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Scheidung wird nicht anerkannt (Gelesen: 53.394 mal)
Bellabianca1978
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Antwort #45 - 21.07.2014 um 18:32:28
 
Die Tunesische Botschaft und polnische Botschaft wurde wohl auch angeschrieben wegen zustellungsabkommen. Der von der tunesischen Botschaft meinte das Tunesien keine Bananenrepublik sei und es unglaublich ist was Deutschland alles will obwohl sie es ja schon alles haben
Ich denke auch ein Standesbeamter hat Vorlagen und auch einen Vorgesetzten. Warum gibt er uns nichts schriftliches? Also das er nichts einträgt? Angst das wir dann Beweise gegen ihn hätten?
Hier läuft iwas verdammt faul und ich komme nicht drauf wer und was es ist.
Wir haben alles erdenkliche erbracht....reicht es nicht langsam?
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blubb


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Antwort #46 - 21.07.2014 um 18:37:21
 
tiggger schrieb am 21.07.2014 um 18:31:39:
An die Experten: besteht denn nicht auch die Gefahr dass das Standesamt die Staatsanwaltschaft ueber eine moegliche Doppelehe informiert?


Hi,

da braucht es nicht das Standesamt, wenn der Vorgang schon beim OLG liegt.

Aber wenn das der Fall wäre, wären die strafrechtlichen Folgen einer möglicherweise geschlossenen Doppelehe, bei dem, was die Schilderungen hergeben, wohl zu vernachlässigen.
Das würde ich jetzt nicht als prioritäres Problem hier ansehen...

Gruß
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Bellabianca1978
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Antwort #47 - 21.07.2014 um 18:39:53
 
@aras
Entschuldige aber ich verstehe solche Paragraphen nicht.kannst du mir einfach erklären was es mit dem Vertrag zwischen Tunesien und Deutschland auf sich hat?
Bitte um Hilfe Traurig
Und die Gemeinde will trotz Urkunde die ehe nicht eintragen weil der Standesbeamte iwas gesagt hat.
darf man das alles mit uns machen? Im Zweifel für den Angeklagten oder?
Ich hatte im Juni sage und schreibe 25euro von der arge ausgezahlt bekommen weil eheähnliche Gemeinschaft. ...
wisst ihr wie es uns geht? Nur fertig gemacht zu werden? Existenzangst zu haben?
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Aras
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Antwort #48 - 21.07.2014 um 18:45:50
 
Der Paragraph von Tapir betrifft Zivilsachen (also auch Ehe und Scheidung)

tapir schrieb am 21.07.2014 um 18:18:23:
Die Beweislast ist hier m.E. klar verteilt, sie liegt bei dem, der sich auf die angebliche fehlende Beteiligungsmöglichkeit beruft.


D.h. wenn die Polin meint, sie hätte keinen Einspruch gegen die Scheidung erheben können, so muss diese das beweisen.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Bellabianca1978
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Antwort #49 - 21.07.2014 um 18:50:02
 
Oh ok.das klingt ja gut. Weiß ein Gericht sowas nicht?

Und vielen Dank für die super Erklärung
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Antwort #50 - 21.07.2014 um 19:02:45
 
Bellabianca1978 schrieb am 21.07.2014 um 18:39:53:
Und die Gemeinde will trotz Urkunde die ehe nicht eintragen weil der Standesbeamte iwas gesagt hat.


Das kann sie verweigern, gem. Aussage des Standeabeamten könnte eine Doppelehe vorliegen. Es fehlt mir aber von ABH und Meldebhörde der zweite Schritt. Nämlich über das Standesamt in Amtshilfe ein Gutachten über die Gültigkeit der Ehe einzuholen. Oder macht das inzwischen das OLG?? Das könnte ja auch der Grund sein, warum weder Standesamt noch ABH zur Zeit eine Aussage treffen.

Wenn ja, dann müßt ihr eben die Aussage des OLG abwarten.

Wenn nein, müßt er nun eben den Meldeantrag und die AE über den Rechtsweg erlangen. 

Da ihr aber einen Anwalt habt, wird der sicher das alles schon erörtert haben.
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Bellabianca1978
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Antwort #51 - 21.07.2014 um 19:06:40
 
Leider mussten wir den anwalt aufgeben da wir es uns nicht mehr leisten können Traurig
Natürlich können wir auf die Entscheidung vom OLG warten aber die Duldung geht nur noch 3 Wochen. Der eine Sachbearbeiter sagte man kann sie verlängern.aber die Frau die normalerweise für meinen Mann zuständig ist wird es nicht tun wollen.
Sie wollte damals.schon solange bis es eine Entscheidung gibt mein mann ich zitiere " sonst wo hingeht.nur raus aus Deutschland"
Ich schaff das bald nicht mehr

==========

Das OLG War damals mit dem efz beauftragt.das habe ich stoppen lassen weil ich alle Unterlagen von Gericht brauchte für Dänemark.
Nun geht es beim olg um die Anerkennung einer ausländischen scheidung

Daddys' Änderung:
Sag mal... ignorierst du die Folgepost - Ansagen eigentlich oder macht es dir einfach nur Spaß Post auf Post im Minutentakt rauszukloppen???
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Antwort #52 - 21.07.2014 um 19:33:37
 
Bellabianca1978 schrieb am 21.07.2014 um 18:50:02:
Oh ok.das klingt ja gut. Weiß ein Gericht sowas nicht?


Wenn du alle Gesetze, alle internationalen Verträge, alle Verordnungen kennen würdest, würde dir doch auch der Kopf platzen Zwinkernd.


Bellabianca1978 schrieb am 21.07.2014 um 19:06:40:
Leider mussten wir den anwalt aufgeben da wir es uns nicht mehr leisten können 


Dadurch dass ihr wohl als Bedarfsgemeinschaft geltet könnt ihr gerne zum Amtsgericht und einen Beratungshilfeschein beantragen und euch bei einem kompetenten(! also keinen Posch) Anwalt eurer Wahl beraten lassen. Falls es vors Gericht geht, müsst ihr entsprechen Prozesskostenhilfe beantragen.

Bellabianca1978 schrieb am 21.07.2014 um 19:06:40:
Natürlich können wir auf die Entscheidung vom OLG warten aber die Duldung geht nur noch 3 Wochen. 



Wenn dein Mann innerhalb der 3 Monate, wo er legal in Deutschland war, mit Heiratsurkunde und A1 Zertifikat einen Antrag auf Erteilung einer AE zum Leben der Ehegemeinschaft gestellt hatte, hätte er eine Fiktionsbescheinigung gemäß § 81 III erhalten.

Hat er den Antrag innerhalb der drei Monate gestellt oder nicht?!


Bellabianca1978 schrieb am 21.07.2014 um 19:06:40:
Sie wollte damals.schon solange bis es eine Entscheidung gibt mein mann ich zitiere " sonst wo hingeht.nur raus aus Deutschland"


Ihre persönliche Meinung. Man kann aber auch hierfür eurerseits entsprechende Nebelkerzen werfen. Also wenn die Verlängerung des Aufenthaltsrechts nicht bewilligt wird, dann kann man vor Gericht ziehen und einstweiligen Rechtsschutz und die Aussetzung der Ausweisung (oder wie das heißt) beantragen. Hierzu kann euch ein kompetenter Anwalt beraten. Also entsprechend Beratungshilfeschein beantragen...

Aber bitte erkläre wann dein Mann den Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis gestellt hat? Super wichtig!
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Antwort #53 - 21.07.2014 um 21:02:35
 
Den Antrag haben wir nach der Hochzeit gestellt auf ar
Sie haben dann nur eine Duldung für 3 Monate gegeben

===========

UND zu a1 sagen sie nichts da mein mann sehr gut deutsch spricht. Er ist gott sei dank ein Sprachgenie

Daddys' Änderung:
Ich hab so langsam die Faxen dicke, nutz' bitte endlich mal die Änderungsfunktion...  Ärgerlich
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Antwort #54 - 21.07.2014 um 21:12:19
 
Bianca,

es ist überaus wichtig(!!!) paar Details zu klären.

War er unmittelbar vor der Hochzeit in Deutschland? Wenn ja, seit wann?
War er in der Zeit gemeldet?
Wurde der Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis schon beschieden? Also wurde er schon abgelehnt oder wurde der vorerst "eingefroren"?
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Antwort #55 - 21.07.2014 um 21:23:56
 
Also.er War seit Mitte Januar hier in Deutschland bei meinen Eltern gemeldet. Im April haben sie ihm aufgrund meines schlechten Gesundheitszustand eine schriftlich Verlängerung von 1 Monat gegeben. Die lief bis glaube ich 17.5
Am 12.5 haben wir geheiratet und er bekam die Duldung
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Antwort #56 - 21.07.2014 um 21:33:50
 
Oha.

Wann ist er genau in Deutschland gewesen. Welcher Tag im Januar?

Wann wurde die Verlängerung des Aufenthalts beantragt? Was für eine Verlängerung war das? Was stand drauf?

Bellabianca1978 schrieb am 21.07.2014 um 21:23:56:
Am 12.5 haben wir geheiratet und er bekam die Duldung


Und vor dem 17.5 wurde der Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis gestellt?

Weil wenn sein Aufenthalt bis zum Beantragen der Aufenthaltserlaubnis legal gewesen ist, dann hat er Anspruch auf eine Fiktionsbescheinigung.

Die Duldung ist Murks.

Solange über seinen Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nicht beschieden ist, ist sein Aufenthalt fiktiv erlaubt.
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Antwort #57 - 21.07.2014 um 21:38:35
 
Die Verlängerung baten wir mündlich und wir bekamen ein Schriftstück wo drauf stand das er 4 wochen länger in de bleiben kann.das ganze bekamen wir mit grenzübertrittsbescheinigung.
Den Antrag auf ae haben wir natürlich vor Ablauf der Frist gestellt. Trotzdem nur Duldung
Wo liegt der Unterschied ?

...

Er kam am 22.1 glaub ich.alles haben wir NIE nach Ablauf beantragt sondern immer vorher

fons' Änderung:
Wieder mal Folgepost eingefügt. Reaktion dazu siehe weiteres Post!
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Antwort #58 - 21.07.2014 um 22:00:45
 
Also es scheint dir piepsegal zu sein und du bist nicht lernfähig.

Mir reicht das nun für eine Verwarnung

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Antwort #59 - 21.07.2014 um 22:04:51
 
Es tut mir leid Fons. Wie mache ich den Folgepost? Wollte nichts falsch machen weinend

Hab ich es jetzt so richtig gemacht?
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