Ob dieses Vorgehen (und dieser Ton) Sinn machen, ist doch recht fraglich.
Ich hab mir jetzt nicht die gesamten 10 Seiten Vorgeschichte durchgelesen, aber so wie ich es verstanden habe gab es eine in Tunesien geschiedene Vorehe der Frau, die noch nicht anerkannt wurde und dann eine Neuheirat in Dänemark. Korrekt?
Dann gilt soweit:
- jede Behörde, bei der sich die (vermeintlichen) Eheleute auf den Bestand ihrer Ehe berufen, kann und muss in eigener Verantwortung die Wirksamkeit der Eheschließung prüfen. Ggf. wird sie sich dazu behördenintern an das Standesamt wenden.
- Ob in Anbetracht der Auslandsscheidung und nicht abschließend erfolgter Anerkennung in D (und wohl auch nicht in DK), die Voraussetzungen für eine Eheschließung in DK wirklich vorlagen, wäre zu prüfen. Wenn sie nicht vorlagen, wäre die Rechtsfolge davon zu prüfen, insbes. ob dadurch nach dänischem Recht eine Nichtehe vorliegen würde (das ist zwar eher unwahrscheinlich, aber es müsste halt geprüft werden).
Bevor das alles nicht geprüft ist, muss die Meldebehörde gar nichts.
Mit anderen Worten: eine Nachbeurkundung beim dt. Standesamt macht nicht weniger Aufwand, aber dann hat man Ruhe bei allen Behörden. Denn was die Meldebehörde ins Register einträgt, muss das Finanzamt noch lange nicht für maßgeblich erachten - da kann das dasselbe Spiel dann gleich wieder von vorn los gehen.
Nachtrag: s. auch
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1363098627/11#11