Melodi schrieb am 09.01.2014 um 11:42:10:Auch wenn z.B der 2/3 Zeitpunkt gekommen wäre könnte er nicht auf Bewährung raus, da sein Aufenthalt nicht geklärt ist.
Sehe ich das richtig so?
Du schmeißt da meines Erachtens 2 Dinge in einen Topf, die miteinander nichts zu tun haben.
Sein Aufenthalt ist derzeit erlaubt mit einer
FB, ob er jetzt im Gefängnis ist oder nicht.
Wenn über die Klage positiv in eurem Sinn entschieden ist - und zwar dann vom Gericht - bekommt er einen Titel, ob er jetzt im Gefängnis ist oder nicht.
Ob er Freigang bekommt, wird im Rahmen des Gerichtsverfahrens bezüglich der Ausweisung nicht entschieden. Das ist Sache des Strafvollzugs.
Es kann sein, dass die
ABH gefragt wird, wie sie zu der Frage ob er auf Bewährung rauskommt oder nicht, steht.
Wenn er Bewährung bekommen kann, dann wird das mit Sicherheit nicht an der
FB oder einem laufenden Gerichtsverfahren scheitern.
Stell dir mal vor, jemand hat seine Strafe voll abgesessen und muss entlassen werden. Da läuft aber wegen einer Ausweisung noch ein Klageverfahren. Glaubst du, er kann wegen eines laufenden Klageverfahrens weiter inhaftiert werden?
Sieh zu, dass du die
FB bekommst und warte alles andere ab.