scheidungsverfahren vor dem tunesischen Gericht gewesen.

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #18 - 18.04.2014 um 20:30:18
 
Bellabianca1978 schrieb am 16.04.2014 um 17:47:13:
das im Scheidungsverfahren IHR der Sohn übertragen wird. 

Das ist vielleicht der Anknüpfungspunkt. Ist ihr denn das Sorgerecht übertragen worden? Was sagt Polen dazu? Hat sie denn das Scheidungsurteil verwendet um auch offiziell in Polen alleiniges Sorgerecht zu haben?
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Antwort #19 - 22.04.2014 um 13:58:14
 
Hallo zusammen

Ich wollte euch auf dem laufenden halten.
Nachdem endlich die Post aus Tunesien da ist sagt mir nun das Gericht das es zwar belegt das Ihr die Schriftstücke ordnungsgemäß zugesandt sind aber nicht das sie es erhalten hat.
Ähmmm durch ein Einschreiben nicht belegt??? hä?
Nach Rücksprache mit dem Anwalt und Standesamt werden wir nun wohl den weg über Dänemark gehen.
Ich bin sehr nachdenklich....
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Antwort #20 - 22.04.2014 um 14:10:17
 
Bellabianca1978 schrieb am 22.04.2014 um 13:58:14:
Ähmmm durch ein Einschreiben nicht belegt???


Richtig, das ist nicht belegt.
Nur bei einem Einschreiben mit Rückschein, bei dem ihr einen Nachweis habt, dass der Empfänger das Schriftstück auch wirklich übergeben bekommen hat, ist das nachgewiesen.
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Antwort #21 - 22.04.2014 um 14:15:49
 
Mir ist gerade alles egal.wir haben 2.500euro reingebuttert für nix
==========

Habe gerade erst alles gelesen was ihr geschrieben habt.

Dänemark traut uns und unser Standesbeamte erkennt es auch an.
Selbst die Frau von Gericht sagt gehen sie einen anderen Weg.  Die ex ist mit allen wässern gewaschen.
Ich für meinen Teil bin enttäuscht und zutiefst verletzt.Wir haben versucht alles zu belegen.und tut mir Leid wenn ich mich verschrieben habe aber die einleitende Scheidung wurde ihr zugesandt.die Scheidung später natürlich auch
Wir sind im Recht und werden nur angetreten
Tolles System hier.Keine Ahnung wie es weitergeht

Daddys' Änderung:
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Antwort #22 - 04.06.2014 um 12:25:53
 
Hallo an alle

Ich wollte Euch nur ein kurzes Feedback geben.
Wir haben nun in Dänemark geheiratet. Das Standesamt macht weiter Probleme und sagt er mus die Scheidung hier erst anerkennen lassen dann geht es weiter.
Die Unterlagen liegen nun bei Gericht - allerdings soll die Ex auch mal wieder angeschrieben werden.
Der Standesbeamte meinte mein Mann soll schön die Füsse still halten sonst kann es noch böse enden. Eine Drohung ?
Die Ausländerbehörde hat mit biegen und brechen und einem Anwalt eine Duldung ausgestellt.
Das Jobcenter hat mir alles gekürzt - Eheähnliche Gemeinschaft - und mein Mann muss nun zum Sozialamt.
Mittlerweile leidet er auch an Depressionen und wir sind mit den Nerven runter.
Wir lieben uns und haben hart gekämpft und es ist leider noch nicht vorbei.
Weiss jemand ob die gleiche Abteilung die das EFZ ausstellt auch die anerkennung der Scheidung macht? Können wir noch iwas tun ?

========

Schweitzer ichhabe eben gelesen wo du in einem anderen Thread geschrieben hast
Unser Standesamt erkennt hier nichts an. Auch die ABH nicht da die Email vom Standesamt bekommen hat. Ebenso das Jobcenter

Ist das normal?

Daddys' Änderung:
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2. wird schweitzer in naher Zukunft nicht antworten, s. http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1399615433
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Antwort #23 - 04.06.2014 um 13:05:32
 
Bellabianca1978 schrieb am 04.06.2014 um 12:25:53:
Weiss jemand ob die gleiche Abteilung die das EFZ ausstellt auch die anerkennung der Scheidung macht?


Das kommt drauf an ... mal vereinfacht ausgedrückt.

Das EFZ wird vom örtlichen Standesamt ausgestellt. Bei der Scheidung hängt es davon ab, welche Staatsangehörigkeit die beiden Ehegatten im Zeitpunkt der Scheidung hatten und wo die Ehe geschieden wurde.

Wenn beide Ehegatten die gleiche Staatsangehörigkeit haben und die Scheidung in dem Land ausgesprochen wurde, dessen Staatsangehörigkeit diese beiden haben, dann handelt es sich um eine sogenannte Heimatstaatentscheidung.
Beispiel: Zwei Türken lassen sich in der Türkei scheiden.
Bei uns in Baden-Württemberg wäre dafür die Standesamtsaufsicht zuständig.

Fand die Scheidung in einem EU-Land statt, dann kann der Standesbeamte diese selbst prüfen.
Beispiel: Eine Brasilianerin lässt sich in Spanien von einem Spanier scheiden.

Fallen die Staatsangehörigkeiten der beiden auseinander oder wurde die Scheidung in ei-nem Land ausgesprochen, dem die beiden nicht angehören, ist glaub ich die jeweilige Landesjustizverwaltung zuständig. In Baden-Württemberg macht das das jeweilige Ober-landesgericht.
Beispiel: Ein Tunesier lässt sich von einer Tunesierin in Polen scheiden.
               Ein Tunesier lässt sich von einer Polin in Tunesien scheiden.

Falls aber aufgrund der Unterlagen beispielsweise Probleme erkennbar sind – wie in eurem Fall – könnte die Standesamtsaufsicht auch die Sache aus Rechtssicherheit dem OLG vorlegen.

Wie das bei euch genau abläuft, kann dir dein Standesamt sagen.
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Antwort #24 - 04.06.2014 um 15:52:53
 
Es liegt hieer beim OLG.
Gott sei dank haben wir einen guten Anwalt der uns dabei helfen will die Ex in die Knie zu zwingen da sie eine Falschaussage tätigt. Auch die tunesische Botschaft haben wir mit ins Boot geholt.

eine Frage habe ich noch:

Die Ausländerbehörde verlangt das mein Mann auf EIGENE Kosten zum Amtsarzt geht. Das soll er unterschreiben (er hat eine offizielle Reiseunfähigkeitbescheinigung)
Kann mir da jemand sagen wie wir vorgehen sollen ?
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Antwort #25 - 04.06.2014 um 16:01:06
 
Bellabianca1978 schrieb am 04.06.2014 um 15:52:53:
Es liegt hieer beim OLG. 


Na dann scheinst du ja zu wissen, wer zuständig ist.

Bellabianca1978 schrieb am 04.06.2014 um 15:52:53:
Die Ausländerbehörde verlangt das mein Mann auf EIGENE Kosten zum Amtsarzt geht. Das soll er unterschreiben (er hat eine offizielle Reiseunfähigkeitbescheinigung)


Und was soll er unterschreiben? Und warum soll er zum Amtsarzt gehen?
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Antwort #26 - 04.06.2014 um 16:06:06
 
Bellabianca1978 schrieb am 04.06.2014 um 12:25:53:
Der Standesbeamte meinte mein Mann soll schön die Füsse still halten sonst kann es noch böse enden. Eine Drohung ?


Nein ein dezenter Hinweis auf eine geschlossene Doppelehe!

Bellabianca1978 schrieb am 04.06.2014 um 15:52:53:
Gott sei dank haben wir einen guten Anwalt der uns dabei helfen will die Ex in die Knie zu zwingen da sie eine Falschaussage tätigt


Hoffentlich ist das ein anderer als der welcher euch den Rat mit DK gegeben hat, ansonsten sehe ich die Hoffnung schwinden
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Antwort #27 - 21.07.2014 um 15:00:20
 
Hallo an alle

Es gibt Neuigkeiten

Wir haben aus Tunesien vom Gericht eine Kopie bekommen wo seine Ex den Empfang quittiert hat.
Ich d
Rief die Dame vom Gericht an und sie meinte ich solle es übersetzen lassen und IHR zuschicken. Normalerweise hätte es über das Standesamt gehen müssen aber mir scheint sie traut unserem Vogel auch nicht mehr.
Zum Schluß fragte sie mich warum ich es so eilig hätte.Ich sagte das die Duldung in ein paar Wochen abläuft. Sie meinte warum denn das? Ihre Ehe ist doch hier gültig und alles ist erstmal gut.
Ich erklärte ihr das der SB vom standesamt die Ehe nicht anerkennen und eintragen will. Sie meinte "ich möchte mich da eigentlich raus halten aber er MUSS die Ehe hier erstmal akzeptieren.sollte er Zweifel haben soll er ein Eheaufhebungsverfahren einleiten.
Stimmt das so??
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Antwort #28 - 21.07.2014 um 16:21:43
 
Was ich noch dazu sagen möchte.der Standesbeamte weigert sich auch uns gegenüber uns schriftlich zu geben das er die ehe nicht anerkennt.
Seine aussage: ich warte was das Gericht jetzt macht (wegen der Anerkennung der Scheidung)
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Antwort #29 - 21.07.2014 um 16:29:20
 
Das Standesamt kann solch einen Unsinn auch nicht schriftlich geben. Es gibt keine "Anerkennung einer Ehe" in Deutschland.
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