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Scheidung wird nicht anerkannt (Gelesen: 53.378 mal)
Bellabianca1978
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Antwort #180 - 10.09.2014 um 22:10:40
 
Das olg sagt das die tunesische Scheidung nicht mehr anerkannt werden muss weil ein polnisches scheidungsurteil da ist.die greift hier in Deutschland da EU. Nur will der Standesbeamte ein original.
Wir sind dabei es zu beschaffen.dauert aber auch weil man nicht einfach hinfahren kann
trotzdem könnte doch das Einwohnermeldeamt uns als verheiratet eintragen oder nicht?
Ich finde man spielt hier fußball mit uns.mein mann hat tatsächlich eine Arbeit in Aussicht. Das weiß jede Behörde. Da würde uns gesagt aufgrund dessen tun wir nichts weil ja evtl. Ein deutscher dafür in frage käme.

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Muleta
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Antwort #181 - 10.09.2014 um 22:22:44
 
Bellabianca1978 schrieb am 10.09.2014 um 22:10:40:
trotzdem könnte doch das Einwohnermeldeamt uns als verheiratet eintragen oder nicht?
Ich finde man spielt hier fußball mit uns


Die Meldestelle kann nur eintragen, was geprüft ist und feststeht. Und da liegt u.U. noch ein langer Weg vor Euch und der Meldestelle und wer weiß wem noch alles.

Entschuldige bitte, aber ihr seid es, die versuchen, durch die Ausnutzung des jeweils schwächsten Rechtssystems in 3 Ländern außerhalb der BRD etwas zu erreichen, was euch dann in Deutschland einen Vorteil bringen soll. Und dann beschwert ihr euch, dass die deutschen Behörden nicht sofort willig Hurra schreien, sondern in einem sehr aufwändigen und mühsamen Verfahren unter Beteiligung diverser Stellen ihre Pflicht tun und prüfen, welche juristischen Konsequenzen dieser Rechtstourismus denn nun wirklich(!) gehabt hat. Und zu allem Überfluss kommen die Informationen auch (durchaus auch ohne eure Schuld, aber eben im Ergebnis) nur scheibchenweise dort an, was dann natürlich zu stets neuen Beurteilungen führt. Ist Dir eigentlich klar, wieviel Arbeitsstunden hochqualifizierter Menschen in die behördliche Prüfung dieser Angelegenheit fallen, für die Du nur vergleichsweise lächerlich geringe Gebühren zahlen musst? Es wurde Euch ja aus guten Gründen schon zu Beginn des Threads deutlich von einer Heirat in Dänemark abgeraten - schon vergessen?
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Bellabianca1978
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Antwort #182 - 10.09.2014 um 23:02:50
 
Hallo Muleta

Ausnutzen wollen wir hier gar nichts.wenn wir so raffiniert wären wäre ich nicht in der Situation.
Fakt ist das vieles hier nicht so läuft wie es müsste.sei es mal von unserer Seite oder anderer.
Fakt ist wir haben alles bewiesen was das olg wollte.nachdem nun weitere fast 4 Monate vergangen sind ist es doch wohl verständlich das mein mann und ich endlich mal "normal" leben wollen oder.
Mein Gesundheitszustand verschlechtert sich weil wir teil schikaniert werden. Länge werde ich das nicht mehr ertragen.
Ständig weitere Sachen die verlangt werden, ständig finanzielle Einbuße und immer die angst das mein mann abgeschoben wird
Langsam is gut oder.
Anhand dessen was aras schrieb von wegen eine email akzeptiert er...daran sehe ich das er das letzte aus uns rausholt Augenrollen
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namaskaram
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Antwort #183 - 11.09.2014 um 07:39:49
 
Muleta schrieb am 10.09.2014 um 22:22:44:
Die Meldestelle kann nur eintragen, was geprüft ist und feststeht. 


Hallo Muleta,

ich kann nur als Betroffene schreiben. Übrigens geht es bei mir auch um Hannover. Ich war mit meiner Heiratsurkunde (mit Übersetzung) von meiner im Nicht-EU-Ausland geschlossenen Ehe im Bürgerbüro und habe meinen Familienstand auf "verheiratet" ändern lassen. Hat vielleicht 1 Minute gedauert und es wurde nichts überprüft.

Ich will meine Ehe außerdem beim Standesamt nachbeurkunden lassen und dafür werden sämtliche Dokumente von einem Vertrauensanwalt überprüft werden. Auch die Vor-Ehe meines Mannes inklusive Scheidung.

Das scheinen zwei verschiedene Paar Schuhe zu sein! Und eine der Fragen, die sich hier stellen ist doch, ob der Familienstand der TS nicht auch so einfach auf verheiratet umgestellt werden müsste (bis sich ggf. Gegenteiliges herausstellt).

Viele Grüße
Anjali
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Bellabianca1978
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Antwort #184 - 11.09.2014 um 07:54:54
 
Ich bin halt der Meinung das wenn jemand wirklich Zweifel hat an der ehe soll doch irgendwer anfangen und ein Eheaufhebungsverfahren starten.wir haben nichts zu befürchten! !!
Aber mal eine andere idee: könnte man die Anerkennung der tunesischen scheidung nicht trotzdem fortführen? Obwohl gericht sagt sei nicht mehr notwendig? Würde jetzt nicht alles durch gehen?
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Muleta
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Antwort #185 - 11.09.2014 um 08:35:18
 
namaskaram schrieb am 11.09.2014 um 07:39:49:
Ich war mit meiner Heiratsurkunde (mit Übersetzung) von meiner im Nicht-EU-Ausland geschlossenen Ehe im Bürgerbüro und habe meinen Familienstand auf "verheiratet" ändern lassen. Hat vielleicht 1 Minute gedauert und es wurde nichts überprüft. 


wenn Dein Sachbearbeiter keine Zweifel an der Wirksamkeit hatte (aus Überzeugung oder weil er mögliche Probleme gar nicht erkannt hat ist ja egal), dann geht das natürlich so. Er muss ja nicht zwingend ein großes Rad drehen, wenn es aus seiner Sicht gar keine Anhaltspunkte für Probleme gibt. Aber das ist bei bellabianca offensichtlich nicht der Fall und von daher bleibt es dabei, dass der Sachbearbeiter bei Zweifeln nicht nur weitere Nachweise fordern kann, sondern dies sogar muss. 

Bellabianca1978 schrieb am 11.09.2014 um 07:54:54:
wenn jemand wirklich Zweifel hat an der ehe soll doch irgendwer anfangen und ein Eheaufhebungsverfahren starten.


nein - und zwar aus zwei Gründen:
1.) ihr behauptet den Bestand einer Ehe und wollt daraus etwas ableiten. Also habt ihr auch entsprechend daran mitzuarbeiten, dass der Bestand der Ehe positiv festgestellt werden kann.
2.) Eine Eheaufhebung setzt eine bestehende aber fehlerhafte Ehe voraus und so ein Verfahren fängt eine Behörde sinnvollerweise nur an, wenn man überhaupt von einer wirksam zustande gekommenen Ehe ausgehen kann.

Bellabianca1978 schrieb am 11.09.2014 um 07:54:54:
könnte man die Anerkennung der tunesischen scheidung nicht trotzdem fortführen?


m.E. ja. Die Frage bleibt halt, ob das Anerkennungsverfahren dann erfolgreich sein wird. Für mich liest sich das jedenfalls derzeit so, als ob Frau und Mann jeweils getrennt voneinander und ohne gegenseitiges Wissen Scheidungsverfahren in ihren jeweiligen Heimatländern angeleiert haben und geschieden wurden. Das kann im Ergebnis aus deutscher Sicht dann zu allem führen.

Auch das polnische Urteil könnte -obwohl es normalerweise nicht erforderlich ist- durch ein Anerkennungsverfahren gehen. Aber natürlich nicht nur in Form irgendwelcher Kopien oder Mails.

Ich an Eurer Stelle würde wohl einfach mal ein weiteres Jahr für Behördengänge einplanen, Original-Doks aus Polen beschaffen und eine Nachbeurkundung angehen. Wenn das dann wider erwarten schon in wenigen Monaten erfolgreich sein sollte, dann wäre das ja umso besser.

Alternativ kann man natürlich auch versuchen, sich immer nur einen Punkt herauszupicken und dann frustriert dreinschauen, wenn sich das als Holzweg erweist. Klar, man kann dabei auch mal Glück haben und das Problem löst sich plötzlich - aber danach sieht's ja nicht aus.

Dritte Variante wäre, gegen jede einzelne Behörde von der ihr etwas wollt und die es euch wegen der Ehe"anerkennung" gibt, unmittelbar und ggf. gerichtlich vorzugehen. Da nämlich aller Voraussicht nach die dänische Ehe wirksam ist (egal ob vorher der Mann geschieden war oder nicht), könnte man die Behörden natürlich zur Berücksichtigung dieser Tatsache zwingen. Aber das ist weder schneller noch billiger als eine Nachbeurkundung. Also - wozu den Ärger und das stets verbleibende Risiko?
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Antwort #186 - 11.09.2014 um 09:10:55
 
Hallo,
nur mal so nebenbei, ich glaube, es wäre doch ganz gut gewesen, wenn Muleta die Vorgeschichte etwas genauer gelesen hätte, denn die Konstellation ist eine etwas andere, als die, von der sie auszugehen scheint.
Der tunesische Mann lebte in Polen und wurde von einer Polin geschieden.
Es geht Bellabinca eigentlich nur darum, ihren Mann hierbehalten zu können. Die beiden haben gar nichts ausgenutzt oder dergleichen, sondern wie ganz normale Menschen gehandelt, die zusammenleben wollen und aus diesem Grund in DK geheiratet.
Der Weg, den Aras vorschlägt scheint immer noch der geradeste und richtigste zu sein. Die Behörde ist hier im Zugzwang, denn sie muss beweisen, dass die Ehe ggf. nicht gültig ist, denn die Eheurkunde aus Dänemark kann nicht so ohne weiteres angezweifelt werden.
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Muleta
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Antwort #187 - 11.09.2014 um 10:20:15
 
salama11 schrieb am 11.09.2014 um 09:10:55:
Konstellation ist eine etwas andere, als die, von der sie auszugehen scheint.
Der tunesische Mann lebte in Polen und wurde von einer Polin geschieden.


habe ich durchaus gesehen. Ich kenne aber die Scheidungspraxis in den nordafrikanischen Ländern inkl. Tunesiens und diese werden dann ja gern genutzt, weil das vermeintlich einfacher und schneller geht als in dem Land, in dem die Eheleute tatsächlich die Ehe geführt haben oder aktuell leben.

Und ich kann daher nachvollziehen, dass deutsche Behörden an der Wirksamkeit einer solchen Ehescheidung zweifeln, weil solche Entscheidungen mit schöner Regelmäßigkeit wegen mangelnder Beteiligung eines der Ehepartner zumindest aus deutscher Rechtssicht in Deutschland wegen eines Verstoßes gegen den ordre public hier null und nichtig sind. Gleiches gälte natürlich auch für eine polnische Scheidung, nur hätte ich das dort nicht erwartet.

Im Hinblick auf die gegebenen Informationen  zweifeln deutsche Behörden also nicht die Echtheit der dänischen Heiratsurkunde an, sondern die Wirksamkeit der Eheschließung in Dänemark. Und das tun sie dann nicht "einfach so", sondern weil es ziemlich konkrete Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Eheschließung gab (fehlende "Ledigkeit"). Und die Eheschließung in Dänemark erfolgte ja auch gerade, um die rechtlichen Unklarheiten bgzl. der Scheidung(en) zu umgehen. Dabei haben die Eheleute nur leider übersehen, dass sie zukünftig nicht Dänemark leben wollten und mit der Heirat in Dänemark die fortbestehenden Probleme im deutschen Rechtsraum nicht einfach verschwunden sind.

Jedenfalls für Hessen gilt insofern Amtsermittlungspflicht ohne Antrag gem. § 4a HMeldeG, weitgehende Mitwirkungspflichten gem. § 19 HMeldeG, die ggf. mit Zwangsgeldern durchgesetzt werden können. Ähnliche Regelungen in anderen Bundesländern; die Zwangsgeldfestsetzung ist grundsätzlich nicht verfassungswidrig (2 BvR 434/06).

Dass ein solches Verlangen der Meldebehörde ggf. leer laufen und sich als rechtswidrig erweisen kann, weil die dänische Heirat auch bei rechtlich noch fortbestehender anderweitiger Ehe trotzdem wirksam geschlossen sein dürfte, hatte ich oben schon erwähnt. Hilft aber der auf eine schnelle und stressfreie Klärung der Angelegenheit abzielenden TS kein Stück weiter, weil das voraussichtlich nicht ohne langwierige Gerichtsverfahren (Plural!) zum gewünschten Erfolg führt.
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Antwort #188 - 11.09.2014 um 10:50:22
 
Kommt mir ehrlich gesagt kafkaesk vor. Ähnlich wie "Der Process" oder "Vor dem Gesetz".

Obwohl ich mir gut vorstellen kann, dass man schon eine E-Mail an das polnische Gericht schicken kann und um eine direkte Antwort an den Standesbeamten bittet. Oder man fährt mit einem Bus nach Polen und holt das Papier mit Apostille und hat Ruhe im Karton.

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass Gefahr für den Ehemann besteht, wenn er dieses Dokument in Polen holt.



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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #189 - 11.09.2014 um 11:06:37
 
Im Zweifelsfall könnte es auch Bellabianca erledigen, mit entsprechender Vollmacht versteht sich.
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Antwort #190 - 11.09.2014 um 11:38:58
 
Aras schrieb am 11.09.2014 um 10:50:22:
Oder man fährt mit einem Bus nach Polen und holt das Papier mit Apostille und hat Ruhe im Karton. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass Gefahr für den Ehemann besteht, wenn er dieses Dokument in Polen holt.

Auch wenn das möglicherweise die einfachste Lösung des Problems wäre, findet Dein Vorschlag leider nicht den Beifall der TS.

Bellabianca1978 schrieb am 06.08.2014 um 17:50:31:
Ich möchte nicht das mein mann von mir geht wenn ihr das verstehen könnt.für meine depression wäre es nicht förderlich.
Zudem kann er nicht nach Polen da er Angst hat.sein ex Schwiegervater droht ihm.und jemand anders hat er dort nicht mehr.
Nach Tunesien kann er auch nicht hä?

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Antwort #191 - 11.09.2014 um 11:41:55
 
eigentlich steht alles Relevante bereits auf den ersten drei Seiten dieses Threads. Da wurde schon im Vorfeld aufgezeigt, wie das weitergeht und warum.

Wie eine Klärung der Lage aussehen kann, wurde nun auch mehrfach aufgezeigt. Aber...

- Der Mann soll nicht (auch nicht vorübergehend für das Verfahren) in ein Land, wo er ein gesichertes Aufenthaltsrecht hat. Stattdessen sollen die deutschen Behörden weiter die Duldung verlängern oder gleich eine AE erteilen, denn der ungesicherte Status ist ja so belastend.
- das vermutlich durch eine rechtzeitige(!) Beantragung einer AE das Problem der Duldung/drohenden Abschiebung gar nicht erst aufgekommen wäre, ist natürlich auch himmelschreiende Ungerechtheit und nicht -ganz wertneutral formuliert- Folge eines schlechten Agierens und mangelhafter Information des Antragstellers. Und weil dieser Fehler nun zu so viel Kummer führt, sollen irgendwelche Behörden doch bitte eine großzügige Lösung finden.
- ein polnisches Scheidungsurteil soll berücksichtigt werden, aber es im Original (bzw. Ausfertigung) von dort zu beschaffen, das geht aus unerfindlichen Gründen nicht. Also sollen sich die Behörden doch bitte mit 'nem Fax zufrieden geben alles andere sei ja irgendwie Schikane.
- ein tunesisches Scheidungsurteil leidet vermutlich (wenigstens) unter formellen Fehlern, soll aber auch berücksichtigt werden. Denn Fehler des tunesischen Gerichts sollen doch bitte nicht zu Lasten der Eheleute wirken, sondern durch weiteres (rechts-)fehlerhaftes Verhalten deutscher Behörden ausgebügelt werden. Die Betroffenen können ja nichts für den Murks der Tunesier und deshalb müssten dann eben deutsche Beamte auch nochmal Murks machen.

In Anbetracht dieser Sicht auf die Welt von der TS und einigen Schreibern hier bin ich echt fassungslos - auch wenn mir das alles natürlich nicht zum ersten Mal begegnet. Aber ich hatte das wohl zwischenzeitlich schon sehr verdrängt.

Aus meiner Sicht daher, nicht juristisch, sondern wegen der Weltsicht der Betroffnen, ein hoffnungsloser Fall. Inhaltlich ist wohl alles gesagt.
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Antwort #192 - 11.09.2014 um 12:02:51
 
Das es nun aber die polnische scheidung gibt, sie Deutschland ohne wenn und aber akzeptiert, nur brauchen sie das original...wäre sie Eintragung der ehe doch ok oder
Haben den Antrag auf Ausfertigung des scheidungsurteil nach Polen geschickt. Per einschreiben.wurde am 4.9. Zugestellt.polen sagt bis heute ist nichts angekommen.waeum gehr bei uns alles schief??
Hinfahren geht so auch nicht
Problem ist man muss Antrag stelle  und kann es dann erst paar tage später abholen.
Zudem gibt's da auch die.duldung die auf Niedersachsen beschränkt ist.
Was mach ich nun wegen dem einschreiben?

Muleta. Tunesien hat kein Murks gemacht.wir könnten beweisen das alles richtig lief und die es sogar Kenntnis hat obwohl sie dies bestritten hat.
WIR haben alles getan. Ich weiß nicht warum du uns hier als die schwarzen schaafe hinstellt. Du scheinst nicht richtig gelesen zu haben.
Die Ämter sind in zug zwang. Wir nicht mehr. Rein theoretisch

@needhelp die polen bestehen auf persönliches erscheinen.das mit der Schrifform ist gerade ein versuch von uns.also leider nix mit vollmacht
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Antwort #193 - 11.09.2014 um 12:43:42
 
Man kriegt das scheidungsurteil auch nur bei dem Gericht dort oder? Ich dachte jetzt gerade an polnische Botschaft. ...
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Antwort #194 - 11.09.2014 um 21:03:46
 
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