namaskaram schrieb am 11.09.2014 um 07:39:49:Ich war mit meiner Heiratsurkunde (mit Übersetzung) von meiner im Nicht-EU-Ausland geschlossenen Ehe im Bürgerbüro und habe meinen Familienstand auf "verheiratet" ändern lassen. Hat vielleicht 1 Minute gedauert und es wurde nichts überprüft.
wenn Dein Sachbearbeiter keine Zweifel an der Wirksamkeit hatte (aus Überzeugung oder weil er mögliche Probleme gar nicht erkannt hat ist ja egal), dann geht das natürlich so. Er muss ja nicht zwingend ein großes Rad drehen, wenn es aus seiner Sicht gar keine Anhaltspunkte für Probleme gibt. Aber das ist bei bellabianca offensichtlich nicht der Fall und von daher bleibt es dabei, dass der Sachbearbeiter bei Zweifeln nicht nur weitere Nachweise fordern kann, sondern dies sogar muss.
Bellabianca1978 schrieb am 11.09.2014 um 07:54:54:wenn jemand wirklich Zweifel hat an der ehe soll doch irgendwer anfangen und ein Eheaufhebungsverfahren starten.
nein - und zwar aus zwei Gründen:
1.) ihr behauptet den Bestand einer Ehe und wollt daraus etwas ableiten. Also habt ihr auch entsprechend daran mitzuarbeiten, dass der Bestand der Ehe positiv festgestellt werden kann.
2.) Eine Eheaufhebung setzt eine bestehende aber fehlerhafte Ehe voraus und so ein Verfahren fängt eine Behörde sinnvollerweise nur an, wenn man überhaupt von einer wirksam zustande gekommenen Ehe ausgehen kann.
Bellabianca1978 schrieb am 11.09.2014 um 07:54:54:könnte man die Anerkennung der tunesischen scheidung nicht trotzdem fortführen?
m.E. ja. Die Frage bleibt halt, ob das Anerkennungsverfahren dann erfolgreich sein wird. Für mich liest sich das jedenfalls derzeit so, als ob Frau und Mann jeweils getrennt voneinander und ohne gegenseitiges Wissen Scheidungsverfahren in ihren jeweiligen Heimatländern angeleiert haben und geschieden wurden. Das kann im Ergebnis aus deutscher Sicht dann zu allem führen.
Auch das polnische Urteil könnte -obwohl es normalerweise nicht erforderlich ist- durch ein Anerkennungsverfahren gehen. Aber natürlich nicht nur in Form irgendwelcher Kopien oder Mails.
Ich an Eurer Stelle würde wohl einfach mal ein weiteres Jahr für Behördengänge einplanen, Original-Doks aus Polen beschaffen und eine Nachbeurkundung angehen. Wenn das dann wider erwarten schon in wenigen Monaten erfolgreich sein sollte, dann wäre das ja umso besser.
Alternativ kann man natürlich auch versuchen, sich immer nur einen Punkt herauszupicken und dann frustriert dreinschauen, wenn sich das als Holzweg erweist. Klar, man kann dabei auch mal Glück haben und das Problem löst sich plötzlich - aber danach sieht's ja nicht aus.
Dritte Variante wäre, gegen jede einzelne Behörde von der ihr etwas wollt und die es euch wegen der Ehe"anerkennung" gibt, unmittelbar und ggf. gerichtlich vorzugehen. Da nämlich aller Voraussicht nach die dänische Ehe wirksam ist (egal ob vorher der Mann geschieden war oder nicht), könnte man die Behörden natürlich zur Berücksichtigung dieser Tatsache zwingen. Aber das ist weder schneller noch billiger als eine Nachbeurkundung. Also - wozu den Ärger und das stets verbleibende Risiko?