Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Anrraf Fzf zum ungeborenen deutschen Kind (Gelesen: 719 mal)
karaaslan
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Anrraf Fzf zum ungeborenen deutschen Kind
27.09.2014 um 12:24:16
 
İch bin etwas durcheinandergekommen beim Ausfüllen des Antrags und hoffe das İhr mir weiterhelfen könnt.

Bei Nummer 21 Arbeitgeber, Name der Verwandten, der Studienanstalt Referenzen...

soll ich da wieder meine Frau eintragen ?

Bei Nummer 23 bezüglich der beabsichtigten Dauer des Aufenthalts in Deutschland. Was muss ich denn da eintragen. İch möcht ja für immer bei Kind und Frau bleiben.??


Bei 24 bezüglich des Lebensunterhaltes. Meine Frau hat nur ein job als Aushilfe wir werden die erste Zeit von ihrem Vater unterstützt und von erspartem. was kann ich hinschreiben?

Und zu allerletzt ich beantrage die Aufenthaltserlaubnis für immer?
Kann ich das so hinschreiben. İch kriege sowieso erstmal nur ne Duldung bis zur geburt?**

İch bin etwas durcheinandergekommen möchte aber nichts falsch machen
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.180

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Anrraf Fzf zum ungeborenen deutschen Kind
Antwort #1 - 27.09.2014 um 12:45:56
 
Nummer 21 ist für Dich uninteressant, das Betrifft andere Visum-Arten.

Nummer 23: die Wahrheit. Zum Beispiel "für immer"

Nummer 24: die Wahrheit. Ist für dieses Visum sowieso egal.

Ansonsten: Richtig, Du bekommst bis zur Geburt nichts. Das Visum selbst ist für 90 Tage und wird reichen. Du kannst aber den AE-Antrag sofort stellen, auch ohne Kind, dann musst Du das Kind (bzw. die Geburtsurkunde) nachreichen.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema