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Scheidung wird nicht anerkannt (Gelesen: 53.406 mal)
Saxonicus
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Antwort #105 - 05.08.2014 um 17:59:45
 
Aras schrieb am 05.08.2014 um 16:41:44:
Wie weit ist die polnische Grenze eigentlich von euch entfernt? 

Von Hannover etwa 300 km Richtung Osten.
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mgb
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Antwort #106 - 05.08.2014 um 18:20:13
 
Bellabianca1978 schrieb am 05.08.2014 um 15:19:41:
Mgb das verstehe ich nicht.seufz


Die polnische Aufenthaltskarte ist in Deutschland gut für 90 Tage Aufenthalt innerhalb 180 Tagen. Die ersten 90 Tage wurden verbraucht und danach Duldung.
Theoretisch müsste nach 180 Tagen der nächste 180 Tageszeitraum aufgehen mit wiederum 90 Tagen Aufenthaltsrecht.
Vielleicht solltest du deinen Anwalt mal danach befragen.
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Bellabianca1978
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Antwort #107 - 06.08.2014 um 12:16:38
 
Wieso fragst du
==============

Mgb....ich versteh es immer noch nicht
Traurig
Ist das gut oder schlecht für uns?

Daddys' Änderung:
Mal wieder ein Folgepost angefügt...  motz

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« Zuletzt geändert: 06.08.2014 um 13:31:38 von Daddy »  

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Antwort #108 - 06.08.2014 um 12:26:14
 
Dass dein Mann für 2 Monate in polen bleibt und dann wieder für 90 tage kommt

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #109 - 06.08.2014 um 12:29:59
 
Aras schrieb am 06.08.2014 um 12:26:14:
Dass dein Mann für 2 Monate in polen bleibt und dann wieder für 90 tage kommt

Wenn sein Aufenthaltsrecht in Polen nicht durch verlassen des Landes von mehr als 180 Tagen erloschen ist. Das sollte man überprüfen.
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Antwort #110 - 06.08.2014 um 15:25:20
 
Die abh hat es wohl geprüfte. Besteht noch
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Antwort #111 - 06.08.2014 um 15:39:35
 
Ich würde an seiner Stelle einfach nach Polen gehen, die GÜB abgeben und auf das positive Ergebnis vom OLG warten.

Dann einfach zur deutschen Botschaft in Warschau gehen und Visum beantragen. Ansonsten warten bis er wieder einreisen darf und direkt hier die AE beantragen.

Da die Polen ja keine Visa brauchen, sollte die Botschaft auch nicht stark frequentiert sein.
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Antwort #112 - 06.08.2014 um 16:40:08
 
Aras schrieb am 06.08.2014 um 15:39:35:
Dann einfach zur deutschen Botschaft in Warschau gehen und Visum beantragen. Ansonsten warten bis er wieder einreisen darf und direkt hier die AE beantragen.

Polen
Deutsche Vertretungen

Botschaft
ul. Jazdow 12,
00-467 Warszawa
Telefon+48 22 584 17 00 Fax+48 22 584 17 39

Generalkonsulat
ul. Podwale 76,
50-449 Wroclaw.
Telefon+48 71 377 27 00 Fax+48 71 342 41 14

Generalkonsulat
Aleja Zwyciestwa 23,
80-219 Gdansk
Telefon+48 58 340 65 00, +48 58 340 65 10, +48 58 340 65 20, +48 58 340 65 30 Fax+48 58 340 65 38

Generalkonsulat
ul. Stolarska 7
31-043 Kraków.
Telefon+48 12 424 30 00 Fax+48 12 424 30 10

Konsulat als Außenstelle des Generalkonsulats Breslau   
ul. Strzelców Bytomskich 11,
45-084 Opole
Telefon+48 77 423 27 20 Fax+48 77 453 19
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Antwort #113 - 06.08.2014 um 17:50:31
 
Ich möchte nicht das mein mann von mir geht wenn ihr das verstehen könnt.für meine depression wäre es nicht förderlich.
Zudem kann er nicht nach Polen da er Angst hat.sein ex Schwiegervater droht ihm.und jemand anders hat er dort nicht mehr.
Nach Tunesien kann er auch nicht hä?
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Antwort #114 - 06.08.2014 um 18:07:50
 
Hi Bellabianca1978,

ich wollte nur die "problemlose" Option dir zumindest nennen.

Zumindest könnte man von der Ausländerbehörde eine Vorabzustimmung erbeten. Und dann geht er eben für die Zeit nach Polen und wartet dort. Polen hat ein funktionierendes Polizeisystem.


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Antwort #115 - 06.08.2014 um 20:15:28
 
Eine Vorabzustimmung wird garantiert nicht erteilt solange seine Scheidung nicht anerkannt wird.
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Antwort #116 - 07.08.2014 um 12:19:06
 
Ich werde euch nach unserem Gang morgen zur abh informieren was bei rum gekommen ist.
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Antwort #117 - 12.08.2014 um 10:46:02
 
Soooo

Kurzes Feedback.  Verlängerung der Duldung problemlos bekommen da der Standesbeamte dorthin geschrieben hat das wir auf den positiven bescheid warten..

Jetzt sitze ich gerade beim medizinischen Dienst mit meinem Mann wegen der reiseunfähigkeit
Melde mich nachher wieder.
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Bellabianca1978
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Antwort #118 - 12.08.2014 um 23:05:22
 
Leider hat uns die Dame nicht gesagt zu welchem Ergebnis sie gekommen ist.
Wenn sie meint er sei Reisefähig. ..kann ihm die Duldung weggenommen werden?
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Antwort #119 - 13.08.2014 um 09:30:01
 
Bellabianca1978 schrieb am 12.08.2014 um 23:05:22:
kann ihm die Duldung weggenommen werden? 


Ja, kann sie. Aber ob das passiert, steht in den Sternen. Nur die ABH entscheidet das und weiß, ob sie das machen will.
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